Wenn Arbeitgeber nach mehr Staat rufen: Mit Kurzarbeit wertvolle Arbeitskräfte in viralen Zeiten hamstern und die Unternehmen auch bei den Sozialbeiträgen entlasten?

Am 8. März 2020 hat das Robert Koch Institut (RKI) um 08:00 Uhr für Deutschland exakt 847 COVID-19-Fälle gemeldet. Und wir alle haben in den vergangenen Tagen – angefeuert durch eine hyperventilierende und pausenlose Berichterstattung – verfolgen können und müssen, wie nicht nur die eigenartigsten Verhaltensweisen unserer Mitmenschen zum Vorschein kommen, beispielsweise in Form teilweise skurrilster Hamsterkäufe von Hartweizen-Produkten bis hin zu im wahrsten Sinne des Wortes asozialen Beutezügen in Kliniken und anderen Einrichtungen des Gesundheitswesens, um Desinfektionsmittel und Mundschutzmasken zu klauen. Sondern man muss auch tagtäglich immense materielle Schäden verbuchen, wenn reihenweise Messen und andere Veranstaltungen abgesagt werden. Das wird in nicht wenigen Fällen den Ruin bestimmter Unternehmen zur Folge haben. Und in der Wirtschaftspresse häufen sich die Berichte über mögliche negative ökonomische Folgen aufgrund des viral bedingten Zusammenbruchs globaler Liefer- und Produktionsketten, dessen zeitversetzte Folgen in den kommenden Wochen und Monaten tiefe Spuren hinterlassen werden.

Natürlich häufen sich die Mahnungen vor schweren wirtschaftlichen Schäden und in diesem Kontext die Forderungen, der Staat möge doch nun irgendwas tun, um den Unternehmen zu helfen. Das hat natürlich auch die amtierende Bundesregierung gehört und am morgigen Sonntag Abend soll der Koalitionsausschuss medial möglichst gut transportierbare Aktivitäten auf den Weg bringen, mit denen man signalisieren kann: Wir tun was. Und für das Vorzeigbare, auf das dann alle warten, eignet sich die Kurzarbeit, bei der man an die große Erzählung nach dem Jahr 2009 anknüpfen kann, dass damals viele Jobs mit Hilfe dieses arbeitsmarktpolitischen Instruments gerettet werden konnten. Und außerdem kommt das Geld für die mit Kurzarbeit verbundenen Leistungen aus der (gegenwärtig noch gut gefüllten) Kasse der Arbeitslosenversicherung, man muss also nicht etwa zusätzliche Milliarden aus dem Bundeshaushalt organisieren.

Die politisch Verantwortlichen stehen nun offenbar Gewehr bei Fuß: »SPD-Chef Norbert Walter-Borjans erwartet, dass der Koalitionsausschuss Beschlüsse fassen wird, um mögliche wirtschaftliche Folgen der Corona-Epidemie abzufedern. Von Lieferketten nach China abhängige Firmen könnten Liquiditätsprobleme bekommen. Hier solle bis zu zwei Jahre Kurzarbeitergeld zur Verfügung stehen«, berichtet der Deutschlandfunk. Entsprechende Regelungen müsse Arbeitsminister Hubertus Heil schon in der kommenden Woche im Kabinett auf den Weg bringen, so die Erwartung von einem der beiden SPD-Vorsitzenden.

Und Walter-Borjans ist wahrlich nicht allein mit seiner Forderung: »Angesichts der Belastungen für die deutsche Wirtschaft durch die Ausbreitung des Corona-Virus fordert der ehemalige Arbeitgeberpräsident Dieter Hundt von der Bundesregierung mehr vorbeugende Maßnahmen. Besonders Kurzarbeit müsse gefördert werden«, so der Vorspann zu einem Interview mit ihm: Ex-BDA-Chef: Kurzarbeit muss erleichtert werden. »Dabei gehe es insbesondere um die Erleichterung von Kurzarbeit – ähnlich wie bei der Finanzkrise 2008.«

