Die „Verkammerung“ der Profession Pflege stolpert vor sich hin und Bayern geht einen freistaatlichen Sonderweg – mit Folgen

Deutschland ist ein „verkammertes Land“. Also zumindest mit Blick auf bestimmte Berufe und Professionen. Überall stößt man auf berufsständische Kammern. Bei den Ärzten gibt es selbstverständlich und seit langem Ärztekammern. Wie auch bei anderen Professionen, man denke hier an die Rechtsanwälte mit den Rechtsanwaltskammern als berufsständische Organisation. Die Notare, die Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, die Architekten und die Ingenieure haben ihre Kammern. Das Institut für Kammerrecht (IFK) stellt eine Übersicht über das damit verbundene und aufgrund der Breite notwendigerweise weit gefächerte Berufskammerrecht zur Verfügung.
Ärztekammern sind die Träger der berufsständischen Selbstverwaltung der deutschen Ärzte. Es gibt 17 Landesärztekammern (im Bundesland Nordrhein-Westfalen sind es mit Nordrhein und Westfalen-Lippe zwei eigenständige Länderkammern). Und es gibt – natürlich – eine Bundesärztekammer.
Neben den Berufskammern kennen wir die Wirtschaftskammern, also die Industrie- und Handelskammern, die Handwerkskammern, die Landwirtschaftskammern und in zwei Bundesländern, Bremen und Saarland, gibt es sogar eine Arbeitnehmerkammer. Dieses Kammerwesen ist der institutionelle Ausdruck einer letztendlich nur historisch zu verstehenden funktionalen Selbstverwaltung, wobei der Begriff bereits andeutet, dass dahinter eine eigenständige Philosophie der Steuerung steht, die sich bewusst abgrenzt von einer unmittelbaren Durchgriffssteuerung seitens des Staats, diesen zugleich durch Übernahme auch hoheitlicher bzw. originär staatlicher Funktionen entlasten soll.

Und die Pflege als Profession möchte auch gerne im Kammerkonzert mitspielen – das es übrigens nicht nur in Deutschland gibt, in vielen anderen Ländern kann man Pflegekammern vorfinden. Nicht erst seit kurzem. Seit Jahrzehnten fordern Pflegekräfte die Selbstverwaltung ihres Berufes. In den 1970er Jahren forderten Pflegekräfte auf dem 4. Nationalen Kongress für Krankenpflege 1981 in Hamburg die Errichtung einer Kammer für Pflegeberufe.

Dort formulierten Krankenschwestern und Krankenpfleger das Dilemma der Pflege durch die Überfremdung ihres Berufstands, die sie durch Tätigkeitsdelegation seitens der Ärzte, fehlende adäquate Stellenplan- oder Ausbildungsnovellierungen und mangelnde Klärung diffuser Rechtssituationen charakterisiert sahen (vgl. dazu den Vortrag von Robert Roßbruch (2014): Werdegang zur Pflegekammer in Rheinland-Pfalz – Perspektiven und Chancen einer Pflegekammer in NRW).

Mitte der 1980er Jahre, so kann man diesem Artikel entnehmen, »entsteht die Arbeitsgruppe Münchener Pflegekräfte (AMP). Sie setzt sich für bessere Arbeitsbedingungen und eine bessere Bezahlung der Pflegenden ein. Zusammen mit Gewerkschaften und Pflegeverbänden demonstriert sie bundesweit für grundlegende inhaltliche Veränderungen und die Selbstverwaltung des Pflegeberufs. Auf der Delegiertentagung des Bundesausschusses der Arbeitsgemeinschaften der Unterrichtsschwestern und Unterrichtspfleger plädieren leitende Pflegekräfte 1989 ebenfalls für die Errichtung von Pflegekammern. Zu Beginn der 1990er Jahre teilt sich die Arbeitsgruppe Münchener Pflegekräfte in die Pflegegewerkschaft und in den Förderverein zur Gründung einer Pflegekammer in Bayern … In nahezu allen Bundesländern werden ebenfalls Fördervereine und Initiativgruppen gebildet.«

