„Mit diesem Kompromiss können wir leben“. Zum Tarifabschluss im Bauhauptgewerbe

Bei der Diskussion über die Situation beispielsweise in der Pflege wird immer wieder darauf hingewiesen, dass in solchen Arbeitsmarktbereichen, in denen ein Mangel an Personal zu beobachten ist, die Bedingungen für die Arbeitnehmerseite, auch über Arbeitskampfmaßnahmen die eigenen Arbeitsbedingungen zu verbessern, an und für sich hervorragend sind. Man müsste nur …

Aber grau ist alle Theorie. Nicht nur die Schwierigkeiten, in der Pflege die tatsächlich günstigen Voraussetzungen beispielsweise für deutliche Lohnerhöhungen zu nutzen, verweisen darauf, dass es in der Praxis eben nicht so einfach ist, mal eben auch mit einem Streik zu drohen und diesen ggfs. auch durchzuziehen, denn das muss organisiert werden und zahlreiche Hürden sind in Rechnung zu stellen (vgl. dazu ausführlicher den Beitrag Pflegestreik? Zwischen Theorie und Praxis der starken Arme, die theoretisch alles lahmlegen können, praktisch aber mit vielen Hürden konfrontiert werden vom 22. August 2021).

Wenn man nun über Bereiche spricht, bei denen von außen betrachtet hervorragende Bedingungen gegeben sind, um mal einen kräftigen Schluck aus der Pulle zu nehmen, dann darf das Baugewerbe nicht fehlen. Denn dort brummt der Laden, auch im vergangenen ersten Corona-Jahr und in den Monaten des laufenden Jahres wurde weitergebaut und die Nachfrage nach Bauleistungen ist hoch. So legte beispielsweise der Auftragseingang zwischen Januar und Juli 2021 um 4,8 Prozent im Vergleich zum Vorjahr zu. Seit 2013 wuchs der Jahresumsatz der Branche in jedem Jahr, zuletzt 2020 um 4,9 Prozent. Vor diesem Hintergrund kann man erwarten, dass die Beschäftigten am Bau nun ordentlich was aufs Konto bekommen.

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Das Kapital sucht sich seinen Weg in lukrative Anlagen: Private-Equity-Investoren und die Altenpflege mal wieder

Auf möglichst hohe Renditen getrimmte Investoren müssen in dieser Zeit durchaus hart arbeiten. Also mit ihrem wenigen eigenen und dem vielen fremden Geld, das sie anzulegen versuchen mit dem Ziel, wie mit einem Staubsauger Gewinne aus ihren Anlagen heraus- und nach einer gewissen Zeit wieder weiterzuziehen. Der eine oder andere ahnt es schon – bei solchen Formulierungen sind ganz bestimmte Investoren gemeint, konkret die Private-Equity-Gesellschaften, die global nach rentierlichen Anlagen suchen. Diese Kapitalbeteiligungsgesellschaften zeichnen sich dadurch aus, dass sie befristet, branchenübergreifend und häufig auch länderübergreifend Kapital investieren. Das spezifische Geschäftsfeld ist der Kauf von Unternehmen, die für eine bestimmte Zeit gehalten und gegebenenfalls restrukturiert werden. Dafür setzen sie einerseits „eigenes“ Kapital ein, das vor allem über geschlossene Fonds bei oftmals institutionellen Anlegern eingesammelt wurde, andererseits werden häufig Kredite bei Banken aufgenommen, um ein größeres Kapitalvolumen bewältigen zu können.

