Wer „schmarotzt“ wo und wie? Und was ist „Sozialtourismus“? Das sind gar keine einfachen Fragen. Sie sollten aber gestellt werden

Sprache drückt bekanntlich nicht nur Gedanken aus, sondern sie beeinflusst auch das Denken. Wenn jemand „wortgewaltig“ wirkt, dann verdeutlicht dieses tiefsinnige deutsche Wort, welche Wirkkraft der Sprache innewohnen kann. Aber die deutsche Sprache ist nicht selten auch kategorisch, einseitig sortierend und kategorisierend – eine reduktionistische Variante ist beispielsweise der „Sozialtourismus“, um ein Beispiel aus der aktuellen Debattenlandschaft zu zitieren. Dieser Terminus steht für die Vorstellung von und über ausländische Arbeitsmigranten, die in unser Land einreisen, um in Wahrheit Zugang zu den angeblich prall gefüllten Töpfen des deutschen Wohlfahrtsstaates zu bekommen. Aber es geht auch anders, beispielsweise markiert der Begriff „social tourism“ eine nachhaltige, sich der sozialen Folgen bewusste Form des touristischen Reisens. So verhält es sich auch im Französischen oder Spanischen. Aber bei uns wird vieles in ein negatives Korsett eingespannt. Dabei liegt die Frage auf der Hand: Sind nicht auch wir – und das ziemlich oft – „Sozialtouristen“?

Was damit gemeint ist? Man kann das an drei Beispielen – von vielen möglichen – illustrieren:

  • Wenn wir T-Shirts und andere Textilien zu absoluten Billigpreisen in Deutschland konsumieren, dann geht das nur aufgrund der extrem niedrigen Löhne der vielen Textilarbeiterinnen in Bangladesch und an anderen asiatischen Produktionsstandorten.
  • Wenn wir einen gar nicht schlecht ausgestatteten Neuwagen kaufen, dessen Preis um die 10.000 Euro liegt, zu dem man niemals in Deutschland produzieren könnte, dann nutzen wir das erhebliche Lohngefälle zu den Ländern, in denen diese Autos hergestellt werden, beispielsweise in Rumänien, einem beliebten Standort für die Autoproduktion wie auch für viele Zulieferer. SO liegen die Lohnkosten in Rumänien nach Angaben des CAR-Instituts der Universität Duisburg (Center for Automotive Research) mit knapp 5 Euro in der Stunde lediglich bei 10 Prozent der Lohnkosten in Deutschland.
  • Wenn wir einen All-inclusive-Urlaub in der Türkei für 400 Euro die Woche verbringen, dann geht das nur, weil wir als „Sozialtouristen“ das niedrige Lohnniveau der dort arbeitenden Menschen in Anspruch nehmen. Wie das konkret aussieht und welche Folgen das hat, verdeutlicht die sehenswerte Reportage „Schnäppchen-Urlaub Türkei – Sonne, Strand und Billiglohn„.

Es ist wichtig, sich diese Dimensionen des faktischen „Sozialtourismus“ vor Augen zu führen, bevor man sich begrenzen lässt auf die in Deutschland von interessierter Seite vorgenommene und weitgehend leider auch erfolgreiche Engführung des an sich schon mehr als fragwürdigen Begriffs „Sozialtourismus“ auf den Zuzug von so genannten „Armutsmigranten“, vor allem aus den südosteuropäischen EU-Staaten Rumänien und Bulgarien.