Wie man schon erkennt, müssen hier auf der Zeitachse ganz dicke Bretter gebohrt werden. Und so langsam geht der Prozess auch weiter: »Am 11. Februar 1995 konstituiert sich der Runde Tisch zur Errichtung von Pflegekammern. Er vernetzt alle bis zu dem Zeitpunkt gegründeten Fördervereine und die die Kammergründung mittragenden Pflegeverbände. Im Jahr 1997 geht dieser dann in der Nationalen Konferenz zur Errichtung von Pflegekammern in Deutschland auf, die mit der pflegepolitischen Dachorganisation, dem 1998 gegründeten Deutschen Pflegerat, kooperiert.«
Und jetzt schieben wir uns mal weitere 20 Jahre nach vorne, bis man diese Nachricht zur Kenntnis nehmen darf: Am 17. Dezember 2014 wird die Landespflegekammer Rheinland-Pfalz als bundesweit erste Pflegekammer gegründet.

Und im Jahr 2017? Bislang gibt es lediglich in Rheinland-Pfalz eine arbeitsfähige Pflegekammer. In Schleswig-Holstein und Niedersachsen sind Kammern in der Gründungsphase. Nordrhein-Westfalen prüft eine Initiative.

Auf dem Deutschen Pflegetag 2016 forderte Andreas Westerfellhaus, der Präsident des Deutschen Pflegerates, »die Verkammerung der Pflegeberufe durch die Bildung einer Bundespflegekammer zu forcieren. Spätestens 2017 solle eine Bundespflegekammer die Arbeit aufnehmen.« Eigentlich wäre dazu natürlich der Unterbau erforderlich, also die Existenz von Landespflegekammern wie in Rheinland-Pfalz. Aber da ist offensichtlich nicht nur noch ein weiter Weg zurückzulegen, wenn man in die einzelnen Bundesländer schaut (vgl. dazu die gute Übersicht Errichtung von Pflegekammern in den einzelnen Bundesländern vom 22.03.2017), sondern mit Bayern haben wir aktuell den Fall einer bewussten Abkoppelung von einer möglichen einheitlichen Verkammerung auf Bundesländer- und dann auch auf der Bundesebene.

Man kann den jahrelangen Auseinandersetzungen um die (Nicht-)Gründung von Landespflegekammern entnehmen, dass diese Institution nicht annähernd konsensual, sondern ganz im Gegenteil hoch konfliktär diskutiert wird. Auf der Seite der Widerständler gegen eine Verkammerung findet man „interessante“ Koalitionen, so die Anbieter privater Pflegeeinrichtungen, die vehement Front machen, aber auch die Gewerkschaft ver.di, die offensichtlich eine Konkurrenz zu ihren gewerkschaftlichen Aktivitäten sieht. Aber auch unter den Pflegekräfte selbst, so die bislang vorliegenden Befragungsergebnisse, gibt es teilweise sehr hohe Ablehnungswerte, oftmals machen sich diese fest am Institut der Zwangsmitgliedschaft und der Zwangsbeiträge für alle Pflegekräfte. Das oll und kann hier nicht im Detail ausdifferenziert werden.

Schauen wir nach Bayern. Denn dort ist diese Tage eine ganz eigene Entwicklungsrichtung beschritten worden, die Folgen haben wird bis hinauf auf die Bundesebene, wenn das so durchgezogen wird. Denn die Bayern haben dem bisherigen Optionenraum – Landespflegekammer ja oder nein (bzw. vielleicht mal später) – eine dritte Variante hinzugefügt, die man durchaus so charakterisieren kann: Nicht Fisch, nicht Fleisch. Statt einer Landespflegekammer soll es eine „Vereinigung der bayerischen Pflege“ geben.