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Wer zahlt die Rechnung? Ein Schätzerkreis leuchtet in das Finanzloch der Krankenkassen und berichtet von einer Deckungslücke in Milliardenhöhe

Die Finanzierung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist schon in „normalen“ Zeiten, also ohne Berücksichtigung dessen, was wir seit dem Frühjahr 2020 als „Corona-Krise“ er- und durchleben müssen, eine komplizierte Angelegenheit, wenn man hinter die Kulissen schaut. Den meisten Menschen ist ich bewusst, dass sie als Versicherte Beiträge an die Krankenkasse zahlen. Und dass es um viel Geld geht. Die Mechanik der Finanzierung der GKV ist, wie sollte es anders sein, natürlich in der Wirklichkeit wesentlich komplexer ausgestaltet, was man beispielsweise mit Blick auf das noch laufende Jahr 2021 diesem Schaubild entnehmen kann:

Die Abbildung von Johannes Steffen basiert auf Zahlen, die vom „GKV-Schätzerkreis“ im Herbst des vergangenen Jahres veröffentlicht wurde. Und nun sind wir mittendrin im Herbst 2021 und erneut meldet sich dieses Gremium zu Wort, mit einer „frischen“ Zahlenlieferung, die das vor uns liegende Jahr in den Blick nimmt.

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Eine „versteckte“ Kürzung? Zur Kritik an der Regelbedarfsanpassung in der Grundsicherung und eine juristische Lanze in Richtung verfassungswidrige Unterdeckung des menschenwürdigen Existenzminimums

Nach der Bundesregierung hat nun auch der Bundesrat der „Verordnung zur Bestimmung des für die Fortschreibung der Regelbedarfsstufen nach § 28a und des Teilbetrags nach § 34 Absatz 3a Satz 1 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch maßgeblichen Prozentsatzes sowie zur Ergänzung der Anlagen zu §§ 28 und 34 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch für das Jahr 2022“ zugestimmt. Das Wortungetüm hat die – immer noch unhandliche – Abkürzung Regelbedarfsstufen-Fortschreibungsverordnung 2022 – RBSFV 2022.

Bevor jetzt jemand das Weiterlesen verweigert, weil es sich scheinbar um irgendein hyperkompliziertes Verordnungsdetail handelt, sei hier darauf hingewiesen, dass von dem, was dort fortgeschrieben wird, Millionen Menschen in unserem Land betroffen sind. Es geht um die Höhe der Leistungen für Hartz IV-Empfänger nach SGB II (5,3 Mio. Menschen) sowie für die Menschen, die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach SGB XII (über 1,1 Mio. Menschen) beziehen, außerdem ist das auch für das Asylbewerberleistungsgesetz relevant.

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In „der“ Pflege wird jetzt überdurchschnittlich verdient. Ist das so? Ein Blick auf die Lohnentwicklung in der Kranken- und Altenpflege und was die Zahlen (nicht) aussagen

Bei den vielen negativen Schlagzeilen, die uns in dieser Zeit aus den einzelnen Bereichen der pflegerischen Versorgung erreichen, ist man dankbar für positive Nachrichten. Wie wäre es mit so einer? In der Pflege wird überdurchschnittlich verdient. Wir erfahren, dass der bpa, also der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste, aktuelle Zahlen der Bundesagentur für Arbeit (BA) zur Vergütung von Pflegekräften kommentiert. „In der Altenpflege wird überdurchschnittlich verdient. Diese gute Entwicklung haben Unternehmen und Träger in der Pflege in den vergangenen Jahren ganz ohne Eingriffe der Politik geschafft.“ Mit diesen Worten wird bpa-Präsident Bernd Meurer in dem Artikel zitiert.

Also funktioniert er doch, „der“ vielbeschworene Markt. Wenn flächendeckend über einen Mangel an Pflegekräften geklagt wird und wir gleichzeitig gerade in der Langzeitpflege eine steigende Nachfrage bei einem gleichbleibendem oder sogar abnehmenden Angebot haben, dann muss nach allen ökonomischen Grundregeln der Preis, in diesem Fall also der Lohn, nach oben gehen, wenn denn das Modell stimmt. Offensichtlich werden wir Zeugen, dass das auch funktioniert. Schauen wir aber sicherheitshalber einmal in die Originaldaten, die zu solchen frohen Botschaften geführt haben. Und dann ergibt sich wie so oft ein differenziertes Bild.

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