Bayern legt nach. Das Streikrecht auf der Rutschbahn nach unten. Erst das Tarifeinheitsgesetz und jetzt die Forderung nach „obligatorischen Schlichtungsverfahren“ in der „Daseinsvorsorge“

Nicht nur der Bundesrat hat dem Tarifeinheitsgesetz der großen Koalition zugestimmt, auch der Bundespräsident Joachim Gauck hat entgegen der von durchaus gewichtiger Seite vorgetragenen verfassungsrechtlichen Bedenken das Gesetz unterschrieben. Damit ist es in Kraft – und wird in Karlsruhe das Bundesverfassungsgericht beschäftigen, den neben anderen hat auch die Lokführergewerkschaft GDL angekündigt, gegen das Gesetz zu klagen. Also die Gewerkschaft, aus deren Streikaktivitäten sich ein erheblicher Teil der Zustimmung bei den Parlamentariern zu diesem Gesetz erklären lässt. Nicht umsonst sprach man ja auch vom „Lex GDL“.

Ironie der Geschichte: Ein Ergebnis der Schlichtung bei der Deutschen Bahn ist, dass der Konzern die GDL auf alle Fälle bis 2020 als eigenständigen Tarifpartner anerkennt. Und es darf und muss an dieser Stelle erneut darauf hingewiesen werden, dass es sich rückblickend als ein gleichsam historisches Moment erweisen wird, dass mit dem Tarifeinheitsgesetz das Streikrecht auf eine Rutschbahn nach unten gesetzt worden ist – und das von einer sozialdemokratischen Bundesarbeitsministerin. Nun könnte man naiv meinen, erst einmal ist jetzt Ruhe im Schacht. Aber wie zu erwarten bzw. zu befürchten war, hat sich der Apparat in Bewegung gesetzt und man will nach der zumindest gesetzgeberisch erfolgreichen „Bearbeitung“ der Berufs- und Spartengewerkschaften ein größeres Fass aufmachen. Und das läuft wieder – natürlich – unter einer Legitimationsdecke der Betroffenheit des „normalen Bürgers“, der Bahn fahren muss, um zur Arbeit zu kommen, der den Flieger braucht, um das Business am Laufen zu halten oder der seine Kinder in der Kita zwischenlagert, um überhaupt arbeiten gehen zu können. Es geht um die „Daseinsvorsorge“.

Natürlich gehört die Bahn dazu – aber auch viele andere Bereiche werden unter diesem heutzutage fast schon antiquiert klingenden Begriff subsumiert, dessen Relevanz immer dann besonders spürbar wird, wenn die Daseinsvorsorge nicht funktioniert, wenn beispielsweise der Strom ausfällt oder die Müllabfuhr nicht mehr kommt. Hinter dem Begriff steckt allerdings eine heute sicher vielen nicht mehr geläufige Begriffsgeschichte. Untrennbar verbunden ist die „Daseinsvorsorge“ als Terminus mit dem höchst umstrittenen Staatsrechtler Ernst Forsthoff (1902-1974), der 1933 – wie passend – die Schrift „Der totale Staat“ veröffentlicht hat. Neben Carl Schmitt oder Theodor Maunz gehörte auch Forsthoff zu den Juristen, die versucht haben, dem Nationalsozialismus staatsrechtliche Legitimität zu verschaffen. In seinem 1938 erschienenen Werk „Die Verwaltung als Leistungsträger“ entwickelte er den bis heute verwendeten Begriff der Daseinsvorsorge. Das ursprüngliche Verwaltungsrecht kannte nur die Eingriffsverwaltung, Forsthoff führte das Konzept der Leistungsverwaltung ein. Die in Erfüllung der sozialen Verantwortung erfolgende leistungsgewährende Betätigung des Staates bezeichnete er als Daseinsvorsorge.

