„Hier regnet es Geld“: Von „guten“ und „schlechten“ Bettlern. Sogar bei denen gibt es eine Unter- und Mittelschicht. Und „Luxusverdiener“

Das sind Überschriften, mit denen man in der Normalwelt punkten kann: Ein Blick ins Innere der Bettlermafia, so ist ein Artikel aus Österreich überschrieben: »In Wien hat das Bundeskriminalamt ein Jahr lang die Strukturen durchleuchtet. Entdeckt wurde ein System voller Ausbeutung, Folter und Menschenverachtung«, folgt man Andreas Wetz in seinem Beitrag. Aufhänger ist die Geschichte eines 33-jährigen Rumänen, der durch einen Unfall zum Krüppel wurde, und den Kriminelle mitten in Wien jahrelang zum Betteln zwangen. Haben wir es also mit einem „Geschäftsmodell“ zu tun? Müssen wir uns verabschieden von der zuweilen fast schon romantisch daherkommenden Verklärung des bemitleidenswerten Einzelschicksals in der Fußgängerzone, das uns immer auch daran erinnert, dass wir es besser haben und nicht so enden möchten? Andere hingegen sehen in der Bettelei lediglich eine Störung ihrer Entfaltung in den Konsumzonen der Städte, ein (ästhetisches) Ärgernis, ein ordnungsrechtliches Problem, um das sich die zuständigen Stellen zu kümmern haben im Sinne einer Entfernung aus dem öffentlichen Raum.

Aber zurück nach Wien, Österreich: »Seit Juli 2013 durchleuchtet eine Arbeitsgruppe des Bundeskriminalamts die Wiener Bettlerszene. Die Beamten unterscheiden zwischen selbstbestimmtem Betteln auf Grund von Armut (legal), organisiertem Betteln zur Profitmaximierung (Verwaltungsübertretung) sowie der Ausbeutung von Bettlern durch Menschenhändler (eine Straftat).« Auf der Basis ihrer Grundlagenrecherche behauptet das österreichische Bundeskriminalamt, »dass der organisierte und der strafrechtlich relevante Teil der Bettler zusammen in Wien bereits den halben „Markt“ besetzt haben dürfte. Die betroffenen Personen stammen fast ausschließlich aus den ärmsten Regionen der Europäischen Union, konkret aus den Ländern Slowakei, Bulgarien und Rumänien.«

Andreas Wetz beschreibt das „Geschäftsmodell“ so:

»Meistens beginnt es in den Heimatländern, wo die Bosse Mittellose, Behinderte und Arbeitslose zu regelrechten Bewerbungsgesprächen laden. In den betroffenen Regionen spricht sich herum, dass durch gemeinsames Betteln im wohlhabenden Österreich für den Einzelnen pro Monat zwischen 100 und 200 Euro „Einkommen“ bleiben. Eine Summe, die in diesen Ländern einiges wert ist. Noch mehr jedoch verdienen die Banden.
Diese betreiben zwischen Bukarest und Wien eine Art Linienverkehr, der die Bettler transportiert. Hier angekommen, werden sie nach festgelegten Dienstplänen an zuvor zugewiesene Standorte gebracht. Die Nacht verbringen sie in Massenquartieren, wo sie 130 Euro pro Monat und Matratze bezahlen.
Aus den Ermittlungen geht auch hervor, welch gutes Geschäft die Vermieter dieser Wohnen machen. Bei Razzien wurden 50 Quadratmeter große Substandardwohnungen mit 40 eingemieteten Bettlern entdeckt. Ein anderes Mal besuchten Polizisten ein Haus, in dem offiziell 47 Personen gemeldet waren. Letztendlich hielten sich dort 220 Personen auf. Im Visier haben die Beamten auch einen Vermieter, der in Wien 70 entsprechende Quartiere betreiben soll.«

Von dem 33-jährigen Rumänen, der als Kronzeuge fungieren soll, erfährt man ganz erstaunliche „Umsätze“, der der körperlich schwer behinderte Mensch angeblich realisiert hat, denn es »stellte sich heraus, dass dieser im Durchschnitt 300 Euro am Tag einnahm, von denen er alles abgeben musste. In der Vorweihnachtszeit erreichte er Spitzenwerte von 1.000 Euro. Wurde das Tagespensum einmal nicht erreicht, setzte es brutale Schläge und Essensentzug.« Auf die Frage, warum er in Österreich gelandet ist, antwortet der rumänische Mann: „Hier regnet es Geld“.
Nun wird man sich an dieser Stelle sofort die Frage stellen (müssen): Ist das jetzt von eher anekdotischer Evidenz? Oder steht der Mann stellvertretend für eine „Branche“?

