Die bisher mindestens Zweidrittel- und am Ende 50-Prozent-Gesellschaft: Erwerbsbiografien in Deutschland und ein Teil der Rentenfrage

Jedes Jahr veröffentlichen Krankenkassen ihre Gesundheitsberichte, oftmals mit einem wechselnden Schwerpunktthema. So auch die Techniker Krankenkasse. Deren Gesundheitsreport 2018 steht in diesem Jahr unter der Überschrift „Fit oder fertig? Erwerbsbiografien in Deutschland“. Dabei geht es beispielsweise um solche Fragen: Wie häufig und warum unterbrechen die Beschäftigten in den verschiedenen Altersgruppen und Beschäftigungsverhältnissen ihre Berufstätigkeit oder scheiden sogar ganz aus dem Erwerbsleben aus? Durch erwünschte Pausen wie Studium oder Elternzeit? Oder eher unfreiwillig durch Arbeitslosigkeit oder Krankheit? Jens Baas, der Vorstandsvorsitzende der TK, bilanziert in seinem Vorwort: »Die gute Nachricht ist: Zwei Drittel der Erwerbspersonen waren im Untersuchungszeitraum von Anfang 2013 bis Ende 2017 durchgängig beschäftigt.« Und mit Blick auf die vorgelegten Daten kann man ergänzen: Von den 35 bis 60-Jährigen waren es sogar mehr als 80 Prozent.

Nun kann es für Unterbrechungen im Erwerbsleben unterschiedliche Gründe geben, beispielsweise ein begrenzter Ausstieg wegen der Inanspruchnahme von Elternzeit mit anschließender Rückkehr auf den Arbeitsplatz. Oder aber eine Unterbrechung wegen Arbeitslosigkeit (mit einem Anteil von gut 15 Prozent war Arbeitslosigkeit der mit Abstand häufigste Grund für eine Unterbrechung der Erwerbstätigkeit) oder eine Erwerbsunfähigkeit – was natürlich aus sozialpolitischer Sicht besonders bedeutsame und mit Folgeproblemen versehene Ereignisse im Lebenslauf sind.

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Ein Höchststand bei den befristeten Arbeitsverträgen und eine Regierung, die etwas dagegen tun will. Das alles in Zeiten der Gleichzeitigkeit von „Fachkräftemangel“ und mehr schlechten Jobs

Das sind solche Meldungen, auf die man in der Bundesregierung derzeit auch liebend gerne verzichten würde: So viele befristete Arbeitsverträge wie nie: »2017 hat es 3,15 Millionen befristete Arbeitsverträge gegeben. Die Hälfte davon ist sogar ohne sachlichen Grund befristet.« Über neun Prozent mehr befristet Beschäftigte innerhalb eines Jahres, das sorgt für einen Rekordstand bei den Verträgen auf Zeit. Vor allem die Befristungen ohne Sachgrund legen kontinuierlich zu. Grund genug für eine genauere Analyse der Zahlen, wie sie von Markus Krüsemann veröffentlicht wurde.

Die neuen Zahlen stammen aus dieser Veröffentlichung aus dem Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) der Bundesagentur für Arbeit: Christian Hohendanner: Reform der befristeten Beschäftigung im Koalitionsvertrag: Reichweite, Risiken und Alternativen, Nürnberg 2018. Darin geht es nicht nur um die Entwicklung der Zahlen, sondern auch um das, was die Bundesregierung hier an gesetzgeberischen Aktivitäten plant und auf den Weg gebracht hat.

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Schlechte Leiharbeit, gute Leiharbeit? Von Leiharbeitern bei Daimler und in der Pflege. Und (schein)selbständige Pflegekräfte werden gerichtlich erneut ausgebremst

Die Leiharbeit – von den ihr gewogenen Vertretern gerne auch als Zeitarbeit bezeichnet – ist mal wieder ein Thema. In den vergangenen Jahren war diese Beschäftigungsform immer wieder Gegenstand kritischer Berichterstattung. Oftmals wird sie als Paradebeispiel für „Lohndumping“ ins Feld geführt und in der vergangenen Legislaturperiode war sie Gegenstand gesetzgeberischer Aktivitäten, die eigentlich zu einer Verbesserung der Situation der Leiharbeiter führen sollten (vgl. dazu allerdings mit kritischen Anmerkungen den Beitrag Eine weichgespülte „Reform“ der Leiharbeit und Werkverträge in einer Welt der sich durch alle Qualifikationsebenen fressenden Auslagerungen vom 1. April 2017).