Auch Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hält Kurzarbeit für möglich, falls es wegen des Coronavirus zu Lieferengpässen kommen sollte. „Wenn es zu Lieferengpässen infolge des Coronavirus kommt, die zu Arbeitsausfällen führen, kommt für die Beschäftigten ein Anspruch auf Kurzarbeitergeld in Betracht“, wird Heil in diesem Artikel zitiert: Rufe nach Regierungsmaßnahmen werden lauter. Darin findet man auch diesen Hinweis von Michael Hüther, dem Chef des arbeitgebernahen Instituts der deutschen Wirtschaft (IW): »Kurzarbeit (ist) ein geeignetes Mittel, um Arbeitsplätze zu sichern. Das Instrument habe sich in der Weltwirtschaftskrise von 2009 bewährt. „Eine unbürokratische und zeitlich flexible Handhabung der Kurzarbeit hält die Mitarbeiter bei vertretbaren Einkommenseinbußen in den Betrieben.“«

Kurzarbeitergeld ist eine Lohnersatzleistung, durch die Arbeitslosigkeit vermieden werden soll. Den Arbeitnehmern sollen ihre Arbeitsplätze erhalten bleiben, den Betrieben die eingearbeiteten Arbeitnehmer. Wenn wir von der Sonderform des Saison-Kurzarbeitergeldes (§ 101 SGB III) absehen (das wird in der Zeit vom 1. Dezember bis zum 31. März (Schlechtwetterzeit) geleistet, aber nur für Betriebe aus der Baubranche oder einem Wirtschaftszweig, der von saisonbedingtem Arbeitsausfall betroffen ist), dann gibt es zwei hier besonders relevante Formen dieser Leistung:
Konjunkturelles Kurzarbeitergeld (§ 96 SGB III) aus wirtschaftlichen und konjunkturellen Gründen kann gewährt werden, wenn ein vorübergehender erheblicher Arbeitsausfall mit Entgeltausfall vorliegt.
Transferkurzarbeitergeld (§ 111 SGB III) kann zum einen zur Vermeidung von Entlassungen beantragt werden, zum anderen zur Verbesserung der Vermittlungschancen bei Betriebsänderungen, die einen Personalabbau nach sich ziehen.
Voraussetzung ist jeweils ein dauerhafter unvermeidbarer Arbeitsausfall.
Mindestens ein Drittel der in dem Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer müssen von einem Entgeltausfall von jeweils mehr als 10 Prozent ihres monatlichen Bruttoentgelts betroffen sein. Kurzarbeitergeld wird für den Arbeitsausfall für eine Dauer von längstens zwölf Monaten von der Agentur für Arbeit geleistet. Das Kurzarbeitergeld für die betroffenen Arbeitnehmer beträgt ohne Kinder 60 bzw. mit Kindern 67 Prozent der Nettoentgeltdifferenz. Aus Mitteln der Arbeitslosenversicherung werden also bis zu zwei Drittel des Netto-Verdienstausfalls bezahlt.

Immer wieder findet man auch in der aktuellen Diskussion den Hinweis auf den erfolgreichen Einsatz dieses arbeitsmarktpolitischen Instruments im Krisenjahr 2009. In diesem Jahr befanden sich zeitweise mehr als 1,4 Millionen Arbeitnehmer in Kurzarbeit (was etwa 350.000 bis 400.000 Vollzeitäquivalenten entsprach) – eine ganz andere Hausnummer als das, was wir derzeit sehen. Im August 2019 gab es 51.248 Kurzarbeiter (hier konjunkturelles Kurzarbeitergeld), da bei denen im Regelfall nur ein Teil der Arbeitszeit ausgefallen ist, weist die BA ein Beschäftigungsäquivalent in Höhe von knapp 12.000 Vollzeit-Arbeitnehmern aus, das damals durch Kurzarbeit aufgefangen wurde. Am aktuellen Rand, bezogen auf den März 2020, schätzt die BA die Zahl der Kurzarbeiter auf 124.000. Damit sind wir noch lange und weit weg von den Größenordnungen des Jahres 2009.

