Vor wenigen Tagen wurde man mit solchen Schlagzeilen konfrontiert: Bürgerversicherung würde Zehntausende Arbeitsplätze bedrohen, so beispielsweise die FAZ. Dort erfahren wir: »Die Einführung einer gesetzlichen Bürgerversicherung könnte dazu führen, dass viele Menschen ihre Arbeitsplätze verlieren – in den Privaten Krankenversicherungen (PKV). Zu diesem Ergebnis kommt eine jetzt veröffentlichte neue Studie im Auftrag der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung. Eine solche von SPD, Grünen und Linken favorisierte gesetzliche Krankenversicherung für alle würde je nach Ausstiegsszenario dazu führen, dass in der PKV zwischen 22.700 und 51.000 Stellen abgebaut werden müssten.« Beim Übergang zu einer Bürgerversicherung würden zwischen knapp einem Drittel und rund drei Vierteln der Arbeitsplätze in der Privaten Krankenversicherung wegfallen oder rechnerisch gefährdet sein. Die Intention der Berichterstattung war klar – hier sollte in Richtung der eine Bürgerversicherung befürwortenden Kräfte aus den Gewerkschaften, der SPD und den den Grünen ein Keil getrieben werden über das Szenario eines umfangreichen Arbeitsplatzabbaus – das wurde bereits kritisch aufgegriffen und mehr als relativiert in dem Blog-Beitrag Ist die Private Krankenversicherung ein geschützter Arbeitsmarkt? vom 18. November 2016. Weitaus interessanter und aufschlussreicher als die Abschätzung möglicher (übrigens Brutto-)Jobverluste in einem Versicherungssegment sind die den Berechnungen zugrundeliegenden Wege hin zu dem, was unter dem Terminus „Bürgerversicherung“ diskutiert wird.
Stefan Sell
Ein trojanisches Pferd? Ehrliche Suchbewegungen? Arbeitszeitflexibilixierung als „kontrolliertes Experiment“ und die Semantik des Grundeinkommens bei Managern
In der Sozialpolitik ist immer eine Menge Bewegung. Nicht selten sogar zu viel Bewegung, wenn man den Ausstoß des Gesetzgebers in den sozialpolitischen Handlungsfeldern betrachtet, denn nicht selten werden wir Zeugen einer Verschlimmbesserung bestehender rechtlicher Regelungen, zuweilen auch realer Verschlechterungen unter dem nett daherkommenden Deckmantel der „Rechtsvereinfachung“, wie man das gerade erst besichtigen konnte am Beispiel der letzten Änderungen im SGB II, die als „Rechtsvereinfachungsgesetz“ verkauft wurden. Und mittlerweile ist ja der Regelfall der, dass man nicht einmal hinterherkommt mit dem Sammeln der Änderungen, geschweige denn, dass man ausreichend Zeit hat, die (möglichen) Auswirkungen in Ruhe zu durchdenken. Und schon wird wieder eine neue sozialpolitische Sau durchs Dorf getrieben. Meistens bleibt man im morastigen Klein-Klein stecken.
Da ist die Gleichzeitigkeit der Ankündigung bzw. der Erwähnung ganz grundsätzlicher, ja sogar systemverändernder Vorschläge ein Ereignis, das besondere Aufmerksamkeit generiert. Natürlich vor allem dann, wenn es sich um Protagonisten handelt, denen man die jeweilige Position eigentlich nicht wirklich zugetraut hätte, sondern eher im Gegenteil.
In diesen Tagen werden wir Zeuge einer solchen Gleichzeitigkeit der weit ausgreifenden Vorschläge. Beginnen wir mit der Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD), die sich erkennbar müht, ihr bisheriges Image aus früheren Tagen, eine Vertreterin des „linken Flügels“ der SPD zu sein, endlich loszuwerden und als „modern“ zu gelten. Dazu verwendet sie konsequent das Instrumentarium der Besetzung von Themen – oder sagen wir besser der begrifflichen Hülsen, die irgendwie die Zukunft symbolisieren (sollen). „Arbeit 4.0“ ist so eine Hülse, als Pendant zur Industrie 4.0 gedacht. Ein echtes Zukunftsthema, bei dem man auch in der Wirtschaft (endlich) reüssieren könnte. Also hat Nahles von Anfang an sehr viel Ressourcen und Zeit ihres Ministeriums auf dieses Thema fokussiert und man kann sicher ohne Übertreibung sagen, dass ihr das mehr liegt als die Abarbeitung des im Koalitionsvertrag vereinbarten Pflichtenkatalogs (von der Rente mit 63 über den Mindestlohn bis hin zu einigen Änderungen bei Leiharbeit und Werkverträgen). Das war Pflicht, „Arbeit 4.0“ hingegen ist die Kür, mit der sie die bereits im Landeanflug befindliche Legislaturperiode der großen Koalition beenden und gleichsam abrunden möchte und ihrem eigenen Standing eine neue Richtung zu geben hofft.