Aber zurück in die Gegenwart und in die bayerischen Höhen und Tiefen, denn aus diesem Bundesland kommt jetzt ein Vorstoß, der expressis verbis den Terminus von der Daseinsvorsorge aufgreift (obgleich – das kann hier aber nicht weiter vertieft, sondern nur angerissen werden – mittlerweile die ursprünglich ausschließlich staatsbezogene Zuordnung abgeschüttelt worden ist, nachdem man sich jahrzehntelang der Privatisierung öffentlicher Unternehmen gewidmet hat). Denn die bayerische Landesregierung fordert für diesen sehr weit ausdehnbaren Bereich (immerhin handelt es sich um einen unbestimmten Rechtsbegriff), dass das Streikrecht in Bereichen der Daseinsvorsorge mit „besonderen Spielregeln“ ausgestaltet werden soll.

Dazu hat Bayern einen Entschließungsantrag in den Bundesrat eingebracht (BR-Drs. 294/15 vom 16.06.2015). Daraus einige Auszüge, um die Argumentation der Bayern nachvollziehbar zu machen:

»Der Bundesrat stellt … fest, dass in Wirtschaftsbereichen wie insbesondere der Energie- und Wasserversorgung, der Entsorgung, des Gesundheitswesens, der Feuerwehr, der inneren Sicherheit oder des Verkehrs, auf deren Leistungen die Bevölkerung elementar angewiesen ist (insoweit Bereiche der Daseinsvorsorge) Streiks sich in ihren Auswirkungen von Streiks in anderen Wirtschaftsbereichen deutlich unterscheiden: Denn Streiks in Bereichen der Daseinsvorsorge treffen nicht nur den Arbeitgeber, sondern vor allem die Allgemeinheit, die auf diese Leistungen im täglichen Leben angewiesen ist. Ein Ausweichen auf andere Anbieter ist oft nicht bzw. nicht in der erforderlichen Schnelligkeit möglich. Die seit Monaten andauernden Tarifkonflikte im Schienenverkehr und im Luftverkehr zeigen, welche beträchtlichen volkswirtschaftlichen Schäden Streiks in Bereichen der Daseinsvorsorge haben können.

Der Bundesrat stellt weiter fest, dass der Staat verpflichtet ist, bestimmte Leistungen der Daseinsvorsorge zu gewährleisten. Dieser Verpflichtung wird mit einer Reihe von Sicherstellungsgesetzen … nachgekommen. Im Streikrecht hingegen besteht eine Lücke.

Der Bundesrat fordert die Bundesregierung deshalb auf, das Streikrecht in Bereichen der Daseinsvorsorge so zu regeln, dass die Versorgung der Bevölkerung durch Streiks nicht gefährdet wird.«

Da wären wir schon bei einer ersten zentralen Fragestellung angekommen. Wie will man denn sicherstellen, dass die Versorgung der Bevölkerung durch Streiks „nicht gefährdet wird“, ohne dem Streikrecht der Gewerkschaften in diesem Bereich die Zähne zu ziehen?

Denn natürlich – wir haben das sich gerade erst erlebt beispielsweise beim Kita-Streik – ist es in vielen Dienstleistungsbereichen so, dass primär nicht der Arbeitgeber (also z.B. die Kommunen) getroffen wird wie der Inhaber einer Fabrik, dessen Produktion eingestellt wird durch einen Arbeitskampf, sondern die Inanspruchnehmer, neudeutsch auch oft als „Kunden“ bezeichnet, sind diejenigen, die die unmittelbaren Folgen eines Streiks zu spüren bekommen. Das liegt in der Natur der Sache bei diesen zumeist personenbezogenen Dienstleistungen. Würde man also das Petitum der Bayern für bare Münze nehmen, dann wären allenfalls symbolische Arbeitsniederlegungen möglich, nicht aber mehr echte, veritable Streiks.