Die Arbeitnehmerüberlassung – auch so ein weichzeichnerischer Begriff für den Verleih von Menschen – ist insgesamt gesehen in den vergangenen Jahren Gegenstand mehrerer sukzessiver Regulierungsrunden gewesen, die dazu geführt haben, dass die Inanspruchnahme seitens der Entleihunternehmen deutlich teurer geworden ist. Zum einen Bestand die Reaktion vieler Unternehmen in einem Ausweichversuch auf Werkverträge, zum anderen aber muss man zur Kenntnis nehmen, dass der Rückgriff auf Verleihunternehmen nicht nur stabil geblieben, sondern erneut gewachsen ist.

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Von abhängiger und selbständiger Einkommensarmut und vor allem von vielen, die einen Hartz IV-Anspruch nicht einlösen

Ob nun bewusst oder unbewusst – wenn von Armut die Rede ist und von Hartz IV, dann denken viele Menschen an Arbeitslose, an Langzeitarbeitslose. Aber die fast sechs Millionen Hartz IV-Empfänger sind weitaus heterogener in ihrer Zusammensetzung. Beispielsweise waren im Dezember 2017 über eine Million oder 27 Prozent der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in der Grundsicherung für Arbeitsuchende erwerbstätig. Hin und wieder taucht diese große und ebenfalls sehr bunte Gruppe als „Aufstocker“ in der öffentlichen Debatte auf. Da gibt es tatsächlich diejenigen, die einem Vollzeitjob nachgehen und dennoch aufstockende Leistungen vom Jobcenter beziehen. Allerdings ist das nicht die Mehrzahl. Da sind die „Aufstocker“, die einen Minijob ausüben. Und da gibt es auch die Selbständigen, deren Einkommen unterhalb des Regelbedarfs liegen.

»Trotz des Rekordstands bei der Beschäftigung und acht guten Konjunkturjahren ist das Armutsrisiko für Geringverdiener in Deutschland nicht geringer geworden … Demnach stagnierte die Armutsrisikoquote nach den zuletzt verfügbaren Daten von 2016 bei 7,7 Prozent der Erwerbstätigen. Sie stagniert damit seit 2011. Die Armutsrisikoschwelle liegt nach gängiger EU-Festlegung bei 60 Prozent des durchschnittlichen Nettoeinkommens. In Deutschland lag die Schwelle für einen Einpersonenhaushalt 2016 bei 969 Euro pro Monat.« Das kann man dem Artikel Wer weniger als 969 Euro im Monat hat, gilt als arm entnehmen. Der Beitrag bezieht sich auf die Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Grünen im Bundestag: „Erwerbstätige Arme in Deutschland“ (Bundestags-Drucksache 19/2804 vom 18.06.2018).  

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Bayern erodiert. Bei der Tarifbindung. Und neue Zahlen zur „Rufarbeit“

Bayern wird ja gerne von der CSU, die sich in dem Freistaat als Staatspartei mit Dauerabo versteht, als leuchtendes Vorbild für den Rest der Bundesrepublik Deutschland dargestellt, weil dort alles besser sei. Und es gibt ohne Zweifel auch zahlreiche Bereiche, wo man den Bayern Respekt zollen muss. Aber für Arbeitnehmer stellt sich die Sache weitaus differenzierter dar als man glauben möchte. Eigentlich müssten dort goldene Zeiten für die Beschäftigten angebrochen sein, angesichts der wirtschaftlichen Situation, der niedrigen offiziellen Arbeitslosigkeit, des in vielen Teilen des Landes beklagten massiven Mangels sogar an irgendwelchen Arbeitskräften.

Und dann das: »In Bayern werden nur noch 53 Prozent aller Beschäftigten durch einen Tarifvertrag geschützt. Damit ist der Freistaat das Schlusslicht unter den westdeutschen Bundesländern, die im Durchschnitt nach wie vor eine Tarifbindung von 59 Prozent aufweisen. Lediglich in Ostdeutschland liegt die Tarifbindung zumeist noch niedriger.« Das kann man einem Bericht über eine neue Studie aus dem gewerkschaftsnahen Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Institut (WSI) in der Hans-Böckler-Stiftung entnehmen.

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