Alles gut im Pflegebegutachtungsland Deutschland? Tolle Noten, erhebliche Zweifel. Und die Hoffnung auf einen neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff

Im vergangenen Jahr wurden von 1.400 Gutachtern mehr als 1,4 Millionen Pflegebegutachtungen, darunter 308.000 in Pflegeheimen, vom Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) durchgeführt. Sie stellen das Nadelöhr dar, durch das man durch muss, um nach Einstufung in eine der Pflegestufen Leistungen aus der Sozialen Pflegeversicherung zu bekommen. Das Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz, das 2012 vom Bundestag verabschiedet wurde, sieht vor, dass die Medizinischen Dienste regelmäßig Versicherte befragen – konkret müssen an 2,5 Prozent der Versicherten, die Pflegeleistungen beantragen, Fragebögen verschicket werden. Die Ergebnisse wurden nun vom Medizinischen Dienst der Öffentlichkeit präsentiert. Und die können sich auf den ersten Blick sehen lassen: »86 Prozent der pflegebedürftigen Menschen sind mit der Begutachtung durch die  Medizinischen Dienste der Krankenversicherung (MDK) zufrieden … Die repräsentative Befragung belegt zudem, dass die MDK-Gutachter von 90 Prozent der Versicherten als kompetent, hilfsbereit und freundlich wahrgenommen werden.« (Quelle: Bundesweite Versichertenbefragung: Pflegebedürftige bewerten MDK-Begutachtung positiv). Also alles gut an diesem Nadelöhr des Pflegesystems? Dann irritiert die Überschrift eines Artikels von Anno Fricke in der Ärzte Zeitung: MDK räumt Mängel ein. Zwar sei die Mehrheit der Befragten mit dem MDK angeblich zufrieden, aber: »Der Blick aufs Detail offenbart jedoch Defizite.« Die Gutachter müssten künftig intensiver auf die individuelle Pflegesituation des Versicherten eingehen und ihr Vorgehen intensiver erläutern, so wird Peter Pick, der Geschäftsführer des Medizinischen Dienstes des GKV-Spitzenverbands, in dem Artikel zitiert. Und konkreter: Die Pflegegutachter sollten sich zudem mehr Zeit nehmen. „Sechs bis sieben Minuten für eine Begutachtung sind zu wenig“.

Wasser in den Wein gießt auch der Vorsitzende der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch: »Wieder stellt sich der MDK ein Zeugnis mit Bestnoten aus. Tatsächlich besagen sie nur, dass die Gutachter mehrheitlich pünktlich kamen, sich vorgestellt und höflich verhalten haben.« Und er legt nach: »Die Noten sagen aber rein gar nichts über die Ergebnisse aus. Mehr als jedes dritte Gutachten ist fehlerhaft oder falsch, mehr als 40 Prozent der Widersprüche führen zu einem Erfolg. Leider hat der Gesetzgeber blauäugig das gesamte Befragungsverfahren in die Hände des Kostenträgers gelegt. So hat man den Bock zum Gärtner gemacht.«

Die Ergebnisse der Befragung wurden zwar jetzt veröffentlicht, liegen aber schon seit längerem vor. Bereits im Juni berichtete beispielsweise die Ärzte Zeitung unter der Überschrift: Tolle Noten wecken Skepsis.

Dass es durchaus Grund gibt für Skepsis hinsichtlich der „Heile Welt“-Botschaft kann man auch der ARD-Dokumentation Im Zweifel gegen den Patienten? Der Kampf um die Pflegestufe entnehmen, die am 11. August 2014 ausgestrahlt wurde:

»Für viele alte Menschen ist es eine Schicksalsfrage: Wird mir eine Pflegestufe bewilligt oder bleibt mir die Hilfe verwehrt? Darüber entscheiden die Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung. Unabhängig und fair sollen sie handeln. Doch daran gibt es massive Zweifel. Die Reportage zeigt den Kampf von Patienten und deren Angehörigen um Gerechtigkeit. Im Film begegnen den Zuschauern verzweifelte Menschen, die sich von den Kassen und dem MDK betrogen fühlen. Die Recherchen bestätigen: Mit zum Teil absurden Begründungen werden Versicherte um ihre berechtigten Ansprüche gebracht.«

Also doch nicht alles Gold, was jetzt glänzend der Öffentlichkeit präsentiert wird? Sicher nicht.