Am Anfang des Prozesses stand ein Grünbuch Arbeiten 4.0 – als Ausgangspunkt für den Dialogprozess Arbeiten 4.0. Natürlich gibt es auch eine Website, die man unter www.arbeitenviernull.de erreichen kann. Und es wurden zwei „Werkhefte“ veröffentlicht und ein „Tool“ zum Thema Werthielten. Alles ganz modern und dennoch harte Arbeit symbolisierend. Am 29. November 2016 wird sie dann das seit April 2015 vorbereitete und ausformulierte „Weißbuch Arbeiten 4.0“ der Öffentlichkeit vorstellen – und sie lässt schon mal gezielt Luft aus dem Kessel der „innovativen Ideen“, die da auf uns zukommen sollen.
Und dafür hat sie dann eine schöne Schlagzeile von dem Blatt bekommen, das man gemeinhin mit Wirtschaft assoziiert – der Frankfurter Allgemeinen Zeitung. Die FAZ schreibt: Nahles gibt Startschuss für große Experimente mit der Arbeitszeit. Und in der Untertitelung erfahren wir: »Die Bundesarbeitsministerin kündigt im F.A.Z.-Interview an, in einer zwei Jahre langen Testphase neue Arbeitszeitregeln zu erproben. Aus der Wirtschaft kommen schon viele Bewerbungen.« Nur das Handwerk habe sich bislang noch nicht gerührt, kann man dem Artikel entnehmen.
Es soll um nicht weniger gehen als die »Anpassung der starren deutschen Arbeitszeitregeln an die digitale Zukunft.« Arbeitgeber und Beschäftigte wünschten sich hier mehr Flexibilität. Daher werde sie mit der Vorlage des „Weißbuch Arbeit 4.0“ Ende November eine zweijährige Experimentierphase eröffnen, so die Ministerin. Sie wird dann mit diesen Worten zitiert:
„Wenn die Tarifpartner sich einigen, kann man den Rahmen der bestehenden Gesetze öffnen. Aber nur unter zwei Bedingungen: zwei Jahre befristet, wissenschaftlich begleitet, tarifvertraglich gesichert.“
Und auch hier schimmert es durch, der neue Glanz des Un-Ideologischen, mit dem man sich bemänteln möchte, um auch bei den anderen Gefallen zu finden: „Bei der Arbeitszeit sind viele schnell in den alten Schützengräben. Ich möchte, dass wir aus den Schützengräben herauskommen.“ So die Ministerin. Eine gesetzliche „Experimentierklausel“ solle vom Kabinett verabschiedet werden und man könne dann 2017 starten.
Also, für eine befristeten Zeitraum können Experimente dergestalt durchgeführt werden, dass die Beteiligten von den (weiter) bestehenden rechtlichen Regelungen, die ja meistens Schutzregelungen für die Arbeitnehmer sind, abweichen können. Aber dabei müsse es nicht bleiben: Das Arbeitszeitgesetz solle allenfalls geändert werden, „wenn die Experimentierphase ergibt, dass das sinnvoll und notwendig ist“.
