Von der Teilleistungs- über eine „echte“ Teilkasko- zu einer „Fast“-Pflegevollversicherung? Oder doch den Blick über den Beitragstopf hinaus richten?

Es geht um Geld, viel Geld. Wenn man in der Sozialen Pflegeversicherung die Beiträge um einen Beitragssatzpunkt erhöht, dann generiert das derzeit 14,8 Mrd. Euro Mehreinnahmen. Das fällt natürlich nicht vom Himmel, sondern das generieren die Beitragszahler. Die Bundesregierung hat nun beschlossen, sich mit einem halben Beitragssatzpunkt mehr ab dem kommenden Jahr „zu begnügen“. Das spült immer noch mehr als 7 Mrd. Euro in die zunehmend klammen Kassen der Pflegeversicherung. Ausführlicher dazu der Beitrag Die „Beitragstreppe“ in der Pflegeversicherung wird steiler und die Systemfragen immer drängender. Diesseits und jenseits der nächsten Beitragssatzanhebung vom 13. Oktober 2018. Der Schluck aus der Beitragszahlerpulle wird notwendig, weil zum einen die Leistungsverbesserungen der letzten Legislaturperiode (in der es schon mal eine Beitragsanhebung gegeben hat) „überraschend“ teurer kommen als (angeblich) gedacht und zum anderen liegen große Aufgaben vor der Regierungshaustür, die der Bearbeitung harren. Mit den Mehreinnahmen sollen beispielsweise auch die Vergütungen in der Altenpflege angehoben werden.

Unabhängig von der Tatsache, dass bereits jetzt absehbar ist, dass wieder einmal zu tief gestapelt wird angesichts des faktischen Mehrbedarfs an Finanzmitteln für das, was angekündigt wird, stellt sich ein systematisches Problem, das aus dem Charakter der Pflegeversicherung als noch nicht einmal Teilkasko-, sondern Teilleistungsversicherung resultiert: Da die anteiligen Leistungsbeträge aus der Pflegeversicherung gedeckelt sind, werden die steigenden Kosten beispielsweise durch notwendig höhere Pflegesätze in der stationären Versorgung aufgrund einer besseren Vergütung der Pflegekräfte (sollte die denn kommen) im bestehenden System auf die anderen Finanzierungsquellen umgelegt, konkret steigen die Eigenanteile der Pflegebedürftigen bzw. die Zahlbeträge der Ausfallbürgen wie der Hilfe zur Pflege nach dem Sozialhilferecht. Vgl. dazu ausführlicher Eine teure Angelegenheit und eine mehr als problematische Lastenverteilung. Die Eigenanteile der Pflegebedürftigen in der stationären Pflege und die Rolle der „Investitionskosten“ vom 18. Februar 2018.

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Von Apotheken hier, dem Versandhandel mit Arzneimitteln jenseits der Grenze und gar nicht so einfachen Nicht nur-Wettbewerbsfragen

Es gibt fast 20.000 Apotheken in Deutschland. Ihre Umsätze haben sich seit 1995 mehr als verdoppelt auf insgesamt 48 Milliarden Euro. In der Allgemeinheit hört sich das doch ganz beeindruckend an. Aber dennoch sind die deutschen Apotheker beunruhigt – und sie sind enttäuscht vom Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU). Jedenfalls nach seiner Rede auf dem Deutschen Apothekertag, der vom 10. bis zum 12. Oktober 2018 in München stattgefunden hat.  »Die Apotheker, die sich durch die Rede von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) auf dem diesjährigen Deutschen Apothekertag eine Klärung des Versandhandelskonfliktes erhofft hatten, wurden maßlos enttäuscht. Gleich zu Beginn stellte Spahn klar: „Ich debattiere gerne, deswegen bringe ich Ihnen heute auch kein fertiges Konzept mit.“ Überhaupt blieb seine Rede an vielen Stellen vage. Einzelne Apotheker zeigten während seiner Rede Protestplakate«, kann man beispielsweise diesem Artikel aus der Deutschen Apotheker-Zeitung entnehmen:  Spahn enttäuscht die Apotheker.

Offensichtlich geht es hier um einen bereits seit Jahren schwelenden Konflikt um den Versandhandel mit Arzneimitteln. Seit 2004 ist in Deutschland der Versandhandel mit rezeptpflichtigen und -freien Medikamenten erlaubt. Im Bereich der Selbstmedikation hat der Versandhandel bereits einen zweistelligen prozentualen Marktanteil erreicht. »Der Versandhandel mit verschreibungsfreien Arzneimitteln, Medizinprodukten Kosmetika und Nahrungsergänzungsmitteln in und nach Deutschland – also einschließlich Lieferungen ausländischer Anbieter wie beispielsweise DocMorris – hat 2017 weiter Boden gut gemacht: Der Anteil der Versender erhöhte sich … im OTC-Teilmarkt … auf 13 Prozent oder 1,7 Milliarden Euro (zu tatsächlichen Verkaufspreisen)«, kann man dieser Meldung aus dem Juni 2018 entnehmen. Und: »Nach wie vor punkten die Versender gegenüber ihren stationären Wettbewerbern mit teils kräftigen OTC-Preisabschlägen. Etliche würden verstärkt in Eigenwerbung investieren. Die Online-Bestellung habe sich als „normaler Einkaufsweg etabliert“.« Bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln liegt der Anteil des Versandhandels deutlich niedriger. Nach Angaben des Bundesverbandes Deutscher Versandapotheken betreiben derzeit rund 150 inländische Apotheken einen nennenswerten Versandhandel. Hinzu kommen ausländische Versender wie zum Beispiel DocMorris. Insgesamt erzielten sie in Deutschland mit Rezept-Medikamenten einen Umsatz von rund 550 Millionen Euro. Das ist ein Marktanteil von etwas mehr als einem Prozent.

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Die „Beitragstreppe“ in der Pflegeversicherung wird steiler und die Systemfragen immer drängender. Diesseits und jenseits der nächsten Beitragssatzanhebung

Alles wird teurer, manches noch teurer. Die Pflegeversicherung ist da ein Beispiel. Um es genauer und korrekter zu sagen: die Soziale Pflegeversicherung, in der die meisten Menschen abgesichert sind, denn es gibt auch die private Pflegepflichtversicherung, die aber erst einmal außen vor bleibt, was noch eine Rolle spielen wird. Und das mit dem teurer werden kann man diese Tage wieder studieren: »Der Beitragssatz der Pflegeversicherung wird um 0,5 Prozentpunkte angehoben, hat das Bundeskabinett beschlossen. 7,6 Milliarden Euro Mehreinnahmen erwartet die Koalition durch die Erhöhung.« So beginnt der Artikel Pflege-Beiträge steigen von Anno Fricke und Florian Staeck. Und sie legen gleich einen Scheit rauf: Die Opposition bezweifelt, ob das reicht. Rufe nach einem Steuerzuschuss werden laut.

Das Bundesgesundheitsministerium hat nun den Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch ‒ Beitragssatzanpassung am 10. Oktober 2018 durch das Kabinett gebracht, so dass man davon ausgehen kann und muss, dass es zum 1. Januar 2019 erneut eine Beitragsanhebung in der Sozialen Pflegeversicherung geben wird. Dabei ist die letzte Anhebung des Beitragssatzes noch gar nicht so lange her: Mit dem Pflegestärkungsgesetz II ist ab 2017 eine Erhöhung um 0,2 Prozentpunkte in Kraft getreten. Und nun schon wieder? Wie begründet das zuständige Bundesgesundheitsministerium diesen Schritt? 

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