Ja, das Instrument Kurzarbeit im Krisenjahr 2009 war durchaus erfolgreich (wenngleich es heute rückblickend teilweise auch verklärt wird). Kurzarbeit stellte damals eine geeignete Antwort auf die vorübergehende, durch den Einbruch der Finanzmärkte ausgelöste Schwäche – in Deutschland vor allem der Auslandsnachfrage – dar. Aber Kurzarbeit war vor allem deshalb erfolgreich, weil bereits in der 2. Jahreshälfte 2009 und dann 2010 so richtig die Nachfrage gerade für die exportorientierten deutschen Unternehmen aufgrund der umfangreichen Konjunkturprogramme in Asien – vor allem China – enorm nach oben ging und man dann die über Kurzarbeit gehaltenen Belegschaften optimal nutzen konnte. Das verweist auf den Überbrückungscharakter, den dieses Instrument hat (im positiven Sinne, aber auch mit der Einschränkung, dass es sich wenn, dann für überschaubare Zeiträume eigentlich, denn die Arbeitgeber werden zwar entlastet, in dem ein Teil der Haltekosten sozialisiert wird, aber dennoch haben sie einen Aufwand zu tragen.

➞ Dieser Aspekt wurde auch zu den letzten Hochzeiten der Nutzung der Kurzarbeit, also im Krisenjahr 2009, diskutiert: »Bei Kurzarbeit sinken die Arbeitskosten der Betriebe nicht proportional zur ausgefallenen Arbeitszeit, denn ein Teil der Lohnnebenkosten läuft weiter. Diese Remanenzkosten betragen 24 oder 35 Prozent der sonst üblichen Lohnkosten, je nachdem, in welchem Umfang die Sozialversicherungsbeiträge erstattet werden. Wenn die Betriebe aufgrund tariflicher Vereinbarungen Zuschüsse zum Kurzarbeitergeld zahlen, sind die Remanenzkosten höher. Im Extremfall einer 90-prozentigen Nettolohnsicherung steigen sie z. B. auf 37 oder 48 Prozent«, so Hans-Uwe Bach und Eugen Spitznagel in ihrer Studie Kurzarbeit: Betriebe zahlen mit und haben was davon, die 2009 veröffentlicht wurde. Und dann kommt ein wichtiger Hinweis vor dem Hintergrund aktueller Forderungen aus dem Arbeitgeberlager: »Durch die neuen Regelungen sind die Betriebe besser gestellt als früher: Ohne die Erstattung der Sozialbeiträge lägen die Remanenzkosten bei 46 bis 59 Prozent der Lohnkosten.« (Bach/Spitznagel 2009, S. 1). Offensichtlich hatte man damals etwas an den Bedingungen verändert, zugunsten der Arbeitgeber:

➞ Die wichtigsten Änderungen wurden mit dem „Konjunkturpaket II“ im Januar 2009 beschlossen. Die Bezugsdauermöglichkeit beim Kurzarbeitergeld wurde auf 18 Monate verlängert und die Arbeitgeber wurden zur Hälfte bei den von ihnen zu tragenden Sozialversicherungsbeiträgen entlastet, die nunmehr die BA übernehmen musste. Wenn während der Kurzarbeit Qualifizierungsmaßnahmen durchgeführt wurden, dann übernahm die Bundesagentur für Arbeit die gesamten Sozialversicherungsbeiträge für den Arbeitgeber und zudem einen Großteil der Maßnahmekosten. Damit sollte ein Anreiz gesetzt werden, die „freie“ Zeit für eine qualifikatorische Anpassung der Mitarbeiter zu nutzen – und angesichts des Qualifizierungsbedarfs macht das ja (theoretisch) durchaus auch Sinn. Praktisch ist das selbst wenn der Arbeitgeber will natürlich immer auch davon abhängig, ob man zeitlich synchronisiert eine entsprechende Qualifizierung realisiert bekommt. Und dann haben sich damals die Arbeitgeber durchsetzen können, dass ab dem 7. Monat die Sozialversicherungsabgaben der Arbeitgeber von der Bundesagentur für Arbeit voll übernommen werden müssen.

Das waren die wichtigsten „Flexibilisierungen“ beim Instrument Kurzarbeit, die 2009 vorgenommen wurde. Und um was geht es heute?