Was muss man sich genauer darunter vorstellen? Dazu aus der Meldung Nahles kündigt Experimentierphase für flexibles Arbeiten an:
»Tarifpartner sollten vereinbaren können, für welche Gruppen und unter welchen Bedingungen Öffnungen denkbar seien. Nahles führte Bosch als Beispiel an: „Dort wollten Mitarbeiter früher nach Hause – zum Abendessen und Gute-Nacht-Geschichten-Vorlesen – und dafür freiwillig nach 20 Uhr weiterarbeiten, aber der Arbeitgeber wollte nicht die fällige Spätschichtzulage zahlen.“ Per Betriebsvereinbarung habe man den Wegfall der Zulage bei freiwilliger Abendarbeit ermöglicht.«
Endlich werden die einen jubeln, geht man ran an die alten Arbeitszeit-Zöpfe aus einer vorvergangenen Zeit, die einfach nicht mehr passen. Und auch die Beschäftigten wollen es doch flexibler haben. Aber so einfach ist es natürlich nicht. Die Arbeitszeitfrage ist eine der ganz zentralen Fragen für den „klassischen“ Arbeitnehmer, die Regelung, das heißt die Einhegung des an sich unbegrenzten Zugriffs auf die menschliche Arbeit ist gleichsam in die „klassische“ sozialpolitische DNA eingebrannt. Und die damit immer auch verbundenen Macht-Aspekte im Verhältnis von Arbeit und Kapital wurden auch in diesem Blog immer wieder thematisiert, vgl. beispielsweise am 3. August 2015 der Beitrag Der Acht-Stunden-Tag ist nicht mehr zeitgemäß. Und wer will schon von gestern sein? Aber so einfach darf man es sich nicht machen oder am 24. Juli 2015 der Beitrag Arbeitszeit: Schneller und vor allem immer mehr, wenn es denn der einen Seite passt. Zur Arbeitgeber-Forderung nach einer „Flexibilisierung“ des Arbeitszeitgesetzes. Und der eine oder andere wird sich an die aufgeregte Mindestlohn-Debatte erinnern. Da ging es vordergründig darum, dass man über die Höhe des Mindestlohns gestritten hat und ob der als Jobkiller wirken wird. Aber man denke hier an eine ganz bestimmte Branche, die sich durch besonders lautstarken Protest hervorgetan hat – das Hotel- und Gaststättengewerbe. Genau an dem kann man zeigen, dass das eigentliche Problem von vielen Akteuren in dieser Branche weniger oder gar nicht die 8,50 Euro waren (und sind), sondern die mit dem Mindestlohngesetz einhergehenden Dokumentationspflichten der Arbeitszeit. Vgl. dazu ausführlicher den Beitrag Die Aufregung über den gesetzlichen Mindestlohn scheint langsam hinter den Kulissen zu verschwinden. Ein besonderer Grund, erneut hinzuschauen vom 18. Mai 2015. Dort konnte man nach Prüfung der These vom angeblichen „Bürokratiemonster“ Mindestlohn lesen: „Das eigentliche Problem ist das Arbeitszeitgesetz“:
»Sagen wir es in aller Deutlichkeit: Ganz offensichtlich ist es so, dass das Mindestlohngesetz mit der aus ihm resultierenden Verpflichtung, die Arbeitszeiten der Beschäftigten zu dokumentieren, vor allem deshalb als Problem wahrgenommen wird, weil dadurch gleichsam offensichtlich wird, dass man gegen das Arbeitszeitgesetz verstößt. Dann ist aber die Regelung der Beschränkung der Höchstarbeitszeit im Arbeitszeitgesetz das eigentliche „Problem“, nicht aber der Mindestlohn. Der kann nichts dafür, wenn ein anderes Gesetz (bisher) umgangen wurde, was jetzt schwieriger wird, weil mit einem Mindeststundenlohn, der nur dann nachvollziehbar ist, wenn es eine Dokumentation der geleisteten Arbeitsstunden gibt, denn ansonsten kann man den nicht überprüfen. Da beißt die Maus keinen Faden ab.«
Diejenigen, die Böses ahnen, werden die angekündigten „kontrollierten Experimente“ nur als eine vorgeschaltete Phase der letztendlichen Deregulierung des Arbeitszeitgesetzes und des damit verbundenen Schutzes der Arbeitskraft sehen. Und verlieren werden viele Arbeitnehmer, das sie sich nicht werden wehren können gegen die Übergriffigkeit der Arbeitgeber, die angesichts des Wettbewerbsdrucks gezwungen sind, möglichst alle Potenziale der maximalen Ausnutzung der Arbeitskraft zu heben.
Man kann das aber auch anders sehen, optimistischer. Warum nicht endlich mal etwas ausprobieren, in einem – wie Nahles das plant – durch die Tarifvertragsparteien geschützten Rahmen, also unter Beteiligung der Gewerkschaften, die schon aufpassen werden, dass das nicht aus dem Ruder läuft. Und bei einer entsprechenden Begleitung hat man die Chance, auch und gerade die Seite der Beschäftigten genauer in den Blick zu nehmen.
Es soll und kann hier zum jetzigen Zeitpunkt keine Antwort gegeben werden, ob die pessimistische oder die optimistische Variante zutreffend ist. Das gilt auch für den zweiten Sachverhalt, über den es zu berichten lohnt.
