Da ist sie wieder: Die Forderung nach einem Mindestkurzarbeitergeld. Das hätte man früher haben können

Die Schließung von Bars, Gaststätten und Restaurant trifft die Mitarbeiter besonders hart. Sie verlieren bei Kurzarbeit deutlich von ihren ohnehin schon geringen Netto-Einkommen«, so Christof Rührmaier in seinem Artikel Kurzarbeit: Mitarbeiter in Gastronomie verlieren deutlich. Im Gastgewerbe »trifft es die Mitarbeiter hart. Es gibt keine Aufstockungsregelungen und die Branche ist „überdurchschnittlich und als erstes“ betroffen, wie die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) betont. Viele Betriebe hätten komplette Kurzarbeit angemeldet – also die Arbeitszeit auf Null gesetzt. Hinzu kommt, dass die Löhne im Gastgewerbe nicht besonders hoch sind und beim Servicepersonal auch noch die Trinkgelder wegfallen.«

Dieser Artikel ist nicht aus den Januar-Tagen des noch neuen Jahres 2021, sondern er stammt aus dem April 2020, inmitten der ersten Corona-Welle in unserem Land. Und er wurde bereits in diesem Beitrag zitiert, der hier am 14. April 2020 veröffentlicht wurde: Die Kurzarbeit als Sicherheitsnetz gegen einen Absturz in die Arbeitslosigkeit – mit einigen Löchern. Und dort wurde auch die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) mit einem Beispiel zitiert, wer was zu erwarten hat vom Kurzarbeitergeld: »Vor der Corona-Krise hatte eine Köchin (keine Kinder, Steuerklasse I) einen Nettolohn von ca. 1.531 Euro pro Monat. In Kurzarbeit Null bekommt sie nur noch rund 918 Euro pro Monat (60% des letzten Netto, Kurzarbeit Null).«

»Übrigens: Ihr Arbeitgeber bekommt die Sozialversicherungsbeiträge in Höhe von rund 686 Euro pro Monat von der Bundesagentur für Arbeit erstattet. Das war „früher“ anders, da mussten die Arbeitgeber die Hälfte der zu zahlenden Sozialversicherungsbeiträge selbst finanzieren. Die als Entlastung der Arbeitgeber gedachte vollständige Übernahme der Sozialbeiträge durch die BA und damit aus Mitteln der Arbeitslosenversicherung wurde gleich am Anfang der Corona-Krise, als die Auswirkungen noch gar nicht vorstellbar waren, beschlossen.« So in dem Beitrag, in dem auch über die damals vorgetragene Forderung der NGG berichtet wurde: Die Gewerkschaft fordert, dass der Arbeitgeber das Kurzarbeitergeld mindestens mit dem Arbeitnehmeranteil der neuerdings von der Bundesagentur übernommenen Sozialversicherungsbeiträge aufstockt. Was das für die betroffene Köchin aus dem Rechenbeispiel der NGG bedeuten würde? »Die Köchin hätte dann wenigstens: ca. 918 Euro (Kurzarbeitergeld) + ca. 343 Euro (50% der Sozialversicherungsbeiträge): ca. 1.261 Euro.

Diesen Betrag aus der damaligen Beispielrechnung sollten wir uns merken, denn der runde Betrag von 1.200 Euro wird auch in diesen Tagen erneut aufgerufen.