»Wegen der Corona-Epidemie rechnet die Metall- und Elektroindustrie mit drastischen Einbußen. Die Arbeitgeber fordern Geld für Kurzarbeit – noch großzügiger als in der Finanzkrise«, berichtet Christine Haas in ihrem Artikel Bei der Kurzarbeit rufen die Arbeitgeber jetzt nach dem Staat. Die zentrale Forderung der Arbeitgeber-Seite an die Politik: Die Bundesagentur für Arbeit soll bei Kurzarbeit die vollen Kosten übernehmen, und zwar ab Tag eins. Der Forderungskatalog sieht konkret so aus:

➔ »Wir fordern daher die sofortige Inkraftsetzung der Regelungen des § 419 SGB III, bis zum Ende des Jahres 2020 befristet, unter voller Erstattung des vom Arbeitgeber in der Kurzarbeit allein zu tragenden Sozialaufwands. Eine Differenzierung nach Weiterbildung der Beschäftigten ist angesichts des Krankheitsgeschehens nicht praktikabel.
Zusätzlich sollte das Bundesministerium für Arbeit und Soziales von der Verordnungsermächtigung nach § 109 Abs. 1 Nr. 2 SGB III Gebrauch machen und die Bezugsdauer des Kurzarbeitergelds auf 24 Monate verlängern. Viele Unternehmen sind wegen der seit Anfang 2019 strauchelnden Konjunktur bereits seit längerem in wirtschaftlich schwierigem Fahrwasser unterwegs und benötigen dringend Planungssicherheit.« (Gesamtmetall: Umgehende Reaktivierung der Sonderregeln zu Kurzarbeit wegen Corona-Virus nötig).

Es wurde hier bereits darauf hingewiesen, dass die Forderung nach einer Ausweitung der maximal möglichen Bezugsdauer des Kurzarbeitergeldes von 12 auf 24 Monaten bereits von Politikern der Regierungsparteien aufgegriffen worden ist. Natürlich könnte man sich angesichts des Überbrückungscharakters der „klassischen“ Kurzarbeit fragen, was denn eine Verlängerung auf 24 Monate wirklich substanziell bringen soll, denn das Instrument funktioniert vor allem dann besonders gut, wenn ein überschaubarer Krisenzeitraum überbrückt werden muss.

Hinsichtlich der von den Arbeitgebern während der Kurzarbeit grundsätzlich zu leistenden Anteile an den Sozialversicherungsbeiträgen geht die aktuelle Forderung der Arbeitgeber über den Öffnungen, die 2009 vorgenommen wurden, hinaus. Seit dem 1. Februar 2009 »werden die Sozialbeiträge in den ersten sechs Monaten der Kurzarbeit zur Hälfte, ab dem 7. Monat der Kurzarbeit voll erstattet. Im Falle von Qualifizierungsmaßnahmen während der Kurzarbeit werden die Sozialbeiträge von Anfang an übernommen. Die Beiträge zur Arbeitslosen- und Unfallversicherung entfallen«, so Bach/Spitznagel 2009, S. 4). Die aktuelle Forderung nach einer vollen Kostenübernahme ab dem ersten Tag geht über den Krisenmechanismus von 2009 hinaus.

Das kann man ja fordern und aus Sicht der Arbeitgeber ist das auch verständlich, folgt es doch der Logik einer faktischen Sozialisierung betrieblicher Risiken auf Kosten der Beitragszahlergemeinschaft.

Aber man könnte durchaus kritisch anfragen, ob wir jetzt eine Situation haben, die schlimmer ist als das, was in 2009 abgelaufen ist – denn nur das würde eine weitergehende Entlastung der Arbeitgeber rechtfertigen.

