Aus der mal nicht eindeutigen Welt der Leiharbeit. In der Pflege. Oder: Wenn ausnahmsweise Arbeitgeber vor Leiharbeitern geschützt werden sollen

Ach, die Welt ist eben nicht nur schwarz oder weiß. Nehmen wir als ein Beispiel die Leiharbeit. Jahrelang gab es ganz überwiegend einen kritischen Tenor in der Berichterstattung über diese besondere Form der Beschäftigung: Leiharbeit als Instrument des Lohndumping seitens der entleihenden Arbeitgeber und Leiharbeitsfirmen, die Gewinne aus dem Handel mit menschlicher Arbeitskraft ziehen sowie auf der anderen Seite Leiharbeiter, die in mehrfacher Hinsicht ausgebeutet werden und schlechter gestellt sind als die Stammbeschäftigten, also nicht nur hinsichtlich des deutlich niedrigeren Lohneinkommens, sondern auch mit Blick auf gesundheitliche Gefährdungen oder dem Risiko, mit oft wiederkehrenden Arbeitslosigkeitsphasen konfrontiert zu sein. Auch als Folge dieser Berichterstattung in den Medien sowie zahlreichen politischen Vorstößen kann man für die zurückliegenden Jahre durchaus eine schubweise Re-Regulierung der Arbeitnehmerüberlassung erkennen, der zu einer teilweise erheblichen Verteuerung des Instruments für die entleihenden Arbeitgeber geführt hat (nicht zu verwechseln mit deutlichen Lohnsteigerungen bei den betroffenen Arbeitnehmern).

Dieses nachvollziehbar schlechte Bild von Leiharbeit wurde in den vergangenen Monaten aber durch eine sicher viele Beobachter erst einmal irritierende Berichterstattung erschüttert, bei der auf einmal hinsichtlich der Arbeitnehmer von einer „Flucht in die Leiharbeit“ und deutlich besseren Arbeitsbedingungen als für die Stammbeschäftigten der entleihenden Unternehmen gesprochen wurde. Konkret geht es dabei um Pflegekräfte.

Die ziemlich andere Leiharbeit in der Pflege

Zuweilen wurde in den vergangenen Monaten der Eindruck erweckt, als ob Heerscharen von Pflegekräften die Stammbelegschaften der Krankenhäuser, Pflegeheime und Pflegedienste verlassen und bei Leiharbeitsfirmen anheuern. Ganz so ist es natürlich auch nicht. Die Beschäftigung von Leiharbeiter/innen in der Pflege steigt, lag aber im vergangenen Jahr immer noch niedriger als die Leiharbeit bei allen Beschäftigten. Während in der Pflege gut zwei Prozent der Beschäftigten Leiharbeiter sind, sind es in der Gesamtwirtschaft fast drei Prozent.

Offensichtlich gibt es einige interessante Besonderheiten der Inanspruchnahme von Leiharbeit in der Pflege. Und die bestehen nicht nur darin, dass es anscheinend für einige Pflegekräfte attraktiver ist, statt einer Festanstellung beispielsweise in einem Pflegeheim eine Tätigkeit in der Leiharbeit vorzuziehen. Letztendlich können die Leiharbeitskräfte in der Pflege – anders als in anderen, „klassischen“ Einsatzbereichen der Arbeitnehmerüberlassung, wo sie als hoch flexible Randbelegschaft, die man jederzeit entsorgen kann -, von einem besonders ausgeprägten Ungleichgewicht zuungunsten der Arbeitgeber profitieren, denn der eklatante Personalmangel führt dazu, dass man hier auf die Leiharbeitskräfte zur Aufrechterhaltung des Normalbetriebs angewiesen ist, weil man keine oder zu wenige Arbeitskräfte für die „normale“ Beschäftigung findet, aber aufgrund der Personalvorgaben gezwungen ist, beispielsweise eine bestimmte Anzahl an Pflegefachkräften vorzuhalten. Dazu bereits der Beitrag „Gute Leiharbeit“? Zur medialen und tatsächlichen Bedeutung der Leiharbeit in der Kranken- und Altenpflege vom 23. September 2019.

