Kein Schadensersatz für „erlittenes Leben“, urteilt der Bundesgerichtshof. Und trotzdem sind einige unzufrieden

Die Sozialpolitik und die Rechtsprechung beschäftigen sich zuweilen mit existenziellen Themen, bei denen es um Leben oder Tod geht. Und manchmal geht es um nicht weniger als den Preis des Lebens – eines ungewollten Lebens. Da werden nicht wenige gehörig schlucken müssen. Was muss man sich darunter vorstellen? »Der Sohn eines ehemaligen Patienten verklagt dessen Arzt, weil er seinen Vater zu lange am Leben erhalten habe«, kann man dem Artikel Der Preis des Lebens oder Leben um jeden Preis? von Maximilian Amos entnehmen. Der Bundesgerichtshof (BGH) musste die Frage verhandeln, »ob das Leben auch ein Schaden sein kann (BGH, VI ZR 13/18). Auf den ersten Blick mag das absurd wirken: das Leben als ersatzfähiger Posten und das sogar in negativer Hinsicht. Doch genau das fordert der Sohn eines 2011 verstorbenen Mannes, der, tödlich erkrankt und schwer dement, von seinem behandelnden Hausarzt am Leben erhalten wurde. Dieser soll nun Schadensersatz zahlen, weil sein Vater weiterleben musste, so das Begehren des Sohnes.«

Das stand am Anfang des Beitrags Schadensersatz für „erlittenes Leben“? Sollte das Weiterleben als ersatzfähiger „Schaden“ anerkannt werden, dann wird das Folgen haben, der hier am 14. März 2019 veröffentlicht wurde. Und zwischenzeitlich hat der Bundesgerichtshof seine Entscheidung in diesem Fall verkündet.

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Wieder mehr ältere Menschen, die Leistungen der Grundsicherung im Alter beziehen. Und darüber hinaus ein Blick auf Einsamkeit und soziale Isolation

Das Statistische Bundesamt hat neue Zahlen veröffentlicht über die Menschen, die im Dezember 2018 Leistungen bei Erwerbsminderung bzw. aus der Grundsicherung im Alter bezogen haben: »Im Dezember 2018 bezogen in Deutschland knapp 1.079.000 Personen ab 18 Jahren Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) … das (waren) 1,9 % mehr Leistungsempfängerinnen und -empfänger als im Dezember 2017«, kann man der Pressemitteilung der Bundesstatistiker entnehmen.

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Nachts allein im Heim. Und wenn 46 gehen, dann doch auch 56? Nein, sagt noch nicht rechtskräftig ein Gericht und wirft ein Schlaglicht auf einen weiteren alltäglichen Skandal in der Pflege

„Denk ich an Deutschland in der Nacht, / Dann bin ich um den Schlaf gebracht“
(Heinrich Heine, 1844)

Das ist lange her – und doch wiederum so aktuell, wenn man Deutschland konkretisiert durch Pflegeheime in Deutschland. In der Nacht. Bereits am 20. April 2018 wurde hier dieser Beitrag veröffentlicht: Reicht eine in der Nacht oder müssen es mehr sein? Die finstere Realität bei den (Nicht-)Personalschlüsseln in Pflegeheimen. Dort findet man diese Einstimmung auf das Thema: »Man kann sich vorstellen, was es bedeuten muss, über eine lange Nacht die Bewohner/innen eines Pflegeheims zu versorgen – von denen viele nicht nur körperlich schwer pflegebedürftig sind und eine entsprechende Versorgung bedürfen, sondern der Anteil der Menschen, die demenziell erkrankt sind, ist in vielen Heimen heute sehr hoch. Nun sind gerade die nachts oft aktiv und benötigen – eigentlich – eine besonders personalintensive Betreuung. Und man muss an dieser Stelle darauf hinweisen, dass die Pflegeheime aufgrund des hohen Alters und des Gesundheitszustandes vieler Bewohner auch einer der bedeutenden Orte des Sterbens geworden sind – und würde nicht jeder erwarten, wünschen, hoffen, dass man nicht alleine gelassen wird, wenn es zu Ende geht?«

Mit dem Wünschen und Hoffen ist das bekanntlich so eine Sache. Wie sieht es aus, nachts in den deutschen Pflegeheimen? „Es muss zu jeder Tages- und Nachtzeit mindestens eine Pflegefachkraft anwesend sein.“ Das war die häufigste Antwort auf die Frage, wie es die einzelnen Bundesländer mit Nachtdiensten in Pflegeheimen halten.
Ja, Sie lesen richtig. Das ist in der Mehrzahl der Bundesländer die zentrale Antwort auf die Frage, ob es Vorschriften die personelle Ausstattung der Heime in der Nacht betreffend gibt. Das kann jetzt nicht wirklich sein, wird der eine oder andere denken – es geht hier doch nicht um Möbellager, das man in der Nacht beaufsichtigen muss. Oder doch?

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