Zumindest sind die genannten Beträge – die wohlgemerkt von einem Einzelfall berichtet werden – Gegenstand einer heftigen Distanzierung seitens der österreichischen Caritas: Bettler: Caritas-Kritik an Bundeskriminalamt, so ist die Stellungnahme überschrieben.
Klaus Schwertner, Generalsekretär der Caritas der Erzdiözese Wien, zitiert eine Studie:

»Laut einer Studie würden Bettler zwischen 20 und 30 Euro pro Tag erhalten, Menschen mit Behinderung etwas mehr. Dass das … in die Höhe von 300 Euro im Schnitt und 1.000 Euro zu Spitzenzeiten gehen könne, wies Schwertner zurück.«

Insgesamt kommt die Stellungnahme sehr forsch daher: Wenn man von einem „Geschäftsmodell Bettelei“ spricht, dann hätte man von der Realität keine Ahnung. »Menschen, die betteln, geben ihr Wissen weiter, bilden Fahrgemeinschaften, nehmen Sammeltaxis in Anspruch oder teilen sich Wohnungen, weil sie sich die Mieten sonst nicht leisten können. An diesem Verhalten lässt sich nichts Verwerfliches erkennen, es wird aber derzeit als ‚organisiertes‘ Betteln bestraft“, betonte Schwertner.« Die Botschaft ist eindeutig: „Vom Betteln wird niemand reich. Hören Sie auf die Bevölkerung zu verunsichern und Bettler zu kriminalisieren!“, so wird Schwerter zitiert. Dem einen oder der anderen wird dieses Statement als einer dieser typischen Reflexreaktionen vorkommen, nach dem Muster wenn du eine bestimmte Personengruppe negativ etikettierst, dann werde ich generell Absolution erteilen und das herausgestellte Problem zu einem Nicht-Problem erklären. Wie so oft bewegen wir uns faktisch in einem Kontinuum der unterschiedlichen Formen der Bettelei und beide Pole des Geschehens sind vorfindbar, also der „alteingesessene, normale“, nicht-aufdringlich daherkommende Bettler existiert neben den von wem auch immer organisierten Bettlergruppen vor allem aus Osteuropa. Es kann an dieser Stelle nur darauf hingewiesen werden, dass die hier erkennbarer unterkomplexe Polarisierung nicht nur, aber auch einer defizitären bzw. sogar fehlenden empirischen Durchdringung des Phänomens geschuldet sein könnte. Dabei hätten gerade die Österreicher die Möglichkeit, auf eine der wenigen wissenschaftlich fundierten Versuche der Ausleuchtung des Themenfeldes zurückzugreifen: Im Jahr 2012 wurde der von Ferdinand Koller herausgegebene Sammelband „Betteln in Wien. Fakten und Analysen aus unterschiedlichen Wissenschaftsdisziplinen“ veröffentlicht.

Offensichtlich bewegen wir uns hier in einem Spannungsfeld der bewusst-unbewusst vorgenommenen Unterscheidung zwischen „guten“ und „schlechten“ Bettlern – ein generell im Diskurs über Armut und Arme immer wieder auftauchender Strukturierungsversuch. Das findet man beispielsweise auch prominent platziert im Vorspann der Diskussionssendung Warum betteln Menschen im Sozialstaat? Mitleid als Geschäftsmodell, die vom SWR2 ausgestrahlt wurde (Audio-Datei der Sendung):

»Heute ist das Betteln teilweise zu einem professionellen Geschäftsmodell krimineller Organisationen geworden, die ihre Mitleids-Strategien immer weiter verfeinern. Und doch gibt es daneben ebenso die Einzelkämpfer, die durch einen persönlichen Schicksalsschlag auf der Straße gelandet sind.«

In dieser Sendung haben Stefan Gillich von Evangelische Obdachlosenhilfe, Diakonisches Werk in Frankfurt, Hans-Jörg Longen vom Ordnungsamt der Stadt Stuttgart sowie Dr. Iulia-Karin Patrut, Kulturwissenschaftlerin von der Universität Trier miteinander diskutiert über Bettler und Bettelei – übrigens wohltuend  differenziert und viele unterschiedliche Aspekte ansprechend.

Die Verwendung des Terminus „Bettlermafia“ ist übrigens keine österreichische Besonderheit, auch in Deutschland zieht sich das seit längerem durch die Medienberichterstattung und immer wieder gab es in der Vergangenheit Berichte etwa aus Berlin, Köln und München, wonach dort Gruppen Einwanderer aus Osteuropa „organisiert“ betteln und durch die „Bettelmafia“ ausgenutzt würden: Wie die Bettelmafia aus Mitleid Geld macht, Die rumänische Bettelmafia von Köln oder bereits vor einem Jahr in der Berliner Zeitung der Artikel Die Bettelmafia schnorrt jetzt mit Hunden, ein Phänomen, was gerade diese Tage von der BILD-Zeitung als „Neuigkeit“ verkauft wird, wenn sie mit ihren großen Buchstaben die Frage abfeuert: Warum haben so viele Bettler Luxus-Hunde?