Da hat die Süddeutsche Zeitung ihren „Wirtschaftsgipfel“ veranstaltet. Herausgekommen ist eine interessante und in Zeiten der Aufmerksamkeitsökonomie mit dem knappen Gut Aufmerksamkeit gut platzierte Meldung: Siemens-Chef plädiert für ein Grundeinkommen. Das sitzt und wird begeistert-zustimmend oder irritiert-ablehnend zur Kenntnis genommen. Schauen wir genauer hin, was in dem Artikel berichtet wird:
Ausgangspunkt ist ein thematischer Rahmen, in dem sich auch die im ersten Teil dieses Beitrags angesprochenen Denkübungen von Nahles & Co. bewegen: Industrie und Arbeit 4.0:
»Bis zum Jahr 2025 werden 1,5 Millionen traditionelle Arbeitsplätze in Deutschland verschwinden und durch eine in etwa gleich große Zahl von anspruchsvollen Computerbedienjobs ersetzt, hat das Forschungsinstitut der Bundesagentur für Arbeit gerade prognostiziert.«
Gemeint ist diese Studie:
Marc Wolter et al. (2016): Wirtschaft 4.0 und die Folgen für Arbeitsmarkt und Ökonomie. Szenario-Rechnungen im Rahmen der BIBB-IAB-Qualifikations- und Berufsfeldprojektionen. IAB-Forschungsbericht, Nr. 13/2016, Nürnberg 2016
Und jetzt kommt der oberste Siemens-Manager ins Spiel:
»Als Konsequenz dieses digitalen Wandels fordert jetzt Siemens-Chef Joe Kaeser eine bessere soziale Absicherung für die Menschen. Es würden absehbar „einige auf der Strecke bleiben, weil sie mit der Geschwindigkeit auf der Welt einfach nicht mehr mitkommen“, warnte Kaeser auf dem SZ-Wirtschaftsgipfel. Auf sie warten könne man jedoch nicht, denn dann würden Deutschland und Europa verlieren. Also müsse die Gesellschaft dafür sorgen, „dass die Menschen versorgt sind“; sie müssten sehen: „Da ist einer da, der hilft mir.“ Deshalb werde „eine Art Grundeinkommen völlig unvermeidlich sein“ … Chris Boos, der ebenfalls mit hochintelligenten Maschinen Geld verdient, sekundiert: „Das bedingungslose Grundeinkommen ist ein Weg, den notwendigen gesellschaftlichen Wandel vom Erhalt zum Neubau so zu gestalten, dass er sozialverträglich wird.“«
Sehr ihr, auch „die“ Wirtschaft unterstützt den Gedanken eines bedingungslosen Grundeinkommens, werden die einen jubeln. Während die anderen darin nur den Versuch sehen, sich der lästigen Beschäftigungsfrage zu entledigen und damit der Teilhabe über Erwerbsarbeit. Oder die befürchten, dass das ganze nur der Absenkung der Löhne dienen soll, denn man kann die Leute ja verweisen auf das Grundeinkommen.
Dabei sind die Äußerungen der Manager auf dem Wirtschaftsgipfel der Süddeutschen Zeitung nur eine Fortsetzung dessen, was bereits auf dem Weltwirtschaftsgipfel im schweizerischen Davos begonnen hat und durch Äußerungen aus dem Silicon Valley gestützt wird. Vgl. dazu aus meinem Beitrag Mit dem Herz dafür, aber mit dem Kopf dagegen? Oder mit dem Verstand dafür, aber ohne Herz? Das „bedingungslose Grundeinkommen“ ist (nicht) krachend gescheitert vom 7. Juni 2016:
»Sehr viel mit Geld zu tun hat auch der den einen oder anderen vielleicht irritierenden Aspekt, dass die Idee eines Grundeinkommens Unterstützung bekommt von Technologie-Gurus aus dem Silicon Valley … Es gibt nicht wenige Stimmen, die das für eine „vergiftete Unterstützung“ halten, denn – so der Vorwurf, angesichts der Verarmung und der parallelen Konzentration des Wohlstands bei einer sehr kleinen Gruppe von Wohlhabenden gerade in den USA fürchten die Effizienz-Maschinen des digitalen Zeitalters, dass sie zwar immer mehr und schneller mit immer weniger Menschen produzieren können, ihnen dann aber schlichtweg die Nachfrageseite wegbricht. Und kaufen müssen die Leute schon.