➔ Und noch ein Hinweis aus dem Beitrag soll hier in Erinnerung gerufen werden, denn leider ist die damalige Prognose zwischenzeitlich eingetreten: »Was man mit Blick auf die erkennbare „Hierarchie“ der Kurzarbeitergeld-Bezieher nicht vergessen sollte – gerade wenn man die Gastronomie als besonders hart getroffene Branche aufgerufen hat: Die zahlreichen geringfügig Beschäftigten haben überhaupt keinen Anspruch auf Kurzarbeitergeld, da sie nicht in der Arbeitslosenversicherung abgesichert sind. Sie werden die ersten sein, die von Entlassung und Beschäftigungsverlust ohne irgendeine Teil-Kompensation des Verdienstausfalls betroffen sind.« So war es dann leider auch – hunderttausende geringfügige Beschäftigungsverhältnisse gingen gleich am Anfang der erste Corona-Welle und des im Frühjahr verhängten Lockdowns den Bach runter. „Beschäftigte in Minijobs sind VerliererInnen der coronabedingten Rezession“, lautet der Befund einer Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) vom November 2020. Wie die Auswertung zeigte, gab es im Juni 2020 rund 850.000 oder zwölf Prozent weniger geringfügig Beschäftigte als ein Jahr zuvor. Im gleichen Zeitraum schrumpfte die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung um gerade mal 0,2 Prozent. Betroffen waren vor allem Beschäftigte mit Minijob als Haupttätigkeit. 45 Prozent der im Jahr 2019 ausschließlich geringfügig Beschäftigten hatten im Frühjahr 2020 keinen Job mehr. Bei den MinijobberInnen in Nebentätigkeit belief sich der Anteil auf „nur“ 18 Prozent. So der Hinweis von Markus Krüsemann in seinem Beitrag Corona oder: Der Minijob ist weg? Weg mit den Minijobs! vom 24.01.2021.

Gewerkschaften fordern im Januar 2021 ein „Mindestkurzarbeitergeld“ – das wurde bereits im Frühjahr 2020 vorgeschlagen (und damals verworfen)

Im Frühjahr 2020 haben wir eine bis dato nie gekannte Inanspruchnahme des Kurzarbeitergeldes zur Kenntnis nehmen müssen – und durch die Öffnung und das Wiederhochfahren der Wirtschaft, vor allem der Industrie, ist dann die Zahl der Betriebe mit Kurzarbeit und die der Kurzarbeiter kontinuierlich zurückgegangen:

Die Daten über die tatsächliche Inanspruchnahme dieses so bedeutsamen arbeitsmarktpolitischen Instruments liegen erst mit mehrmonatiger Verspätung vor, so dass man am aktuellen Rand der Zeitreihe nur auf die Anzeigen von Unternehmen die Kurzarbeit und die davon voraussichtlich betroffenen Arbeitnehmer und/oder Schätzungen wie die vom ifo Institut zurückgreifen kann.

Aber während die Industrie seit dem Frühsommer bereits wieder nach oben gefahren ist und wir dort auch kontinuierliche Rückgänge der Kurzarbeiter sehen, haben wir seit November erneut einen Shutdown im Bereich der Dienstleistungen, vor allem der Gastronomie und seit den Verschärfungen auch im Einzelhandel. Das schlägt sich natürlich in den Zahlen nieder. So kann man bereits bei den Anzeigen von Kurzarbeit und den dort anzugebenden voraussichtlich betroffenen Arbeitnehmern einen Anstieg in den beiden letzten Monaten des Jahres 2020 erkennen, das wird im Januar 2021 weiter an Fahrt aufgenommen haben:

Dazu auch das ifo Institut, das auf Grundlage der Meldungen von rund 7.000 Unternehmen, die im Dezember bei der monatlichen ifo Konjunkturumfrage nach dem aktuellen Einsatz von Kurzarbeit befragt wurden, die Zahl der Kurzarbeiter schätzt: »Die Kurzarbeit in Deutschland ist im Dezember geringfügig gesunken. Nach ifo-Schätzungen waren zum Jahresende 1,95 Millionen Menschen davon betroffen, im Vormonat waren es 1,98 Millionen. „Hinter der Fassade der Stabilität verbergen sich jedoch größere Verschiebungen: In der Industrie ist die Kurzarbeit über alle Branchen gesunken. Gestiegen ist sie jedoch im Einzelhandel und im Gastgewerbe, die besonders vom aktuellen Lockdown betroffen sind“ … Im Einzelhandel nahm die Kurzarbeit sprunghaft zu auf 150.000 Menschen, nach 97.000 im November. Das sind 6,1 Prozent der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, nach 3,9 Prozent. Im Gastgewerbe sind sogar 414.000 Beschäftigte in Kurzarbeit, nach 374.000 im November. Das entspricht 39,0 Prozent nach 35,3 Prozent«, berichtete das Institut am 4. Januar 2021.