Natürlich formuliert man das im vorliegenden Entschließungsantrag der Bayern (noch) in einer Soft-Variante, denn es geht jetzt erst einmal darum, den Fuß in diese Tür zu bekommen. Richtig auftreten kann man sie später immer noch.

Folgende gesetzliche Vorgaben werden vorgeschlagen: Ein obligatorisches Schlichtungsverfahren, eine Ankündigungsfrist von vier Werktagen und eine Pflicht zur Vereinbarung zur Mindestversorgung.

Der entscheidende Einstiegspunkt für eine sukzessive Aushöhlung des Streikrechts ist das „obligatorische Schlichtungsverfahren“, das man natürlich, wenn man es denn mal hat, weiter ausbauen kann zu dem, was die grüne Bundestagsabgeordnete Beate Müller-Gemmeke in einer Pressemitteilung so charakterisiert: Bayerns Ruf nach Zwangsschlichtung völlig überzogen.

»Mit dem Gesetz zur Tarifeinheit hat Andrea Nahles die Büchse der Pandora geöffnet und Einschränkungen in das Streikrecht salonfähig gemacht. Jetzt nutzt Bayern die Gunst der Stunde und fordert im Bundesrat verbindliche Zwangsschlichtungen in der Daseinsvorsorge. Mit diesem Vorschlag nimmt die CSU das Streikrecht aller Gewerkschaften ins Visier … Bei Arbeitskampfmaßnahmen gibt es ausreichend gerichtliche Kontrollinstanzen, die unverhältnismäßige Streiks unterbinden können. Dies kommt aber selten vor, da die Gewerkschaften in der Regel verantwortungsvoll agieren. Die Hysterie aus Bayern entbehrt also jeglicher Grundlage.«

Nicht nur die Gewerkschaften, auch die Arbeitgeber sollten diesen Vorstoß entschieden zurückweisen. Dazu ein Blick zurück in eine Zeit, in der man in Deutschland Erfahrungen hat machen müssen mit staatlichen Zwangsschlichtungen. Interessanterweise kommt die folgende Rückschau unter der Überschrift Lehren aus der Weimarer Republik vom arbeitgebernahen Institut der deutschen Wirtschaft (IW):

Im Jahr 1923 wurde eine Schlichtungsverordnung verabschiedet,

»die beim Scheitern der autonomen Schlichtungsversuche die Einsetzung eines paritätischen Schlichtungsausschusses unter Vorsitz eines vom Reichsarbeitsminister bestellten, unabhängigen Schlichters vorsah. Wurde im Rahmen dieses Schlichtungsausschusses der zunächst unverbindliche Schiedsspruch von den Tarifparteien nicht angenommen, wurde dieser auf Antrag einer Partei oder bei Vorliegen eines öffentlichen Interesses von Amts wegen verbindlich. Diese Schlichtungsverordnung räumte dem Staat demnach eine fast unbegrenzte Interventionsmöglichkeit ein, da sowohl die Einberufung des Schlichtungsausschusses, die Besetzung des Schlichters, und die Entscheidung über die Anwendung der Verbindlichkeitserklärung im Ermessen des Reichsarbeitsministeriums lagen. Diese Zwangsschlichtung wurde in den darauffolgenden Jahren in einem großen Umfang genutzt. So gab es 1924 mehr als 18.000 Schlichtungsverfahren. Von 1923 bis 1932 endeten dabei 4 bis 6,5 Prozent aller Schlichtungsverfahren mit einer Verbindlichkeitserklärung. Dabei gehen Schätzungen davon aus, dass bis zu 30 Prozent aller Arbeiternehmer der Weimarer Republik von solchen Zwangsschlichtungen betroffen waren.«

Die Wirkung im Sinne eines enormen Rückgangs der Streikaktivitäten und -folgen war enorm: »Während von 1919 bis 1924 noch jahresdurchschnittlich 23 Millionen Arbeitstage durch Streik oder Aussperrung verloren gingen, waren dies zwischen 1925 und 1932 (ohne 1928) nur noch 3 Millionen pro Jahr.«

