Online-Plattformen und ihre Beschäftigten. Deren Arbeitsbedingungen sollen unter dem Schutzschirm einer EU-Richtlinie reguliert werden

»Die tatsächliche Durchführung von Kleinstaufträgen („Mikrojobs“) durch Nutzer einer Online-Plattform („Crowdworker“) auf der Grundlage einer mit deren Betreiber („Croudsourcer“) getroffenen Rahmenvereinbarung kann ergeben, dass die rechtliche Beziehung als Arbeitsverhältnis zu qualifizieren ist.«

So beginnt eine Mitteilung des Bundesarbeitsgerichts (BAG), die unter der trockenen Überschrift Arbeitnehmereigenschaft von „Crowdworkern“ veröffentlicht wurde. Es geht um das Urteil vom 1. Dezember 2020 – 9 AZR 102/20 des BAG. Und diese Entscheidung hat durchaus Tiefen (manche würden sagen Untiefen), über die hier am 1. Dezember 2020 in den Beitrag Frei oder abhängig (oder beides gleichzeitig)? Crowdworker zwischen Selbstständigkeit oder Arbeitnehmereigenschaft. Das Bundesarbeitsgericht hat dazu geurteilt berichtet wurde. Eine „Kracherentscheidung“ des BAG sei das gewesen, so beispielsweise Michael Fuhlrott in seinem Beitrag Ein Crowd­worker war Arbeit­nehmer: »Die Entscheidung – ergangen zu einem Einzelfall – bringt jedenfalls nicht gleich ihr Ende. Sie werden aber ihr Geschäftsmodell prüfen und ggf. umstellen müssen.« An die Plattformen gerichtet unterstreicht er den Ernst der Lage: »Enge Bindungen und Vorgaben an Crowdworker zur Gestaltung der Abläufe werden … nicht mehr möglich sein und bergen – aus Unternehmersicht – die „Gefahr“, dass der Crowdworker ungewollt als Arbeitnehmer zu qualifizieren ist. Damit einher gehen entsprechende Rechte: Urlaub, Kündigungsschutz, Entgeltfortzahlung und betriebliche Mitbestimmung. Als Arbeitgeber werden die Plattformen dann zudem Sozialversicherungsabgaben leisten müssen.«

Und nun geht der „Stress“ für manche Plattformbetreiber weiter: Neue EU-Richtlinie soll Arbeitsbedingungen von Online-Plattform-Beschäftigten verbessern, so haben beispielsweise Martin Gruber-Risak, Christian Berger und Frank Ey ihren Beitrag überschrieben. Sie weisen darauf hin, dass die EU-Kommission einen mit Spannung erwarteten Richtlinienentwurf zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen für Beschäftigte bei Online-Plattformunternehmen vorgelegt hat. Dieser widmet sich insbesondere drei Regulierungsbereichen: der Bekämpfung von Scheinselbstständigkeit, der Schaffung von mehr Transparenz und Fairness sowie der Einführung von umfassenden Informationspflichten.

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„Pflegebonus“: Wenn man „den“ Pflegekräften erneut eine Geldprämie zuwerfen möchte und vorher aber noch die potenziellen Nutznießer eindampfen muss

In den ersten Tagen des neuen, dritten Corona-Jahres werden wir mit dem nunmehr dritten Akt eines Trauerspiels konfrontiert, in dem es erneut um eine vielleicht gut gemeinte Absicht geht: Pflegekräfte sollen eine handfeste materielle Gratifikation in Form eines „Pflegebonus“ bekommen.

Es klang so tatkräftig, was Olaf Scholz in der Geburtsstunde der Ampel-Koalition versprach: „Für die besonders geforderten Pflegekräfte in den Krankenhäusern und in den Pflegeheimen werden wir eine Bonuszahlung veranlassen.“ Eine Milliarde Euro stehe dafür bereit, so der damals noch designierte Kanzler bei der Vorstellung des Koalitionsvertrages Ende November 2021. Und das ist denen nicht neu eingefallen, sondern Angela Merkel und die Ministerpräsidenten hatten die Prämie zuvor bereits in Aussicht gestellt – speziell für die Intensivpflege, als Anerkennung ihrer Leistung in der vierten Welle. Der scheidende Gesundheitsminister Jens Spahn hatte sogar „5.000 Euro plus x“ gefordert.