Da ist sie wieder, die Gastronomie. In der Online-Ausgabe der Allgemeinen Hotel- und Gastronomie-Zeitung (ahgz) findet man unter der Überschrift NGG fordert Mindest-Kurzarbeitergeld von 1200 Euro diese Hinweise:

»Das Gastgewerbe zahlt eher niedrige Löhne, und Trinkgeld ist in der Gastronomie für viele Mitarbeiter ein wichtiger Bestandteil ihres Einkommens. Im Lockdown, bei dem nur Take-away und Delivery zulässig sind, wird das ohnehin zum Problem. Dass die meisten Unternehmen ihre Mitarbeiter wegen der desolaten Lage ohne konkrete Perspektive zur Wiederöffnung auf Kurzarbeit setzen mussten, verschärft die prekäre finanzielle Situation … Guido Zeitler, Vorsitzender der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG), sagt zum verlängerten Lockdown und zu den katastrophalen Auswirkungen auf das Gastgewerbe: „Jede Verlängerung der Corona-Maßnahmen – so nötig sie auch ist – hat existenzielle Auswirkungen auf das Gastgewerbe. Für viele Hotels, Pensionen, Gaststätten, Bars, Kneipen bis hin zu den Caterern und Betriebskantinen, geht es längst ums schiere Überleben. Selbst große Hotelgesellschaften können ohne Hilfe nicht mehr lange durchhalten … „Die zugespitzte Situation wirkt sich dramatisch auf die Beschäftigten im Gastgewerbe aus. Ihre Löhne sind ohnehin niedrig, das Kurzarbeitergeld reicht entsprechend bei Weitem nicht – viele können kaum noch ihre Miete bezahlen. Deshalb machen wir uns für ein Mindest-Kurzarbeitergeld von 1200 Euro stark.“«

Die Gewerkschaft NGG hat gemeinsam mit der Gewerkschaft ver.di einen Offenen Brief an die Bundesregierung sowie die Partei- und Fraktionsvorsitzenden der Regierungsparteien geschrieben, in dem ein Mindestkurzarbeitergeld gefordert wird.

»Weiterhin geschlossene Hotels, Cafés, Restaurants, Friseure, Kinos, um nur einige zu nennen, haben schwerwiegende Folgen. Viele hunderttausend Beschäftigte der betroffenen Branchen sind erneut in Kurzarbeit oder haben bereits ihren Arbeitsplatz verloren. Der überwiegende Teil von ihnen wird im November 2020 im dritten oder vierten Monat des Kurzarbeitergeld-Bezuges gewesen sein und somit erst im Februar oder März 2021 80 Prozent (87% mit Kindern) ihres Nettogehalts erhalten. In diesem Winter muss demnach ein Großteil der Beschäftigten in Niedriglohnbereichen mit 70 Prozent (bzw. 77%) Kurzarbeitergeld über die Runden kommen.«

Und dann die Forderung: »Wir fordern für sie die Einführung eines branchenunabhängigen Mindest-Kurzarbeitergeldes von 1.200 Euro. Berechnungsbasis ist der gesetzliche Mindestlohn.«