Interessant auch das Umkippen des Instrumentariums zuungunsten der Arbeitnehmerseite:

»Bis 1930 wurde die überwiegende Mehrheit der Verbindlichkeitserklärungen von den Gewerkschaften beantragt, was eine arbeitnehmerfreundliche Tendenz der Schiedssprüche andeutet. Diese Tendenz änderte sich seit dem Ruhreisenstreik von 1928/1929, spätestens aber nach dem Ausbruch der Weltwirtschaftskrise … In der … Weltwirtschaftskrise schlug die Tendenz der Schiedssprüche dann in Richtung Arbeitgeber aus. Erneut war es die Eisen- und Stahlindustrie, in der die Arbeitgeber – dem politischen Ziel der Regierung Brüning folgend, die Weltwirtschaftskrise durch Preis- und Lohnsenkungen abzufedern – erstmals eine Absenkung der Tariflöhne beschlossen und dies anschließend per Zwangsschlichtung auch durchsetzten. Diesem Schiedsspruch folgten weitere Lohnreduktionen in anderen Industrien. Die Tarifpolitik wurde zum Spielball politischer Interessen.«

Zwangsschlichtungen höhlen die Tarifautonomie, die sowieso schon unter erheblichen Druck ist, weiter aus. Das ist die grundsätzliche Dimension. Darüber hinaus ist der aktuelle Vorstoß der Bayern, die ja nur Forderungen seitens des Wirtschaftsflügels der Union aufgegriffen haben und über den Bundesrat in die politische Maschinerie einzuspeisen versuchen (vgl. dazu meinen Blog-Beitrag Die Katze aus dem Sack lassen. Unionspolitiker fordern eine explizite Verankerung des Streikverbots für kleine Gewerkschaften und in der „Daseinsvorsorge“ Einschränkungen des Streikrechts für alle vom 20. April 2015), immer auch zu sehen im Kontext der fundamentalen Veränderung der Streiklandschaft. Also weg von den „klassischen“ Streikakteuren in der Industrie und hin zu den Dienstleistungen, von denen viele angesichts ihrer Bedeutung für die breite Masse der Bevölkerung als daseinsvorsorgerelevante Bereiche definiert werden können.

Arbeitslosigkeit und Beschäftigung in den OECD-Staaten: Schritt für Schritt wieder zurück auf Start vor 2007. Vor allem aber die Langzeitarbeitslosen bleiben auf der Strecke

Die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) warnt vor den langfristigen Folgen von Arbeitslosigkeit. Hintergrund ist die Veröffentlichung des OECD Employment Outlook 2015: »Jobs outlook improving slowly but millions risk being trapped at bottom of economic ladder«, so formuliert das zusammenfassend die OECD. In den 34 OECD-Staaten sind 42 Millionen Menschen arbeitslos, zehn Millionen mehr als vor Ausbruch der Finanzskrise im Jahr 2007. Im Schnitt der OECD-Staaten ist der Anteil der Beschäftigten an der Bevölkerung wieder fast so hoch ist wie vor Ausbruch der Finanzkrise.

