Mehr unten und mehr oben. Armut in einer reichen Stadt. Das Beispiel München und ein neuer Armutsbericht über diese Stadt

Armut hat viele Gesichter. Und sie ist immer vor Ort. Natürlich ist Armut in einem Land wie Rumänien eine andere als in Deutschland. Aber gerade auf den scheinbaren Wohlstandsinseln gibt es auch viele Gesichter der Armut. Unbestreitbar ist sicher die Aussage, dass die Stadt München eine nach außen wohlhabende, ja reiche Stadt sein muss. Legendär sind mittlerweile der Miet- und Immobilienpreise, aber auch ein Streifzug durch das offizielle München wird einen mit vielen gut situiert daherkommenden Menschen konfrontieren. Was aber eben nicht gleichzeitig bedeutet, dass es hier keine Armut gibt – die gibt es, nur wie so oft ist sie eher versteckt, sie kommt selten aus ihren Behausungen heraus, sie wird an den Rand gedrängt, wohin es einen nie verschlagen wird, wenn man nicht aktiv nachschaut.

Bereits vor einigen Jahren wurde der Armutsbericht 2011 München veröffentlicht. Angereichert wurde die damalige Armutberichterstattung, wie man sie aus vielen anderen Städten, Bundesländern und auch bundesweit kennt, mit vertiefenden Blicken in bestimmte Armutslagen und -zusammenhänge, so beispielsweise durch eine von Christian Alt vom Deutschen Jugendinstitut (DJI) erstellte Expertise Armut bei Kindern und Jugendlichen sowie das Gutachten Armut und Konsum von Tatjana Rosendorfer. Und eine weitere Expertise befasste sich mit den Wechselwirkungen von Armut und Gesundheit. Nun wurde ein neuer Armutsbericht für und über München vorgelegt.

Der Münchner Armutsbericht 2017 liegt nun also vor. Einige Ergebnisse wurden auch in der Presse aufgegriffen. Sven Loerzer hat seinen Artikel dazu unter diese Überschrift gestellt: Die Zahl der armen Münchner ist drastisch gestiegen. Die ganz großen Zahlen, die er zitiert, lassen aufhorchen:

Fast jeder sechste Münchner lebt unterhalb der Armutsgrenze. Etwa 269.000 Menschen waren im vergangenen Jahr von Armut betroffen, das sind rund 65 000 mehr als noch fünf Jahre zuvor. Damit erhöhte sich die Quote von 14,7 auf 17,4 Prozent. Die Lebensverhältnisse driften auseinander, „die Schere geht weiter auf“, wird Bürgermeisterin Christine Strobl zitiert.

Die Schere geht auseinander, Polarisierung – das sind die Stichworte einer generell zu beobachtenden Entwicklungsrichtung: In München stieg im gleichen Zeitraum der Anteil der gut und besser verdienenden Menschen von 30 auf fast 34 Prozent. Mehr unten und gleichzeitig mehr oben, so kann man das zusammenfassen.

Als wesentliche Ursachen der Armut arbeitet der Münchner Armutsbericht 2017 Arbeitslosigkeit, prekäre Beschäftigungsverhältnisse und daraus resultierende niedrige Renten heraus: „Mit niedrigem Einkommen lässt sich in München mit seinen hohen Lebenshaltungskosten und Mieten nur schlecht leben“, so die Sozialreferentin Dorothee Schiwy.

Grundlage des Armutsberichts bildet vor allem eine Befragung zur sozialen und gesundheitlichen Lage in München, bei der auch die Haushaltseinkommen ermittelt wurden. Daraus errechneten die städtischen Statistiker eine Armutsrisikoschwelle: Bei einem Einpersonen-Haushalt sind es 1.350 Euro, bei einem Haushalt mit zwei Erwachsenen sind es 2.025 Euro, bei einer Familie mit einem Kind unter 14 Jahren 2.430 Euro.Auf dieser Basis gelten 269.000 Münchner als arm.

