Im Mahlwerk der „Häppchen“-Zuteilung: Eine „planwidrige Regelungslücke“ kann die Bundesregierung beim „Kinderfreizeitbonus“ nicht erkennen, was an der offensichtlich also geplanten Lücke nichts ändert

Es kann jedem von uns bei ehrlicher Arbeit passieren, dass man was vergisst, dass man unbeabsichtigt Fehler macht, dass man unter Zeitdruck das eine oder andere schleifen lässt und hinterher erkennen muss, dass man hätte anders handeln sollen.

So ist das auch bei der Gesetzgebungstechnik. Die vielen handwerklichen Fehler, die man als langjähriger Beobachter und Begleiter der dahinter stehenden Maschinerie in gefühlt zunehmenden Maße zur Kenntnis nehmen muss, betreffen nun aber nicht irgendwelche Außenseiter oder Einzelfälle, sondern oftmals geht es – gerade im sozialpolitischen Bereich – um (Nicht-)Leistungen für sehr viele Menschen. Menschen, die nicht nur jeden Euro, sondern jeden Cent gut gebrauchen können. Darunter sind auch viele Kinder, die in materiell hochgradig belasteten Verhältnissen aufwachsen müssen. Über die Kinderarmut, wie schlimm das alles ist und dass man viel mehr für die Kleinen machen müsste, wird gerne in den Sonntagsreden schwadroniert. Entscheidend ist, ob und was bei den Familien ankommt.

mehr

Mit Job, aber ohne eigene Wohnung

Wir laufen nun schon zügig in den Herbst rein, die Tage und vor allem die Nächte werden wieder kälter – und wenn erst der Winter vor der Tür steht, dann wird es wieder Berichte über die Not obdachloser Menschen geben.

Die waren und sind aber auch an den anderen Tagen ohne Wohnung oder irgendwo untergekommen. Und darunter sind auch Menschen, die viele sicher nicht mit Obdachlosigkeit, von dem man ein bestimmtes (Stadt)Bild im Kopf hat, verbinden werden. Menschen, die einen Job haben. Zur Arbeit gehen. Und dann eben nicht „nach Hause“, wie das bei Millionen anderen der Fall ist.

Immer mehr Erwerbstätige in den Städten können sich kein eigenes Zuhause leisten. Gibt es in Deutschland eine neue Form der „Working Poor“? Das fragt sich Antje Lang-Lendorff in ihrem Artikel Feierabend in der Notunterkunft. Sie illustriert das Thema – trotz Arbeit keine Wohnung – an einem Beispielfall.

mehr

Wenn private Pflege-Unternehmen die Altenpflege frei von einem allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrag halten wollen und vor Gericht ziehen, dann gibt es auch ein Urteil. In diesem Fall für die Gewerkschaft

Man muss sie erneut in Erinnerung rufen – die schmerzhafte Erfahrung, dass es nichts wird mit einem allgemeinverbindlich erklärten flächendeckenden Tarifvertrag für die Altenpflege. Dabei war über längere Zeit alles vorbereitet worden, um das Problem, dass eine „normale“ Allgemeinverbindlicherklärung eines Tarifvertrags aufgrund des Widerstands der Arbeitgeber-Seite in der Altenpflege nicht darstellbar war, mit einem „Umgehungstrick“ lösen zu können. Der angedachten Trick war die Allgemeinverbindlichkeit nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG). Eine Rechtsverordnung auf Basis des Entsendegesetzes wäre in der Tat eine Alternative zum Weg über das Tarifvertragsgesetz. Der Vorteil aus Sicht der Gewerkschaft: Das Arbeitsministerium könnte die Allgemeinverbindlicherklärung auch gegen den Willen der Arbeitgeber durchsetzen.

So hatte man sich das gedacht. Der Rückgriff auf das AEntG wäre mit einigen juristischen Verrenkungen vielleicht möglich (gewesen). Aber spätestens dann stellt sich die im Fall der Altenpflege eben nicht triviale Frage: Welcher Tarifvertrag denn? Es gibt schlichtweg keinen halbwegs relevanten Tarifvertrag in diesem tariffreien Gelände (und zugleich aufgrund des „dritten Weges“: In den kirchlich gebundenen Einrichtungen und Diensten gibt es zwar Arbeitvertragsrichtlinien, aber eben keine klassischen Tarifverträge, die zwischen Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden ausgehandelt werden).

mehr