Die Eigenanteile der Pflegebedürftigen in Heimen steigen – und warum eine (angebliche) gesetzliche Bremse ganz schnell heiß laufen wird

Seit Jahren wird über beständig steigende Eigenanteile der Pflegebedürftigen bei stationärer Unterbringung umfassend berichtet und eine Reform als überfällig angemahnt. Aber noch sind wir weit weg von dem, was schon seit Jahren immer wieder vorgeschlagen und angemahnt wird, stattdessen ist eines sicher: der Anstieg der Eigenanteile, die sich mittlerweile in Größenordnungen gefressen haben, die für viele Menschen eine völlige Überforderung darstellen.

Jeweils zum 1. Januar und zum 1. Juli eines Jahres wird vom Verband der Ersatzkassen (vdek) erhoben und veröffentlicht, wie sich die Eigenanteile in den einzelnen Bundesländern und in Abhängigkeit von den Pflegegraden darstellen.

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Von Sackgassen, Sprungbrettern und einem vor allem im Osten guten Jahr 2019. Zur Entwicklung der Niedriglohnbeschäftigung in Deutschland

Seit vielen Jahren veröffentlicht das Institut für Arbeit und Qualifikation (IAQ) an der Universität Duisburg-Essen Zahlen über Umfang, Struktur und Entwicklung der Niedriglohnbeschäftigung in Deutschland. Nun wurden die Berechnungsergebnisse für das Jahr 2019 veröffentlicht:

➔ Thorsten Kalina und Claudia Weinkopf (2021): Niedriglohnbeschäftigung 2019 – deutlicher Rückgang vor allem in Ostdeutschland. IAQ-Report 2021-06, Duisburg: Institut Arbeit und Qualifikation (IAQ), 2021

»Erstmals seit Einführung des gesetzlichen Mindestlohns in Deutschland ist der Anteil der Niedriglohnbeschäftigten im Jahr 2019 unter die 20 %-Marke (auf 19,9 %) gesunken«, kann man dieser Zusammenfassung entnehmen: Deutlicher Rückgang in Ostdeutschland. Niedriglohnbeschäftigung unter 20 Prozent. Der bisherige Höchststand der Niedriglohnbeschäftigung wurde im Jahr 2011 mit 24,1% ausgewiesen. 2019 arbeiteten noch 25,3 % der ostdeutschen und 18,9 % der westdeutschen Beschäftigten für weniger als 11,50 € brutto pro Stunde. Das waren rund 7,2 Millionen Beschäftigte, die mit einem Niedriglohnjob über die Runden kommen mussten.

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Die einen sind drin und wollen mehr, die anderen sind draußen, wollen rein und würden mehr bekommen. Anmerkungen zur Zwei-Klassen-Tarifgesellschaft

Immer wieder wird allgemein diskutiert über die abnehmende Tarifbindung und über mögliche Wege, diese Entwicklung aufzuhalten und umzukehren (vgl. dazu beispielsweise den Beitrag Was könnte man machen gegen die abnehmende Tarifbindung? Zur möglichen Bedeutung der Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen vom 30. Juni 2021). Aber hin und wieder sollte man auch ein paar Etagen runtersteigen, in die Niederungen der Prozesse, bei denen es ganz handfest um Auslagerungen mit dem Ziel der Tarifflucht, um unvollständige Tarifverträge und um den Kampf der Beschäftigten geht, an diesen Situationen etwas zu verändern.

Nehmen wir als Beispiel die Krankenhausbeschäftigten der Charité, Vivantes und den Tochterunternehmen in Berlin. Im Mai 2021 berichtete Mischa Pfisterer unter der Überschrift 100 Tage Ultimatum: »Berliner Krankenhausbeschäftigte fordern mehr Lohn und bessere Arbeitsbedingungen – für alle Klinikmitarbeiter bundesweit.« Tausende Beschäftigte der beiden Häuser haben eine Petition unterzeichnet, die dem Berliner Senat übergeben wurde – und den Klinikleitungen, verbunden mit einem 100-Tage-Ultimatum, die Forderungen zu erfüllen. Ansonsten würde man streiken.

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Was könnte man machen gegen die abnehmende Tarifbindung? Zur möglichen Bedeutung der Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen

In regelmäßigen Abständen wird – auch hier – über eine abnehmende Tarifbindung berichtet. Mitte der 90er Jahre waren in Westdeutschland noch 70 Prozent der Beschäftigten Unternehmen beschäftigt, die der Tarifbindung unterlagen – im vergangenen Jahr 2020 ist dieser Anteil auf 45 Prozent gesunken (40 Prozent, wenn man nur die Privatwirtschaft betrachtet), in Ostdeutschland waren es sogar nur noch 32 Prozent (bzw. 24 Prozent in der Privatwirtschaft). So einige aktuelle Zahlen aus dem Beitrag Fortgeschriebene Schwindsucht: Die Tarifbindung in Deutschland nimmt weiter ab und die Kernzone des dualen Systems mit Betriebsrat und Tarifvertrag schrumpft, der hier am 20. Mai 2021 veröffentlicht wurde.

Natürlich stellt sich in diesem Kontext die Frage, was man gegen diese Entwicklung machen könnte (wenn man denn daran ein Interesse hat). Welche Möglichkeiten zur Stärkung der Tarifbindung der Unternehmen in Deutschland geeignet sind, ist unter Sachverständigen umstritten. Das wurde während einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestages deutlich, die am 7. Juni 2021 stattgefunden hat.

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„24-Stunden-Betreuung“: Von einer unlösbaren Gleichung aus den Untiefen der deutschen Pflegepolitik bis hin zu einer scheinbaren Lösung aus Österreich

Die Reaktionen auf das Urteil des Bundesarbeitsgerichts zu den Betreuungskräften aus Osteuropa (vgl. dazu ausführlicher die Besprechung der Entscheidung in dem Beitrag Aus der Schattenwelt des deutschen Pflegesystems: Die un-mögliche „24-Stunden-Betreuung“ als Geschäftsmodell ist beim Bundesarbeitsgericht aufgelaufen vom 24. Juni 2021) streuen zwischen Panik bis hin zu einer Fortsetzung der bisher dominanten Form der Nicht-Auseinandersetzung nach dem Modell der drei Affen (nichts sehen, nichts hören und vor allem nichts sagen). Die angesprochene Panik wird dann auch in der Begriffswahl deutlich erkennbar, so beispielsweise in dem Statement des Sozialverbands VdK Deutschland, deren Präsidentin Vera Bentele mit diesen Worten zitiert wird: „Es droht das Armageddon der häuslichen Pflege“. Darin findet man diese Aussage, die man einfach mal sacken lassen muss: »Rund-um-die-Uhr Pflege ist nur noch mit Mindestlohn legal. Für die allermeisten wird sie damit unbezahlbar.« Auch sehr aufschlussreich ist ein Interview mit dem Pflegeexperten Claus Fussek, der bekannt dafür ist, dass er auf Missstände in der Pflege skandalisierend hinzuweisen versucht: »Das ist ein Schock für viele, die Angehörige zu Hause pflegen«, so ist das Gespräch mit ihm überschrieben. Das insofern eine besondere Authentizität bekommt, als dass er sich selbst als Nutzer dieser zuweilen als „3. Säule“ des deutschen Pflegesystems bezeichneten Betreuungsform geoutet hat.

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