In dem Artikel Schmarotzen auf Deutsch geht Dominique John, der bei der Beratungsstelle „Faire Mobilität“ des DGB arbeitet, noch weiter und wechselt gleichsam die Seiten: »Arbeitsmigranten, die in Deutschland Hartz IV abgreifen? Von wegen. Sozialmissbrauch findet nicht bei ihnen statt, sondern bei deutschen Unternehmen.« Auch das folgt dem gerne kultivierten Entweder-Oder, aber hier wird ein wichtiger Aspekt angesprochen, der bislang völlig unterbelichtet geblieben ist. Diese Sichtweise »nimmt jene Unternehmen in den Blick, die durch sozialen Missbrauch an Wanderarbeitern Profit machen; Unternehmen, die in Deutschland ansässig sind.«
Dominique John beschreibt ein Beispiel aus der Praxis des Missbrauchs, an dem die typischen Mechanismen erkennbar werden:

»In Hamburg zum Beispiel. Dort kommt ein junges Paar aus Rumänien in die Beratungsstelle „Faire Mobilität“ und erzählt seine Geschichte: Beiden war es gelungen, eine Arbeit in einer Fabrik am Hafen zu finden. Sie verpacken Waren und bereiten Pakete für den Versand vor. Doch schon bei der ersten Lohnabrechnung fällt ihnen auf, dass Stunden nicht aufgeführt sind, die sie gearbeitet haben. Dazu kommen unangemessene Abzüge für die Unterkunft und den Transport zur Arbeit. Wenn sie sich beschweren, wird ihnen mit Kündigung gedroht.

Das Ganze hat System: Auch in den Folgemonaten stimmen die Abrechnungen nicht. Kurz vor Ablauf der halbjährigen Probezeit werden sie dann gefeuert und müssen umgehend die Wohnung verlassen, die der Arbeitgeber für sie angemietet hat. Im Jobcenter wird dem Paar gesagt: Sie müssen den Mietvertrag für eine Wohnung und eine polizeiliche Anmeldung vorlegen, erst dann können ihnen Leistungen bewilligt werden. Aber eine Wohnung ist so schnell nicht zu finden. Als die finanziellen Mittel des Paares erschöpft sind, fahren sie zurück nach Rumänien. Das Abenteuer Deutschland ist gescheitert, sie haben nur draufgezahlt.«

John weist darauf hin, dass diese Ausbeutungsmechanismen in vielen Branchen zu beobachten sind – bei Erntehelfern, die zuweilen deutlich weniger als vier Euro Stundenlohn bei einem 15-Stunden-Tag bekommen oder ganz besonders häufig der Bau. Immer wieder die Bauarbeiter als letztes Glied in der „Subsubfirmenspirale“. Vgl. dazu auch den Blog-Beitrag Und ewig grüßen die Dumpinglöhne. Aus der Welt der Sub-Subunternehmer-Ökonomie.

Eine sehenswerte Dokumentation zu dieser Thematik ist die Reportage „Wer betrügt, profitiert“ von Sascha Adamek. Auch er hat sich die richtige Frage gestellt: Wer betrügt hier tatsächlich wen?

»Das Team begleitet eine Pflegekraft aus Polen, die für einen Ganztagsjob bei einer Familie in Deutschland 800 Euro brutto erhält – abzüglich 200,– Euro Steuern und Sozialabgaben in Polen. An die Agentur der Pflegekraft in Polen zahlt die Familie rund 1.300,– Euro. 500,– Euro bleiben also bei den Agenturen. Ein Millionengeschäft!
Nicht besser steht es um bulgarische Arbeiter auf deutschen Baustellen. Offiziell allerdings sind alle sogenannte Solo-Unternehmer – das spart der deutschen Baufirma Lohn und Sozialversicherung. Ganz ungeniert räumt ein bekannter Bauunternehmer vor der Kamera ein, auf diese Weise pro Arbeitsstunde gut vier Euro einzusparen.
Auch in der Hotellerie wird der Mindestlohn ausgehebelt. Da zahlten Hotelreinigungsfirmen nur einen Akkordlohn pro Zimmer. Mindestlohn? Fehlanzeige! Der Film deckt mehrere Fälle namhafter Berliner Hotels auf.«