Aber vielleicht hilft der Blick in die Zukunft? Dazu der MDK:

»Die Medizinischen Dienste gehen davon aus, dass durch die Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs, der 2015 auf den Gesetzgebungsweg gebracht werden soll, die individuelle Pflegesituation besser in der Pflegebegutachtung berücksichtigt werden kann. Denn künftig wird bei der Begutachtung nicht mehr das Minutenzählen, sondern das Erfassen der Alltagskompetenz der Pflegebedürftigen im Fokus stehen. Das neue Verfahren soll alle Dimensionen der Pflegebedürftigkeit erfassen. Damit erhalten auch Betroffene mit gerontopsychiatrischen und kognitiven Einschränkungen einen besseren Zugang zu den Leistungen der Pflegeversicherung.«

Zum (übrigens seit Jahren geplanten und immer wieder verschobenen) neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff aus Sicht der Medizinischen Dienste der Krankenkassen vgl. auch die Beiträge in der Zeitschrift MDK Forum, Heft/2014.

Aber bei allen Verbesserungen, die ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff bringen könnte, bleibt auch hier eine gehörige Portion Skepsis und man sollte erst dann aufatmen, wenn das wirklich auch kommt: Denn bereits in den vergangenen Legislaturperioden hatte man das immer auf der Agenda und jedesmal sollte am Ende der Legislaturperiode was passieren und man hat das dann angesichts der dann anstehenden Wahlen auf den Beginn der neuen Legislaturperiode verschoben. Insofern gibt es keinen Grund, mit Blick auf den Kalender und auf die geplante Implementierung am Ende der laufenden Legislaturperiode nicht wieder mit einem „Wir würden ja gerne, aber … ganz bestimmt in der nächsten Legislaturperiode“-Effekt zu rechnen. Wir lassen uns gerne von einem „Diesmal aber anders“-Moment  überraschen.

Jugendgewalt und Jugendkriminalität zwischen medialem Aufgussthema, ernüchternden Befunden aus der Forschung und einem „skeptischen Restgefühl“

In regelmäßigen Abständen wird man vor dem Bildschirm konfrontiert mit einer natürlich bedrohlich daherkommenden punktuellen Skandalisierung des Themas Jugendgewalt und generell Jugendkriminalität, nicht selten hinterlegt mit dem Hinweis auf eine überproportionale Beteiligung junger Menschen mit Migrationshintergrund und gerne mit einem besonderen Fokus auf die jugendlichen „Intensivtäter“, die ja auch tatsächlich schon früh eine „beeindruckende“ Liste an Straftaten aufweisen können. Vor kurzem war es wieder soweit. Eine ganze Packung wurde dem normalen Fernsehzuschauer serviert:

Am 19.11.2014 konnte man im ARD-Fernsehen Das Ende der Geduld sehen, eine fiktive Geschichte rund um die Jugendrichterin Corinna Kleist. Es handelt sich um die fiktionale Aufarbeitung der Geschichte der echten Jugendichterin Kirsten Heisig. Hinzu kam eine Dokumentation zum Themenabend: „Tod einer Richterin – Auf den Spuren von Kirsten Heisig“. Und damit das nicht alleine stehen bleibt, wurde an diesem Abend das Thema auch bei „Anne Will“ aufgerufen. Die Sendung wurde breit rezensiert, vgl. beispielsweise Wer stoppt die jungen Intensivtäter? oder Der Ausländer ist natürlich der Kriminelle. Katrin Hummel erinnert in ihrem Beitrag an Kirsten Heisig: »Die Berliner Jugendrichterin legte mit dem „Neuköllner Modell“ die Grundlage dafür, dass jugendliche Straftäter schneller vor Gericht gestellt werden. Sie ragte mit ihrer Vorgehensweise heraus und machte sich viele Feinde. Ihre eigenen Probleme blieben verborgen. 2010 nahm sie sich das Leben.« Das angesprochene „Neuköllner Modell“, das auf Heisig zurückgeht, soll zur ef­fek­ti­ve­ren Straf­ver­fol­gung von ju­gend­li­chen Straf­tä­tern füh­ren. Diese soll­ten sich bei klei­ne­ren De­lik­ten in ei­nem ver­ein­fach­ten Ju­gend­straf­ver­fah­ren mög­lichst schnell nach der Tat vor Ge­richt ver­ant­wor­ten müs­sen. „Schnell“ meint meist drei bis fünf Wochen. 

mehr

Der gesetzliche Mindestlohn ante portas zieht seine Kreise – bis in die Abgeordnetenbüros des Bundestages und in die Köpfe der Umgehungsstrategen

Geht’s noch? Der Vorsitzende des Wirtschaftsausschusses des Deutschen Bundestages, MdB Peter Ramsauer (CSU) warnt davor, dass „Millionen anderer Minijob-Arbeitgeber von Rollkommandos des Zolls mit Kontrollen überzogen und eventuell kriminalisiert würden.“ Was ist das für eine Sprache? Unabhängig davon, dass der Zoll noch nicht einmal in der Lage ist, die Großbaustellen auch nur annähernd zu kontrollieren, weil bereits heute hunderte Planstellen nicht besetzt sind. Man kann dies und mehr dem Artikel Ramsauer für schnelle Änderung des Mindestlohngesetzes entnehmen. Was ist passiert? Neue Erkenntnisse? Neue Probleme? Nein, es ist schlichtweg die Erkenntnis, dass der Mindestlohn auch vor den eigenen Abgeordnetenbüros nicht halt macht. Und da regt man sich auf.