Der bereits erwähnten Übersicht über den Stand der Errichtung von Pflegekammern in den Bundesländern kann man zu Bayern entnehmen:

»Am 18. Oktober (2016) befasste sich der bayerische Landtag erstmals mit dem Gesetzentwurf zur Errichtung einer Vereinigung der bayerischen Pflege. Mitte Juli 2016 hatte sich das bayerische Kabinett gegen die Einführung einer Pflegekammer und für eine „Vereinigung der bayerischen Pflege“ entschieden.  Die Mitgliedschaft in dieser Vereinigung wäre im Gegensatz zu einer Mitgliedschaft in einer Pflegekammer freiwillig und beitragsfrei. Die bayerische Gesundheitsministerin betonte, dass die Vereinigung bei allen Gesetzgebungsverfahren, die die Pflege betreffen, eingebunden würden. Dieser bayerische Sonderweg ist umstritten. Der Landtag hat den Gesetzentwurf jetzt erst einmal zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Gesundheit und Pflege überwiesen.«

Und nun diese Meldung: Pflegekräfte bekommen freiwillige Interessenvertretung. »Der Landtag in München stimmte am Donnerstag für die Einrichtung einer „Vereinigung der Pflegenden in Bayern“. Das Gesetz tritt am 1. Mai in Kraft. Bis zum Herbst soll ein Gründungsausschuss berufen werden. Im Gegensatz zu einer Pflegekammer ist die Mitgliedschaft in der Vereinigung freiwillig und kostenlos.« Das ist nun wirklich ein Sonderweg. „Mit diesem Konzept nutzen wir die wesentlichen Vorteile einer klassischen Kammer, ohne gleichzeitig die Pflegekräfte mit Pflichtmitgliedschaft und Pflichtbeiträgen zu belasten“, wird die bayerische Gesundheitsministerin Melanie Huml (CSU) zitiert.
Die „Pflege-Vereinigung“ soll eine Körperschaft des öffentlichen Rechts sein, ohne Pflichtmitgliedschaft oder Beitragszahlungen. Die Finanzierung soll staatlich erfolgen. Für die Vereinigung soll es kammerähnliche Befugnisse geben, wie die Berufsaufsicht und die Anerkennung von Weiterbildungen. Die Berufs- und Weiterbildungsordnung selbst soll aber der Staat erlassen, anders als etwa bei der Ärztekammer. Damit ist aber auch klar – sollte der Ansatz einer Bundespflegekammer wirklich den Forderungsraum verlassen, dann wären die Bayern nicht dabei. Mit diesem Sonderweg torpedieren die Bayern diesen Weg – und sie sehen ihr Modell als das an, was es ist: ein Spaltpilz für die anderen Bundesländer, die sich noch nicht entschieden haben.
Der „bayerische Weg“ könne auch Vorbild für andere Bundesländer in der bundesweit geführten Pflegekammer-Debatte sein, so wird folgerichtig die bayerische Gesundheitsministerin zitiert.

Fazit: Das Gewürge um eine Verkammerung der Pflege geht weiter und wird durch den bayerischen Sonderweg zusätzlich verkompliziert. Letztendlich, so muss man es wohl bilanzieren, sind wir erneut mit der strategischen Schwäche der Pflegeprofession in Deutschland konfrontiert, die sich auch bei dem ebenfalls mehr als „schwierigen“ Prozess einer Reform der Pflegeausbildung gezeigt hat (vgl. dazu den Beitrag Von allem etwas und später mal nachschauen, was passiert ist? Der Kompromiss zur Reform der Pflegeausbildung vom 8. April 2017). Schade, sehr schaden, wenn man bedenkt, dass wir genau das Gegenteil bräuchten, einen energischen Professionalisierungsschub der Pflege, der nicht nur inhaltlich fundiert und ausgestaltet sein muss, sondern sich auch institutionell ausdrücken sollte.