In diesem Zusammenhang muss man dann auch das hier zur Kenntnis nehmen: »Ausgerechnet im elitären Weltwirtschaftsforum kommt ein Vorschlag auf, der sonst nur als Idee von Sozialromantikern abgetan wird«, berichtete Ulrich Schäfer in seinem Artikel Davos diskutiert über das Grundeinkommen. Auch hier wieder tauchen zwei Stränge auf: Zum einen das Silicon Valley und zum anderen die immer wieder kolportierte These, dass die digitale Revolution viele menschliche Arbeitskraftkinder fressen wird … Menschliche Arbeit und Einkommen müssten voneinander entkoppelt werden. Überall Bewegung bei diesem Thema, wenn auch eher auf einer suchenden Art und Weise. Dennoch kann und muss man diesen Strang durchaus kritisch sehen, denn hier geht es wohl eher primär darum, die wegbrechende Nachfrageseite aufgrund der die Ungleichheit potenzierenden Marktprozesse wieder einzufangen.«
Sofort stellen sich zahlreiche Anschlussfragen, wie beispielsweise nach der Höhe des Grundeinkommens. Aber auch hier gilt, dass man einfach zur Kenntnis nehmen muss, dass die bekannten oder erwarteten Frontlinien aufbrechen, dass eine Menge in Bewegung gekommen ist.
Abschließend sei hier mit Blick auf den Wirtschaftsgipfel der Süddeutschen Zeitung ein anderer dort vorgetragener Gedanke besonders hervorgehoben, über den man dringend nachdenken sollte und muss:
Als in einem Panel über Künstliche Intelligenz (KI) diskutiert wurde, stellte Yvonne Hofstetter fest: „Die Schere geht immer weiter auf, die menschliche Arbeit hat immer weniger Anteil an der Produktivität.“ Ausgerechnet sie, die Gründerin eines KI-Dienstleisters, also gewissermaßen eine Profiteurin dieser superschnellen Rechner, mahnte eine Systemdebatte an: „Kann man weiter die Arbeit so stark besteuern, oder muss man nicht schauen, ob man oben beim Kapital etwas macht?“
Der Mindestlohn nicht als apokalyptischer Reiter, sondern als Stimulus für das Gastgewerbe. Und ist die Private Krankenversicherung ein geschützter Arbeitsmarkt?
Der Laden brummt, obgleich er doch eigentlich am Boden liegen müsste. Wer erinnert sich nicht an die Weltuntergangsstimmung, die im Vorfeld und kurz nach der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns vor allem seitens des Gastgewerbes verbreitet worden ist. Jobkiller war da noch eine milde Variante der Vorwürfe aus dieser Branche. Nun haben wir den gesetzlichen Mindestlohn seit gut zwei Jahren im Echtbetrieb und die Katastrophe ist ausgeblieben. Ganz im Gegenteil können wir hier endlich mal positive Nachrichten vermelden. Das Gastgewerbe brummt, so hat Stefan Sauer seinen Artikel über die neuesten Umsatzzahlen überschrieben. Derzeit sehen wir hier die höchsten Umsatzsteigerungen seit vielen Jahren. Nun könnte man einwerfen, der besonders positive September-Wert sei auf den warmen Spätsommer zurückzuführen. Deshalb der erweiterte Blick auf die Vergleichswerte die ersten neun Monate des Jahres zu denen in 2015: Es handelt sich »nicht bloß um eine wetterabhängige Eintagsfliege«, sondern die positive Entwicklung ist auch über den längeren Zeitraum erkennbar (zu den Daten vgl. auch die Pressemitteilung Gastgewerbeumsatz im September 2016 preisbereinigt um 3,6 % höher als im September 2015 des Statistischen Bundesamtes).
Dafür gibt es wie immer mehrere Ursachen – aber auch hier taucht er wieder auf, der Mindestlohn.
Nur nicht in der Rolle des apokalyptischen Reiters, sondern letztendlich als ein das Geschäft belebendes Element. Und man kann an diesem Beispiel sehr schön die nicht auflösbare Diskrepanz zwischen einer betriebs- und einer volkswirtschaftlichen Sicht auf Löhne aufzeigen. Betriebswirtschaftlich sind Löhne immer Kosten und für den einen oder anderen Anbieter können Kostensteigerungen, die u.a. mit dem Mindestlohn verbunden sind, echte Probleme verursachen, im schlimmsten Fall sogar zum Ausscheiden aus dem Markt führen. Volkswirtschaftlich sind aber die Löhne das Rückgrat der Nachfrage und damit – gerade in Dienstleistungsbereichen wie dem Gastgewerbe – die wichtigste Umsatzquelle, denn Restaurants und Hotels besuchen reale Menschen (oder auch nicht, wenn sie nicht über die entsprechende Kaufkraft verfügen).