»Ein ständiger Wechsel aus Früh- und Spätschichten, Wochenenddienste, Überstunden: Die Arbeitsbedingungen in der Pflege gelten als hart. In den vergangenen Jahren haben sich daher immer mehr Pflegekräfte für einen Wechsel in die Zeitarbeit entschieden. Dort verdienen sie dank überdurchschnittlicher Löhne deutlich besser und können noch dazu selbst entscheiden, welche Dienste sie übernehmen wollen. Beim Stammpersonal, den Betreibern der Pflegeheime sowie Klinikleitern sorgt das allerdings für viel Unmut – schon länger brodelt es unter der Oberfläche. Nun hat auch die Politik das Thema für sich entdeckt.« So Britta Beeger in ihrem Artikel Berlin will Zeitarbeit in der Pflege verbieten, der Ende Oktober 2019 veröffentlicht wurde. Und aus der Politik kam dann dieser Vorstoß: »So kündigte Berlins Gesundheitssenatorin Dilek Kalayci (SPD) an …, dass das Land Berlin Anfang kommenden Jahres eine Bundesratsinitiative für ein Verbot von Leiharbeit in der Pflege starten werde.« Vgl. dazu auch Senatorin Kalayci will Leiharbeit in der Pflege verbieten: »Heim- und Klinikleiter berichten seit Jahren, dass Pflegekräfte zunehmend Betriebe verließen und sich von Leasing-Firmen anstellen lassen. Diese zahlen höhere Löhne, um die knapper werdenden Pflegekräfte in den Betrieben zu ersetzen. Zudem versuchen Leiharbeiter, den Nacht- und Wochenendschichten zu entgehen.«

Dem aufmerksamen Leser wird nicht entgangen sein, dass bei dem Versuch, ein mögliches Verbot der Leiharbeit in der Pflege zu begründen, nicht von angeblichen oder tatsächlichen Missständen bei den Leiharbeitern selbst die Rede ist, sondern die Sorgen und der Unmut der Arbeitgeber, also der entleihenden Unternehmen, steht hier im Zentrum. Und dazu passt dann dieses Zitat: „Die Zunahme der Leiharbeit setzt das Stammpersonal unter Druck, gefährdet den sozialen Frieden und plündert die Pflegebranche letztlich aus“, sagt etwa Herbert Mauel. Er ist Geschäftsführer des Bundesverbands privater Anbieter sozialer Dienste (bpa). Das berichtet Tina Groll in ihrem Ende November 2019 veröffentlichten Artikel Letzter Ausweg Zeitarbeit. Und sie weist darauf hin, dass die Pflegekräfte bekanntlich generell und überall Mangelware geworden sind, wovon natürlich auch die Leiharbeitsbranche selbst betroffen ist.

»Daher überbieten sich viele Verleiher mit vielversprechenden Zusagen. Von übertariflicher Bezahlung, Weihnachts- und Urlaubsgeld, verbindlicher Dienstplangestaltung weit im Voraus und steuerfreien Zulagen ist in den Stellenanzeigen die Rede. Manche locken auch mit einem Willkommensbonus in Höhe von mehreren Hundert Euro. Das treibt die Preise hoch.« Also die Preise, die für die entleihenden Unternehmen aufgerufen werden. Der Verbandsvertreter Mauel von den privaten Pflegeanbietern malt ein düsteres Szenario: „Für Zeitarbeit wird im Schnitt das 1,9-Fache aufgerufen wie für fest angestelltes Pflegepersonal. Schon jetzt bezahlen die Heimbetreiber die Mehrkosten aus ihren Rücklagen. Wenn die Entwicklung so weitergeht, werden insbesondere kleine Häuser schließen müssen“.

Insofern ist die Forderung nach einem Verbot der Arbeitnehmerüberlassung in der Pflege als eine Art Schützenhilfe für die Arbeitgeber zu verstehen, die natürlich not amused sind, dass hier eine Exit-Option für Pflegekräfte besteht und die schlichtweg die schlechteren Karten im Spiel haben aufgrund der generellen Mangelsituation in der Pflege. Außerdem haben sie natürlich erhebliche zusätzliche Kosten zu tragen, wenn sie gezwungen sind, auf Leiharbeitskräfte zurückzugreifen. Darauf kann man mit einem Verbot der Leiharbeit zu reagieren versuchen im Sinne einer Hilfestellung für die Arbeitgeber – aber man muss eben auch zur Kenntnis nehmen, dass man damit einen überschaubaren Bereich von Leiharbeit strangulieren würde, in dem das Pendel zugunsten der Leiharbeitnehmer ausgeschlagen ist, so bereits die Argumentation in dem Beitrag Ein Teil der Pflegekräfte „flieht“ in die Leiharbeit, Betreiber von Kliniken und Pflegeheimen sind sauer und die Berliner Gesundheitssenatorin will Leiharbeit in der Pflege verbieten? Ein Lehrstück vom 1. November 2019.

Wir sind hier mit einer (scheinbaren) Paradoxie konfrontiert: Auf der einen Seite bekommt die aus Teilen der Politik vorgetragene Forderung nach einem Verbot der Leiharbeit erst einmal viel Sympathie, weil dahinter das skizzierte generell negative Bild der Leiharbeit steht. Das aber gilt nun im Bereich der Pflege im engeren Sinne (also nicht hinsichtlich der möglichen mittel- und langfristigen Folgen (zu den generell möglichen negativen Effekten für Stammbeschäftigte und Leiharbeiter vgl. beispielsweise Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe: Arbeitnehmerüberlassung in der Pflege. Impulspapier, Berlin, September 2019), sondern fokussiert auf die Vergütung und andere individuelle Rahmenbedingungen des Arbeitens in der Leiharbeit) gerade nicht. Ein Verbot der Leiharbeit in der Pflege würde ganz praktisch den (entleihenden) Arbeitgebern helfen (können, also unter der sich eben nicht automatisch ergebenden Voraussetzung, dass die Pflegekräfte, die bislang in der Leiharbeit unterwegs sind, allesamt in die Stammbelegschaften gehen und das dann auch noch in den Kliniken oder Heimen, die bislang mit Leiharbeitskräften ihren Personalnotstand kompensieren mussten).

Verbot der Leiharbeit in der Pflege: Das Baugewerbe als Vorläufer und Blaupause? So einfach ist es dann auch nicht

Aber selbst wenn man eine Vollbremsung der Leiharbeit in der Pflege befürwortet, stellt sich eine gewichtige praktische Frage, die in dem Beitrag Der Gesetzgeber will Leiharbeit in der Pflege „weitgehend verhindern“. Selbst wenn er wollte – wie will er das machen? vom 24. September 2019 bereits aufgerufen wurde. Wie soll das gehen? Der eine oder andere wird dabei darauf verweisen, dass es doch bereits eine Vorlage für ein generelles Verbot von Leiharbeit in einer bestimmten Branche gibt, man das also nur übertragen müsste auf die Pflege. Gemeint ist die Bauwirtschaft.

➔ Exkurs zum Baugewerbe: So heiß es unter der Überschrift „Einschränkungen im Baugewerbe“ im § 1b AÜG im Absatz 1: »Arbeitnehmerüberlassung nach § 1 in Betriebe des Baugewerbes für Arbeiten, die üblicherweise von Arbeitern verrichtet werden, ist unzulässig.« Die Überlassung durch ein klassisches Leiharbeitsunternehmen in das Bauhauptgewerbe ist gemäß § 1b AÜG untersagt. Zulässig ist die Überlassung nur, wenn sie ausschließlich zwischen Betrieben des Baugewerbes stattfindet. Zusätzlich legt § 1b S. 2 b) AÜG fest, dass nur innerhalb des jeweils einschlägigen der fünf Bautarifbereiche Baugewerbe, Abbruchgewerbe, Gerüstbaugewerbe, Dachdeckerhandwerk sowie Garten- und Landschaftsbau Arbeitnehmerüberlassung betrieben werden darf. Dies bedeutet zum Beispiel, dass nur ein Gerüstbaubetrieb an einen Gerüstbaubetrieb Personal überlassen darf. Bis zum Jahr 1967 gab es in der Bundesrepublik ein Verbot der gewerbsmäßigen Überlassung von Arbeitnehmern, das 1931 erlassen wurde. Am 4. April 1967 befand das Bundesverfassungsgericht, dass dieses Verbot verfassungswidrig sei. Nach diesem Urteil kam es in den folgenden Jahren zu einem sprunghaften Anstieg an Arbeitnehmerüberlassungen. Damit einher gingen auch die illegalen Machenschaften in diesem Sektor , die insbesondere im Baugewerbe zu enormen Missständen führten. Zum 1. Januar 1982 wurde dann über den § 12a AFG (Arbeitsförderungsgesetz) die Leiharbeit von Arbeitern im Baugewerbe verboten. Zum 1. Januar 1998 wurde die Regelung als § 1b in das Arbeitnehmerüberlasungsgesetz (AÜG) aufgenommen. Man sollte sich in Erinnerung rufen, was zum Verbot des Verleihs im Baugewerbe geführt hat: Die Existenz von legaler und illegaler Arbeitnehmerüberlassung nebeneinander konnte kaum kontrolliert und verfolgt werden, die Behörden waren mit sehr kurzen Verleihdauern konfrontiert, Arbeitgeber reduzierten in größerem Umfang den Anteil der Festangestellten – und der Anreiz für sie war groß, denn dadurch konnten sie sich den Tarifverträgen sowie den Sozialleistungen des Baugewerbes entziehen, weil Leiharbeiter von diesen Regelungen eben nicht erfasst wurden. Unternehmen, die einen hohen Anteil an Leiharbeitern aufwiesen, verschafften sich so einen Wettbewerbsvorteil. Fazit: Das Verbot der Leiharbeit im Baugewerbe war gleichsam eine Notbremse, die man gezogen hat, um die betroffenen Arbeitnehmer, aber auch die korrekt agierenden Bauunternehmen zu schützen.