Von allem etwas und später mal nachschauen, was passiert ist? Der Kompromiss zur Reform der Pflegeausbildung

Mit wahrhaft heißgebremsten Reifen scheint es der großen Koalition doch noch zum Abschluss der bis September dieses Jahres laufenden Legislaturperiode gelungen zu sein, sich auf eine Reform der Pflegeausbildungen zu verständigen. Zwischenzeitlich hatte man aufgrund der Blockadeaktionen innerhalb der Regierungsfraktionen gegen den bereits seit letztem Jahr vor- und auf Eis liegenden Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Pflegeberufe (Pflegeberufereformgesetz – PflBRefG) die Hoffnungen eigentlich schon aufgeben müssen, dass sich vor der Bundestagwahl noch irgendwas gesetzgeberisch umsetzen lässt.

Es lohnt sich, an dieser Stelle zur Orientierung einen Blick in den Gesetzentwurf vom 9. März 2016 zu werfen, was man eigentlich machen wollte. Dort findet man ganz am Anfang den folgenden Passus: »Die bisherigen drei Ausbildungen in der Altenpflege, der Gesundheits- und Krankenpflege und der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege werden reformiert und zu einem einheitlichen Berufsbild zusammengeführt; die bestehende Dreigliederung der Pflegeberufe wird aufgehoben. Ergänzend zur fachberuflichen Pflegeausbildung wird eine bundesgesetzliche Grundlage für eine primärqualifizierende hochschulische Pflegeausbildung geschaffen. Die neue Ausbildung bereitet auf einen universellen Einsatz in allen allgemeinen Arbeitsfeldern der Pflege vor, erleichtert einen Wechsel zwischen den einzelnen Pflegebereichen und eröffnet zusätzliche Einsatz- und Aufstiegsmöglichkeiten. Die Ausbildung wird in ein gestuftes und transparentes Fort- und Weiterbildungssystem eingepasst und die Durchlässigkeit zwischen den einzelnen Qualifikationsstufen in der Pflege verbessert. Die Ausbildung ist für die Auszubildenden kostenlos.« (BT-Drs. 18/7823: 1 f.)

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Da war doch noch was? Flüchtlinge, Sprach- und Integrationskurse und die Menschen, die das machen

Es ist ein grundsätzliches Phänomen unserer Zeit und zugleich ein echtes Problem, dass die von den Gesetzmäßigkeiten einer Aufmerksamkeitsökonomie vor sich hergetriebenen Medien auf ein Thema anspringen, um dann kurze Zeit später die mit Sicherheit folgende neue Sau, die dann durchs Dorf getrieben wird, zu verfolgen und die vor kurzem noch im Mittelpunkt der Berichterstattung stehende Angelegenheit verschwindet wieder in der Dunkelheit der Nicht-Berichterstattung und damit folgend der Nicht-Wahrnehmung. Mit erwartbaren Folgen: Aus den Augen, aus dem Sinn. Die Politik und ihre professionellen Öffentlichkeitsarbeiter wissen das. Also müssen sie in dem Moment, wo ein Thema durch eine Aufmerksamkeitswelle nach oben gespült wird und die Erregung am größten ist, schnell und scheinbar tatkräftig reagieren, in dem sie dem Publikum signalisieren, wir tun was. Das wird gelöst. Dumm nur, wenn es sich – wie im sozialpolitischen Feld eher der Regelfall – um höchst komplexe Angelegenheiten handelt, die man eben nicht einfach Wegreden kann, sondern wo nur mit dem Einsatz von Mehr-als-Worten, also Geld und dann auch noch möglicherweise gemeinsam mit den föderalen Ebenen unseres Staates etwas bewirkt werden kann. Das kostet Zeit, wenn die Finanzmittel überhaupt da sind oder zur Verfügung gestellt werden, da muss jemand die Verantwortung der Umsetzung übernehmen, wobei vorher die Zuständigkeitsfrage geklärt sein muss. Das dauert.