Vielleicht steht das ganze Problem, das hier mehr schlecht als recht mit fragwürdigen Begriffen wie „Bettlermafia“ etikettiert wird, in der Traditionslinie von Stellvertreter-Themen. Damit ist gemeint, dass es eigentlich um etwas anderes geht, als das, worüber man scheinbar spricht. Da wäre auf der einen Seite der ordnungspolitische, sich auf die Anwendung von Ordnungsrecht bis hin zur Exklusionsversuchen des Problems kaprizierende Ansatz, nach dem das Problem primär eines der Störung der öffentlichen Ordnung ist, das man beseitigen möchte. Bei dieser Gruppe besteht die Gefahr, die Vielgestaltigkeit der Bettelei und der sie betreffenden Menschen aus den Augen zu verlieren und die Betroffenen zum Problem zu verengen. Auf der anderen Seite stehen die, die advokatorisch und praktisch helfend für die Menschen arbeiten (wollen) und die sich schützend vor diese stellen, dabei aber ebenfalls in die Gefahrenzone der Verengung geraten, in dem sie alle problematischen Fallkonstallationen wie die Strukturen und Prozesse einer organisierten Ausbeutungs-Bettelei als übertrieben oder gar nicht existent bewerten, oftmals weil sie Angst haben, das ansonsten alle anderen unter die Räder der von den Medien natürlich gerne, weil mit Skandalisierungspotenzial ausgestatteten Berichterstattung über diese eine Variante der Bettelei geraten werden.

Nicht selten hilft es, sich bei einem Thema, dass von den Medien als Neuigkeit in der immer flüchtiger werdenden Aufmerksamkeitsökonomie hochgespielt wird, klar zu machen, dass schon vor Jahren darüber diskutiert wurde und die Gesellschaft seitdem immer noch existiert. Ein Beispiel ist der Beitrag Bettelei ist schließlich kein Verbrechen von Patrick Bernau in der FAZ aus dem Jahr 2009 am Beispiel der Stadt Köln. Er versucht sich dem Thema aus einer distanziert-ökonomischen Sicht zu nähern. So zitiert er ein junge Bettlerin mit den folgenden Worten, die sich wie eine zielgruppengerechte Beschreibung der Tätigkeitsanforderungen liest: „Schnorren ist ein Knochenjob. Du musst bei jedem Wetter draußen stehen, immer nett sein und immer ’nen neuen guten Spruch auf den Lippen haben. Wenn du schlechte Laune kriegst, hast du schon verschissen.“ Offensichtlich kann man das nicht nur als einen „Job“ ansehen, sondern hier wirken ähnliche Grundmuster wie in der „normalen“ Wirtschaft: »Zehn Euro in der Stunde schaffen nur wenige. Denn Bettler müssen investieren, wollen sie gut verdienen. Ein Hund, eine Quetschkommode, eine Krücke verbessern den Umsatz.« Und auch sonst reproduzieren sich die gesellschaftlichen Strukturen, so dass sich auch bei den Underdogs eine Unter-, Mittel- und Oberschicht herausgebildet hat:

»… selbst bei denen, die in der Gesellschaft ganz unten sind, gibt es Abstufungen und Schichten. Das muss man sich ganz konkret und im Wortsinn vorstellen: Am schlechtesten geht es jenen Bettlern, die still auf dem Boden sitzen. Sie sind die Unterschicht.
Die Mittelschicht besteht aus Leuten, die aufstehen und aktiv andere ansprechen. Und zur Oberschicht der Bettler gehört, wer Programm macht – auf einer Geige spielt oder mit einer Krücke daherkommt. Wie in der großen Gesellschaft bezieht die Oberschicht am meisten Einkommen und Prestige. Doch wer aufsteigen will, muss investieren.«

Auch eine nüchterne Analyse der historischen Entwicklung des Bettlerwesens kann einige Aufschlüsse geben über das auch hier wirkende Zusammenspiel von Angebot und Nachfrage. Dazu Bernau:

»Im Mittelalter bevölkerten noch viel mehr Bettler die Städte. Sie standen zwar damals schon am Rand der Gesellschaft, waren aber besser gelitten als heute. Armut galt als gottgegeben, und wer einem Bettler ein Almosen gab, sicherte sich sein Seelenheil – die Bettler nahmen also nicht nur, sondern lieferten dafür eine Leistung: Sie beteten, dass dem Spender seine Sünden vergeben werden. Kein Wunder, dass Bettler gut verdienten und das Gewerbe regen Zulauf bekam. Immer mehr Gauner mischten sich darunter, und am Ende verloren die Bettler die Akzeptanz. Im Bayern des 16. Jahrhunderts wurde mancher Bettler sogar hingerichtet.«

Der heute von dem einen oder dem anderen wahrgenommen „Aufschwung“ der Bettelei – wobei angemerkt werden muss, dass es hierzu keine auch nur halbwegs gesicherte Datenlage gibt – hat seine strukturelle Basis wie so vieles andere auch in den 1970er Jahren, konkret in der Herausnahme des Bettelverbots aus dem Strafgesetzbuch im Kontext der Strafrechtsreformen dieser Zeit.
Und auch in dem Beitrag von Bernau aus dem Jahr 2009 taucht der Mafia-Terminus schon auf, allerdings im Vergleich zur heutigen Debatte in einer gleichsam wohltuend differenzierte Art und Weise, wenn er auf die „Luxusverdiener“ unter den Bettlern zu sprechen kommt:

»Das sind die wenigen organisierten Bettler, die „Schnorrermafia“,wie sie von den anderen genannt werden. Seit ein paar Jahren gibt es sie in vielen Städten: Oft sind das Gruppen von Osteuropäerinnen, die morgens mit dem Kleinbus gemeinsam in die Stadt gebracht und abends wieder abgeholt werden. Manchmal tragen sie Babys auf dem Arm, die nicht ihre sind. Sie stützen sich auf eine Krücke, obwohl sie gut laufen können. Oder sie sitzen in einem Rollstuhl, aus dem sie abends wieder aufstehen … Dass diese Leute eine richtige Mafia sind, glauben allerdings weder die Polizei noch Forscher, die die Szene untersucht haben. Meistens arbeiten da einfach ein paar Leute zusammen, die miteinander verwandt sind oder einander aus dem Heimatdorf kennen. Das ist effektiv. Die Bettlerbanden ziehen mit Krücken und Babys genügend Aufmerksamkeit auf sich. Umso mehr erbost das die „normalen“ Bettler. Denn was die Banden tun, passt nicht zu dem rücksichtsvollen Umgang, den die Bettler sonst untereinander pflegen.«

Na ja – und dass die Zahl der bettelnden Menschen gerade aus osteuropäischen Ländern in unseren Städten zugenommen hat und – da kann man sehr sicher sein – weiter ansteigen wird, hängt auch mit Angebot und Nachfrage zusammen. Wenn man sich nur einmal das gewaltige Wohlstandsgefälle zwischen den Armenhäusern und den Reichtumsinseln innerhalb der EU, also bei Personenfreizügigkeit, anschaut, dann wird verständlich, warum bei dieser Konfiguration der Nachschub für die Bettelei aus dem Ausland sicher ist. Hinzu kommen die Inländer, die aus welchen biografischen Gründen auch immer bei uns durch alle Roste fallen und auf der Straße landen.

Apropos Menschen – die unglaubliche Heterogenität der Gründe, warum Menschen auf der Straße landen und welche Geschichten in ihnen stecken, kann man sich auf der Facebook-Seite Streets of Berlin anschauen. Ein beeindruckendes Projekt.

Ein Geben und Nehmen: Die Große Koalition einigt sich auf das vorerst endgültige Design des „Rentenpakets“

Nun soll sie also vorliegen, die finale Version des „Rentenpakets“ der Großen Koalition. Im Internet wurde ein Schriftstück veröffentlicht von heute, 13 Uhr, anderthalb Seiten zum Rentenpaket und eine knappe Seite zu den Ergebnissen der Arbeitsgruppe „Flexible Übergänge in den Ruhestand“ mit möglichen Ansätzen zur Verbesserung des geltenden Rechts. Nahles bekommt ihre Rente mit 63 – aber mit Modifikationen zum bisherigen Gesetzentwurf. Und am kommenden Freitag wird es noch mal spannend: »Dem Vernehmen nach dürfte am Freitag auf Antrag der Opposition über die einzelnen Teile des Rentenpakets getrennt abgestimmt werden. Einen solchen Antrag kann die Koalitionsmehrheit nicht ablehnen, hieß es.« Da darf man gespannt sein, wie groß die Zahl der Abweichler aus der Unionsfraktion bei dem Teil sein wird, der die ungeliebte „Rente mit 63“ beinhaltet. Was aber sind nun die Kompromisse, auf die man sich angeblich verständigt hat?

Dazu muss man noch mal kurz in Erinnerung rufen, dass das „Rentenpaket“ eigentlich aus vier Bausteinen besteht, von denen aber nur zwei überhaupt in der öffentlichen Debatte wahr- und auseinandergenommen werden: Also zum einen die „Rente mit 63“ und die so genannte „Mütterrente“, hinzu kommen noch Verbesserungen bei der Erwerbsminderungsrente und den Reha-Leistungen.

Den meisten Aufruhr gab und gibt es um die „Rente mit 63“, für die einen das Herzstück der sozialdemokratischen Wiedergutmachungspolitik gegenüber den (Industrie-)Gewerkschaften, für die anderen ein zentraler Angriff auf die in der Vergangenheit vorgenommenen Weichenstellungen hin zu  einer Verlängerung der Lebensarbeitszeit („Rente mit 67“). Insofern überrascht es nicht, dass es an dieser Stelle die meisten Infragestellungen seitens der Kritiker gab und zum anderen aber auch die SPD-Seite versuchen muss, ihr zentrales Anliegen zu retten und der anderen Seite nicht zu sehr entgegenzukommen. Hier die angeblichen Ergebnisse der Kompromisssuche:

  • Zeiten des Arbeitslosengeldbezugs werden wie bereits im vorliegenden Entwurf ohne zeitliche Beschränkungen angerechnet. Um (angebliche) Missbräuche auszuschließen, hat man sich nun darauf verständigt, dass Zeiten des Arbeitslosengeldbezugs in den letzten zwei Jahren vor der abschlagsfreien Rente mit 63 nicht mehr mitgezählt werden bei der Berechnung der erforderlichen 45 Beitragsjahre. Eine Ausnahme von diesem Ausschluss ist jedoch dann vorgesehen, wenn die Arbeitslosigkeitszeiten durch eine Insolvenz oder eine vollständige Geschäftsaufgabe des Arbeitgebers verursacht wurden. Damit folgt der hier skizzierte Kompromiss dem, was bereits in den vergangenen Tagen diskutiert wurde (vgl. hierzu den Beitrag Angekündigter Doppelbeschluss: Die Rente mit 63 soll mit der Arbeitslosigkeit bis 61 fusioniert werden).
  • Im bislang vorliegenden Gesetzentwurf (wie übrigens auch im bereits geltenden Recht, was die abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte ab 65 betrifft) gab und gibt es keine Regelung, dass der Rentenanspruch ohne Abschläge auch mit freiwilligen Beiträgen begründet werden kann. Dies ist also im ursprünglichen Entwurf der Rente mit 63 bewusst herausgenommen worden. Das Problem hierbei ist, dass zu den freiwillig Versicherten, die damit nicht in den Genuss dieser Möglichkeit eines vorzeitigen und vor allem abschlagsfreien Renteneintritts kommen können, insbesondere selbstständige Handwerker gehören, die nach 18 Jahren Pflicht Beitragszahlung in die freiwillige Versicherung wechseln können, häufig jahrelang für Arbeitnehmer eingezahlt und damit ihren Beitrag erbracht haben. Sie sollen jetzt auch bei der abschlagsfreien Altersrente ab 63 berücksichtigt werden. Es sei an dieser Stelle nur angemerkt, dass man das gesetzestechnische sicher nicht auf die Handwerker wird begrenzen können, sondern den Tatbestand der Erfüllung der erforderlichen Beitragsjahr auch durch freiwillige Beiträge auf alle freiwillig Versicherten ausdehnen muss.
  • Als dritter Punkt in dem so genannten Kompromisspapier, das heute veröffentlichte wurde, finden sich Hinweise auf das Thema flexible Übergänge von Beruf in die Rente, offensichtlich eine Reaktion auf die Forderungen aus den Reihen der Gegner der „Rente mit 63“, das wenn man schon die Kröte schlucken muss, dann klare und verbindliche Schritte in Richtung auf eine „Flexi-Rente“ vereinbart werden müssten. Hierzu findet sich in dem vorliegenden Papier der folgende Hinweis: Es wird darauf hingewiesen, dass es „Wünsche von Arbeitgebern und Arbeitnehmern“ geben würde, auch nach Erreichen der Regelaltersgrenze und darauf bezogener Beendigungsvereinbarungen einvernehmlich das Arbeitsverhältnis für einen von vornherein bestimmten Zeitraum rechtssicher fortsetzen zu können. Dies will man offensichtlich über die folgende Formulierung erreichen bzw. den Protagonisten in Aussicht stellen: „soweit bereits vereinbart ist, dass ein Arbeitsverhältnis mit erreichen der Regelaltersgrenze endet, kann dieser Zeitpunkt künftig über das Erreichen der Regelaltersgrenze – gegebenenfalls auch mehrmals – hinausgeschoben werden. Die Vereinbarung über das Hinausschieben muss während des laufenden Arbeitsverhältnisses geschlossen werden.“
  • Der Vollständigkeit halber sollte nicht vergessen werden, dass das vorliegende Kompromisspapier als vierten Bestandteil die Einsetzung einer Arbeitsgruppe vorsieht, die Vorschläge entwickeln soll wie Arbeit und Rente besser als bisher miteinander kombiniert werden können.

Insgesamt zeichnet sich das vorliegende Papier dadurch aus, dass die „Rente mit 63“ ohne größere Blessuren aus dem sich in den vergangenen Tagen erheblich aufschaukelnden Disput zwischen den Befürwortern und Gegnern innerhalb der großen Koalition herausgekommen ist. Ob die „rotierende Stichtagsregelung“, die so zwar nicht genannt, aber beschrieben wird, auch Verfassung fest ist, wird die Zukunft erweisen. eines aber wird immer klarer erkennbar: Die Aufladung der „Rente mit 63″  mit Gerechtigkeitsüberlegungen erweist sich immer mehr als das, was es ist – eine große Illusion. Nehmen wir nur als Beispiel die neu gefundene Ausnahmeregelung, dass Zeiten der Arbeitslosigkeit zwei Jahre vor dem Renteneintritt in die abschlagsfreie Rente mit 63 dann anerkannt werden können bei der Berechnung der Beitragsjahre, wenn sie aus einer Insolvenz des Unternehmens resultieren. Die Besserstellung dieses Falls wird dem Arbeitnehmer sicher nicht besonders gerecht erscheinen, der mit 61 von seinem Arbeitgeber gekündigt wurde, beispielsweise aus betriebsbedingten Gründen und dem vielleicht ein oder gerade die zwei Jahre fehlen, um die abschlagfsreie Rente mit 63 in Anspruch nehmen zu können.

Besonders lehrreich ist der nunmehr auftauchende Kompromiss, dass auch Zeiten einer freiwilligen Versicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung bei der Bestimmung der zu erfüllenden Beitragsjahre berücksichtigt werden können. Man hat dies nicht ohne Grund im bisherigen Entwurf der Rentengesetzgebung ausgeschlossen. Denn anders, als jetzt in dem Kompromisspapier artikuliert, geht es eben nicht nur um die Fälle, in denen selbstständige Handwerker, die zuvor jahrelang ihre Pflichtbeiträge abgeführt haben und die sich ordentlich weiter freiwillig versichert haben, sicher erhebliche Gerechtigkeitsanfragen an das System stellen bzw. stellen würden, wenn ihre freiwilligen Versicherungsjahre bei der abschlagsfreien Rente mit 63 nicht berücksichtigt werden. Soweit so gut. Aber hierunter fallen eben auch andere Fälle in der Rentenversicherung, die nunmehr – gleichsam im Windschatten der Regelung für die Handwerker – von der Anrechnung auf die Beitragsjahre mit profitieren werden.

Thorsten Denkler und Thomas Öchsner haben in ihrem Artikel Paradoxe Intervention darauf hingewiesen, dass es gerade die CSU war, die explizit mit Gerechtigkeitsaspekten eine Forderung nach einer Ausweitung der „Rente mit 63“ (es sei ungerecht, dass Zeiten der Arbeitslosigkeit angerechnet werden sollen, nicht aber freiwillige Beitragsjahre) begründet hat. Nun fallen darunter wie gesagt aber nicht nur die Handwerker, wo man der Argumentation sicher voll folgen kann. »Von den 324.000 Menschen, die freiwillig gesetzlich rentenversichert sind, zahlen nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung (DRV) 88 Prozent den Mindestbeitrag von 85 Euro im Monat. Die Höchstgrenze liegt bei 1.124 Euro.« Die freiwillig Versicherten können übrigens die Beitragshöhe – vom zu zahlenden Mindestbeitrag abgesehen – übrigens selbst festlegen. Was ist nun das Problem an dieser Stelle? Die Öffnung könnte dazu führen, dass freiwillig Versicherte sich mit einem sehr geringen Beitrag die Abschlagsfreiheit erkaufen können: »Wem für die abschlagfreie Rente mit 63 etwa nur ein Versicherungsjahr fehlt, der zahlt einfach den Betrag nach und schon geht es aufs Altenteil.«

Dem aufmerksamen Leser wird aufgefallen sein, dass in dem nun heute veröffentlichten Kompromisspapier über die „Mütterrente“ überhaupt kein einziges Wort verloren wird. Dabei gibt es natürlich auch hier erhebliche Fragezeichen, die in der breiten Öffentlichkeit nicht mal ansatzweise so diskutiert werden, wie die (angeblichen und tatsächlichen) Probleme der „Rente mit 63“. Aber auch bei der Mütterrente gibt es Licht und Schatten. Eine ausführliche Diskussion findet sich in der vor wenigen Tagen veröffentlichten Studie von Bach, S. et al. (2014): Die Verteilungswirkungen der Mütterrente. Es geht hier weniger um das Thema Finanzierung, also die Kritik, dass die „Mütterrente“ nicht aus Steuer-, sondern Beitragsmittel finanziert werden soll. Die „Witwerrente“ kommt zwar bei den Rentnerinnen mit kleinen und mittleren Renten an, nicht aber bei den fast 300.000 Rentnerinnen, die derzeit in der Grundsicherung sind, denn hier wird der zusätzliche Rentenbetrag voll auf den Grundsicherungsanspruch angerechnet, anders ausgedrückt: In diesen Fällen zahlt sich der Staat die Mittel der Rentenversicherung aus. Nur bei den Betroffenen kommt keinen Cent an. Dazu passt dann diese Einordnung: »Mit geschätzten Zusatzkosten von 6,7 Milliarden Euro ist die Mütterrente der teuerste Teil des von der großen Koalition geplanten Rentenpaketes … Von den 6,7 Milliarden Euro bleiben den Wissenschaftlern zufolge nur etwa 5,3 Milliarden letztlich bei den begünstigten Rentnerinnen. Der Rest fließe über höhere Steuern und Sozialbeträge oder eingesparte Transferzahlungen wieder an den Staat zurück.«

So oder so – das Ding wird jetzt am Freitag durch den Bundestag geschoben werden. Die Fragezeichnen allerdings bleiben, vor allem aber die Systemfragen.