Allerdings werden weitere Probleme identifiziert. »Die OECD hält aber nicht nur die hohe Jugendarbeitslosigkeit in Griechenland, Spanien und Italien für gefährlich. Sie findet auch den starken Anstieg der Zahl junger Leute bedenklich, die komplett vom Radar verschwinden: Sie haben weder einen Job noch sind sie in einer Ausbildung oder Qualifizierungsmaßnahme. Eine solche Situation in den ersten Berufsjahren hat laut der Studie gravierende Folgen. Demnach hängt der gesamte berufliche Lebensweg stark davon ab, wie die ersten zehn Jahre des Arbeitslebens verlaufen«, so Alexander Hagelüken in seinem Artikel 16 Millionen seit langem ohne Arbeit über den neuen OECD-Bericht. Das passt zu Befunden, die das IAB im vergangenen Jahr veröffentlicht hat in der Studie Verfestigung von früher Arbeitslosigkeit: Einmal arbeitslos, immer wieder arbeitslos? von Achim Schmillen und Matthias Umkehrer. Die Autoren untersuchen den Zusammenhang zwischen der Arbeitslosigkeit in den ersten acht Erwerbsjahren und derjenigen in den darauffolgenden 16 Erwerbsjahren. Die Ergebnisse zeigen: Arbeitslosigkeit zu Beginn des Erwerbslebens geht mit einem deutlich erhöhten Arbeitsmarktrisiko im späteren Erwerbsverlauf einher. Im späteren Erwerbsverlauf waren Personen mit ausgeprägter Jugendarbeitslosigkeit sowohl von häufigeren als auch von längeren Episoden der Arbeitslosigkeit betroffen.

Und noch ein zweiter Befund muss beunruhigen neben der allgemeine Tatsache, dass Millionen Menschen von Erwerbslosigkeit betroffen sind. Dazu Alexander Hagelüken:

»In den Industriestaaten gibt es inzwischen 16 Millionen Langzeitarbeitslose, drei Viertel mehr als vor der Krise. Die Hälfte von ihnen sind sogar mehr als zwei Jahre ohne Stelle. Die OECD betont das Risiko, dass diese Gruppe vom Arbeitsmarkt entfremdet wird: Vor allem durch die Entwertung der erworbenen Qualifikationen und den Frust, der die Motivation reduziert. Es gebe etwa in den südeuropäischen Staaten Anzeichen dafür, dass sich der konjunkturbedingte Anstieg der Arbeitslosigkeit verfestige – und somit viel schwerer zu korrigieren sei als in anderen Zeiten.«

An dieser Stelle fällt Deutschland negativ auf: »Die Langzeitarbeitslosigkeit ist einer der wenigen Bereiche, in denen Deutschland nicht so gut dasteht: Fast jeder zweite Arbeitslose sucht schon länger als ein Jahr nach Arbeit, mehr als im OECD-Schnitt und doppelt so viel wie in den USA.«

Generell gilt: Viele, die ihren Job in der Fabrik oder am Bau verloren, müssen sich komplett umstellen: Sie brauchen neue Qualifikationen, um einen Dienstleistungsjob zu finden, sonst landen sie im Abseits, schreibt Hagelüken in seinem Beitrag.

In der deutschsprachigen Zusammenfassung OECD‐Beschäftigungsausblick 2015 gibt es noch einige weitere Hinweise auf interessante Aspekte, die in dem Bericht diskutiert werden:

»In der überwiegenden Mehrzahl der OECD‐Länder nimmt die Ungleichheit zu … Neue Daten zu den Informationsverarbeitungskompetenzen der Erwerbsbevölkerung aus der OECD‐Erhebung über die Kompetenzen Erwachsener (PIAAC) machen deutlich, welche wichtige Rolle Kompetenzen als Erklärungsfaktor für Unterschiede zwischen den Ländern in der Lohnspreizung spielen, die ein entscheidender Faktor für die Einkommensungleichheit zwischen den Haushalten ist … In Ländern mit einer unausgewogeneren Kompetenzverteilung ist auch die Lohnungleichheit höher.« Es kann an dieser Stelle allerdings nur darauf hingewiesen, nicht aber ausführlicher diskutiert werden, dass der Kompetenz-Ansatz der OECD nicht unumstritten ist, er bildet ja auch die Basis für die PISA-Studien.