Nur hin und wieder wird mal nachgefragt seitens der Medien, was den aus einem der vielen tatkräftig daherkommenden Lösungsversprechen geworden ist, wie die Ergebnisse aussehen, ob es überhaupt welche gibt. Nicht selten wird man dann mehr als ernüchternde Befunde zur Kenntnis nehmen. Nehmen wir als Beispiel die Flüchtlinge und dabei ganz besonders die Sprach- und Integrationskurse. Die einleitend beschriebenen Mechanismen unserer Medienwelt kann und muss man hier wie in einem Lehrbuch zur Kenntnis nehmen.

In diesem Blog wurde bereits vor einiger Zeit nicht nur darüber berichtet, dass es nicht genügend Sprach- und Integrationskurse gibt, sondern ein besonderer Schwerpunkt wurde auf die teilweise erheblich prekäre Situation der Lehrkräfte gelegt.

Bereits am 13. April 2015 wurde hier dieser Beitrag veröffentlicht: Vom Sparen am falschen Ende und einer „vorsätzlichen Gesellschaftsgefährdung“. Es geht um Sprach- und Integrationskurse für Asylbewerber und „Menschen mit einem dauerhaften oder befristeten Aufenthaltstitel“. Schon damals wurde – mit Bezug auf die Bundesagentur für Arbeit – darauf hingewiesen, dass enorme gesellschaftliche Folgekosten drohen, wenn man nicht endlich bei den Sprach- und Integrationskursen in die Puschen kommt. Dazu braucht man natürlich die Lehrkräfte als wertvollste Ressource. Aber über die musste dann am 2. September 2015 unter dieser Überschrift berichtet werden: 1.200 Euro im Monat = „Top-Verdienerin“? Lehrkräfte in Integrationskursen verständlicherweise auf der Flucht oder im resignativen Überlebenskampf. Nach der Beschreibung der Bedingungen, unter denen die meisten (selbständigen) Lehrkräfte arbeiten müssen,  ließ sich dieses Fazit nicht vermeiden: „Letztendlich haben wir es hier mit pädagogischen Tagelöhnern zu tun.“

So etwas wie ein Hoffnungsschimmer hat es dann am 16. Mai 2016 in die Überschrift dieses Beitrags geschafft: Der Integrations-Flaschenhals Sprachkurse, die Lehrkräfte und deren schlechte Vergütung. Doch jetzt soll alles besser werden. Damals ging es darum, dass das durchschnittliche Mindesthonorar für die selbständigen Lehrkräfte gerade mal bei 20,35 Euro pro Unterrichtsstunde lag und eine Anhebung auf 35 Euro pro Stunde zur Diskussion stand, nachdem es in den Medien immer mehr kritische Berichte über die Vergütung der Lehrkräfte gegeben hatte. Aber selbst diese diskutierte Anhebung wurde von den Betroffenen als viel zu niedrig kritisiert.

In den vergangenen Monaten ist es ziemlich ruhig geworden rund um das Thema Flüchtlinge. Und damit leider auch um das Thema Sprach- und Integrationskurse, obgleich da eben nicht nunmehr alles rund läuft. Immer noch gibt es zu wenig Angebote und immer noch sind die Bedingungen der dort arbeitenden Fachkräfte unbefriedigend.

Mal wieder in den Lichtkegel der öffentlichen Aufmerksamkeit gerutscht ist das Thema rund um die Berichterstattung über eine Bewertung des Bundesrechnungshofes über längst zurückliegenden Vorgänge. Rechnungshof rügt Sprachkurse für Flüchtlinge, so eine der vielen Artikel-Überschriften dazu.: »Die Arbeitsagentur hat 400 Millionen Euro für Deutschkurse ausgegeben. Ein großer Teil der eingesetzten Mittel ist wohl wegen geringer Teilnehmerzahlen wirkungslos verpufft«, so Sven Astheimer. Das hört sich nach einem Skandal an, 400 Mio. Euro sind ja kein Pappenstiel. Und wenn man dann liest, der »Bundesrechnungshof beschuldigt Deutschlands größte Behörde, durch mangelnde Vorgaben für Bildungsträger und fehlende Kontrollen Millionenbeträge mit Sprachkursen für Flüchtlinge verschwendet zu haben«, dann scheint sich der Verdacht zu bestätigen. Hinzu kommt: Es geht hier um rund 400 Millionen Euro aus Beiträgen zur Arbeitslosenversicherung, denn die hat das Geld aus ihrer Kasse zur Verfügung gestellt, obgleich natürlich eigentlich die Aufgabe aus allgemeinen Steuermitteln zu finanzieren wäre.