Und der „Nachschub“ an Billigkräften ist gesichert. Die Erwartungen hinsichtlich der Zuwanderung nach Deutschland aus den beiden EU-Staaten für das laufende Jahr beschreibt das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) der Bundesagentur für Arbeit in dem im Mai 2014 veröffentlichten Zuwanderungsmonitor Rumänien und Bulgarien so: »In den ersten vier Monaten 2014 ist die in Deutschland lebende Bevölkerung aus Bulgarien und Rumänien um 40.000 Personen gewachsen … Im Jahresverlauf ist mit einem Bevölkerungszuwachs von 120.000 bis 160.000 Personen zu rechnen.« Besonders stark wächst die Zahl der (Irgendwie-)Beschäftigten: »Die abhängige Beschäftigung der Bulgaren und Rumänen ist im ersten Quartal 2014 um 49.000 Personen, die Bevölkerung nur um 29.000 Personen gewachsen. Dieser Trend ist seit Jahresbeginn ungebrochen.« Das sind Daten und Fakten, die man in der hier dominierenden Diskussion über einen angeblichen Sozialmissbrauch seitens der Zuwanderer gerade aus diesen beiden südosteuropäischen Ländern endlich im notwendigen Umfang zur Kenntnis nehmen sollte.

Das bedeutet  auf der anderen Seite keineswegs, dass man die Auswirkungen auf die Sozialleistungssysteme völlig ausblenden muss bzw. darf. Auch dazu finden wir Hinweise in der neuen Veröffentlichung des IAB. Auf der einen Seite erfahren wir: »Die Arbeitslosenquote der in Deutschland lebenden Bulgaren und Rumänen ist im April 2014 im Vergleich zum Vormonat von 11,3 Prozent auf 10,5 Prozent gesunken. Im Jahresverlauf dürfte die Arbeitslosenquote unter das Vorjahresniveau sinken.« Also nochmal: Die Arbeitslosigkeitsbetroffenheit sinkt. Aber auf der anderen Seite muss man auch das zur Kenntnis nehmen: »Die SGB-II-Leistungsbezieherquote ist unter den in Deutschland lebenden Bulgaren und Rumänen trotz der günstigen Beschäftigungsentwicklung … auf 12,2 Prozent im Februar 2014 erneut gestiegen.«

Aber wieder zurück zu den Hauptprofiteuren des angeblichen „Sozialtourismus“, der sich in Wahrheit als ein groß angelegter Steuer- und Sozialversicherungsbetrug seitens einiger Unternehmen erweist. Diesen schwarzen Schafen unter den Unternehmen steht eine große Palette ist an Handlungsmöglichkeiten zur Verfügung, um sich gegenüber ihren Konkurrenten Kostenvorteile zu verschaffen auf dem Rücken der ausländischen Arbeitnehmer (und auch zu Lasten der ganzen Gesellschaft, denn die hat die Folgekosten zu tragen): »Lohndumping, bei dem Mindestlöhne zum Beispiel durch Scheinselbstständigkeit umgangen werden. Oder Lohnbetrug, bei dem Löhne nicht bezahlt oder unbezahlte Überstunden erzwungen werden. Außerdem ziehen sie oft überhöhte Beträge für die Massenunterkunft und den Transport zur Arbeit ab. Klar ist auch: Von nicht ausgezahlten Löhnen werden weder Steuern noch Sozialversicherungsbeiträge abgeführt«, so die nicht abschließende Aufzählung in dem Artikel von John.
Dann stellt sich natürlich die Frage, warum sich angesichts der Ausbeutungsintensität so wenig Betroffene gegen diese Praktiken zur Wehr setzen. Auch hierzu ein Zitat von Dominique John:

»Wanderarbeiter sind aufgrund häufig geringer Kenntnisse der deutschen Sprache nur selten in der Lage, sich gegen Lohnbetrug oder widerrechtliche Kündigungen zu wehren. Bei der Eintreibung des ausstehenden Lohnes hilft ihnen keine staatliche Stelle, und der gerichtliche Weg ist für sie kaum durchzustehen. Genau darauf setzen manche Unternehmer. Da für den einfachen Lohnbetrug zudem in der Regel strafrechtlich nicht viel zu befürchten ist, handelt es sich bei der Ausbeutung von Arbeitsmigranten um eine äußert lukrative Geschäftsidee.«

