Fortgeschriebene Schwindsucht: Die Tarifbindung in Deutschland nimmt weiter ab und die Kernzone des dualen Systems mit Betriebsrat und Tarifvertrag schrumpft

„Der rückläufige Trend in der Branchentarifbindung setzt sich damit fort“, so bringt Susanne Kohaut vom Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) der Bundesagentur für Arbeit die neuesten Zahlen – Tarifbindung nimmt in Deutschland weiter ab – auf den Punkt: »Im Jahr 2020 arbeiteten 43 Prozent der Beschäftigten in Betrieben mit Branchentarifvertrag. Die Tarifbindung ist dabei im Westen deutlich höher als im Osten. Rund 45 Prozent der westdeutschen und 32 Prozent der ostdeutschen Beschäftigten arbeiteten in einem Betrieb, in dem ein Branchentarifvertrag galt. 2019 galt das noch für 46, beziehungsweise 34 Prozent. Das zeigen Daten des IAB-Betriebspanels, einer jährlichen Befragung von rund 16.000 Betrieben durch das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB).«

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Der zweite Corona-Tag der Arbeit. Anmerkungen zu schwierigen Zeiten (auch) für Gewerkschaften und ganz unterschiedlichen Perspektiven auf Erwerbsarbeit

Erneut konnten die Gewerkschaften ihre traditionellen – manche würden sagen tradierten – Veranstaltungen zum Tag der Arbeit am 1. Mai eines jeden Jahres aufgrund der Corona-Pandemie nicht so abhalten, wie man das eingeübt und über viele Jahre fortgeschrieben hat. Auch wenn das nur symbolisch gemeint ist – es kennzeichnet schwierige Zeiten, auch und gerade (?) für die Gewerkschaften. In der ersten Corona-Welle im vergangenen Jahr befanden sich zeitweilig sechs Millionen Arbeitnehmer in Kurzarbeit, es gab neben dieser Auffanglösung auch zahlreiche Entlassungen in den besonders von den Beschränkungen betroffenen Branchen, die ganz überwiegend diejenigen getroffen haben, die am unteren Ende der Einkommenshierarchie angesiedelt sind und die dann auch noch in einer im wahrsten Sinne des Wortes Minijob-Falle gefangen waren, denn die Minijobber wurden zuerst entlassen, da man sie nicht über Kurzarbeit auffangen konnte – zugleich haben sie aber auch keine Ansprüche auf die lohnabhängigen Sozialleistungen wie dem Arbeitslosengeld I.

Man muss sich die Größenordnung verdeutlichen: Im vergangenen Jahr haben mehr als eine Million Menschen ihre Arbeit verloren. Mehr als die Hälfte davon waren Minijobber: 477.000 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte verloren ihren Job. Für die geringfügige Beschäftigung schlug Corona im vergangenen Jahr mit einem Minus von 526.000 Jobs zu Buche, so die Antwort der Bundesregierung auf eine entsprechende Anfrage im Bundestag (vgl. dazu Mehr als eine Million Jobs verloren) Mit Blick auf die Jobverluste im ersten Corona-Jahr waren mit rund 398.000 Menschen bei Minijobs und regulären Jobs besonders Arbeitskräfte aus dem Gastgewerbe betroffen, also etwa aus den Bereichen Hotellerie und Gastronomie.

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Gewerkschaften in den USA: Eine Niederlage und dann auch noch gegen Amazon. Zugleich werden die bitteren Folgen der Atomisierung gewerkschaftlicher Gegenmacht in Dollar und Cent erkennbar. Und warum das auch für Deutschland relevant ist

Fast alle klagen über die Folgen und die Belastungen durch die Corona-Pandemie und die Liste der Verlierer wird immer länger. Aber nicht wirklich alle werden darin einstimmen – denn wie immer gibt es auch Gewinner. Und ein Gewinner steht definitiv fest: Amazon. Schon das erste Corona-Jahr, also 2020, war ein „Geschenk“ für diesen global aufgestellten Konzern, Dazu muss man sich nur diese beiden Abbildungen anschauen:

Und diese Abbildung enthält noch nicht das für den Konzern so außergewöhnlich „bescherungsreiche“ 4. Quartal 2020, denn mit den letzten drei Monaten des vergangenen Jahres haben die Zahlen noch einmal einen richtigen Sprung nach oben hingelegt: Insgesamt 125,56 Mrd. US-Dollar setzte Amazon im 4. Quartal 2020 um, dies entspricht einem Umsatzwachstum um 44 Prozent gegenüber dem Vorjahr (2019).

