Die Tarifbindung nimmt (weiter) ab und die betriebliche Mitbestimmung verliert (weiter) an Boden

In der aktuellen Debatte über die Arbeitsbedingungen in der Pflege, vor allem über eine Verbesserung der Bedingungen in der Altenpflege, spielt die Tatsache, dass wir es bei vielen Einrichtungen und Diensten dort mit tariflosen Zonen zu tun haben, eine wichtige Rolle. Selbst die Große Koalition hat als Ziel ausgegeben, eine flächendeckende Tarifbindung in diesem Bereich anzustreben, um darüber die Vergütung der Altenpflegekräfte endlich verbindlich nach oben zu heben. Allerdings, das wurde hier schon in mehreren Beiträgen kritisch thematisiert, sind zahlreiche Voraussetzungen für die geforderte Allgemeinverbindlichkeit tarifvertraglicher Regelungen in der Altenpflegebranche gar nicht gegeben (vgl. dazu die genauere Darstellung in dem Beitrag Tariflohn für alle Pflegekräfte in der Altenpflege: SPD und Union sagen: kommt. Die anderen fragen sich: wie denn? vom 24. Februar 2018).

Neben der Tatsache, dass nur ein sehr kleiner Teil der Beschäftigten in der Altenpflege überhaupt gewerkschaftlich organisiert ist, muss man zur Kenntnis nehmen, dass viele Pflegeunternehmen keine wie auch immer geartete Tarifbindung aufweisen. Und Betriebsräte als Kernbestandteil der betrieblichen Mitbestimmung kann man hier ebenso mit der Lupe suchen. Insofern ist diese derzeit so unter medialer Beobachtung stehende Branche ein Paradebeispiel für eine generelle Problematik, um die es in diesem Beitrag hier gehen soll: die (weiter) abnehmende Tarifbindung in Deutschland und parallel dazu die (weiter) abnehmende betriebliche Mitbestimmung. Dazu hat das IAB neue Daten veröffentlicht, die man als äußerst beunruhigend bewerten muss.

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Bremen als Vorreiter. Bei der Allgemeinverbindlichkeit von Tarifverträgen. Und das in einer Branche, die es wirklich nötig hat

Eine der ganz großen, wenn nicht die zentrale tarifpolitische Herausforderung besteht aus der in den vergangenen Jahren beobachtbaren Tarifflucht zahlreicher Arbeitgeber. Das hat bis vor kurzem zu einer sinkenden Tarifbindung geführt. Und dann gibt es für einige Gewerkschaften ganz besonders das Problem einiger Branchen, in denen von jeher eine nur kleine Minderheit überhaupt an Tarifverträge gebunden ist – wobei es sich hierbei vor allem um bestimmte Dienstleistungsbranchen handelt, in die sich in den vergangenen Jahren aber der Schwerpunkt des Beschäftigungswachstums verlagert hat. Daraus ergeben sich Folgeprobleme, die man beispielsweise aktuell im Bereich der Altenpflege studieren kann. Viele Pflegeheime unterliegen keiner Tarifbindung und ein anderer Teil eigenen Regelwerken, den Arbeitsvertragsrichtlinien der Kirchen, die aber formal keine Tarifverträge sind, weil die kirchlich gebundenen Träger hier ein Sonderarbeitsrecht in Anspruch nehmen können, das beispielsweise einen von Gewerkschaften organisierten Arbeitskampf ausschließt.

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Der Bumerang-Effekt der „Rente mit …“-Diskussionen und mal was Handfestes aus der Welt der Tarifverträge

Bestimmte Themen kommen immer wieder – sie werden wie ein Bumerang in die öffentliche Arena geworfen. In der Diskussion über die Zukunft der Rente ist das belegt für die „Rente mit …“-Debatten. Man darf nicht übersehen – der Ausflug in die Möglichkeit einer abschlagsfreien „Rente mit 63“ gab und gibt es nur für einige und auch nur für einen begrenzten Zeitraum, denn die „Rente mit 67“ als zukünftiges gesetzliches Renteneintrittsalter ist ja nicht abgeschafft worden, sondern die meisten Arbeitnehmer befinden sich auf diesem Weg und für den Jahrgang 1964, dem geburtenstärksten Jahrgang in diesem Land, wird das dann Wirklichkeit werden, wenn es bis dahin keine Änderungen mehr geben sollte.

Und schon wird bereits daran gearbeitet, diese Grenze weiter nach oben zu verschieben. So kann man im Frühjahrsgutachten 2018 der Wirtschaftsforschungsinstitute lesen:

»Um den Beitragssatz zur Gesetzlichen Rentenversicherung nach Einführung der geplanten Leistungsausweitungen langfristig auf 20 Prozent zu deckeln, müsste das Renteneintrittsalter rechnerisch auf über 70 Jahre steigen oder die Zuwanderung jüngerer Erwerbstätiger in jedem Jahr über 500.000 Personen betragen.« (S. 61)

Aber darum soll es hier gar nicht weiter gehen, das wird uns sowieso in den nächsten Monaten wie eine Riesen-Welle treffen. Es soll hier berichtet werden von ganz handfesten Ansätzen der Gewerkschaften, konkret der IG Metall, die Situation der Arbeitnehmer am Rand des Renteneintrittsalters zu verbessern im Sinne eines früheren Ausstiegs aus dem Erwerbsleben. 

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