Die Diagnose der Probleme und die Anklage der Verhältnisse ist das eine, aber kann man was tun? Eine gute Frage. Gegen den angeblichen Sozialmissbrauch seitens der Zuwanderer hat die Bundesregierung im Eiltempo reagiert und diese Tage sollen bereits gesetzgeberische Maßnahmen das Licht der Welt erblicken. Genau das würde man sich auf der Gegenseite wünschen, also mit Blick auf die eigentlichen „Kriegsgewinnler“, beispielsweise in der Baubranche. Und ja – dazu haben sich Praktiker Gedanken gemacht und ein Modell vorgeschlagen, mit dem man erhebliche Schläge gegen Schwarzarbeit und Betrug an den Sozialkassen setzen könnte. Vgl. dazu auf der Facebook-Seite von „Aktuelle Sozialpolitik“ den Beitrag „Es ist halt leichter, schöne Reden zu halten, als etwas am System zu ändern“. Das gilt auch bei der Schwarzarbeit und dem Betrug an den Sozialkassen. Dabei könnte man, wenn man denn wollte . Dort wird aus einem Artikel aus der Print-Ausgabe der Süddeutschen Zeitung vom 05.06.2014 zitiert („Der Staat versagt“):

»Experten beim Fiskus und in der FKS haben ein Modell entwickelt, wie sich die organisierte Schwarzarbeit wirkungsvoll eindämmen ließe. Insbesondere am Bau, wo viele Leute illegal beschäftigt werden, von Subunternehmern, die schwer zu kontrollieren sind. Der Generalunternehmer, der sich weiterer Firmen bedient, müsste bei der Bezahlung seiner Auftragnehmer einfach nur 20 Prozent des Rechnungsbetrages einbehalten und an die Finanzbehörden und Sozialkassen abführen, gewissermaßen als Vorauszahlung für die fälligen Steuern, die Kranken-, Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Hinterher würden diese 20 Prozent mit den dann tatsächlich fälligen Abgaben verrechnet. Natürlich wäre das mit einiger Bürokratie verbunden. Die aber fiele weit geringer aus als der Aufwand, den die Fahnder betreiben müssen, um international agierende Banden zu zerschlagen.«

Eine ebenso einfache wie wirkungsvolle Idee. Könnte man umsetzen, wenn man denn wollte. Und – begeisterte Reaktionen in Berlin? Aufnahme gesetzgeberischer Aktivitäten? Nein. Wenigstens eine erkennbare Diskussion? Auch nicht. Irgendetwas? Fehlermeldung. Letztendlich das gleiche Gefälle wie in der öffentlichen Diskussion über die angeblichen Sozialbetrüger und die Unternehmen, die das große Geschäft machen. Über die einen redet man, über die anderen deckt sich (noch) der Mantel des Schweigens.

Auslaufmodell Amtsarzt? Die Gesundheitsämter in einem besonderen Sandwich-Dilemma zwischen (eigentlich) mehr Aufgaben und (faktisch) weniger Personal

Der öffentliche Gesundheitsdienst steckt in einer mindestens dreifachen Falle: In einer Demografie-, einer Attraktivitäts- sowie einer Aufgabenfalle. Das ist eine zentrale Botschaft der Jahrestagung der beiden Bundesverbände der Ärzte und Zahnärzte im öffentlichen Gesundheitsdienst, BVÖGD und BZÖG. Dabei sollte man sich bewusst sein, welche vielfältigen und überaus wichtigen Aufgaben im öffentlichen Gesundheitsdienst zukommen (sollten). Die älteren Semester werden sich rückblickend auf ihre Kindheit und Jugend daran erinnern, dass die ärztlichen bzw. zahnärztlichen Schuluntersuchungen für alle Kinder eines Jahrgangs beispielsweise in den 70er Jahren eine Selbstverständlichkeit waren. Das kann man heute – wen überrascht das jetzt – aufgrund von Personalmangel nicht mehr sagen. Darüber hinaus muss man darauf hinweisen, dass die Amtsärzte wichtige Funktionen in überaus sensiblen Bereichen des gesellschaftlichen Zusammenlebens ausüben müssen, man denke an dieser Stelle nur an ihre Funktion im Bereich der Seuchenbekämpfung, bei der Frage einer Zwangsunterbringung oder im Bereich der frühen Hilfen, um nur drei Beispiele zu nennen.

