Gerade vor dem Hintergrund, dass immer wieder nicht nur grundsätzliche Debatten geführt werden, ob und in welchem Ausmaß die große Welt der umlagefinanzierten gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) stabilisiert werden kann oder nicht (einige Diskussionsteilnehmer plädieren sogar für einen Ausbau und höhere Leistungen in diesem wichtigsten Teilsystem der Alterssicherung) sowie der dabei ständig vorgetragenen Forderung nach mehr Kapitaldeckung in der zweiten und dritten Säule der Alterssicherung, also der betrieblichen und privaten Altersvorsorge, als Ausweg aus den (angeblichen) Problemen der gesetzlichen Rentenversicherung (und selbst in der GRV als Kern des Sozialversicherungssystem soll, so einige Forderungen, Kapitaldeckung – erneut1 – Einzug halten), ist der Blick auf die (Nicht-)Funktionalität einiger Sondersysteme, die bereits existieren, von besonderem Interesse.
Berufsständische Versorgungswerke
Ein Milliardenschaden beim berufsständischen Versorgungswerk der Zahnärztekammer Berlin durch versenkte Beitragsmittel. Und nicht nur dort droht den an sich „guten Risiken“ eine wackelige Alterssicherung
Im August 2025 wurde hier der Beitrag Berufsständische Versorgungswerke – eine ganz eigene Säule der Alterssicherung. Bei einigen wackelt das kapitalgedeckte Fundament veröffentlicht und – für den einen oder anderen überraschend – auf ein ganz eigenes Sondersystem in der vielgestaltigen Welt der Alterssicherung in unserem Land hingewiesen. Wenn über „die“ Rente diskutiert wird, dann geht es meistens, zuweilen ausschließlich um die umlagefinanzierte gesetzliche Rentenversicherung (GRV). Regelmäßig taucht noch der Hinweis auf das von den „normalen“ Renten abgesonderte System der Beamtenversorgung mit den Pensionen auf, wobei die vereinfachende Gegenüberstellung der getrennten Systeme garantiert den Blutdruck des Publikums (außerhalb der Beamtenschaft) in hochgradig gefährliche Höhen zu treiben vermag.
Berufsständische Versorgungswerke – eine ganz eigene Säule der Alterssicherung. Bei einigen wackelt das kapitalgedeckte Fundament
Im Kontext der allgemeinen Diskussion über „die“ Rente und dabei den angeblichen oder tatsächlichen Problemen der umlagefinanzierten gesetzlichen Rentenversicherung wird immer wieder auf das ganz eigene Alterssicherungssystem der Beamten hingewiesen – mit garantiert Blutdruck steigernden Effekten. Da werden dann gesetzliche Renten mit den Pensionen der Staatsdiener verglichen und man kann große Zustimmung ernten, wenn man angesichts der teilweise erheblichen Unterschiede im Geldbeutel fordert, die Sonderbehandlung der Beamten zu beenden und dass die Beamten wie jeder „normale“ Arbeitnehmer auch in die große gesetzliche Rentenversicherung einzahlen sollten.1 Da wird dann gerne auch auf Österreich oder die Schweiz verwiesen, wo es diese Trennung nicht gibt (wobei man da auch genauer hinschauen muss, wie die konkrete Ausgestaltung ist). Ein immer wieder vorgetragenes Argument in der seit Jahrzehnten geführten Debatte über die ganz eigene Welt der Beamtenversorgung im Alter stellt darauf ab, dass sich die nicht selten durchaus gut verdienenden Beamten der solidarischen Umverteilung, die der gesetzlichen Rentenversicherung eigen ist, komplett entziehen (können).