Back to the 90’s? Auf der Insel können sie es einfach nicht lassen: Privatisierung um jeden Preis. Jetzt soll es die Kinderschutzdienste in Großbritannien treffen. Dagegen regt sich massiver Widerstand

Die 1990er Jahre waren geprägt von Schlagworten wie Deregulierung, Privatisierung oder Public Private Partnership. In diesen Jahren blühte der neoliberale Zeitgeist und diffundierte in die Köpfe fast aller politischer Entscheidungsträger. Besonders markant und zugleich tief einschneidend war die Übernahme von großen Teil dieses Gedankengutes auf der bisher als „links“ titulierten politischen Seite. Als Lordsiegelbewahrer dieser Neuausrichtung der Sozialdemokratie galt Tony Blair, von 1994-2007 Vorsitzender der Labour-Party und von 1997-2007 Premierminister von Großbritannien. Er vertrat eine Politik des freien Marktes und operierte mit Schlagworten wie „New Labour“ und „Dritter Weg“. Seine Amtszeit war geprägt durch eine Erhöhung der öffentlichen Ausgaben in einzelnen bildungs- und sozialpolitischen Feldern bei gleichzeitiger Einführung marktorientierter Reformen. Dazu gehörte auch die Übertragung von bislang staatlich organisierten Dienstleistungen an privat-gewerbliche Unternehmen, von denen man sich offensichtlich mehr Effektivität und vor allem Effizienz erhoffte.  Die damit verbunden der Privatisierung des Sozialstaates war schon damals heftig umstritten. Die mit ihr verbundene Ideologie und auch einige Versatzstücke dessen, was in Großbritannien von Blair auf den Weg gebracht wurde, haben auf die rot-grüne Bundesregierung unter Gerhard Schröder beeinflusst. Man schaue sich beispielhaft nur die zahlreichen Anleihen aus Großbritannien an, die sich im Abschlussbericht der so genannten „Hartz-Kommission“ finden lassen.
Nun sollte mittlerweile bekannt sein, dass auch die Privaten nur mit Wasser kochen und zuweilen auch erhebliche Kollerlateralschäden verursacht wurden durch die Beauftragung von auf Gewinn gerichteten Unternehmen im Sozialbereich. Trotz der vielen mehr als ernüchternden Erfahrungen, die wir hatten sammeln dürfen bzw. müssen, setzt die jetzige konservativ-liberale Regierung in Großbritannien auf eine konsequente Fortsetzung des damals unter Blair eingeschlagenen Weges. Nun haben sich die Privatisierungsbefürworter ein neues und überaus sensibles Feld für ihre Expansionsgelüste ausgesucht: den Kinderschutz.

»Experts sound alarm over proposal … to outsource children’s services to private firms«, so Patrick Butler in seinem Artikel Privatise child protection services, Department for Education proposes. Nach Plänen des zuständigen Bildungsministeriums (DfE) könnte die Zuständigkeit, Kinder aus ihren Familien zu nehmen, zusammen mit weiteren Kinderschutzdienstleistungen privatisiert werden. Grundlage ist ein Papier aus dem Ministerium mit dem Titel „Powers to delegate children’s social care functions“ vom 17. April 2014. Damit würde ein „outsourcing of children’s social services in England to companies such as G4S and Serco“ möglich werden, was auf massive Bedenken und Proteste von Experten stößt, denn hier soll ein neues Geschäftsfeld aufgemacht werden in einem überaus sensiblen Bereich für Großkonzerne – denn darum handelt es sich bei den beiden beispielhaft genannten Unternehmen, die von einem solchen Schritt profitieren könnten. Die Begründung für eine solche Öffnung hin zu gewinnorientierten Anbietern in dem Papier aus dem Ministerium kommt daher wie ein Textbaustein aus den späten 1990er Jahren: „encourage innovation and improve outcomes for at-risk youngsters“.

»Private providers will allow authorities to „harness third-party expertise“ and „stimulate new approaches to securing improvements“ for safeguarding services outside „traditional hierarchies“, the document says.«

„Das ist eine schlechte Idee“ – mit dieser Bewertung wird nicht irgendein Oppositionspolitiker zitiert, sondern die Professorin Eileen Munro, die vom derzeitigen Minister Michael Gove selbst beauftragt wurde, eine unabhängige Studie über den Kinderschutz in Großbritannien zu erstellen. Ihr umfassender Bericht wurde 2011 veröffentlicht (vgl. Munro, E.: The Munro Review of Child Protection. Final Report. A child-centred system, London, 2011 sowie weitere Reports aus dem Umfeld dieser Studie auf der DfE-Seite „Munro review reports„). Munro wird in dem Artikel von Patrick Butler zitiert mit den Worten »establishing a market in child protection would create perverse incentives for private companies to either take more children into care or leave too many languishing with dangerous families.« Perverse Anreize also, die durch die Etablierung eines Marktes im Bereich des Kindesschutzes ausgelöst werden können. Munro hat eine klare Position: „It’s the state’s responsibility to protect people from maltreatment. It should not be delegated to a profit-making organisation.“

