Arbeit im Homeoffice zwischen heimeligen Erwartungen und tatsächlichen Fallstricken

Erst vor kurzem wurde wieder einmal mit den Hoffnungen vieler Menschen, wenn man zu Hause arbeiten kann und darf, dann wird das schön, gespielt: Die SPD fordert einen Rechtsanspruch auf Homeoffice. Hört sich nur im ersten Moment toll an. Unabhängig von den praktischen Umsetzungsschwierigkeiten eines solchen Rechtsanspruchs und den inneren Begrenzungen auf einige ganz bestimmte Jobs (denn beispielsweise die Pflege alter Menschen lässt sich nicht von zu Hause erledigen), muss man sehen, dass diese Forderung, die explizit mit angeblichen Vorteilen für die Frauen und darunter die Mütter kleiner Kinder im Werbeblock verpackt wird, unterm Strich genau die gegenteilige Wirkung entfalten kann. Dazu ausführlicher bereits der Beitrag Homeofficeritis zwischen rosarotem Marketing und einem Desaster gerade für Frauen vom 10. März 2019.

Die dort vorgetragene Skepsis an dem emanzipatorischen Gehalt der Arbeit im Homeoffice wird durch solche Meldungen zusätzlich unterstrichen: Auch Arbeit im Homeoffice kann krank machen: »Arbeitsweg gespart, nebenbei die Wäsche gemacht – zu Hause arbeiten erscheint praktisch. Für Körper und Psyche kann es aber Nachteile haben, besagt eine neue ILO-Studie.«

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Krankenhäuser: „Tarifsteigerungen werden voll refinanziert statt Sparen zu Lasten der Pflege“. Hört sich gut an. Aber wie immer muss man auf das Kleingedruckte achten

Die Bundesregierung wirbt damit, dass sie durch zahlreiche gesetzgeberische und andere Maßnahmen den Kampf gegen den Pflegenotstand aufgenommen habe. Von besonderer Bedeutung gerade für die Krankenhäuser des Landes ist das Pflegepersonal-Stärkungsgesetz (PpSG) als ein bereits umgesetzter Teil des „Sofortprogramms Pflege“. Dazu berichtet das Bundesgesundheitsministerium unter Leitung von Jens Spahn (CDU) unter der Überschrift „Krankenhausindividuelle Vergütung von Pflegepersonalkosten“: »Künftig sollen Pflegepersonalkosten besser und unabhängig von Fallpauschalen vergütet werden. Die Krankenhausvergütung wird ab dem Jahr 2020 auf eine Kombination von Fallpauschalen und einer Pflegepersonalkostenvergütung umgestellt wird. Dieses Pflegebudget berücksichtigt die Aufwendungen für den krankenhausindividuellen Pflegepersonalbedarf und die krankenhausindividuellen Pflegepersonalkosten für die unmittelbare Patientenversorgung auf bettenführenden Stationen. Die DRG-Berechnungen werden um diese Pflegepersonalkosten bereinigt … Die Krankenhäuser und Kostenträger vor Ort vereinbaren die krankenhausindividuelle Pflegepersonalausstattung in der unmittelbaren Patientenversorgung auf bettenführenden Stationen auf der Grundlage der von den Krankenhäusern geplanten und nachgewiesenen Pflegepersonalausstattung und der entsprechenden Kosten (krankenhausindividuelle Kostenerstattung). Die zweckentsprechende Mittelverwendung ist nachzuweisen.«

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Leiharbeit: Verloren im Nirwana der – unabhängigen? – (Nicht-)Kontrolle

Über die Leiharbeit – von den eher positiv gestimmten Betrachtern und der Branche selbst als Zeitarbeit oder noch neutraler daherkommend als Personaldienstleistung bezeichnet – wurde in den vergangenen Jahren mehr als kontrovers diskutiert. Und sie war immer wieder politischen Auseinandersetzungen und gesetzgeberischen „Reformen“ unterworfen, auch in der vergangenen Legislaturperiode hat es Änderungen am Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) gegeben (vgl. dazu den kritischen Beitrag Ein „kleingehäckseltes“ koalitionsvertragsinduziertes Abarbeitungsgesetz zu Leiharbeit und Werkverträgen vom 21. Oktober 2016).

Und auch wenn die Branchenvertreter und zahlreiche Arbeitgeberfunktionäre immer wieder den Untergang der Leiharbeit aufgrund der Re-Regulierung dieses ganz eigenen Modells des Verkaufs und Kaufs von Arbeitskräften vorhergesagt haben – die Daten zeigen das nicht.

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