Und was kaum in der Berichterstattung auftaucht, sowohl im Krisenjahr 2009 als auch jetzt: Man kann die Arbeitgeber noch weiter entlasten, das kostet dann aber nicht nur die Beitragszahler Geld, sondern auch die Arbeitnehmer haben einen Preis zu zahlen, denn sie bekommen für die Zeit der Kurzarbeit nur einen Teil des bereinigten Arbeitseinkommens, die Differenz müssen sie in Form des nicht-kompensierten Verdienstausfalls selbst tragen. Das waren 2009 mehrere Milliarden Euro. Natürlich haben die Beschäftigten einen Vorteil wenn sie nicht in die Arbeitslosigkeit gehen müssen, sondern in einer bestehenden Beschäftigung stabilisiert werden, aber man muss sehen, dass unter dem Strich der Hauptnutznießer die Unternehmen waren und sind, bei denen nicht nur die Belegschaften gehalten werden (konnten), sondern die sich auch enorme Kosten bei der Entlassung wie später im Aufschwung bei der Personalbeschaffung sparen können.

Kurzum, wenn man genötigt wird, ein Fazit zum jetzigen Zeitpunkt abzugeben: Man sollte die sowieso schon zugunsten der Arbeitgeber flexibilisierte Regelung zum Kurzarbeitergeld beibehalten und eine nochmalige Entlastung der Arbeitgeber sollte wenn, dann erst zu einem späteren Zeitpunkt in Erwägung gezogen werden.

➞ Aber man wird mit großer Wahrscheinlichkeit den Arbeitgebern sowieso entgegenkommen: »Der Koalitionsausschuss wird am Sonntag darüber beraten, die Hürden für den Bezug der beitragsfinanzierten Leistung zu senken und die Arbeitgeber finanziell stärker zu entlasten.« Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD), Wirtschaftsminister Peter Altmaier und Kanzleramtschef Helge Braun (beide CDU) hätten sich darauf verständigt, »dass der Bundestag schnell eine Verordnungsermächtigung erteilen soll, damit die Bundesregierung bewährte Regeln zur erweiterten Kurzarbeit aus der Zeit der Finanzkrise wieder in Kraft setzen kann – und zwar befristet bis zum Jahresende. Wenn die Koalitionsspitzen zustimmen, ist geplant, die Hürden für den Bezug von Kurzarbeitergeld zu senken. Nach geltendem Recht gibt es die Leistung nur, wenn mindestens ein Drittel der Belegschaft eines Betriebs von einem erheblichen Arbeitsausfall betroffen ist. Künftig sollen zehn Prozent ausreichen. Die fälligen Sozialbeiträge für die Ausfallstunden müssen die Arbeitgeber derzeit allein tragen. Ihnen sollen aber künftig 50 Prozent erstattet werden«, berichtet das Handelsblatt unter der Überschrift Bundesregierung will rasch die erweiterte Kurzarbeit einführen.

Man könnte den Eindruck bekommen, die Arbeitgeber wollen die „Gunst der Stunde“ (also die Corona-Panik) nutzen, in der seit letztem Jahr unabhängig davon laufenden Debatte auch in der GroKo über eine Ausweitung der Kurzarbeit (übrigens im Bündnis mit der IG Metall, die das allerdings für den Strukturumbau der Branche nutzen will, also jenseits der Überbrückung einer konjunkturellen Krise, vgl. dazu ausführlich den Beitrag Jenseits der sympathieheischenden Namens-Kapriolen des Gesetzgebers: Anmerkungen zur Ambivalenz der Kurzarbeit vor dem Hintergrund des angekündigten „Arbeit-von-morgen“-Gesetzes vom 14. August 2019) dahingehend einen Geländegewinn zu erzielen, dass man die aus deren Sicht verständlicherweise angestrebte noch weitergehende Entlastung der Unternehmen bei der Inanspruchnahme von Kurzarbeit gleichsam im Windschatten durchzusetzen.

Der Blick auf die Entwicklung der Kurzarbeiter-Zahlen in den vergangenen Monaten zeigt zwar einen erkennbaren Anstieg, aber wir sind noch wirklich weit weg von dem, was wir 2009 gesehen haben. Und selbst da ist man bei der Entlastung der Arbeitgeber bei den Sozialbeiträgen nicht so weit gegangen, wie es heute gefordert wird. Wie gesagt, versuchen kann man es ja mal.

Nachtrag am 09.03.2020:

Der Versuch war offensichtlich erfolgreich. Die Ergebnisse der Sitzung des Koalitionsausschusses am 8. März 2020 wurden veröffentlicht. Zur Kurzarbeit finden wir diese Ausführungen: