Wie lange sollen und wollen „wir“ Schwerstkranke am Leben halten? Eine pandorabüchsenhafte Frage und dann auch noch aus der Krankenkassenwelt

Gerade in den heutigen Zeiten einer sich beständig drehenden Radikalisierungsschraube in den öffentlichen Debatten, über die – ob bewusst oder nicht – immer mehr Begriffe und Aussagen salonfähig gemacht werden, die man früher aus gutem Grund gemieden hätte, sollte man auf Seiten der Medien und der Repräsentanten von Institutionen eine besondere Sensibilität an den Tag legen. Und wenn man das nicht macht, dann muss man sich der Kritik stellen.

Dies als Vorbemerkung angesichts der Überschrift eines Artikels, der einen erschaudern lässt, wenn man einen Moment weiterdenkt und vor allem den Zusammenhang registriert, in dem die Frage gestellt wird: Wie lange sollen wir Schwerstkranke am Leben halten? Darin berichtet Anette Dowideit im Kontext von erneuten Berichten über Geschäftsmodelle und Profite in der ambulanten Intensivpflege über Äußerungen des AOK-Chefs Martin Litsch, der mit Blick auf die Beatmungspatienten, um die es hier geht, dazu aufgerufen habe, „eine ethische Diskussion über die Sinnhaftigkeit zu führen“, dass „Menschen, die nie wieder Bewusstsein erlangen werden, über Jahre hinweg an Maschinen angeschlossen am Leben“ erhalten werden. Nun könnte man einwenden, dass gegen eine grundsätzliche ethische Debatte über Sinn und Unsinn der technischen Machbarkeit nichts einzuwenden sei, wenn die Äußerung des Krankenkassenchefs nicht in diesem Zusammenhang gefallen sein soll:

»Für die gesetzlichen Krankenkassen sind die außerklinischen Intensivpflegepatienten in kurzer Zeit zu einem immensen Kostenfaktor geworden. Für die Versorgung eines einzigen Patienten fallen pro Monat um die 25.000 Euro an. Wie hoch die Summe von fast sechs Milliarden Euro an Ausgaben im vergangenen Jahr war, zeigt der Vergleich mit den Ausgaben der Pflegeversicherungen für „gewöhnliche“ Pflegebedürftige: Die Versorgung dieser rund 3,3 Millionen Menschen kostete im vergangenen Jahr rund 38,5 Milliarden Euro.«

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Warum prüfen, wenn man sich auszahlen lassen kann. Über einen modernen Ablasshandel bei Krankenhausrechnungen

Es geht um Geld. Um viel Geld. Bekanntlich wird das Gesundheitswesen und darunter der Krankenhausbereich als das Schwergewicht nicht ohne Grund als Haifischbecken bezeichnet, denn wo so viele Milliarden fließen wird nach allen Regeln des Zulässigen und darüber hinaus um die einzelnen Kuchenstücke gekämpft. Die Behandlung von Patienten in Krankenhäusern ist der größte Kostenblock der Krankenkassen, 2017 sind hier rund 75 Milliarden Euro bewegt worden. Bei solchen Größenordnungen in Verbindung mit den Besonderheiten eines auf DRGs basierenden Finanzierungssystems über Fallpauschalen kann man sich gut vorstellen, dass es zu Manipulationen kommen kann, um mehr Geld aus einer Behandlung zu generieren, als einem eigentlich zusteht.

Nun lässt sich argumentieren, dass es Verfehlungen in derart hochkomplexen Abrechnungssystemen wie zwischen Krankenhäusern und Krankenkassen immer geben wird, dass man das nicht wird vermeiden können, sondern versuchen muss, durch Kontrollen das Ausmaß zu begrenzen. Aber eine andere Qualität hätte die ganze Sache, wenn es in diesem System strukturelle Anreize geben würde, die einen systematischen Missbrauch befördern. Und noch ärgerlicher wäre es, wenn man von diesen Anreizen weiß, aber nichts dagegen unternimmt.