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Erzwingungshaft gegen einen wohnungslosen, drogenabhängigen und im Rollstuhl sitzenden Obdachlosen? Nein, sagt das Amtsgericht in Dortmund

Dortmund ist eine große und bunte Stadt mit vielen tollen Menschen und interessanten Entwicklungen gerade vor dem Hintergrund des montanindustriellen Erbes, mit dem sich diese Stadt des Ruhrgebiets auch in den 2020er Jahren noch herumschlagen muss. Und so, wie man diese Stadt keinesfalls auf den Bundesligisten Borussia Dortmund reduzieren darf, sollte man nicht von dem eigenartigen Verhalten eines Teils der Dortmunder Bürokratie auf alle schließen. Soweit die einschränkende Vorbemerkung, wenn es im Folgenden um ein neues Urteil des Amtsgerichts Dortmund geht.

Mit Beschluss vom 8. Dezember 2021 hat der Dortmunder Richter am Amtsgericht Dröge unmissverständlich festgestellt: »Der Antrag auf Anordnung der Erzwingungshaft wird zurückgewiesen, weil der Betroffene zahlungsunfähig ist.«

Um wen und was geht es hier? »Der betroffene ist drogenabhängiger und obdachloser Rollstuhlfahrer. Die Stadt Dortmund hat in verschiedenen Verfahren gegen den Betroffenen Bußgelder in Höhe von insgesamt 7.325,00 Euro zzgl. Verfahrenskosten festgesetzt.«

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Eine Warnung vor steigenden Beiträgen zur Pflegeversicherung? Im bestehenden System und selbst in einer anderen Pflegewelt sind die unausweichlich

»Die gesetzlichen Krankenkassen befürchten, dass die Beträge zur Pflegeversicherung im ersten Halbjahr 2022 steigen werden. Hintergrund ist ein Milliarden-Defizit aus dem vergangenen Jahr. Der stellvertretende Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes, Gernot Kiefer, sagte, es könnte eine Erhöhung von 0,3 Prozentpunkten nötig werden.« Damit beginnt diese vielfach geteilte Meldung: Pflegeversicherung: Krankenkassen befürchten Beitragserhöhung. Die Gesamtausgaben für 2021 seien etwa um knapp zwei Milliarden Euro höher als die Einnahmen gewesen – also gibt es ein Defizit von zwei Milliarden Euro. Dieses Defizit konnte gerade noch durch die Rücklagen ausgeglichen werden, so Gernot Kiefer. Die sind jetzt verfrühstückt und die Pflegeversicherung hat ihre gesetzliche Mindestreserve erreicht. Dann bleibt im bestehenden System ohne Interventionen von außen nichts anderes übrig, als neuen, zusätzlichen Finanzstoff zu besorgen, also die Beiträge an die Pflegeversicherung zu erhöhen.

Dabei ist doch genau das bereits in den vergangenen Jahren mehrmals gemacht worden.

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Der Arbeitsmarkt am Ende des zweiten Corona-Jahres und die Brückenfunktion der Kurzarbeit: Alles hat seinen Preis

„Der Arbeitsmarkt hat sich zum Jahresende gut entwickelt. Damit hat sich die Erholung der letzten Monate fortgesetzt. Arbeitslosigkeit und Unterbeschäftigung haben im Dezember saisonbereinigt erneut abgenommen.“ Mit diesen Worten des Vorstandsvorsitzenden der Bundesagentur für Arbeit (BA), Detlef Scheele, beginnt die Pressemitteilung Arbeitsmarkt im Dezember 2021. Da will sich der ehemalige und auch in der neuen Ampel-Koalition zuständige Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) nicht lumpen lassen und legt überschriftenmäßig noch eine ordentliche Schippe rauf: „Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung so hoch wie noch nie“, so ist die Mitteilung des Ministeriums betitelt. Der Arbeitsmarkt stehe deutlich besser da als nach dem ersten Jahr der Pandemie, so der Minister. Und bei ihm findet man diesen Hinweis auf ein bedeutsames Instrument der Arbeitsmarktpolitik: »Vor allem mit dem Kurzarbeitergeld konnten wir Millionen von Arbeitsplätzen sichern. Die Zahl der Beschäftigten in Kurzarbeit lag im Oktober bei gut 710.000, noch im Februar waren es 3,4 Millionen.« An dieser Stelle wird man dann wieder an die eigentlichen Zahlenlieferanten denken müssen, denn in der Mitteilung der BA findet man diesen Hinweis des BA-Vorsitzenden Scheele: »Unsicherheiten entstehen durch die pandemische Lage: die Anzeigen für Kurzarbeit sind im Dezember kräftig gestiegen.« Und etwas genauer: »Nach aktuellen Daten zu geprüften Anzeigen wurde vom 1. bis einschließlich 27. Dezember für 286.000 Personen konjunkturelle Kurzarbeit angezeigt. Insbesondere das Gastgewerbe und der Handel zeigen wieder vermehrt Kurzarbeit an.«

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