Hervorzuheben ist, dass die OECD sich nicht nur die quantitativen Dimensionen anschaut, sondern explizit auch eine Annäherung an und Berücksichtigung der „Qualität“ von Arbeit versucht.
»Inwieweit sich die zu einem bestimmten Zeitpunkt bestehende Verdienstungleichheit in langfristiger Ungleichheit bei den Erwerbseinkommen niederschlägt, hängt vom Grad der Verdienstmobilität ab, worunter der Auf‐ und Abstieg auf der Verdienstleiter bzw. Übergänge von Beschäftigung in Arbeitslosigkeit und umgekehrt zu verstehen sind …  (Auf der Basis einer Simulationsstudie für 24 OECD-Staaten) zeigte sich, dass durchschnittlich drei Viertel der in einem gegebenen Jahr festgestellten Ungleichheit von Dauer sind, während der verbleibende Teil im Lebensverlauf infolge der Mobilität ausgeglichen wird. Die Mobilität ist in Ländern mit größerer Ungleichheit offenbar nicht höher. Chronische Arbeitslosigkeit, unzureichende kognitive Kompetenzen, atypische Beschäftigungsverhältnisse und Unternehmen mit geringer Produktivität sind die wichtigsten Erklärungsfaktoren langfristig geringer Verdienste. Die Arbeitslosenversicherung spielt eine wichtige Rolle bei der Absicherung der beruflichen Laufbahn, indem sie die mit Arbeitslosigkeit verbundenen Einkommensrisiken verringert.«

Das OECD‐Konzept der Beschäftigungsqualität versucht diese anhand von drei Kriterien zu erfassen: Einkommensqualität (Kombination von Durchschnittsverdiensten und Einkommensungleichheit), Arbeitsmarktsicherheit (gemessen am Risiko von Arbeitslosigkeit und extrem niedrigen Verdiensten) und Qualität des Arbeitsumfelds (gemessen an der Häufigkeit von Arbeitsstress oder sehr langen Arbeitszeiten). Nun gibt es immer wieder die These, dass man sich das „nicht leisten“ könne, weil es einen Bis gebe zwischen (mehr) Beschäftigungsqualität und (mehr) Beschäftigung (und damit weniger Arbeitslosigkeit). Abweichend dazu die OECD:
»Im Hinblick auf die Politikgestaltung zeigt die Erfahrung der am besten abschneidenden OECD‐Länder, dass eine hohe Beschäftigungsqualität mit einem hohen Beschäftigungsniveau vereinbar ist. Maßnahmen zur Anhebung der Beschäftigungsqualität sollten also nicht zwangsläufig als Bremse für das Beschäftigungswachstum betrachtet werden.«

(Keine) Überraschung: Gute Riester-Rente für höhere Einkommen, kaum bis gar keine Riester-Rente für die unteren Einkommen. Eigentlich wäre mal wieder die Systemfrage fällig

Immer wieder wird über die „Riester-Rente“ berichtet, auch in einigen Beiträgen in diesem Blog, wobei es heute nicht um Fragen geht, ob und wie viel man denn rausbekommt, wer davon (wirklich) profitiert oder ob das ursprüngliche Ziel, die Rentenniveauabsenkung im umlagefinanzierten gesetzlichen Rentenversicherungssystem zu kompensieren, erreicht worden ist oder erreicht werden kann. Es geht mal wieder um eine Studie über die Riester-Rente, davon hat es ja auch in der Vergangenheit so einige gegeben.

Mit Blick auf das, was schon seit längerem vorliegt, sei hier nur beispielhaft auf zwei Studien verwiesen: Heike Joebges et al.: Auf dem Weg in die Altersarmut. Bilanz der Einführung der kapitalgedeckten Riester-Rente, Düsseldorf 2012 sowie Axel Kleinlein: Zehn Jahre „Riester-Rente“. Bestandsaufnahme und Effizienzanalyse, Berlin 2011. Es geht um eine neue Studie von Giacomo Corneo, Carsten Schröder und Johannes König mit dem Titel Distributional Effects of Subsidizing Retirement Savings Accounts: Evidence from Germany. Man kann das auch so zusammenfassen: Von Riester-Rente profitieren insbesondere Bezieher höherer Einkommen: »Die Riester-Altersvorsorge kommt nach Berechnung von Wissenschaftlern der Freien Universität und des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) vor allem Bezieherinnen und Beziehern höherer Einkommen zugute.« Demnach entfallen fast 40 Prozent der Gesamtförderung auf die oberen zwei Zehntel der Einkommensverteilung.