Dieser Rückblick auf den einzigen expliziten Verbotsfall der Arbeitnehmerüberlassung ist deshalb im gegenwärtigen Kontext hilfreich, weil es derzeit keinerlei Schutzgründe die Arbeitnehmer betreffend gibt, die ein Verbot der Arbeitnehmerüberlassung im Pflegebereich rechtfertigen würde – anders als damals im Baubereich. Sogar, wie beschrieben, das Gegenteil ist der Fall, individuell gesehen stellen sich zahlreiche Leiharbeitskräfte sogar besser als wenn sie zur Stammbelegschaft gehören würden.

Aber selbst, wenn man das alles ausblendet, dann können Landespolitiker wie die Berliner Gesundheitssenatorin Dilek Kalayci das auf ihrer Ebene nicht machen, sondern sie bräuchten den Bund dafür, der müsste eine entsprechende Verbotsbestimmung in das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz aufnehmen. Entsprechend wollen die Berliner über den Bundesrat den zuständigen Bundesgesetzgeber zum Handeln bringen.

Der Berliner Vorstoß für ein Verbot der Leiharbeit in der Pflege scheint erste Früchte zu tragen

Nun berichtet Rainer Woratschka unter der Überschrift Lohnbegrenzung für Pflege-Leiharbeiter in Berlin: »Die Drohung der Berliner Gesundheitssenatorin wirkt: Um ein Verbot für die Pflege zu verhindern, will der größte Vermittler Löhne von Leasingkräften begrenzen.« Deutschlands größte Vermittlungs-Plattform für Pflegekräfte plant nun eine Preisobergrenze für alle mit ihr kooperierenden Zeitarbeitsunternehmen, berichtet Woratschka und meint damit die Firma InSitu. Es handelt sich dabei also nicht um eine „klassische“ Verleihfirma, sondern um eine dieser Plattformen: InSitu ist eine digitale Plattform, die Pflegekräfte an Entleiher wie Kliniken oder Pflegeheime vermittelt. Dazu kooperiert InSitu mit über 300 Verleihern.

InSitu hat sich heute mit dieser Mitteilung an die Öffentlichkeit gewandt: Online-Plattform InSitu legt Preisobergrenze für Zeitarbeit in der Pflege fest. Berliner Anbieter will Preisspirale in der Pflege stoppen. Darin heißt es: »Ziel der Deckelung ist es, die in Teilen überhöhten Preise für Leiharbeit auf ein adäquates Maß zu reduzieren. Der Einsatz von Zeitarbeit in der Pflege wird zunehmend problematisch, da sich die Arbeitsbedingungen des Stammpersonals im Verhältnis zum Zeitarbeitspersonal dramatisch verschlechtern. Dies betrifft sowohl die Vergütung als auch die Flexibilität in der Dienstplanung. Durch die Tarifbindung sind Krankenhäuser und Pflegeheime nur sehr eingeschränkt wettbewerbsfähig in diesen beiden Feldern.« Und das Unternehmen spricht dann explizit die laufende Diskussion über ein „Verbot der Zeitarbeit in der Pflege“ an, dem man offensichtlich vorbeifegen möchte, würde es doch den Kern des Geschäftsmodells des Unternehmens treffen. Dazu muss man Druck aus dem Kessel zu nehmen versuchen:

Wenn man die Leiharbeit in der Pflege erhalten will, dann »funktioniert (das) aber nur, wenn diese langfristig auf ein wirtschaftliches und sozial verträgliches Maß reduziert wird, das angemessene Löhne für alle erlaubt. Zeitarbeit kann die Personalplanung sinnvoll ergänzen, muss aber weiterhin als Ausfallkonzept betrachtet werden und nicht als Ersatz für Planstellen zu Lasten des Stammpersonals.« Und wie will man dazu beitragen?

»Demnach sollen die Löhne für geleaste Pflegekräfte, von einem kleinen Flexibilitätsbonus abgesehen, in Berlin nicht mehr höher liegen als das Tarifentgelt für das Stammpersonal«, so Rainer Woratschka in seinem Artikel. Es geht also tatsächlich darum, die Löhne der Leiharbeiter nach oben zu begrenzen. Bisher verdienen Leiharbeitskräfte in Berliner Krankenhäusern für die gleiche Arbeit und ohne starres Schichtsystem teilweise fast ein Drittel mehr als fest angestelltes Pflegepersonal.

Bei InSitu findet man dazu diesen Passus:

»Die Preisobergrenze gilt ab dem 1. März 2020 für sämtliche über InSitu vermittelten Zeitarbeitsangebote im Bereich Pflege. Die Plattform akzeptiert bei den kooperierenden Zeitarbeitsunternehmen künftig nur noch Angebote, die unterhalb der durch InSitu festgelegten Grenze liegen, die sich an der Höhe des Tarifentgelts für Krankenhausunternehmen, TVöD-K, orientiert und die Nebenkosten der Beschäftigung wie Sozialversicherungsbeiträge, Lohnfortzahlung, Kosten der Verwaltung und Rekrutierung usw. berücksichtigt. Die Anpassung an den Zielwert erfolgt schrittweise innerhalb von zehn Monaten.«

»Mit der Berliner Gesundheitssenatorin ist der Vorstoß nicht abgestimmt. Die SPD-Politikerin hatte Ende des vergangenen Jahres angekündigt, eine Bundesrats-Initiative zur Eindämmung von Leiharbeit in der Pflege zu wollen. „Wir bleiben dabei: Leiharbeit und Pflege vertragen sich grundsätzlich nicht“, sagte Kalayci«, so Woratschka in seinem Artikel.

Der gibt auch einen Hinweis auf die überdurchschnittliche Bedeutung der Leiharbeit für einen Teil der Pflegelandschaft in Berlin: »Hochrechnungen zufolge sind bundesweit bis zu zwei Prozent des Pflegepersonals bei Zeitarbeitsfirmen angestellt. In Berlin liege der Durchschnitt bei sieben Prozent, heißt es bei der Berliner Krankenhausgesellschaft. In einigen Fällen würden 30 Prozent einer Schicht durch Leiharbeitskräfte besetzt.«

Ausblick: Wird ein Verbot der Leiharbeit in der Pflege kommen?

Die Sympathisanten der Idee der Berliner Gesundheitssenatorin werden darauf hinweisen, dass der Bund zuständig wäre für ein Verbot und dort mit dem Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) jemand sitzt, der ebenfalls mit Äußerungen in diese Richtung schon aufgefallen ist.

➔ So wurde Jens Spahn (CDU) bereits im Sommer des vergangenen Jahres mit diesen vorsichtigen Worten zitiert: »Die Leiharbeit im Pflegebereich mache die Dinge nach Spahns Auffassung angesichts der aktuellen Probleme mit der Stellenbesetzung eher schwieriger als leichter. „Ich hätte lieber weniger Leiharbeit in der Pflege und mehr Festangestellte“, sagte Spahn.« In einem anderen Bericht heißt es: »Es müsse dringend jetzt etwas getan werden, vor allem gegen die Leiharbeit. Denkbar wäre, überlegte Spahn, ein Verbot von Leiharbeit in unterbesetzten Facharbeitsbereichen – auch wenn dies einen ziemlichen Eingriff bedeuten würde.« Wobei die dazu gehörende Überschrift des Artikels – Jens Spahn spricht sich für ein Verbot von Leiharbeit aus – dann angesichts der konkreten Formulierung des Ministers eine nun ja, sehr weit ausgreifende, wenn nicht übergriffige Interpretation ist. Der Mann weiß sicher, warum er semantisch so herumeiert bei dem Thema „Verbot der Leiharbeit“ in der Pflege.

Und wie sieht es aktuell aus? Dazu Rainer Woratschka in seinem Artikel Lohnbegrenzung für Pflege-Leiharbeiter in Berlin: Bundesgesundheitsminister Jens Spahn sieht die Forderung nach einem Verbot von Pflege-Leiharbeit dagegen skeptisch. „Häufig wechselndes Personal sei „weder gut fürs Team noch für die Patienten“, räumte der CDU-Politiker zwar vor kurzem … ein. Aber die zunehmende Leiharbeit in Krankenhäusern sei nun mal „Ausdruck des Arbeitsmarktes, wie er eben ist“.