»Alle geringfügig Beschäftigten haben ab 1. Januar 2015 Anspruch auf 8,50 Euro pro Stunde. Damit diese Regelung nicht durch unbezahlte Überstunden unterlaufen wird, müssen Arbeitgeber Beginn, Ende und Umfang der Arbeitszeit erfassen, abzeichnen und zur Kontrolle durch den Zoll mindestens zwei Jahre aufbewahren.«

Ja und? In dem Artikel wird auch die Vorsitzende des Arbeitsausschusses des Bundestags, Kerstin Griese (SPD), zitiert, die darauf hinweist, dass das Verfahren »ohne Probleme für jedes Abgeordnetenbüro leistbar sei, sagte sie. Es reiche aus, wenn der Büroleiter notiere, wie lange die Minijobber gearbeitet hätten.«
Aber Ramsauer stört das nicht:

»Wirtschaftsausschusschef Peter Ramsauer (CSU) will das Mindestlohn-Gesetz … sofort korrigieren. „Der Mindestlohn war gut gemeint und endet jetzt im bürokratischen Chaos“, sagte der CSU-Politiker«.

Das ist schon dreist. Aber wirklich völlig unakzeptabel ist die Sprache dieses hochrangigen Politikers mit Bezug auf den Zoll. Was ist das für ein Staatsverständnis? Das lässt tief blicken.

Zur Abrundung: Axel Hansen beschäftigt sich in seinem Artikel Die Tricks der Arbeitgeber mit den erwartbaren Versuchen einiger Arbeitgeber, den gesetzlichen Mindestlohn ab Januar 2015 zu unterlaufen. Hier seine Auswahl von Beispielen:

1.) Falsche Listen
Das Baugewerbe ist ein Vorreiter, hier gibt es bereits einen Mindestlohn. Das Problem: Es gibt sehr unregelmäßige Arbeitszeiten. Mal erlaubt die Helligkeit einen frühen Beginn, mal ist es zu nass für bestimmte Arbeiten. Deshalb sollen Unternehmen Buch darüber führen, wann ihre Angestellten tatsächlich mit der Arbeit beginnen und wann Feierabend ist. Doch glaubt man der Gewerkschaft IG Bau, werden die Listen häufig manipuliert. „Wer den Mindestlohn umgehen will, betrügt hier“, sagt ein Sprecher. Eine weitere Variante: Eine Stunde wird abgerechnet, tatsächlich musste der Maurer oder Fliesenleger aber 70 oder 80 Minuten arbeiten.

 2.) Falsche Vorgaben
In vielen Branchen sind für bestimmte Tätigkeiten feste Zeiten vorgesehen. In einem Krankenhaus kann der Arbeitgeber der Reinigungsfrau beispielsweise die Vorgabe machen, einen bestimmten Flur in zwei Stunden zu reinigen. Dabei weiß auch er: für diesen Flur braucht die Angestellte eigentlich 2,5 Stunden. Ähnliche Fälle werden auch von Paketdiensten berichtet. Hier machen manche Unternehmen ihren Fahrern strenge Zeitvorgaben für einzelne Touren. Doch das ist schnell Makulatur. Es reicht ein Stau, in den der Fahrer unverschuldet gerät.

3.) Scheinselbstständige
Der Trick: Unternehmen kündigen ihren Angestellten und lassen sie nur noch als Selbstständige arbeiten. Für die gilt der Mindestlohn nicht. Weil sie aber weiterhin für ein einziges Unternehmen tätig sind, sind sie sogenannte Scheinselbstständige.
Dieses System kommt zum Beispiel auf Baustellen zum Zug. Es gibt Berichte über Gruppen ausländischer Arbeiter, die in Bussen zum Gewerbeamt gefahren werden und sich dort als Selbstständige melden müssen. Die Bauarbeiter, die kein oder nur wenig Deutsch sprechen, wissen häufig gar nicht, was sie da unterschreiben.

4.) Die Teilzeit-Falle
Relativ neu im Tricksereien-Katalog ist die Umwandlung einer Vollzeit- in eine Teilzeitstelle bei gleicher Arbeitszeit. Erste Versuche soll es in Friseurbetrieben geben, in denen die Vollzeitstelle bislang nicht nach Mindestlohn bezahlt wird, berichtet Verdi. Dabei wird die Arbeitszeit auf dem Papier auf Teilzeit gesenkt. Weil am Gehalt nicht geschraubt wird, verdient der Angestellte nun formal den Mindestlohn. Allerdings nur auf dem Papier: Er oder sie muss trotzdem Vollzeit anrücken.