Und ein bezeichnendes Licht auf die strukturellen Verursacher von Einkommensarmut (oder dem anderen Ende der Skala) liefern solche Daten: Am häufigsten arm sind Haushalte von Alleinerziehenden (42,2 Prozent), am häufigsten reich dagegen Paarhaushalte ohne Kinder (12,2 Prozent).

Der Münchner Armutsbericht 2017 zeigt, »dass mehr als 17 Prozent der Münchner Bürgerinnen und Bürger trotz positiver wirtschaftlicher Entwicklung und trotz eines soliden Arbeitsmarktes in relativer Armut leben – das sind etwa 269.000 Menschen. Besonders von Armut betroffen sind ältere Menschen, Familien mit Kindern, Alleinerziehende, Menschen mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen sowie Menschen ohne Schul- und Berufsabschluss.
Arm sein in München bedeutet aber nicht zwangsläufig den Bezug von Sozialleistungen. Rund 129.000 Münchnerinnen und Münchner erhalten auch tatsächlich eine der staatlichen Unterstützungsleistungen.«

Und Sven Loerzer weist darauf hin: »Der Arbeitsmarkt in München boomt, unter den westdeutschen Großstädten hat die bayerische Landeshauptstadt seit Jahren mit Abstand die geringste Quote von Hartz-IV-Beziehern. Und doch ist deren absolute Zahl seit 2011 von 72.600 auf fast 75.000 gestiegen. Darunter sind mehr als 22.000 Münchner im erwerbsfähigen Alter, die seit mehr als vier Jahren ununterbrochen das Arbeitslosengeld II erhalten.«
„Es gelingt mit den vorhandenen Förderinstrumenten nicht, diese Menschen wieder in eine dauerhafte Beschäftigung zu integrieren, von der sie unabhängig von staatlicher Unterstützung leben können“, kann man dem Armutsbericht entnehmen.

Mehr als 22.000 Kinder in München, fast zwölf Prozent aller Kinder, wachsen in Hartz-IV-Haushalten auf – häufig eine schwere Hypothek für ihre gesamte Entwicklung.

Und natürlich darf bei einer boomenden Stadt wie München das Thema Wohnen nicht fehlen: »Anhaltend hoher Zuzug und der Geburtenanstieg bescheren der Stadt nicht nur ein hohes Bevölkerungswachstum, sondern immer mehr Wohnungslose, die in Notunterkünften untergebracht werden müssen. Ende 2016 waren es bereits 7.300 Personen, darunter fast 1.600 Kinder. Bis Ende dieses Jahres rechnet die Stadt mit mehr als 9.000 Wohnungslosen«, so Sven Loerzer in seinem Artikel.

Ende 2016 warteten 8.200 Haushalte mit höchster Dringlichkeit auf eine Sozialwohnung – aber nur 2.800 Wohnungen konnten im vergangenen Jahr vergeben werden. 44,7 Prozent der armen Haushalte in München müssen mehr als 50 Prozent ihres Einkommens für die Miete ausgeben. Vgl. zu dieser Problematik generell auch den Beitrag Wohnverhältnisse in den deutschen Großstädten: Hohe Mieten bringen kleine Einkommen an den Rand der Armut und darüber hinaus vom 3. September 2017.

Und alt werden in einer Stadt wie München kann bei fehlenden finanziellen Mitteln sehr hart sein. Etwa 14.800 Münchner bezogen Ende 2016 bereits Grundsicherung im Alter. Nach Prognosen des Amtes für Soziale Sicherung kann die Zahl bis 2035 auf 26.000 steigen. „Insbesondere die Menschen, die in prekären Beschäftigungsverhältnissen und in Teilzeit arbeiten, sowie diejenigen mit Berufsunterbrechungen und Frühverrentung werden im Alter unterhalb der Armutsgrenze leben“, so der Armutsbericht.

Begleitend zum neuen Münchner Armutsbericht wurden auch wieder vertiefende Expertisen vorgelegt, die man sich hier anschauen kann:

Internationales Institut für Empirische Sozialökonomie (INIFES) (2017): Altersarmut in München. Expertise I zum Münchner Armutsbericht 2017, Stadtbergen, 2017

Internationales Institut für Empirische Sozialökonomie (INIFES) (2017): Altersarmutsprognosen für München. Expertise II zum Münchner Armutsbericht 2017, Stadtbergen, 2017

Internationales Institut für Empirische Sozialökonomie (INIFES) (2017): Verteilung, Armut und Reichtum in München. Expertise III zum Münchner Armutsbericht 2017, Stadtbergen 2017

Zwangsläufig, weil systembedingt: Geringverdiener und viele Frauen bleiben im deutschen Rentensystem auf der Strecke

»In einer aktuellen Studie kritisiert die OECD das deutsche Rentensystem. Die Experten bemängeln, dass es hierzulande keine Mindestrente gibt, und stellen extreme Unterschiede zwischen den Renten von Männern und Frauen fest«, kann man in diesem Artikel lesen: Ökonomen rechnen mit deutschem Rentensystem ab. Die Zusammenfassung kommt ernüchternd daher: »In ihrer Studie Pensions at a Glance 2017 weist die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) darauf hin, dass Deutschland in Sachen Mindestrente eine Ausnahme ist. In den meisten Mitgliedsländern gibt es diese Variante, um Geringverdiener im Alter nicht auf Sozialhilfeniveau absinken zu lassen. In Deutschland droht ihnen dagegen Armut im Alter. Ein Arbeitnehmer, der ein Leben lang weniger verdient hat als der deutsche Durchschnitt, erhält, wenn er heute in Rente geht, im Schnitt nur 55 Prozent seines Lohns als Rente. Das ist wenig: Der Durchschnitt in den OECD-Mitgliedsstaaten liegt bei 73 Prozent. Besonders Frauen trifft es hart: Sie haben im Schnitt nur 46 Prozent der Rente zur Verfügung, die ein Durchschnittsmann in Deutschland erhält. Die OECD führt das darauf zurück, dass die Lohnunterschiede zwischen den Geschlechtern in der Bundesrepublik vergleichsweise hoch sind und ein großer Anteil der Frauen in Teilzeit arbeitet. Aus diesen Gründen erwarten die Experten in diesem Bereich auch keine Besserung.« 

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Die alte Tante gesetzliche Rentenversicherung als renditeträchtige Anlageoption? Mehr Rente durch Zusatzeinzahlungen

Man hatte sich schon so daran gewöhnt – die gesetzliche Rentenversicherung als Dinosaurier des deutschen Sozialstaats, seit Mitte der 1990er Jahre sturmreif geschossen von interessierten Kreisen, die sich dann mit dem rentenpolitischen Paradigmenwechsel Anfang der 2000er Jahr auch faktisch durchsetzen konnten. Mittlerweile ist die Gehirnwäsche so weit vorangeschritten, dass eine spontane Umfrage unter jungen und mittelalten Menschen sicher eindeutige Werte für die Position ergeben würde, dass man in Zukunft nichts mehr erwarten sollte aus der gesetzlichen Rente.

Und dann wird man in Nullzinszeiten und einem flächendeckenden Anlagenotstand für die normalen Sparer, was die Idee eines Ausweichens auf rentierliche private Altersvorsorgeprodukte zu einem mehr als frustrierenden Unterfangen werden lässt, mit solchen Meldungen über die angeblich alte Tante gesetzliche Rentenversicherung konfrontiert: »Wegen hoher Erträge nutzen offenbar immer mehr Wohlhabende die gesetzliche Rentenversicherung zur Geldanlage. Für die Versichertengemeinschaft ist das nicht unproblematisch, findet die Linke«, berichtet Rainer Woratschka in seinem Artikel Rentenversicherung: Mehr Rente durch Zusatzeinzahlungen – Linke empört. Eine Anfrage der Linken an die Bundesregierung habe ergeben, dass sich in der gesetzlichen Rentenversicherung in der aktuellen Niedrigzinsphase immer mehr Wohlhabende mit freiwilligen Beiträgen „satte Gewinne“ sicherten, so wird der Bundestagsabgeordnete Ralph Lenkert zitiert.

Nun ist das, worum es hier geht, nicht neu. Bereits im Oktober des vergangenen Jahres konnte man unter der Überschrift Gesetzliche Rentenversicherung: Durch freiwillige Zuzahlungen zur Rendite lesen: »Wer zusätzlich in die gesetzliche Rentenkasse einzahlt, bekommt auf seinen Einsatz eine beachtliche Rendite – plus Inflationsschutz und Staatsgarantie. Bloß weiß das kaum jemand«, so Andreas Oswald damals. Er sprach von einem „ganz legalen Trick“, eine Bezeichnung, der irgendwie doch eine unseriöse Note in den Kleidern hängt.

»Rechtlich ist es möglich, mit 63 Jahren vorzeitig in Rente zu gehen. Normalerweise führt das zu einer Minderung der Rente. Um das auszugleichen, können Arbeitnehmer einen bestimmten Betrag freiwillig in die Rentenkasse einzahlen. Wenn der Arbeitnehmer dann zum 63. Geburtstag seine Lebensplanung ändert und doch bis zum regulären Rentenbeginn mit 65 oder 66 Jahren weiterarbeitet, wirken sich die zusätzlich gezahlten Beträge entsprechend rentensteigernd aus. Und die Rendite dieses Vorgehens ist enorm: Sie enthält zusätzlich einen impliziten Inflationsausgleich und schlägt vergleichbare Anlagemöglichkeiten um Längen … Der Gesetzgeber hat mit dieser Regelung eine Möglichkeit geschaffen, die Arbeitnehmern eine staatlich gesicherte profitable Anlageform bietet.«

Es ist in solchen Fällen immer aufschlussreich, die Sache mit einem Beispiel (und gerundeten Werten) zu illustrieren, was auch Oswald versucht hat:

»Ein lediger Angestellter bekäme bei einer Rente mit 63 eine geminderte Rente von 1.750 Euro monatlich. Um die Minderung von 205 Euro auszugleichen, verlangt die gesetzliche Rentenversicherung von ihm die Einzahlung von 51.000 Euro. Auf diese 51.000 Euro bezahlt ihm die Rentenkasse pro Jahr 12 mal 205 Euro, das sind 2.460 Euro. Das sind 4,82 Prozent von 51.000 Euro.«

Wenn man von diesen Werten ausgeht, wird rechnerisch schnell ersichtlich, dass man im Grunde mehr als 20 Jahre lang Rente beziehen muss, um aus der Anlage des einmaligen Betrags eine Rendite erwirtschaften zu können. Wenn man vor den 20 Jahren verstirbt, dann hat man draufgezahlt, wer hingegen lange lebt, der profitiert. Die Verzinsung gibt es aber auch bei vergleichbaren privaten Rentenversicherungen nur bis zum Tod. Aber nicht vergessen werden sollte dieser höchst relevante Unterschied zwischen gesetzlicher und privater Rente:

»Anders bei Verheirateten, da wirkt sich die Rentensteigerung auch für Hinterbliebene aus. Wenn jemand einen sehr viel jüngeren Partner hat, wird es teuer für die Rentenkasse: Denn der Hinterbliebene kann noch viele Jahre länger erheblich profitieren.«

Und bereits damals wurde auf die Pole-Position der gesetzlichen Rentenversicherung im unmittelbaren Vergleich der Alternativen hingewiesen: »Die Stiftung Warentest hat Beispiele verglichen und kam zu dem Schluss, dass selbst günstige Rürup-Versicherungen etwa 20 Prozent weniger im Monat auszahlen als die gesetzliche Rentenversicherung. Hier würde es deutlich länger dauern, bis sich die Investition lohnt. Private Rentenversicherungen könnten zwar Überschüsse erwirtschaften, das ist aber schwierig, vor allem angesichts der niedrigen Zinsen, die die Kapitalmärkte hergeben.«

Man muss sich in einem Zwischenfazit verdeutlichen, um was es hier geht: Wir bewegen uns im Feld der Spekulation. Man spekuliert zum einen auf ein langes Leben (nach dem Renteneintritt) und zum anderen offensichtlich auf die Sicherheit der gesetzlichen, umlagefinanzierten Rentenversicherung. Und eine dritte Spekulationsdimension sollte nicht unerwähnt bleiben: Man muss bei dieser Anlageform davon ausgehen, dass die Renten in den vor uns liegenden Jahren nicht gesenkt werden, um entsprechende Auszahlungsgegenwerte realisieren zu können.

Allein die erste Annahme für ein gewinnträchtiges Geschäft – ein langes Leben nach dem Renteneintritt  – führt im Zusammenspiel mit der ebenfalls nicht banalen Voraussetzung, dass man heute über größere Geldbeträge verfügen muss, um sich das kaufen zu können – dazu, dass dieses Anlagemodell sicher keine Option für Niedriglöhner oder die meisten Durchschnittsverdiener ist.

Dem einen oder anderen wird vor diesem Hintergrund die folgende Formulierung des linken Bundestagsabgeordneten Ralph Lenkert in der aktuellen Berichterstattung verständlicher: „Mit dieser speziellen Form der Geldanlage bereichern sich vor allem westdeutsche Männer auf Kosten der Versichertengemeinschaft“, so wird er zitiert.

Ein Blick in die Daten, um welche Größenordnungen es hier geht: Nach Angaben der Bundesregierung »haben im Jahr 2015 von den insgesamt 287.359 freiwillig Rentenversicherten 5.045 Personen den Höchstbetrag von derzeit 1.187,45 Euro im Monat eingezahlt. Von diesen „Sparern“ sind nur sieben Prozent Ostdeutsche und nur 86 Frauen. Im Durchschnitt betrug der Monatsbeitrag der freiwilligen Einzahler knapp 128 Euro … Zwischen 2010 und 2015 stieg die Zahl der freiwillig Versicherten, die den Höchstbeitrag einzahlten, von 1586 auf 5045 Personen. Allein von 2014 auf 2015 gab es einen Anstieg um rund 33 Prozent. Zahlen für 2016 liegen noch nicht vor. Es steht aber zu vermuten, dass die Zahl weiter stark steigt.«

Und der eine oder andere wird jetzt sicher erstaunt sein, dass beispielsweise auch Beamte von diesem Modell profitieren (können). Haben die nicht ihr eigenes Alterssicherungssystem mit den Pensionen und demzufolge in der gesetzlichen Rentenversicherung nichts zu suchen? Grundsätzlich ist das auch so. Aber dazu Rainer Woratschka in seinem Artikel:

»Seit 2010 können Beamte und berufsständisch Versicherte, beispielsweise Anwälte, Ärzte oder Architekten, auch ohne vorherige Erfüllung der fünfjährigen Wartezeit freiwillige Beiträge für die Rentenkasse leisten, um sich so den Anspruch auf eine Regelaltersrente zu sichern. Dank hoher Rentenanpassungen verzinsen sich diese Beiträge seit Jahren besser als vergleichbar sichere Geldanlagen.«

Der Rentenexperte Johannes Steffen hat sich dem Thema und seinen Untiefen in diesem Hintergrund-Artikel angenommen: Sozialpolitisch ambivalenter Rückkauf von Rentenabschlägen. Für Ost-Versicherte zurzeit ein »doppeltes Schnäppchen«. Grundlage für die Zahlung zusätzlicher Beiträge zum Ausgleich von Rentenabschlägen ist § 187a SGB VI (Zahlung von Beiträgen bei vorzeitiger Inanspruchnahme einer Rente wegen Alters).