mehr

Von der fortschreitenden „Vertafelung“ der unteren Etagen unserer Gesellschaft und warum die Zahl derjenigen, die nicht in Urlaub fahren können, kein geeigneter Maßstab ist

Immer wieder wird darüber berichtet, diskutiert und gestritten, ob die soziale Ungleichheit in unserer Gesellschaft in den vergangenen Jahren – deutlich? – Zugenommen hat oder nicht. Ein erster flüchtiger Blick auf die Frontberichterstattung scheint eine eindeutige Botschaft zu vermitteln. So veröffentlichte der Bundesverband Deutsche Tafel seinen Jahresbericht 2013 mit einigen erschreckenden Erkenntnissen hinsichtlich der Menschen, die in den vielen Ausgabestellen der insgesamt 916 Tafeln, die es derzeit in Deutschland gibt, ihren Lebensmittelbedarf teilweise decken (müssen). Immer mehr, darunter auch immer mehr Menschen, die eine Arbeit haben, immer mehr Rentner und nun auch noch Studenten – so lassen sich einige Befunde zusammenfassen. Gleichzeitig geistern neue Zahlen des Statistischen Bundesamtes durch die Medien, die mit solchen Überschriften auf den Punkt gebracht werden sollen: Jeder fünfte Deutsche kann sich keinen Urlaub leisten. Fazit: Es scheint so zu sein, dass die Verarmung in unserer Gesellschaft kontinuierlich weiter voranschreitet. Aber auch hier macht es Sinn, einen differenzierten Blick nicht nur auf die Zahlen, sondern auch auf die Relationen und die dahinter stehenden Verhältnisse zu werfen.

»Als im Jahr 1993 die ersten Tafeln damit anfingen, übrig gebliebene Lebensmittel an Bedürftige zu verteilen, standen in den Schlangen vor der Essensausgabe vor allem Obdachlose. Eine Nothilfe sollten die Tafeln sein, eine Anlaufstelle für Menschen in Ausnahmesituationen«, schreibt Kathleen Hildebrand in ihrem Artikel „Armutszeugnis“, der in der Print-Ausgabe der „Süddeutschen Zeitung“ am 27.05.2014 veröffentlicht wurde. Und dann zitiert sie Jochen Brühl, den Vorsitzenden des Bundesverbands Deutsche Tafel anlässlich der Vorstellung des Jahresberichts 2013 der Organisation mit den Worten: „Wir beobachten schon seit längerem die Tendenz, dass neben ALG-II-Empfängern auch Menschen zu uns kommen, die Arbeit haben“. Und weiter schreibt sie: »Die Jahresbilanz für 2013, die der Verband am Montag in Berlin vorgestellt hat, erhärtet diese Beobachtung: Alleinerziehende und deren Kinder, prekär Beschäftigte und Teilzeitkräfte reihen sich mit in die Schlangen ein. Neue Zahlen zu den regelmäßigen Nutzern der Tafeln wird der Bundesverband im Herbst vorlegen – im Jahr 2012 kamen 1,5 Millionen Menschen. Da die Nutzerzahlen vielerorts stärker steigen als die Lebensmittelspenden, konnten die Tafeln pro bedürftigem Empfänger oft weniger verteilen als in den Jahren zuvor.« Ergänzend weist der Bundesverband darauf hin, dass auch die Zahl der Asylbewerber und EU-Zuwanderer, die zu den Tafeln kommen, angestiegen sei. Ebenso trifft dies auf Studenten zu. Jeder dritte Tafel-Nutzer ist ein Kind.