Warum aber rollt der Rubel im Gastgewerbe? Stefan Sauer verweist zum einen auf den aktuellen Trend zum Urlaub in Deutschland, sich aufgrund des Wegfalls an bisher präferierten Destinationen. In Zahlen: »Der Inlandstourismus legte in den ersten sechs Monaten 2016 um drei Prozent im Vergleich zum Vorjahr zu.«
Ein weiterer Treiber der positiven Entwicklung ist die anhaltend gute Beschäftigungsentwicklung in Deutschland. Auch dazu das Statistische Bundesamt unter der Überschrift 43,7 Millionen Erwerbstätige im 3. Quartal 2016:
»Im dritten Quartal 2016 waren … rund 43,7 Millionen Erwerbstätige mit Arbeitsort in Deutschland erwerbstätig. Im Vergleich zum dritten Quartal 2015 wuchs die Zahl der Erwerbstätigen um 388 000 Personen … Der Anstieg der Gesamterwerbstätigenzahl gegenüber dem Vorjahresquartal entfiel im dritten Quartal 2016 überwiegend auf die Dienstleistungsbereiche. Die größten absoluten Beschäftigungsgewinne gab es im Bereich Öffentliche Dienstleister, Erziehung, Gesundheit mit + 197 000 Personen …, gefolgt von den Unternehmensdienstleistern mit + 123 000 Personen … sowie Handel, Verkehr und Gastgewerbe mit + 94 000 Personen.«
»Dabei spielt, man glaubt es kaum, der Mindestlohn eine zentrale Rolle. Jener Mindestlohn, der gerade vom Gastgewerbe als Teufelszeug und Schlagetot für Kleinbetriebe gebrandmarkt worden war, versetzt einerseits viele Menschen erstmals seit langem wieder in die Lage, wenigstens ab und an essen zu gehen und aushäusig zu übernachten. Zum anderen ließ der Mindestlohn vielerorts die Preise für Bier und Cola, Schnitzel und Pommes, Einzel- und Familienzimmer steigen. Erkennbar wird der weit überdurchschnittliche Preisanstieg im Gastgewerbe an den großen Unterschieden zwischen nominalem und realem Umsatzplus: Im Septembervergleich lag die branchenbezogene Inflationsrate bei 2,4 Prozent, die allgemeine Teuerung hingegen bei nur 0,7 Prozent.«
Selbst in einer Branche, die als absolut prädestiniert galt für die vernichtenden Auswirkungen der Lohnuntergrenze, ist die Welt nicht nur heil geblieben, sondern sie segelt im Windschatten der Entwicklung schneller und besser. Was für ein Befund. Der zugleich die kopfschüttelnde Bewertung der „Egal, was die Fakten sagen, wie belieben bei unseren Lehrsätzen“-Haltung des Sachverständigenrats zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung in dem vor kurzem vorgelegten Jahresgutachten 2016/17, der unbeirrt gegen den Mindestlohn wegen der angeblichen Arbeitsplatzverluste agitiert, weiter stärkt (vgl. dazu auch den Beitrag Unbeirrt die Fahne hoch im eigenen sozialpolitischen Schützengraben. Die „fünf Wirtschaftsweisen“ machen auch in Sozialpolitik und das wie gewohnt. Also extrem einseitig vom 2. November 2016).
Und wenn man schon den Arbeitnehmern nicht den Mindestlohn gönnt, dann sollte man doch wenigstens an die Babys denken, die wir ja aus demografischen Gründen so dringend brauchen. Auch hier hat der Mindestlohn seine heilenden Hände im Spiel, wenn man den Wissenschaftlern George Wehby, Dhaval Dave und Robert Kästner folgt, die im Juli 2016 diese Studie veröffentlicht haben: Effects of the Minimum Wage on Infant Health. Die haben mit ziemlich vielen Zahlen jongliert, sie haben einen amtlichen amerikanischen Datensatz mit Informationen zu rund 46 Millionen Geburten aus den Jahren 1989 bis 2012 ausgewertet. Und was haben sie herausgefunden? »Der Analyse zufolge, die sich auf Mütter mit High-School-Abschluss bezieht, steigt das Geburtsgewicht im Schnitt um zwölf Gramm, wenn der Mindestlohn um einen Dollar erhöht wird. Die Wahrscheinlichkeit, dass das Neugeborene weniger als 2.500 Gramm wiegt, sinkt um 0,2 Prozentpunkte. Die Erklärung: Das höhere Haushaltseinkommen beschere den Müttern eine gesündere Ernährung, weniger Stress und eine bessere medizinische Versorgung während der Schwangerschaft, was direkt dem Nachwuchs zugutekommt. Die Autoren betonen, dass die gemessenen Effekte medizinisch durchaus relevante Größen seien, die den Kindern einen deutlich besseren Start ermöglichen und sich so unter Umständen lebenslang auswirken.« Also wenigstens das muss doch die Kritiker überzeugen, wobei der ironische Unterton hier mitgelesen werden sollte.
