Australien und der Versuch, das Verhalten von Sozialhilfeempfängern über ein bargeldloses Gängelband zu steuern

Die Diskussionen über angeblichen oder tatsächlichen Missbrauch von Sozialhilfe werden seit Urzeiten geführt und auch bei uns in Deutschland gibt es immer wieder – und gerne im Kontext von geplanten oder zu legitimierenden Leistungskürzungen – mediale Schlammschlachten, in denen man das „abweichende“ Verhalten bestimmter Sozialhilfeempfänger über die Bildschirme und Zeitungsseiten verbreitet. In der Realität der Leistungsgewährung gibt es ganz handfeste Konsequenzen, wenn die Menschen, denen man Geldleistungen gewährt, bestimmte Verhaltenserwartungen nicht erfüllen (wollen). Man denke hier an die Sanktionen, die wir im Hartz IV-System haben. Die Frage, ob diese überhaupt und wenn, dann in welcher Form überhaupt verfassungsgemäß sind, beschäftigt das höchste deutsche Gericht seit Jahren. Die Entscheidung darüber soll am 5. November 2019 vom Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe verkündet werden. Dabei wird es auch um die Frage gehen, ob man eine Sozialhilfeleistung, die das Existenzminimum abdecken soll, kürzen darf, wenn die Betroffenen bestimmte Verhaltensauflagen hinsichtlich ihrer Mitwirkung nicht erfüllen, was beispielsweise die Einhaltung von Meldeterminen oder der Auflagen aus „Eingliederungsvereinbarungen“ angeht. Aber ob der Hartz IV-Empfänger an einer gegen oder für was auch immer gearteten Demonstration teilnimmt, geht das Jobcenter nichts an und kann auch nicht zu einer Leistungskürzung führen. In Australien möchte man genau das aber machen.

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Bei der Umsetzung der neuen Pflegeausbildung gibt es eine Menge praktischer Probleme. Im Mangelberuf könnte zusätzlicher Mangel entstehen

Karl-Josef Laumann (CDU), der Arbeits-, Sozial- und Gesundheitsminister des Landes Nordrhein-Westfalen, ist ein Mann, der sich auskennt in der Pflege. Von Dezember 2013 bis Juni 2017 war Laumann Staatssekretär im Bundesministerium für Gesundheit und Bevollmächtigter der Bundesregierung für Patienten und Pflege. Er weiß, wie es um die Pflege bestellt ist. Und er nimmt kein Blatt vor den Mund: Er hält das Problem des Fachkräftemangels in der Pflege für nicht lösbar. „Es wird eine dauerhaft angespannte Situation bleiben, weil wir in den nächsten Jahren drei bis vier Prozent mehr Pflegebedürftige haben in NRW. Wo sollen diese Pflegekräfte denn herkommen, die sich um die Menschen kümmern?“, so der Minister am Rande einer Tagung des Bundesverbands für Ambulante Dienste und stationäre Pflege (bad) in Essen. Eine ehrliche Analyse – aber er ist zugleich Vollblutpolitiker und weiß, dass man anders als Hochschullehrer oder Journalisten nicht bei der Diagnose stehen bleiben darf, vor allem, wenn sie negativ daherkommt. Man muss irgendwas präsentieren, das nach Anpacken aussieht.

»Neben der Anwerbung von Fachkräften aus dem Ausland will Laumann das Thema Ausbildung stärker in den Blick nehmen. „Wir wollen jedem, der den Pflegeberuf erlernen will, eine Ausbildungsgarantie geben“, kündigte Laumann an. Noch immer müssten Altenpflegeschulen Bewerber ablehnen, da sie nicht ausreichend Plätze anbieten können. Laumann möchte daher die Kliniken in NRW in die Pflicht nehmen, wieder mehr auszubilden. In den vergangenen Jahren hätten die Krankenhäuser speziell im Pflegebereich die Ausbildung immer stärker zurückgefahren und stattdessen ausländische Fachkräfte eingestellt.« Das berichtet Jennifer Schumacher in ihrem Artikel Minister Laumann will Ausbildungsgarantie in der Altenpflege. Und die folgende Aussage lässt tief blicken: »Vor allem in den sozialen schwächeren Regionen in NRW, „wie dem Essener oder Dortmunder Norden“, sehe er noch großes Potenzial, um für die Ausbildung in der Pflege zu werben.«

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Die Entsorgung der Pflegenoten und ein neuer Pflege-TÜV, der keiner sein kann. Anmerkungen zu den neuen Qualitätsprüfungen in der stationären Altenpflege

Der Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) findet klare Worte: „Der bisherige Pflege-TÜV war leider eine Farce.“ Deshalb kann und muss der weg und etwas Neues her. Nach längeren Geburtswehen tritt am 1. Oktober 2019 ein neues System der Qualitätsprüfungen in der stationären Altenpflege in Kraft. „Pflegenoten“ wird es nicht mehr geben.

Wer erinnert sich nicht an die vielen kritischen Berichte über diese „Pflegenoten“ für Pflegeheime. Denn die haben den Eindruck erweckt, dass Deutschland flächendeckend ein Land der Einser-Einrichtungen sei. Dass selbst Heime, die wegen gravierender Pflegemängel in den Fokus der Berichterstattung und der Aufsichtsbehörden geraten sind, auf dem Papier mit Bestnoten geglänzt haben. In der Vergangenheit lag die Durchschnittsnote für Deutschlands Heime bei 1,2. Und die massive Kritik an dem dahinter stehenden Bewertungssystem wurde über Jahre vorgetragen. Dem soll nun durch ein neues System der Qualitätsprüfungen Rechnung getragen werden.

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