Was für ein unheiliges Desaster: Die katholische Caritas blockiert den Weg zu einem allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrag für die Altenpflege, die Verbände der privatgewerblichen Arbeitgeber freuen sich und die Pflegekräfte ganz unten bleiben unten

Am 1. Juli 2018 wurde hier dieser Beitrag veröffentlicht: Die einen wollen Tariflöhne in der Altenpflege, die anderen die Arbeitgeber genau davor bewahren. Der Weg wird kein einfacher sein. Darin und in Folgebeiträgen (beispielsweise am 19. Januar 2019: Ein flächendeckender Tarifvertrag für die stationäre und ambulante Altenpflege? Es ist und bleibt kompliziert) wurde beschrieben, wie schwierig die Umsetzung der lobenswerten Absicht sein wird, in der Altenpflege zu einem für alle Beschäftigten geltenden Tarifvertrag zu kommen. Das Feld der stationären und ambulanten Pflege ist tarifpolitisch besonders vermint, hier stehen sich im Grunde zwei Blöcke gegenüber, die gemeinnützigen Anbieter (mit einem besonderen Schwergewicht bei den katholischen und evangelischen Trägern) sowie die privatgewerblichen Anbieter (kommunale Träger sind nur noch in Spurenelementen) vorhanden. Fast die Hälfte der immer im Mittelpunkt der öffentlichen Diskussion stehenden Altenheime sind schon in privatgewerblicher Hand, bei den ambulanten Pflegediensten sind es zwei Drittel. Und mit Blick auf diese Seite des „Marktes“ müssen wir eine quasi tariffreie Zone konstatieren (die übrigens auf der Seite der Beschäftigten durch einen desaströs niedrigen gewerkschaftlichen Organisationsgrad komplettiert wird). Hinzu kommt, dass auf der Seite der gemeinnützigen Anbieter die beiden konfessionell gebundenen Schwergewichte, vertreten durch Caritas und Diakonie, in einer Sonderwelt leben dürfen, dem sogenannten „Dritten Weg“. Danach werden den Beschäftigten in konfessionell gebundenen Einrichtungen und Diensten elementare Arbeitnehmerrechte vorenthalten (beispielsweise das Streikrecht) und die Kirchen dürfen ihre Angelegenheiten weitgehend selbst und auch unter Ausschluss von Gewerkschaften regeln, selbst in den vielen Bereichen des Gesundheits- und Sozialwesens, die zu 100 Prozent aus Steuer- und Beitragsmitteln finanziert werden.

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Müssen die Pflegekräfte in deutschen Krankenhäusern Erlöseinbußen eines Gesundheitskonzerns vor allem im Ausland ausbaden?

Es ist eine dieser Meldungen, wie man sie tagtäglich in der Wirtschaftspresse zu lesen bekommt: »Nach einem Gewinnrückgang in der Coronakrise plant der Krankenhaus- und Medizinkonzern Fresenius erhebliche Kostensenkungen. Das Dax-Unternehmen will bis 2023 Verbesserungen beim Ergebnis nach Steuern und Minderheitenanteilen von mindestens 100 Millionen Euro jährlich erreichen«, so dieser Artikel: Medizinkonzern Fresenius will Kosten senken. Aufmerksam wird man dann sicher bei diesem Hinweis: »Die Coronakrise schmälert den Gewinn von Deutschlands größtem Klinikbetreiber. Nun will Fresenius sein jährliches Ergebnis um mindestens 100 Millionen Euro verbessern.« Fresenius wird der eine oder andere sicherlich mit Medizintechnik, insbesondere mit Dialyse in Verbindung bringen. Aber „größter Klinikbetreiber“? Lesen wir weiter: »Im vergangenen Jahr hatte Deutschlands größter privater Krankenhausbetreiber mit 89 Hospitälern die Pandemie zu spüren bekommen. Operationen mussten verschoben werden, um Intensivbetten für Corona-Patienten freizuhalten. Da die Pandemie aber relativ glimpflich verlief, standen viele Betten leer. Staatliche Hilfen für Krankenhäuser konnten die Ausfälle nur mindern«, wird da behauptet. Nun werden diese Krankenhäuser nicht unter dem Namen Fresenius betrieben, sondern es geht um die Helios Kliniken.1

Also Corona und die damit verbundenen angeblichen Einnahmeausfälle der Kliniken sind das Problem? Es könnten einem Zweifel kommen: »Ein Bremsklotz ist aus finanzieller Sicht die Dialysetochter Fresenius Medical Care (FMC). Ohne Berücksichtigung ihrer Ergebnisentwicklung dürfte das währungsbereinigte Konzernergebnis im mittleren bis hohen einstelligen Prozentbereich wachsen.«

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Da ist sie wieder: Die Forderung nach einem Mindestkurzarbeitergeld. Das hätte man früher haben können

Die Schließung von Bars, Gaststätten und Restaurant trifft die Mitarbeiter besonders hart. Sie verlieren bei Kurzarbeit deutlich von ihren ohnehin schon geringen Netto-Einkommen«, so Christof Rührmaier in seinem Artikel Kurzarbeit: Mitarbeiter in Gastronomie verlieren deutlich. Im Gastgewerbe »trifft es die Mitarbeiter hart. Es gibt keine Aufstockungsregelungen und die Branche ist „überdurchschnittlich und als erstes“ betroffen, wie die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) betont. Viele Betriebe hätten komplette Kurzarbeit angemeldet – also die Arbeitszeit auf Null gesetzt. Hinzu kommt, dass die Löhne im Gastgewerbe nicht besonders hoch sind und beim Servicepersonal auch noch die Trinkgelder wegfallen.«

Dieser Artikel ist nicht aus den Januar-Tagen des noch neuen Jahres 2021, sondern er stammt aus dem April 2020, inmitten der ersten Corona-Welle in unserem Land. Und er wurde bereits in diesem Beitrag zitiert, der hier am 14. April 2020 veröffentlicht wurde: Die Kurzarbeit als Sicherheitsnetz gegen einen Absturz in die Arbeitslosigkeit – mit einigen Löchern. Und dort wurde auch die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) mit einem Beispiel zitiert, wer was zu erwarten hat vom Kurzarbeitergeld: »Vor der Corona-Krise hatte eine Köchin (keine Kinder, Steuerklasse I) einen Nettolohn von ca. 1.531 Euro pro Monat. In Kurzarbeit Null bekommt sie nur noch rund 918 Euro pro Monat (60% des letzten Netto, Kurzarbeit Null).«

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