Es gibt seit langem Kritik an der Arbeit der Tafeln. Diese stellt vor allem darauf ab, dass die Tafeln den Staat von seiner Verantwortung und Fürsorgepflicht entlasten und die moderne Variante der „Armenspeisung“ zu einem „selbstverständlichen“ Element der materiellen Versorgung der Einkommensarmen mutiert ist. Immer wieder gibt es Berichte, dass Jobcenter Hartz IV-Empfänger auf die „Versorgungsangebote“ der Tafeln verweisen. Kritische Stimmen und entsprechende Analysen findet man beispielsweise auf der Seite Tafelforum.

Aber der Bundesverband der Tafeln setzt sich selbst kritisch mit der eigenen Arbeit auseinander. Auf der Jahrespressekonferenz wurde beispielsweise mit Blick auf die zunehmende Zahl der Flüchtlinge, Asylbewerber und EU-Zuwanderer, die in die Tafeln kommen, angemerkt: »Es kann nicht sein, dass die Politik sich darauf verlässt, dass die Tafeln die Not der Geflüchteten und Zugewanderten auffangen. Es ist eine staatliche Aufgabe und eine humanitäre Pflicht, für einen menschenwürdigen Aufenthalt in Deutschland zu sorgen. Die Tafeln können und wollen nur ein ergänzendes Angebot sein, sie sind keine Vollversorger.« Und auf einen weiteren Punkt wird verwiesen: Die 919 Tafeln, die es in Deutschland gibt, verteilen deshalb ausschließlich übrig gebliebene Lebensmittel. Einen Zukauf von Essen aus Geldspenden – 2013 erhielt der Bundesverband 4,6 Millionen Euro – schließt der Verband in seiner Satzung aus, so Kathleen Hildebrand in ihrem Artikel.

Vor dem Hintergrund der neuen „Umsatzzahlen“ aus den Lebensmittelverteilzentren für die Einkommensarmen scheint die folgende Meldung nahtlos den Befund eines zunehmenden Armutsproblems in unserer Gesellschaft zu ergänzen: Ein Drittel der Bevölkerung kann sich unerwartete größere Anschaffungen nicht leisten, so ist eine Pressemitteilung des Statistischen Bundesamtes überschrieben.

»Ein Drittel der Bevölkerung in Deutschland (33,4 %) lebte 2012 in privaten Haushalten, die nach eigener Einschätzung nicht in der Lage waren, unerwartet anfallende Ausgaben aus eigenen Finanzmitteln zu bestreiten. Dabei handelt es sich zum Beispiel um Ausgaben für größere Anschaffungen oder Reparaturen. Auf  Urlaubsreisen mussten knapp 22 % der Bevölkerung aus finanziellen Gründen verzichten. Das sind Ergebnisse aus der EU-weit vergleichbaren Erhebung über Einkommen und Lebensbedingungen (EU-SILC) 2012«, so die Bundesstatistiker.

In den Medien wurde dann daraus beispielsweise der Beitrag Jeder fünfte Deutsche kann sich keinen Urlaub leisten. Dabei – das arbeitet der Artikel selbst heraus – handelt es sich bei den knapp 22%, die in der Befragung angegeben haben, dass sie sich wegen Geldmangel keinen Urlaub leisten können, um einen Durchschnittswert über die gesamte Bevölkerung. Schaut man sich die entsprechenden Zahlen für die Menschen an, die im statistischen Sinne als „armutsgefährdet“ etikettiert werden (als armutsgefährdet gilt, wer über weniger als 60 Prozent des mittleren Einkommens der Gesamtbevölkerung verfügt. 2011 lag der Schwellenwert für eine allein lebende Person in Deutschland bei 980 Euro im Monat, für zwei Erwachsene mit zwei Kindern unter 14 Jahren bei 2.058 Euro), dann verdüstert sich die Befundlage weiter:

»Unter der armutsgefährdeten Bevölkerung in Deutschland waren die finanziellen Schwierigkeiten den Statistikern zufolge besonders groß. So musste rund ein Viertel (24,8 Prozent) aus finanziellen Gründen häufiger auf vollwertige Mahlzeiten verzichten. Fast drei Viertel (73,2 Prozent) der Armutsgefährdeten konnten unerwartet auftretende Ausgaben nicht aus eigener Kraft finanziell bewältigen. Mehr als die Hälfte von ihnen (57,6 Prozent) konnten aus finanziellen Gründen nicht einmal für eine Woche in Urlaub fahren.«

 Von vielen Medien und in vielen Kommentaren wurden diese Daten aufgegriffen, um den Eindruck zu erwecken, dass die Verarmung weiter vorangeschritten sei. Das nun aber kann man aus den Daten zum einen deshalb nicht ableiten, weil hier mit Querschnittsdaten aus einem Jahr gearbeitet wird, die aus einer Befragung stammen. In diesem Kontext muss man die kritischen Anmerkungen sehen, die man dem Artikel „Und es war Sommer“ (Print-Ausgabe der „Süddeutschen Zeitung“ vom 27.05.2014) von Harald Freiberger entnehmen kann:

»Auf den ersten Blick scheinen die Daten eine bedenkliche gesellschaftliche Entwicklung zu bestätigen, die statistisch belegt und aktuell Gegenstand mehrerer erfolgreicher Bücher ist: Dass in den Industriestaaten die Kluft zwischen Arm und Reich immer größer wird. Offenbar spiegelt sich das jetzt in den Urlaubsreisen: Auf der einen Seite eine große Anzahl von Menschen, die nicht einmal eine Woche im Jahr wegfahren können – auf der anderen Seite der Trend zu immer teurerem Ferntourismus in Hotels mit immer mehr Sternen … Doch ganz taugen die Daten nicht, um die These von der auseinander gehenden Schere zwischen Arm und Reich in Deutschland zu bestätigen. Zum einen: In europäischen Durchschnitt liegt die Zahl jener, die keine Urlaubsreise unternehmen, doppelt so hoch – bei 40 Prozent. Und da ist die Vergleichszahl aus der letzten Befragung im Jahr 2008: Damals gaben 25 Prozent der Deutschen an, sich keine Urlaubsreise leisten zu können. Ihr Anteil ist demnach in den vergangenen vier Jahren gesunken und nicht gestiegen.«

An dieser Stelle soll eine gleichsam grundsätzliche Frage aufgeworfen werden – gerade vor dem Hintergrund der Tatsache, dass immer wieder und aus guten Gründen gegen Armut und Ausgrenzung argumentiert wird, auch in diesem Blog: Ist es wirklich ein geeigneter Maßstab für Exklusion oder gar Verarmung, wenn man sich keinen Urlaub leisten kann? Es soll hier gar nicht die Frage gestellt werden, wie das denn in den 1960er und auch in den von vielen heute sozialstaatlich verklärten 1970er Jahren war. Wie viele Arbeitnehmer-Haushalte haben sich denn damals jährlich einen Urlaub leisten können? Zugespitzt gefragt: Ist es denn „selbstverständlich“, dass auch Studierende, die sich während des Studiums oftmals in einer statistischen Einkommensarmutslage befinden, ein „Recht“ haben, in die Türkei oder an die spanische Mittelmeerküste zu fliegen, um dort Urlaub zu machen? Die Antwort, die nur eine normative sein kann, soll nicht verborgen bleiben (und sie kann bei anderen anders ausfallen): Nein, ein solches Anrecht kann es nicht geben und es ist keine wirklich hilfreiche Kategorie bei dem notwendigen Diskurs über soziale Ungleichheit.

Für den bitter notwendigen Diskurs über soziale Ungleichheit und Exklusion sollte man sich eher die Daten und Erkenntnisse aus der Arbeit der Tafeln anschauen. Hier liegt genügend Sprengstoff. Und von hier aus lassen sich grundsätzliche und letztendlich weiterführende Anfragen an das sozialstaatliche System, aber auch an die „Ökonomie der mildtätigen Hilfe“ stellen.