Dem einen oder anderen wird das mit dem Mindestkurzarbeitergeld bekannt vorkommen. Im April des vergangenen Jahres gab es eine Debatte über die Höhe des Kurzarbeitergeldes, die sich zwischen den Polen Beibehaltung des Status quo mit der generellen Ersatzrate von 60/67 Prozent Netto-Lohnersatz (in einigen Branchen angereichert um tarifvertragliche Aufstockungsregelungen) und einer generellen Anhebung des Kurzarbeitergeldes auf 80 Prozent bewegt hat. Herausgekommen ist damals einer dieser so typischen Kompromisse: »In den ersten drei Monaten bleibt es, wie es heute schon ist (also 60 Prozent bzw. wenn ein Kind da ist 67 Prozent), dann geht der Satz ab dem 4. Monat auf 70 bzw. 77 Prozent, um dann ab dem 7. Monat 80 bzw. 87 Prozent zu erreichen. Die Regelung soll ab dem 1. Mai gelten und wird befristet bis Ende 2020.« So meine Darstellung in dem Beitrag Neuigkeiten aus dem Land der Kurzarbeit: Über einen „hart errungenen Kompromiss der Koalition“ – und mindestens ein großes Fragezeichen vom 24. April 2020. Über eine Verlängerung der damals beschlossenen Sonderregelungen bis zum Jahr 2022 wurde dann im November 2020 berichtet.

Bereits im April 2020 wurde hier angemerkt: »Ein großes Fragezeichen: Wo bleibt die dringend erforderliche Aufstockung des Kurzarbeitergeldes für die vielen Betroffenen im Niedriglohnsektor?« Eine Anhebung des Kurzarbeitergeldes für die vielen, die in den unteren Einkommensbereichen unterwegs sein müssen, wäre eine Minimalerwartung aus sozialpolitischer Sicht. Und das war schon damals keine theoretische „Wünsch-Dir-was“-Haltung: »Ein Blick über den nationalen Tellerrand kann gerade dem „Weltmeister“ der Kurzarbeit hilfreiche Inspirationen verschaffen: »In einigen Ländern wie z. B. Frankreich, Litauen, Polen, Portugal und Rumänien existiert auch eine absolute Untergrenze für das Kurzarbeitergeld, die durch den gesetzlichen Mindestlohn fixiert wird. Eine solche Regelung soll vor allem Beschäftigten im Niedriglohnsektor während der Kurzarbeit ein bestimmtes Mindesteinkommen sichern«, so Thorsten Schulten und Torsten Müller in ihrer Übersichtsarbeit Kurzarbeitergeld in der Corona-Krise. Aktuelle Regelungen in Deutschland und Europa (2020).« Nicht nur von den beiden Autoren wurde vor allem die Regelung in Österreich hervorgehoben. Dort hatte man sich im März 2020 – anders als in Deutschland – auf eine einkommensabhängige Staffelung der Höhe des Kurzarbeitergeldes verständigt, so dass man bei einem monatlichen Bruttoeinkommen von bis zu 1.700 Euro auf 90 Prozent des Nettoentgelts kommt.

Aber selbst das von den Grünen im vergangenen Jahr in den Bundestag eingebrachte und im Vergleich zur österreichischen Regelung defensivere Modell eines „Kurzarbeitergeldes Plus“, das ebenfalls eine Einkommensstaffelung der Höhe des Kurzarbeitergeldes beinhaltet (vgl. dazu Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen: Kurzarbeitergeld sozial gerecht ausgestalten, Berlin, 08.04.2020), wurde von den Koalitionsfraktionen vom Tisch gewischt.

Explizit ein Mindestkurzarbeitergeld gefordert hat frühzeitig im vergangenen Jahr die die Christlich-Demokratische Arbeitnehmerschaft (CDA) – und daran könnten sich ja in diesen Tagen vor allem die Unionsparteien mal wieder erinnern:

“Wir wollen für alle ein Einkommen auf Mindestlohnniveau sichern. Deshalb fordert die CDA ein Mindestkurzarbeitergeld”, heißt es in einem Papier des Sozialflügels der CDU«, kann man diesem Artikel entnehmen: Corona-Krise: Der CDU-Sozialflügel fordert Mindestkurzarbeitergeld. “Ich sehe mit Sorge, dass besonders Geringverdiener unter den Auswirkungen der Corona-Pandemie leiden”, wird Karl-Josef Laumann, CDA-Bundesvorsitzender und Arbeitsminister in Nordrhein-Westfalen, zitiert. “Wer ohnehin nur ein geringes Einkommen hat, der kann nicht auf 40 Prozent seines Lohnes verzichten. Diese Menschen dürfen wir nicht im Regen stehen lassen.” Ein Mindestkurzarbeitergeld könne Geringverdienern dabei besser helfen als eine pauschale Anhebung des Kurzarbeitergelds. Erreicht der oder die Beschäftigte mit dem Kurzarbeitergeld kein Einkommen über dem Mindestlohn, dann soll die Bundesagentur für Arbeit (BA) das Kurzarbeitergeld auf diesen Betrag aufstocken, so die konkrete Forderung der CDA. Dazu ausführlicher das CDA-Papier Mindest-Kurzarbeitergeld jetzt umsetzen! Dort wird die eben nicht generelle, sondern auf Geringverdiener fokussierte Anhebung des Kurzarbeitergeldes mit zwei Argumenten legitimiert:

➞ »Der besondere Akzent auf Geringverdiener ist auch deshalb gerechtfertigt, weil der Staat für jeden Euro, der mehr verdient wird, auch höhere Sozialversicherungsbeiträge des Arbeitgebers ausgleicht. Je höher das Einkommen liegt, desto mehr zahlt der Staat. Bei einem Einkommen von 3000 Euro sind dies ca. 280 Euro mehr im Monat als bei einem Mindestlohnverdiener.«
➞ »Mit einer pauschalen Anhebung über alle Branchen und Einkommensgruppen hinweg, würde … die Grundlage für zahlreiche tarifvertragliche und freiwillige Regelungen entfallen … IG BCE, IG Metall, IG BAU, NGG und Ver.di haben solche tariflichen und betrieblichen Vereinbarungen ausgehandelt, die Tarifverträgen Aufstockungen von 80 bis 90 Prozent bzw. teilweise bis zum vollen Ausgleich vorsehen. Solche Lösungen sollen auch weiterhin Vorrang haben … Wir wollen die Betriebe nicht pauschal aus der Verantwortung für ihre Beschäftigten entlassen. Viele können sich weiterhin noch hohe Dividenden und Vorstandsprämien leisten. Solche Betriebe können dann auch selbstständig das Kurzarbeitergeld aufstocken.«

Die CDA hat im vergangenen Jahr weiter ausgeführt: »Das Mindest-Kurzarbeitergeld kann im Falle einer Vollzeitbeschäftigung geringes Einkommen erheblich verbessern. Eine pauschale Anhebung des Kurzarbeitergeldes z.B. auf 80 bzw. 87 Prozent hingegen nicht … Wer weniger als 2000 Euro brutto verdient, das sind rund 15 Prozent der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland, steht mit dem Mindest-Kurzarbeitergeld bei jedem Euro, den er weniger verdient, besser da.« Dazu wird ein Rechenbeispiel geliefert: »Der Mindestlohn liegt bei ca. 1.620 brutto, das sind ca. 1.200 Euro netto, und dieser Betrag würde auch dem Mindest-Kurzarbeitergeld entsprechen. Wer in Vollzeit 1.620 Euro brutto verdient und in Kurarbeitergeld fällt, erhält bei einer pauschalen Kurzarbeitergeld-Anhebung 960 Euro (80 Prozent von 1.200 Euro) bzw. 1.044 Euro (bei 87 Prozent von 1200 Euro, bei einer anzunehmenden günstigeren Steuerklasse und höherem Nettoeinkommen wären es ca. 1.100 Euro).«

Die Blaupause für ein Mindestkurzarbeitergeld liegt also schon seit längerem auf dem Tisch bzw. seit dem April des vergangenen Jahres wieder in der Schublade. Man könnte, wenn man wollte.