Und wenn wir es schon mit Zahlen und dem Arbeitsmarkt haben, dann darf in diesen Tagen die Private Krankenversicherung (PKV) nicht fehlen, Und das eben nicht aufgrund steigender Prämien für die dort Versicherten, sondern mit Blick auf die Menschen, die in den Versicherungsunternehmen arbeiten. Denn dunkle Wolken scheinen am Himmel aufzuziehen, wir stehen vor einem großen Bundestagswahlkampf und erneut werden Konzepte einer „Bürgerversicherung“ wieder aus den Schubladen geholt und reaktiviert, um denen, die auf eine endgültige Auflösung des dualen Krankenversicherungssystems hoffen, neue Nahrung zu geben.
Und dann wird man mit solchen Schlagzeilen konfrontiert: Bürgerversicherung würde Zehntausende Arbeitsplätze bedrohen, so die FAZ. Da müssen sich jetzt die Befürworter einer solchen Bürgerversicherung ganz warm anziehen – und das auch deshalb, weil die Vorhersage der angeblichen (angeblich deshalb, weil sie derzeit noch nicht zur Kontrolle der Berichterstattung allgemein verfügbar ist) Jobverluste nicht von den bekannten Gegnern des Vorhabens kommt:
»Die Einführung einer gesetzlichen Bürgerversicherung könnte dazu führen, dass viele Menschen ihre Arbeitsplätze verlieren – in den Privaten Krankenversicherungen (PKV). Zu diesem Ergebnis kommt eine jetzt veröffentlichte neue Studie im Auftrag der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung. Eine solche von SPD, Grünen und Linken favorisierte gesetzliche Krankenversicherung für alle würde je nach Ausstiegsszenario dazu führen, dass in der PKV zwischen 22.700 und 51.000 Stellen abgebaut werden müssten.«
Die Studie geht von von etwa 68.000 Beschäftigten (Stand 2014) im Bereich der PKV aus. Die Verluste lägen also zwischen knapp einem Drittel und rund drei Vierteln der Arbeitsplätze dort. Was für ein Kahlschlag, würde es denn dazu kommen.
Und um die aufrechten Bürgerversicherungs-Linken noch weiter einzuschüchtern, wird eine einprägsame Analogie hergestellt, was da auf uns zukommen könnte: »Dieser Stellenabbau entspräche einer Größenordnung von etwa dem Drei- bis Sechsfachen der aktuell bei Tengelmann-Kaiser bedrohten Belegschaft, heißt es in der Studie.«
Und dann legt man noch eine Schippe drauf, damit die Aufschrift „Bitte nicht anfassen“ auch wirklich nicht zu übersehen ist: »Der PKV-Verband wies wiederholt darauf hin, das jeder Euro in der PKV weitere 2,10 Euro an zusätzlicher Bruttowertschöpfung in anderen Unternehmen bewirke. Und mit jedem einzelnen Arbeitsplatz seien weitere 4,6 Arbeitsplätze verbunden.«
Wollt ihre das wirklich wollen, ihr Anhänger einer Bürgerversicherung?
An dieser Stelle muss man natürlich in mehrfacher Hinsicht innehalten und sich fragen, was für ein – durchschaubares – Manöver wird hier eigentlich aufgeführt? Es geht dabei keineswegs um eine Verteidigung des Konzepts der Bürgerversicherung, über deren Vor- und Nachteile zu streiten wäre ein eigenes Thema. Die Anfragen an die Aussage, die über die Studie (die wie gesagt derzeit nur ausgewählten Journalisten bekannt zu sein schein, so dass man sie noch nicht im Original prüfen kann) derzeit in den Medien durch copy and paste Verbreitung findet, stellt ab auf die beklagenswerte Perspektive, dass Zehntausende ihren Arbeitsplatz verlieren werden, wenn denn die Bürgerversicherung kommt.
Anfrage 1: Aber ist das so, vor allem in dem zitierten Umfang – bis zu drei Viertel aller PKV-Arbeitsplätze? Denn selbst wenn – was angesichts der Beharrungskräfte und der Machtverhältnisse äußerst unwahrscheinlich wäre – die Dualität von gesetzlicher und privater Krankenversicherung aufgehoben werden würde, können wir plausibel davon ausgehen, dass die PKV nicht von der Bildfläche verschwindet, sondern sich auf das kaprizieren müsste, was man als ihr eigentliches Kerngeschäft definieren könnte, also den Vertrieb von Zusatzversicherungen und die Betreuung dieser Kunden.