Aber man muss genauer hinschauen.

»Im Herbst 2015, auf dem Höhepunkt der Flüchtlingskrise, entschied sich jedoch der Verwaltungsrat der Arbeitsagentur dafür, ein Sonderprogramm aufzulegen, weil es an Sprachkursen mangele. Das Programm wurde als „Soforthilfe“ deklariert und sollte „unbürokratisch“ umgesetzt werden. Das Programm lief von Oktober bis Dezember 2015. Die Nachfrage war riesig: Rund 220000 Flüchtlinge wurden für die Sprachkurse angemeldet, mehr als doppelt so viel wie erwartet. Das trieb die Kosten in die Höhe. Waren zunächst 54 bis 121 Millionen Euro veranschlagt, stand am Ende ein Bedarf von rund 400 Millionen Euro.«

Die mit gut gefüllten Kassen ausgestattete Bundesagentur für Arbeit, deren damaliger Leiter Frank-Jürgen Weise auch noch Leiter des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) wurde, das für die Kurse eigentlich zuständig ist, ist also in die Bresche gesprungen, als Not am Mann war und der Haushalt des Bundes geschont werden sollte, denn Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble hatte und hat die „schwarze Null“ als ewige Dauerstimme im Kopf.

Man könnte jetzt also argumentieren, damals war die Not groß und die BA ist dann eben unbürokratisch eingesprungen, um die Kurse für die Flüchtlinge zu ermöglichen, da läuft natürlich nicht alles so, wie es seinen normalen bürokratischen Gang geht. Aber:

»Schon damals waren jedoch Zweifel an der Vergabe- und Kontrollpraxis der Agenturen aufgekommen. Von Schein- und Doppelmeldungen durch die Bildungsträger war die Rede, von überhöhten Abrechnungssätzen und dubiosen Anbietern. Die Arbeitsagentur schreckte auf und begann mit stichprobenartigen Prüfungen. Dabei sei man „in Einzelfällen“ auf Umstände gestoßen, „die wir uns so nicht gewünscht hätten“, hatte Vorstandsmitglied Detlef Scheele im Februar 2016 noch gesagt. Zu diesem Zeitpunkt waren jedoch erst 4 Prozent der Sprachkurse abgerechnet.«

Und nun – rückblickend ist man immer schlauer könnte man einwerfen – meldet sich Monate später der Rechnungshof zu Wort nach einer Prüfung der damaligen Vorgänge in aller Ruhe und im warmen Büro und wirft der BA vor, dass nicht alles so abgelaufen sei, wie man es erwarten müsste unter Normalbedingungen. Aber so einfach kann man die Kritik auch nicht beiseite schieben, die Argumentation des Rechnungshofes, über die Astheimer berichtet, hört sich differenzierter an:

„Besonders kritisch sehen wir, dass die Bundesagentur zwar bestimmte Vorgaben vorbereitet hatte, diese aber nicht zur Anwendung kamen“, rügte Rechnungshofpräsident Kay Scheller. Zwar erkennt er den Willen der Verantwortlichen an, in einer schwierigen Situation einen Beitrag für die Integration von Flüchtlingen leisten zu wollen. „Gerade in einer solchen Situation brauchen wir aber ein Mindestmaß an Regelung, wie solche Sprachkurse aussehen und durchgeführt werden sollen.“