Vor allem Reiche kassieren Riester-Förderung, so hat das die FAZ aufgegriffen. Und spricht sogleich ein systematisches Problem der Riester-Rente an: »Eigentlich sollte die staatliche Riester-Zulage gerade Klein- und Mittelverdienern zugute kommen.« Die Unwucht zugunsten der höheren Einkommen ist offensichtlich: »Von den 2,79 Milliarden Euro Fördergeld, die der Staat im Jahr 2010 – auf das sich die Studie bezieht – ausgeschüttet hat, entfielen damit mehr als 1 Milliarde Euro auf Menschen, die mehr als 60.000 Euro Nettoeinkommen im Jahr erzielen. Auf die unteren beiden Zehntel der Einkommensbezieher entfielen demnach nur 7 Prozent der Gesamtfördersumme.« Und dann kommt ein Passus, den wir uns merken sollten:

»Die Studie ist ein weiteres negatives Zeugnis für die Riester-Rente. Forscher hatten in der Vergangenheit bereits festgestellt, dass Menschen trotz der staatlichen Förderung nicht wie erhofft mehr sparen. „Es hat sich empirisch mehrfach gezeigt, dass die Sparneigung gleich bleibt – nur, dass ein Teil der Summe nun vom Staat aufgebracht wird.“«

Dieser Befund ist natürlich ernüchternd vor dem Hintergrund der sozialpolitisch daherkommenden Komponente, dass gerade die unteren Einkommen und die mit vielen Kindern besonders starke Anreize bekommen sollen, zu „riestern“. Dennoch: »Menschen in den untersten Einkommensklassen bekommen, weil sie weniger das geförderte Zusatzsparen betreiben, den geringsten Anteil vom Förderkuchen«, schreibt Markus Rieksmeier in seinem Artikel Riester-Rente geht an Kleinverdienern vorbei.

Diese Erkenntnis lässt auch die FAZ in Person des Philipp Krohn nicht los: »Kinderreiche Familien und Einkommensschwache werden in der Altersvorsorge besonders gefördert. Erstere nutzen es, aber nur wenig Arme haben eine Riester-Rente. Warum nur?«, fragt er in seinem Beitrag Arme verschmähen die Riester-Rente. Er liefert uns zwei Antwortversuche auf diese Frage:

»Ein einfacher Grund liegt schlicht in der Verfügbarkeit von Einkommen: Wer nur 100 Euro im Monat übrig hat, lässt sich auch von knapp 500 Euro staatlicher Zulage im Jahr bei einem Kind kaum locken. Einen anderen Grund sieht Forscherin Coppola in der mangelnden Informiertheit der Geringverdiener. „Unsere Frage danach, ob sich Probanden für förderberechtigt hielten, schätzten Geringverdiener deutlich weniger oft richtig ein“, sagt sie. Diese Menschen glauben also, gar nicht anspruchsberechtigt zu sein.«

Hinzu kommt eine nicht zu unterschätzende Restriktion aufgrund einer politischen Entscheidung: »Riester-Sparer müssen in der Rentenphase zunächst auf ihre Auszahlungen zurückgreifen, bevor sie staatliche Grundsicherung erhalten.« Anders formuliert: Wenn die armen Schlucker im Rentenalter auf Grundsicherungsleistungen angewiesen sind, dann werden die Auszahlungen aus der Riester-Rente voll angerechnet. Belohnung fürs Sparen sieht anders aus.