Anfrage 2: Wenn das derzeitige Geschäftsmodell der PKV aus welchen Gründen auch immer nicht mehr tragfähig sein sollte, dann verlieren auf der einen Seite Menschen ihren bisherigen Arbeitsplatz, weil sie eben nicht mehr aus dem gescheiterten Geschäftsmodell finanziert werden können. Das aber passiert tagtäglich und wird viele Arbeitnehmer nach neuesten Studien in den vor uns liegenden Jahren in einer ganz anderen Größenordnung treffen. Es sei an dieser Stelle nur beispielhaft auf die gerade erst veröffentlichte Studie von Wolter et al. (2016): Wirtschaft 4.0 und die Folgen für Arbeitsmarkt und Ökonomie. Szenario-Rechnungen im Rahmen der BIBB-IAB-Qualifikations- und Berufsfeldprojektionen hingewiesen, in der man folgendes Rechenergebnis präsentiert bekommt:
»In der digitalisierten Welt wird es im Jahr 2025 einerseits 1,5 Mio. Arbeitsplätze, die nach der Basisprojektion noch vorhanden sein werden, nicht mehr geben. Andererseits werden im Wirtschaft 4.0-Szenario ebenfalls 1,5 Mio. Arbeitsplätze entstanden sein, die in der Basisprojektion nicht existieren werden.«
Und bei den Jobs, die nach den Rechen-Szenarien der Arbeitsmarktforscher verloren gehen, geht es um Arbeitsplätze für Menschen vor allem aus der mittleren Qualifikationsebene, mit einer (in der Vergangenheit) wertvollen Berufsausbildung. Wen gleichzeitig an anderer Stelle 1,5 Mio. neue Jobs geschaffen werden, könnte man argumentieren, dass das alles ja kein Problem sei, weil unterm Strich gleicht sich das ja aus. Dass passiert natürlich nur in einer sehr unvollkommenen Art und Weise, nicht nur wegen der regionalen Ungleichverteilung der Jobverluste und der neuen Jobs, sondern auch, weil die einen Qualifikationen nicht mehr gebraucht werden, auf den anderen, neuen Arbeitsplätzen hingegen oftmals ganz anders gelagerte Qualifikationsprofile erwartet werden.
Die Ratschläge der Forscher sind an dieser Stelle wohlfeil und möglichst allgemein gehalten – auf die Weiterbildung der Leute kommt es dann eben an, das wird ein Schwerpunkt der absehbaren Zukunft.
Aber man kann an diesem Beispiel anknüpfend fragen, warum soll diese Strukturwandelaufgabe nicht auch der PKV (und einem Teil der dort beschäftigten Menschen) zugemutet werden können? Warum sollen die wegfallenden Beschäftigten nicht ihre Schaffenskraft und verbleibende Lebensarbeitszeit in den Dienst anderer Branchen und Unternehmen stellen?
Irgendwie wird hier mit zweierlei Maß gemessen. Von den vielen „normalen“ Arbeitnehmer erwartet man diese Flexibilität, aber bei den PKV-Beschäftigten setzt ein großes Wehklage ein? Haben die einen besonderen Stellenwert? Nein, nicht wirklich. Diejenigen, die sich jetzt dieser Studie bedienen, wollen einen Angriff auf die Zweiteilung des Krankenversicherungssystems abwehren bzw. ein erneutes Aufflammen der Infragestellung im vor uns liegenden Wahlkampf im Keim ersticken.
Hier wird offensichtlich eine Brutto-Rechnung instrumentalisiert. Das ist gerade an dieser Stelle übrigens nicht neu, in der FAZ wurde explizit darauf hingewiesen: »Eine ähnliche Studie, die im Jahr 2013 im Auftrag der Gewerkschaft Verdi erstellt wurde, hatte … ein noch deutlicheres Ergebnis. Sie sorgte zumal im Gewerkschaftslager für enormes Aufsehen.«
Insofern überrascht dann so eine Meldung nun gar nicht: CDU-Politiker: Gabriel soll Debatte stoppen: »Der CDU-Bundestagsabgeordnete Thomas Stritzl hat SPD-Chef Sigmar Gabriel aufgefordert, die Debatte um eine Bürgerversicherung in seiner Partei zu stoppen … Durch eine Umwandlung in eine Bürgerversicherung für alle würden … Zigtausende von Arbeitsplätzen vernichtet, sagte Stritzl weiter.«