Und fürwahr – das Vorgehen der BA damals erscheint als ziemlich freier Freibrief: »Normalerweise knüpft die Arbeitsagentur den Einkauf von Leistungen Dritter an konkrete Vorgaben. In diesem Fall wurde darauf jedoch verzichtet. Es gab weder ein festgelegtes Lernziel für die Teilnehmer noch eine Anwesenheitskontrolle. Auch wurden entgegen sonstigen Gepflogenheiten Anbieter ohne Zertifizierung zugelassen.«

Auch Sandra Stalinski weist in ihrem Artikel Integrationskurse: Die Qualität schwankt zuerst darauf hin, dass im Herbst und Winter 2015 in sehr kurzer Zeit sehr viele Menschen auf einmal kamen und zunächst Chaos herrschte. »Es gab nicht genügend Plätze in den Integrationskursen, es mangelte an Trägern, die solche Kurse durchführen können und an geeigneten Lehrkräften. Der Bund versuchte, schnell Abhilfe zu schaffen. Durch ein Sonderprogramm der Bundesagentur für Arbeit (BA) wurden rasch Einstiegskurse für Geflüchtete ins Leben gerufen. Die Anforderungen an die Träger waren sehr gering. Es kam zu Missbrauch, falschen Abrechnungen, miserablen Lernbedingungen.«
Dieses Chaos ist inzwischen behoben, so Stalinski, denn die Einstiegskurse sind ausgelaufen.

Für die regulären Integrationskurse wurden mehr Plätze geschaffen: Nach Angaben des BAMF wurden 20 Prozent mehr Träger zugelassen, die Zahl der Lehrkräfte sei sogar um 100 Prozent gestiegen. Hört sich erst einmal gut an.

»600 Unterrichtsstunden Sprachkurs und weitere 100 Stunden Orientierungskurs, mit Wissen zu Geschichte, Rechtsordnung und Werten in Deutschland umfasst ein Integrationskurs. Am Ende sollen die Teilnehmer mindestens das Sprachniveau B1 erreichen. Gemeint ist damit die selbstständige Sprachverwendung in den wichtigsten Lebensbereichen.«

Aber offensichtlich haben wir es weiterhin mit erheblichen Qualitätsunterschiede zwischen den so wichtigen Integrationskursen zu tun. Und bei der Suche nach den Ursachen dafür stoßen wir auf die Lehrkräfte und ihre Qualifikation:

»In der Kürze der Zeit sind viele Lehrer nachqualifiziert worden, die nie Deutsch als Fremdsprache (DaF) studiert haben. Ihre Qualifikation ist nicht gleichwertig: Beispielweise bei einem deutschen Soziologen, der zum Lehrer umgeschult wurde und jetzt durch eine Zusatzqualifizierung Integrationskurse unterrichtet. „Der musste in wenigen Wochen lernen, was andere in jahrelangem Studium lernen. Da fehlt es oft an methodisch-didaktischem Wissen, an Reflexion über die eigene Sprache, die man ja als Muttersprachler in der Regel nicht hat“, sagt Ingo Schöningh vom Goethe-Institut Mannheim.
Nur 51 Prozent der aktuell etwa 19.500 Integrationskurslehrer haben ein DaF-Studium absolviert, teilt das BAMF auf Anfrage mit. Rund 37 Prozent haben vor ihrer Zulassung eine Qualifizierung durchlaufen. 12 Prozent unterrichten bereits und holen die Zusatzqualifizierung parallel nach. Die – je nach Vorbildung – 70 oder 140 Unterrichtsstunden Zusatzqualifizierung sind nach BAMF ausreichend. Akteure im Bildungssektor bezweifeln das jedoch.«

Und die Arbeitsbedingungen, die auch heute zu beobachten sind, müssen als sichere Quelle für Qualitätsprobleme angesehen werden. Beispiel Gruppengröße – die ist sogar raufgesetzt worden:

Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) »bemängelt, dass die Teilnehmerzahl von 20 auf 25 erhöht wurde: „Die Gruppen sind viel zu groß, angesichts der pädagogischen Herausforderung“, sagt Ansgar Klinger zu tagesschau.de. „Da sitzen mitunter Menschen mit Bürgerkriegserfahrung, die vielleicht nie eine Schule besucht haben, neben EU-Bürgern, die hier arbeiten wollen und ein abgeschlossenes Studium haben.“ 

Und selbst die mehr als fragwürdigen 25 werden angeblich überschritten. So berichtet eine Lehrkraft: „Ich weiß von Kursen privater Träger, in denen 30 Leute sitzen. 25 davon sind Integrationskursteilnehmer, die anderen fünf sind Selbstzahler.“ Da formal die Teilnehmerzahl des Integrationskurses nicht überschritten wird, werde das offenbar nicht weiter kontrolliert.

An der Bezahlung hat sich seit der letzten Anhebung nichts geändert: 35 Euro pro Unterrichtsstunde erhält eine Honorarkraft für den Integrationskurs. Die Anhebung von durchschnittlich 23 auf 35 Euro sei zwar ein richtiger Schritt gewesen, reiche aber bei weitem nicht aus, so die GEW: Umgerechnet in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung käme man laut GEW gerademal auf den Mindestlohn in der Weiterbildungsbranche, der auch für Nicht-Akademiker gilt.

Und ein eigenes Problemfeld sind die Träger, die solche Maßnahmen durchführen – mit bedenklichen Folgewirkungen der „wilden Zeit“, über die hier bereits berichtet wurde (Zitat einer Volkshochschullehrerin: „Als die BA 2015 die Einstiegskurse ins Leben rief, haben im Ruhrgebiet sogar Fahrschulen solche Kurse angeboten. Da haben Leute 300 Stunden Kurs gemacht und hinterher kaum ein Wort Deutsch verstanden.“) Aber die sind doch vorbei? Ja, aber:
„Anbieter, die damals ohne jede Qualifikation die Einstiegskurse der BA durchgeführt haben, können das beim BAMF heute als Erfahrungsnachweis vorbringen und so eine vorläufige Zulassung als Träger erhalten“, so Ansgar Klinger von der GEW.

Man sieht: Der Fortschritt ist eine quälend langsame Schnecke, in diesem Fall ganz besonders und zuweilen werden auch noch tote Schnecken reanimiert, um sie weiterlaufen zu lassen.

Und es möge sich keiner angesichts der seit dem vergangenen Jahr rückläufigen Flüchtlingszahlen in falscher Sicherheit wiegen, dass sich das Bedarfsproblem ab Sprach- und Integrationskursen irgendwie von alleine löst. Ein Beispiel, was – ob man will oder nicht – an zusätzlichem Bedarf auf uns zukommt, neben denen, die schon da sind: Fast 268.000 Syrer haben Anspruch auf Familiennachzug, so ist ein Artikel überschrieben. »Immer mehr anerkannte syrische Flüchtlinge haben einen Anspruch auf Familiennachzug. Das geht aus einem internen Papier der Bundesregierung zu den Folgen der Flüchtlingskrise hervor … Aus den Asylentscheidungen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) ergebe sich „ein Potenzial von Syrern, die berechtigt wären, Familienangehörige nachzuholen“ von derzeit rund 267.500 Personen. Für sie findet die „Aussetzung des Familiennachzugs für zwei Jahre“ nach dem Aufenthaltsgesetz (§ 104, Absatz 13) laut dem internen Bericht „keine Anwendung“. Die betroffenen syrischen Flüchtlinge dürften ihre Familien somit nach Deutschland nachholen.«

Wer sich gleichsam aus erster Hand über die Situation, vor allem aber über die Forderungen der Fachkräfte, die in den Sprach- und Integrationskursen arbeiten, informieren möchte, dem sei diese Seite empfohlen: Bündnis DaF/DaZ-Lehrkräfte, die beiden Kürzel stehen für Deutsch als Fremd- und Zweitsprache.