Vor dem Hintergrund der bereits zitierten Zahlen der Bundesregierung über die mit 7 Prozent kaum vorhandene Inanspruchnahme der Option in Ostdeutschland ist dieser von Steffen herausgearbeitete Aspekt besonders relevant: Mit Blick auf die Ost-Versicherten spricht Steffen in seinem Papier von einem „doppelten Schnäppchen“ für diese Personengruppe: »Zum einen ist der „Kurs“ für den Ausgleich von Abschlägen im Osten derzeit günstiger als im Westen und zum anderen können aktuell im Osten Pflichtversicherte – vor allem mittleren und jüngeren Alters – mehr Rentenpunkte zurückkaufen als sie infolge der Abschlagsregelung voraussichtlich verlieren.« Stellt sich die Frage, ab wann man das machen kann mit dem Rückkauf der zu erwartenden Abschläge. Dazu Steffen: »Beitragszahlungen nach § 187a SGB VI können Versicherte seit Juli bereits ab vollendetem 50. Lebensjahr leisten – bei Vorliegen eines berechtigten Interesses aber auch schon (weit) früher; ein berechtigtes Interesse liegt wegen des derzeit günstigen »Kurses« für den Rückkauf bei Ost-Versicherten zweifellos vor. So kann selbst ein heute erst vierzigjähriger Versicherter, der 2040 mit 63 Jahren eine um vier Jahre vorgezogene Altersrente beanspruchen will, die günstigen Konditionen für sich beanspruchen.«

An dieser Stelle muss das nächste Fass aufgemacht werden: »Je größer aber der Zeitraum zwischen Beitragszahlung und Rentenbeginn ausfällt, umso mehr greift ein weiterer Effekt Platz: Die Überkompensation der Abschläge.« Das bedeutet: Wer heute die maximal möglichen Beiträge leistet, kauft also mehr Entgeltpunkte zurück als bei dem unterstellten weiteren Erwerbseinkommensverlauf tatsächlich als Abschlag anfallen können.

Welche Schlussfolgerungen ergeben sich daraus? Dazu bilanziert Johannes Steffen zutreffend:

»Sozialpolitisch ist die in Ost wie West faktisch weit vor Rentenbeginn gegebene Möglichkeit zur Zahlung zusätzlicher Beiträge eine fragwürdige Angelegenheit. Vor dem Hintergrund perspektivisch steigender Beitragssätze müssen die zusätzlich erworbenen Anwartschaften später von allen Versicherten finanziert werden. Der Gewinn des Einzelnen ist Ergebnis einer vergleichsweise risikoarmen Spekulation gegen das pflichtversicherte Kollektiv. Für Versicherte mit entsprechendem Finanzpolster wird die Äquivalenz zwischen Beitrag und Leistung damit zu einem Teil individuell gestaltbar und zeitlich »verzerrt«. Um diesen instrumentell bedingten »Spekulations-Gewinn« zu begrenzen, sollte die Möglichkeit zur Zahlung zusätzlicher Beiträge nach § 187a SGB VI ausnahmslos auf rentennahe Altersgruppen begrenzt werden.«

Auch Rainer Woratschka hat in seinem Artikel auf diese Problematik hingewiesen: »Experten verweisen darauf, dass diese Einzahler der Versichertengemeinschaft schadeten. Sie warnen vor einer zusätzlichen Belastung späterer Generationen, die dann auch noch für die Zusatzrenten freiwillig Versicherter aufkommen müssten. Zudem können freiwillige Einzahler ihre Beitragszahlungen einstellen wenn sich für sie das Beitrags-Leistungs-Verhältnis beziehungsweise die Beitragsrendite verschlechtere. Diese Möglichkeit hätten Pflichtversicherte, die später per Umlage für die Zusatzrenten der freiwillig Versicherten aufkommen müssten, nicht.«

Vor diesem Hintergrund erscheint die von ihm zitierte Stellungnahme der Deutschen Rentenversicherung – nun ja – „unterkomplex“, denn die »findet die freiwilligen Einzahlungen „fair und nicht zu beanstanden“. Schließlich orientierten sich die späteren Renten allein an den zuvor geleisteten Beiträgen, sagte ein Sprecher.« Wenn es denn so einfach wäre. Ist es aber nicht.

Foto: © Stefan Sell