Ein paar Tage lang befand sich in der ersten Augusthälfte des Jahres 2025 die Republik oder zumindest Teile von ihr mit einer bestimmten kulinarischen Orientierung an der Grenze zur Schockstarre: Döner-Streik: Wird der Döner jetzt noch teurer?: »In einer Dönerfabrik wird gestreikt. Welche Auswirkungen hat das auf die Versorgung der Imbisse – und auf den Dönerpreis?« Wie das mit diesem Döner-Preis aussehen wird, das vor allem treibt die Berichterstattung um, weil es viele Menschen bewegt und wir hier offensichtlich über ein mittlerweile zum Grundnahrungsmittel transformiertes Gericht1 sprechen mit dem daraus resultierenden Aufmerksamkeitspotenzial.
Tarifverträge
Entwicklung der Tarifbindung und betrieblichen Mitbestimmung: Immer mehr Beschäftigte haben nichts davon. Und die neue Bundesregierung macht in Recycling
Regelmäßig veröffentlicht das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) der Bundesagentur für Arbeit Daten sowohl zur Tarifbindung wie auch der betrieblichen Mitbestimmung über Betriebs- und Personalräte der Betriebe und der Beschäftigten in Deutschland sowie getrennt nach West- und Ostdeutschland. Datengrundlage ist das Betriebspanel des IAB.1 Und verfolgt man die Entwicklung dieser wichtigen Parameter der Arbeitsbeziehungen in Deutschland seit Mitte der 1990er Jahre, dann sind die Befunde ernüchternd.
»Sowohl die Tarifbindung als auch die betriebliche Mitbestimmung in Deutschland verlieren weiter an Bedeutung. Mittlerweile arbeiten lediglich 41 Prozent aller Beschäftigten in Betrieben mit Branchentarifvertrag, weitere 8 Prozent in Betrieben mit Haustarifvertrag. Und in privatwirtschaftlichen Betrieben ab fünf Beschäftigten werden nur rund 37 Prozent der Beschäftigten durch Betriebsräte vertreten«, berichten Christian Hohendanner und Susanne Kohaut in ihrem Beitrag Tarifbindung und betriebliche Mitbestimmung: keine Trendwende in Sicht, in dessen Überschrift wenigstens die Möglichkeit einer anderen Entwicklung angesprochen wird.
Bei den Burgerbratern und anderen Größen der Systemgastronomie gibt es nach langen Geburtswehen einen neuen Tarifvertrag. Und im Hintergrund: der Mindestlohn auf der Überholspur
Mehr als 120.000 Beschäftigte arbeiten und schwitzen bei den Großen der Systemgastronomie, die vor allem mit Namen wie McDonald’s oder (vom Umsatz her mit Abstand) Burger King verbunden wird. Wir sprechen hier über eine Branche, deren Gesamtumsatz im Jahr 2023 mit 31 Milliarden Euro angegeben wird (+14 Prozent zu 2022). Der umsatzstärkste Anbieter in der deutschen Systemgastronomie ist McDonald’s, für 2023 wird ein Umsatz allein dieses Unternehmens in Höhe von 4,8 Mrd. Euro in 1.430 Schnellrestaurants, von denen der Großteil von Franchisepartnern geführt wird. Lediglich etwa 6 Prozent der Filialen werden direkt von McDonald’s selbst betrieben.
Immer wieder werden systemgastronomische Unternehmen in der Berichterstattung mit Blick auf die Arbeitsbedingungen kritisch behandelt, vor allem, was die Vergütung der dort Beschäftigten angeht. Immerhin sind viele der systemgastronomischen Unternehmen im Bundesverband der Systemgastronomie (BdS) organisiert – laut eigenen Angaben vertritt der Verband über 830 Mitgliedsunternehmen – und der ist seit 2007 Tarifpartner für die hier zuständige Gewerkschaft Nahrung – Genuss – Gaststätten (NGG), mit der man einen bundesweit geltenden Entgelt- und einen Manteltarifvertrag abgeschlossen hat.