Vom „Florida“- zum „Totalverweigerer-Rolf“ und dem Einfluss von Einzel- und Kunstfiguren auf die sozialpolitische Gesetzgebung

Am Anfang des Jahres 2026 arbeiten sich die parlamentarischen Mühlen ab an dem Entwurf eines Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (Stand: Kabinettsbeschluss vom 17.12.2025), mit dem das erst 2023 eingeführte „Bürgergeld“ durch eine „neue Grundsicherung“ ersetzt werden soll.

Dem vorangegangen waren Monate einer teilweisen hysterisch daherkommenden Debatte über „die“ Bürgergeldempfänger. Viele Menschen wurden bei der damit einhergehenden hochgradig emotionalisierten Diskussion im wahrsten Sinne des Wortes auf die Bäume getrieben angesichts der immer wieder behaupteten und oftmals mit Hilfe anekdotischer Evidenz scheinbar belegter Fälle des krassen und flächendeckenden Missbrauchs sozialstaatlicher Leistungen.

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Die Kosten der Arbeitslosigkeit sind 2024 deutlich gestiegen

Die Arbeitslosigkeit ist im Jahr 2024 gegenüber dem Vorjahr um 6,8 Prozent auf 2.787.000 Personen gestiegen und hat damit den Höchstwert im ersten Corona-Jahr 2020 von 2.695.000 übertroffen. 

Für das gerade abgeschlossene Jahr 2025 wird die jahresdurchschnittliche Zahl der Arbeitslosen von der Bundesagentur für Arbeit in ihrem Jahresrückblick 2025 mit 2.948.000 angegeben, das waren 161.000 mehr als 2024 (+5,8 Prozent). Damit werden auch 2025 die Kosten der Arbeitslosigkeit entsprechend angestiegen sein (lediglich die Nullrunde beim Regelsatz des Bürgergeldes wird dämpfend gewirkt haben).

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