Frauen (aus Afghanistan) + Altenpflege (in Deutschland) = besser als Dienerinnen unter den Taliban

Zuweilen gibt es Fundstücke aus der großen weiten Welt des Online-Journalismus, die selbst „abgehärtete“ Beobachter dessen, was in unserem Land als „Pflegenotstand“ seit vielen Jahren diskutiert wird, sprachlos zurücklassen. Die zugleich in einer unbedingt zu dokumentierenden schonungslosen Art und Weise einen ganz eigenen Blick auf Frauen und Pflege offenbaren.

In diesen Tagen stehen alle Menschen, die noch einen letzten Rest an Menschlichkeit in sich tragen, fassungslos vor dem großen Desaster, das vor unseren Augen in Afghanistan abläuft. Wir sehen nur sehr wenige, höchst selektive Bilder vom Flughafen in Kabul und keine aus den Gegenden, wo die Taliban bereits die Macht übernommen haben. Und man kann von den sicheren Zonen in unserem Land aus nur in Spurenelementen eine Vorstellung aufbauen, was vielen Menschen, darunter vielen Frauen und Mädchen, jetzt widerfährt bzw. droht. Einige wenige werden möglicherweise über die Luftbrücke der Panik gerettet werden oder sich durch Flucht einem Martyrium entziehen können, vielen anderen wird das nicht gelingen.

Was aber hat diese zivilisatorische Katastrophe nun mit der Altenpflege und Frauen in Deutschland zu tun, wird sich der eine oder andere denken mit Blick auf die Überschrift dieses Beitrags?

Es gibt Menschen, die offensichtlich in der Lage sind, in nur wenigen Sätzen eine solche Verbindung herzustellen und dabei en passant einen Abgrund offenlegen.

mehr

Die „Wohnkostenlücke“ im Hartz IV-System

Seit Jahren wird hier immer wieder über das Wohnkostenproblem im Grundsicherungssystem berichtet – vgl. nur als ein Beispiel den Beitrag Und wieder einmal grüßt täglich das Murmeltier: Hartz IV und die Wohnungsfrage vom 20. Dezember 2015. Dort wurde darauf hingewiesen, dass es neben dem „Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts“ nach § 20 SGB II als zweite Säule die Kostenübernahme für Unterkunft und Heizung gibt. Wobei man immer genau lesen muss, denn im hier relevanten § 22 SGB II heißt es im ersten Satz: »Bedarfe für Unterkunft und Heizung werden in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen anerkannt, soweit diese angemessen sind.« In dem Beitrag aus dem Jahr 2015 wurde genau an dieser Stelle angemerkt: »Und da fängt der Ärger an, denn es handelt sich bei der Formulierung „angemessen“ um einen der im Sozialrecht weit verbreiteten unbestimmten Rechtsbegriffe, deren Auslegung und Infragestellung Lohn und Brot für einen ganzen Zweig der Juristerei sicherzustellen vermag.«

mehr

Neue Zahlen aus der neuen Welt der Pflegeausbildung

Dass es einen enormen Mangel an Fachkräften in der Pflege gibt, sollte mittlerweile Allgemeingut sein. Und nicht nur der stetig steigende Bedarf gerade in der Langzeitpflege angesichts der sicheren Zunahme an Pflegebedürftigen in den vor uns liegenden Jahre stellt eine Herausforderung für deutlich mehr Qualifizierung als bislang dar, sondern bereits heute ist die Pflege, ob im Krankenhaus wie auch in der ambulanten und stationären Langzeitpflege in teilweise nur als skelettös zu bezeichnendem Ausmaß unterausgestattet. Hinzu kommt, dass wie in anderen Berufsfeldern auch die Pflegeberufe in den kommenden Jahren einen massiven Aderlass erfahren werden aufgrund des altersbedingten Ausscheidens vieler Pflegekräfte.

Als wenn das nicht schon genug wäre. Mit Beginn des Jahres 2020 – dem ersten Corona-Jahr – wurden dann auch noch nach einem langjährigen Prozess die bislang versäulten Pflegeausbildungen (also die Gesundheits- und Krankenpflege mit ihrem Fokus auf das Krankenhaus, die Gesundheits- und Kinderkrankenpflege sowie die Altenpflege) im Kontext eines an sich angestrebten Systemwechsels hin zu einer generalistischen Pflegeausbildung umgestellt. In der neuen Ausbildung, die mit dem Pflegeberufereformgesetz (PflBRefG) von 2017 begründet wurde, werden die bis dahin getrennten Ausbildungen in den Berufen Gesundheits- und Krankenpfleger/in, Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in sowie Altenpfleger/in zum Berufsbild Pflegefachfrau/-mann zusammengeführt. Der Wechsel zwischen Krankenpflege, Kinderkrankenpflege und Altenpflege soll erleichtert und den Pflegefachkräften ein breiteres Tätigkeitsfeld eröffnet werden.

mehr