Unabhängig von Munro’s Positionierung wurde ein öffentlicher Brief von 37 ausgewiesenen akademischen Kinderschutzexperten im Guardian veröffentlicht: Child protection services too important to be privatised, so haben sie ihr Protestschreiben genannt. Sie warnen vor allem vor der angestrebten Option, Unternehmen wie  G4S, Serco oder auch Atos mit Kinderschutzdiensten zu beauftragen und verweisen hierbei auf die offensichtliche Mängelliste, die den genannten Unternehmen heute schon anhaftet:

»Their track record elsewhere has hardly been unblemished in providing Olympics security, over-claiming payments for tagging offenders, misreporting on GP out-of hours contracts, and delaying and denying disability benefits … Child protection is much too important to be exposed to their fickleness and failings.«

Kathy Evans von Children England, die 100 Organisationen repräsentiert, wird ebenfalls mit einer ablehnenden Stellungnahme zitiert, denn »although there was a need to explore new ways of improving child safeguarding services, profit-making firms were not the answer«. Auch bei ihr kommt eine grundsätzliche Kritik an der Übertragung derart sensibler sozialpolitischer Aufgaben an private, auf Gewinn ausgerichtete Unternehmen zum Ausdruck: Der Minister »must ensure that no commercial company and its shareholders should ever be able to make profit from public spending on child protection. Such an important public function must never be open to the real, or even perceived, risk of being done in the pursuit of profit.« Children England hat mittlerweile sogar eine Petition aufgelegt zu diesem Thema

Interessant ist die Rolle von Michael Glove, dem zuständigen Minister, die man an einem scheinbaren Nebenaspekt verdeutlichen kann: Alle Kinderschutzdienste sollen seiner Meinung nach für private, gewinnorientierte Anbieter geöffnet werden – bis auf einen Bereich: die Adoptionsdienste.  Diese haben eine besondere Priorität für den Minister, der selbst adoptiert worden ist.

Nicht ganz so eindeutig ist die Positionierung der NSPCC, der größten Kinderschutzorganisation in Großbritannien. Es wird berichtet, dass diese Organisation relativ neutral sei bei der Frage, wer Schutzdienste anbietet. Entscheidend sie die Frage »how good a service is at turning children’s lives around«. Lisa Harker, für Strategie-Fragen bei der NSPCC zuständig, wird mit den Worten zitiert, die Organisation »still looking at the detail to see if there are sufficient checks and balances around service quality.«

Man wird sehen, wie dieser Vorstoß des Ministeriums in Großbritannien ausgehen wird und ob sich die zahlreichen Kritiker am Ende werden durchsetzen können. Von einer auch für Deutschland grundsätzlichen Bedeutung ist das Fallbeispiel, das in diesem Beitrag skizziert wurde, deshalb, weil hier entscheidende Grundsatzfragen der Organisation sozialer Arbeit mit besonders verletzlichen Menschen aufgeworfen werden:

Sind die nicht auf Gewinn ausgerichteten Wohlfahrtsorganisationen ein notwendiger und darüber hinaus ein hinreichender Schutz in diesem Fall für die Kinder und ihre Familien? Muss man aus grundsätzlichen Erwägungen, wie das in den Stellungnahmen immer wieder durchscheint, die Verquickung mit geschäftlichen Interessen von Unternehmen ausschließen? An solchen Stellen muss man natürlich unangenehme Fragen stellen, beispielsweise diejenige, die danach fragt, ob nicht auch die so genannten Non-Profit-Unternehmen ein fundamentales Interesse an der Aufrechterhaltung ihres „Geschäfts“ haben? Ist die Kontrolle der möglichen Anreize, die daraus entstehen können, sichergestellt seitens des Staates? Und auch wenn man äußerst skeptisch ist, was die den privaten Anbietern immer wieder zugeschriebene Wirkung in Richtung auf mehr Effektivität und vor allem mehr Effizienz angeht, müsste ein vor dieser Konkurrenz geschütztes System sich durchaus die Frage gefallen lassen, wie denn dann Innovationen, also neue Wege und auch neue Akteure, in das System gelangen können.

Und müsste man nicht mit Blick auf andere höchst sensible Felder der Sozialpolitik zu der grundsätzlichen Schlussfolgerung kommen, dass private, auf Gewinn gerichtete Unternehmen hier nichts zu suchen haben? Um diesen Gedankengang einmal auf die Situation in Deutschland zu übertragen, könnte man an den Bereich der Pflegeheime denken, von denen einige betrieben werden von privatgewerblichen Pflegeheimbetreibern wie der Curanum AG, die sogar an der Börse notiert sind. Müsste man, wenn man die Argumente, die seitens der Kritiker gegen eine Öffnung des Bereichs des Kinderschutzes vorgebracht wurden, logisch zu Ende denkt, nicht auch darüber diskutieren, ob man auf Gewinn gerichtete Unternehmen bei der Pflege alter Menschen überhaupt zulassen dürfte/sollte? Viel Stoff zum Nachdenken.