Wieder zurück zur neuen Studie. In der wurden auch die Auswirkungen auf die Ungleichheitssituation untersucht, denn die besondere Förderung der unteren Einkommen und der Familien mit vielen Kindern sollte ja auch Auswirkungen haben im Sinne einer Verringerung der Ungleichheit. Die Befunde sind auch hier ernüchternd, wie das DIW in seiner zusammenfassende Pressemitteilung zur Studie erläutert:

»Die Wissenschaftler betrachteten auch die Auswirkungen auf die Verteilung der verfügbaren Einkommen in der Gesamtbevölkerung und zogen hierzu unter anderem den sogenannten Gini-Koeffizienten heran, der stets zwischen dem Wert null bei völliger Gleichheit und eins bei völliger Ungleichverteilung der Einkommen liegt. Sie fanden heraus, dass die Riester-Förderung ungeachtet der nicht gleichmäßigen Verteilung über alle Einkommensgruppen kaum zu einem Ausschlag in der gemessenen Ungleichheit führt. Betrachtet man beispielsweise den Gini-Koeffizienten, sinkt dieser von einem Wert von etwa 0,3296 um kaum mehr als 0,00014 Punkte, wenn man die Riester-Förderung in die Betrachtung der Verteilung der Einkommen einbezieht. Ursache für diesen vermeintlichen Widerspruch seien zwei Effekte, die sich gegenseitig neutralisierten, hieß es. So gebe es einen progressiven Effekt, der Ungleichheit reduziere, nämlich die relativ zum Einkommen großzügige Förderung von Haushalten mit niedrigen Einkommen. Dieser Effekt werde ausgeglichen durch einen regressiven Effekt: Haushalte mit niedrigen Einkommen schlössen seltener einen Riester-Vertrag ab als Haushalte mit hohen Einkommen, zeigen die Wissenschaftler. So würden in der Gesamtbevölkerung nur rund sieben Prozent des untersten Zehntels, aber rund 22 Prozent des obersten Zehntels der Einkommensverteilung zurzeit mit Riester-Verträgen sparen.«

Fazit: Die oberen und mittleren Einkommen nutzen das Instrumentarium der Riester-Rente, natürlich vor allem angesichts der Subventionierung ihres persönlichen Sparverhaltens aufgrund der steuerlichen Förderung. Sparverhalten ist hier das relevante Stichwort, denn wer glaubt ernsthaft, dass diese Gruppen ihr Sparverhalten deutlich verändern würden in dem Sinne, dass sie weniger sparen, nur weil es keine Riester-Förderung mehr gibt. Auf der anderen Seite werden die, um die es eigentlich besonders gehen sollte hinsichtlich der notwendigen Kompensationsfunktion, also die unteren Einkommen, nicht oder eben nur deutlich unterdurchschnittlich erreicht, womit die sozialpolitische Funktionalität in keiner Art und Weise adressiert werden kann.

Also abschaffen die Riester-Rente. Das wäre eine naheliegende, sich sogar aufdrängende Möglichkeit. Und zwar so schnell wie möglich, denn jeder weiterer Verzug erhöht die gebundenen Kosten, denn die bereits eingegangenen Förderzusagen müssen natürlich eingehalten werden. Man sollte einmal genau hinschauen, wie unabhängige Finanzmakler die Riester-Rente bewerten: Das geht von „Mogelpackung“ bis hin zur der weicheren, aber genau so vernichtenden Variante, dass man zur Kenntnis nehmen muss, es mit einer „überdimensionierten Papierflut“ zu tun zu haben und selbst Akademiker verzweifeln an den Unterschieden zwischen mittelbarer und unmittelbarer Förderung und dass es kaum ein Produkt außer denen aus dem Formenkreis der betrieblichen Altersvorsorge geben würde, das so viele Nachfragen produziert. Eine Hyperkomplexität, die zudem noch ihre ursprünglichen Intentionen verfehlt. Wann, wenn nicht bei einer solchen Fallkonstellation wäre die Systemfrage fällig.