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Was für ein unheiliges Desaster: Die katholische Caritas blockiert den Weg zu einem allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrag für die Altenpflege, die Verbände der privatgewerblichen Arbeitgeber freuen sich und die Pflegekräfte ganz unten bleiben unten

Am 1. Juli 2018 wurde hier dieser Beitrag veröffentlicht: Die einen wollen Tariflöhne in der Altenpflege, die anderen die Arbeitgeber genau davor bewahren. Der Weg wird kein einfacher sein. Darin und in Folgebeiträgen (beispielsweise am 19. Januar 2019: Ein flächendeckender Tarifvertrag für die stationäre und ambulante Altenpflege? Es ist und bleibt kompliziert) wurde beschrieben, wie schwierig die Umsetzung der lobenswerten Absicht sein wird, in der Altenpflege zu einem für alle Beschäftigten geltenden Tarifvertrag zu kommen. Das Feld der stationären und ambulanten Pflege ist tarifpolitisch besonders vermint, hier stehen sich im Grunde zwei Blöcke gegenüber, die gemeinnützigen Anbieter (mit einem besonderen Schwergewicht bei den katholischen und evangelischen Trägern) sowie die privatgewerblichen Anbieter (kommunale Träger sind nur noch in Spurenelementen) vorhanden. Fast die Hälfte der immer im Mittelpunkt der öffentlichen Diskussion stehenden Altenheime sind schon in privatgewerblicher Hand, bei den ambulanten Pflegediensten sind es zwei Drittel. Und mit Blick auf diese Seite des „Marktes“ müssen wir eine quasi tariffreie Zone konstatieren (die übrigens auf der Seite der Beschäftigten durch einen desaströs niedrigen gewerkschaftlichen Organisationsgrad komplettiert wird). Hinzu kommt, dass auf der Seite der gemeinnützigen Anbieter die beiden konfessionell gebundenen Schwergewichte, vertreten durch Caritas und Diakonie, in einer Sonderwelt leben dürfen, dem sogenannten „Dritten Weg“. Danach werden den Beschäftigten in konfessionell gebundenen Einrichtungen und Diensten elementare Arbeitnehmerrechte vorenthalten (beispielsweise das Streikrecht) und die Kirchen dürfen ihre Angelegenheiten weitgehend selbst und auch unter Ausschluss von Gewerkschaften regeln, selbst in den vielen Bereichen des Gesundheits- und Sozialwesens, die zu 100 Prozent aus Steuer- und Beitragsmitteln finanziert werden.

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Der Bundesarbeitsminister will Betriebsräte stärken, das Kanzleramt will das nicht bei den Mitbestimmungsrechten. Ein Update zum Entwurf eines Betriebsrätestärkungsgesetz

Kurz vor dem Ende des nunmehr vergangenen Jahres 2020 wurde hier dieser Beitrag veröffentlicht, der einen skeptischen Unterton schon in der Überschrift enthält: Schafft er das vor dem „Nichts geht mehr“? Der Bundesarbeitsminister will Betriebsräte mit einem Stärkungsgesetz unter die Arme greifen. Am 28. Dezember 2020 war das. In dem dort besprochenen Entwurf für ein „Betriebsrätestärkungsgesetz“ (Stand: 21.12.2020) ist nicht nur die Ausweitung des Kündigungsschutzes für Arbeitnehmer enthalten, die versuchen, etwas an sich Selbstverständliches zu machen, also einen Betriebsrat ins Leben zu rufen (im hier maßgeblichen § 1 Abs. 1 BetrVG heißt es unmissverständlich: „In Betrieben mit in der Regel mindestens fünf ständigen wahlberechtigten Arbeitnehmern, von denen drei wählbar sind, werden Betriebsräte gewählt.“). Das deckt sich übrigens mit dem, was Union und SPD in ihrem Koalitionsvertrag aus dem Jahr 2018 als eines der vielen gemeinsamen Vorhaben fixiert haben: „Wir wollen die Gründung und Wahl von Betriebsräten erleichtern“, so heißt es dort.

Aber der vorliegende Referentenentwurf geht weiter: Mit dem Betriebsrätestärkungsgesetz »soll Betriebsräten zudem mehr Mitspracherechte in Sachen Digitalisierung zu verschaffen – zum Beispiel auch zur Frage, unter welchen Bedingungen das sogenannte mobile Arbeiten („Homeoffice“) stattfinden darf. Ebenso sollen die Betriebsräte systematisch mitreden dürfen, wie neue Systeme mit Künstlicher Intelligenz beschaffen sein müssen, wenn der Betrieb sie einführen will. Und sie sollen dabei auch eigene Sachverständige einschalten dürfen, deren Vergütung der Arbeitgeber übernehmen muss,« so dieser Artikel: Heil baut Kündigungsschutz für Betriebsräte aus. Das nun geht weit über den Ansatz hinaus, die Gründung eines Betriebsrates zu fördern. Offensichtlich will man auch eine Zuständigkeitserweiterung im Kernbereich der betrieblichen Mitbestimmung realisieren.

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