Die eigentlich gesetzlich festgelegte Höchstdauer der Überlassung von Menschen in der Leiharbeit darf – nun höchstrichterlich bestätigt – durch Tarifverträge auch bei Nicht-Tarifbindung überschritten werden

Der eine oder andere wird sich noch erinnern, als Andrea Nahles – heute Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit (BA) – im Jahr 2016 noch in ihrer Funktion als Bundesarbeitsministerin in der Koalition von Union und SPD das die Leiharbeit in unserem Land regelnde Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) „reformiert“ hat. In dem 2016 vorgelegten Gesetzentwurf der damaligen schwarz-roten Bundesregierung hieß es viel versprechend: „Arbeitnehmerüberlassung soll gute Arbeit sein“, wozu „berufliche Sicherheit ebenso wie ein fairer Lohn“ gehören. Mit dem Gesetz soll „die Funktion der Arbeitnehmerüberlassung als Instrument zur zeitlich begrenzten Deckung eines Arbeitskräftebedarfs geschärft, Missbrauch von Leiharbeit verhindert, die Stellung der Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer gestärkt“ werden (Bundestags-Drucksache 18/9232). Bereits unmittelbar nach der Verabschiedung des Gesetzes wurde hier am 6. Oktober 2016 kritisch – vor dem Hintergrund, dass es sich um einen Kompromiss zwischen zwei Regierungspartnern handelte, die ganz unterschiedliche Perspektiven auf die Leih- bzw. Zeitarbeit haben, auch nicht wirklich überraschend – bilanziert: Ein „kleingehäckseltes“ koalitionsvertragsinduziertes Abarbeitungsgesetz zu Leiharbeit und Werkverträgen. Bereits in dem Beitrag findet man mit Blick auf die ursprüngliche Absicht, die Höchstüberlassungsdauer von Leiharbeitern auf 18 Monate zu begrenzen, diesen Hinweis: Aus den ursprünglichen 18 Monaten ist das hier geworden: 18 + (ohne Obergrenze) oder (24).

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Die Leiharbeit erneut vor dem EuGH. Diesmal geht es um die Frage, was genau ein erforderlicher „Gesamtschutz“ der Leiharbeiter bedeutet. Am Ende doch (nicht) „Equal Pay“?

Die Leiharbeit ist seit langem immer wieder Thema höchst kontroverser Debatten, in denen von einer Hervorhebung ihrer angeblichen Brückenfunktion in „normale“ Beschäftigung oder ihrer (Arbeitgeber-)Funktionalität für die Herstellung „atmender“ Belegschaften bis hin zu einer Kritik als Instrument des Lohndumping und der Verteufelung als eine Ausprägung von modernen Menschenhandel reichen. Hin und wieder geraten dann aber auch die gängigen Typisierungen von „gut“ und „böse“ und die traditionellen Lager durcheinander, wenn man beispielsweise wie in der Pflege feststellen muss, dass Leiharbeiter mehr verdienen können und bessere Arbeitsbedingungen haben und Arbeitgeber auf einmal vehement ein Verbot der Leiharbeit in diesem Bereich von der Politik fordern(vgl. dazu beispielsweise den Beitrag Aus der mal nicht eindeutigen Welt der Leiharbeit. In der Pflege. Oder: Wenn ausnahmsweise Arbeitgeber vor Leiharbeitern geschützt werden sollen vom 23. Januar 2020).

Nun ist die Leiharbeit in den vergangenen Jahren immer wieder (Re-)Regulierungen unterworfen worden, die dazu geführt haben, dass der Einsatz dieses Instruments für die Entleihunternehmen teilweise deutlich teurer geworden ist (was in der Vergangenheit dann sofort Ausweich- und Umgehungsstrategien hervorgerufen hat, wie beispielsweise die Ausbreitung der Werkverträge, um Kostenvorteile an den Belegschaftsrändern realisieren zu können). Und zu den Regulierungsaspekten mit Blick auf die Leiharbeit gehört auch, dass sie immer wieder Gegenstand höchstrichterlicher Rechtsprechung war und ist. Auch der Europäische Gerichtshof (EuGH) musste sich mehrfach mit dieser Beschäftigungsform befassen, insbesondere mit der Auslegung von „unbestimmten Rechtsbegriffen“.

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Das EU-Parlament hat „sozialpolitische Geschichte in Europa“ geschrieben: Eine neue Richtlinie zu „angemessenen“ Mindestlöhnen und zur Tarifbindung

Das Europaparlament und der Ministerrat, das Gremium der Mitgliedstaaten, haben sich auf eine (umstrittene) EU-Richtlinie zu Mindestlöhnen und Tarifbindung geeinigt. »Der CDU-Abgeordnete Dennis Radtke, einer von zwei Verhandlungsführern des Parlaments, sagte in Straßburg, damit „schreiben wir sozialpolitische Geschichte in Europa“«, so Björn Finke in seinem Artikel Brüssel will Gewerkschaften in Deutschland stärken – und anderswo. Die überschwänglich daherkommende Einordnung der neuen Richtlinie durch den Abgeordneten Dennis Radtke muss richtig verstanden werden vor dem Hintergrund, dass – eigentlich – die europäische Ebene wenig Befugnisse in der Sozialpolitik hat. Normalerweise reklamieren die Mitgliedsstaaten dieses Politikfeld für sich und verweigern sich einer wie auch immer gearteten europäischen Regulierung. Und wenn die EU-Ebene dann mal tätig wird, dann gibt es viele Blockierer und man muss mit langen Zeiträumen rechnen (generell dazu die Beiträge zur EU-Sozialpolitik, die in den vergangenen Jahren in diesem Blog veröffentlicht wurden).

Den Entwurf für die neue Richtlinie hat die EU-Kommission bereits im Herbst 2020 vorgelegt. Und in der Zwischenzeit gab es eine Menge Querschüsse aus einzelnen Mitgliedsstaaten, von den üblichen Blockade- und Verwässerungsaktionen der Lobbyisten abgesehen. Und noch sind die lange Zeit nassen Tücher auch noch nicht wirklich trocken, denn die Arbeits- und Sozialminister der Mitgliedstaaten müssen dem gefundenen Kompromiss bei einem Treffen in Luxemburg noch zustimmen.

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Von Tarif- und anderen Löhnen, einer Inflation, die das Land spaltet und dem Schlossgespenst der „Lohn-Preis-Spirale“

»Derzeit ist viel die Rede von der angeblichen Gefahr einer sogenannten Lohn-Preis-Spirale. Das bedeutet, dass Gewerkschaften aufgrund der Preiserhöhungen höhere Löhne einfordern, was wiederum die Inflationsrate nach oben drückt. Doch tatsächlich ist – bis auf die hohe Teuerungsrate – davon noch nichts zu spüren. Ganz im Gegenteil: So sind die Tarifabschlüsse dieses Jahr besonders niedrig und bedeuteten für die Beschäftigten letztlich Reallohnverluste«, kann man diesem Artikel entnehmen: Inflation frisst Löhne auf. Die Bedeutung dessen, was da gerade vor unseren Augen abläuft, kann man dieser Formulierung entnehmen: »Wegen der hohen Inflation schrumpfen die Tarifgehälter preisbereinigt um 1,4 Prozent – das gab es seit Jahrzehnten nicht«, so Alexander Hagelüken unter der Überschrift Arbeitnehmer verlieren real Einkommen. Die Gewerkschaften haben sich offensichtlich vor dem Hintergrund der Corona-Krise zurückgehalten: »Vor Abzug der Inflation nahmen die Tarifgehälter bundesweit mit 1,7 Prozent geringer zu als in früheren Jahren – zwischen 2012 und 2019 waren die Löhne nominal immer zwischen 2,4 und 3,1 Prozent gewachsen.«

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Mit „exorbitanten Gehaltssteigerungen“ und flexiblen Arbeitsmodellen gegen den Personalmangel im Gastgewerbe?

Es sollte angekommen sein, dass sich die Kräfteverhältnisse auf vielen Arbeitsmärkten zu verschieben beginnen. Anders ausgedrückt: Nun sind die Arbeitnehmer dran, weil sie weniger werden, vor allem bei den Fachkräften, sie könnten nun ganz andere Bedingungen erstreiten, wobei der Konjunktiv hier besonders unterstrichen werden muss, denn das ist kein Selbstläufer. Das betrifft nicht nur Bereiche wie die Pflege, sondern auch Handwerker und Facharbeiter werden zur Mangelware. Selbst un- und angelernte Arbeitskräfte werden zunehmend knapp. Corona hat in manchen Branchen wie ein Brandbeschleuniger gewirkt, da es Abwanderungsbewegungen in größerem Umfang gegeben hat. Der Hotel- und Gaststättenbereich – im vergangenen Jahr ziemlich gebeutelt von den Betriebsschließungen und selbst nach der Öffnung begrenzt durch die Auflagen – ist hier ein besonders betroffenes Beschäftigungssegment, nicht wenige haben die Betriebe verlassen und sich in andere Branchen umorientiert. Bessere Bezahlung, bessere Arbeitszeitbedingungen – warum soll man dann wieder zurückkommen?

Natürlich könnte der eine oder die andere an dieser Stelle den erwartbaren Einwand vortragen, dass dann eben die „andere“ Seite die Löhne erhöhen und de Bedingungen verbessern muss, damit wieder (mehr) Arbeitskräfte kommen. Nun ist das offensichtlich einfacher geschrieben, als getan. Aber nun erreichen uns aus dem Gastgewerbe interessante Meldungen.

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