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Die bisher mindestens Zweidrittel- und am Ende 50-Prozent-Gesellschaft: Erwerbsbiografien in Deutschland und ein Teil der Rentenfrage

Jedes Jahr veröffentlichen Krankenkassen ihre Gesundheitsberichte, oftmals mit einem wechselnden Schwerpunktthema. So auch die Techniker Krankenkasse. Deren Gesundheitsreport 2018 steht in diesem Jahr unter der Überschrift „Fit oder fertig? Erwerbsbiografien in Deutschland“. Dabei geht es beispielsweise um solche Fragen: Wie häufig und warum unterbrechen die Beschäftigten in den verschiedenen Altersgruppen und Beschäftigungsverhältnissen ihre Berufstätigkeit oder scheiden sogar ganz aus dem Erwerbsleben aus? Durch erwünschte Pausen wie Studium oder Elternzeit? Oder eher unfreiwillig durch Arbeitslosigkeit oder Krankheit? Jens Baas, der Vorstandsvorsitzende der TK, bilanziert in seinem Vorwort: »Die gute Nachricht ist: Zwei Drittel der Erwerbspersonen waren im Untersuchungszeitraum von Anfang 2013 bis Ende 2017 durchgängig beschäftigt.« Und mit Blick auf die vorgelegten Daten kann man ergänzen: Von den 35 bis 60-Jährigen waren es sogar mehr als 80 Prozent.

Nun kann es für Unterbrechungen im Erwerbsleben unterschiedliche Gründe geben, beispielsweise ein begrenzter Ausstieg wegen der Inanspruchnahme von Elternzeit mit anschließender Rückkehr auf den Arbeitsplatz. Oder aber eine Unterbrechung wegen Arbeitslosigkeit (mit einem Anteil von gut 15 Prozent war Arbeitslosigkeit der mit Abstand häufigste Grund für eine Unterbrechung der Erwerbstätigkeit) oder eine Erwerbsunfähigkeit – was natürlich aus sozialpolitischer Sicht besonders bedeutsame und mit Folgeproblemen versehene Ereignisse im Lebenslauf sind.

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Die Angst der Krankenkassen-Funktionäre vor einer Stärkung der Pflege in den Krankenhäusern

Es besteht Konsens darüber, dass es zu wenig Personal gibt – in der Kranken- und der Altenpflege. Uneinigkeit herrscht aber darüber, wie das Problem behoben werden kann. Insbesondere die Krankenkassen kritisieren die Pläne der großen Koalition (vgl. dazu auch Pressekonferenz Pflege im Krankenhaus des GKV-Spitzenverbandes). Die Argumente der Kassen sind nicht von der Hand zu weisen. Das meint zumindest Timot Szent-Ivanyi in seinem Artikel Kassen kritisieren Koalitionspläne gegen Pflegenotstand. Und schon im Untertitel schiebt er eine den einen oder andren überraschende Botschaft hinterher: »Krankenkassen fürchten, dass der Kampf ums Personal zulasten der Altenheime geht.« Wie das?

Man muss an dieser Stelle darauf hinweisen, dass es hier um zwei große Pakete im Kontext einer Stärkung der Pflege in den Krankenhäusern geht – deren von vielen beklagte gegenwärtige Mangelsituation eine unmittelbare Folge ökonomischer Anreize ist, die nunmehr wenigstens etwas korrigiert werden sollen. Szent-Ivanyi beschreibt das rückblickend schon richtig: »Bisher sind die Kosten für die Pflegekräfte in den Pauschalen enthalten, die die Klinken für die Behandlung eines Patienten von den Kassen erhalten. Das führte dazu, dass die Kliniken jahrelang Pflegepersonal abbauten, um die Gewinne zu maximieren.«

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Der Gesetzgeber will den Selbstständigen mit niedrigen Einkommen bei den Krankenkassenbeiträgen helfen. Zur doppelten Ambivalenz der geplanten Absenkung des Mindestbeitragssatzes durch das GKV-Versichertenentlastungsgesetz

Schon seit langem wird die Absicherung der Selbstständigen in der Sozialversicherung, sowohl in der gesetzlichen Kranken- wie auch in den Rentenversicherung diskutiert. Immer wieder gab es kritische Medienberichte vor allem über die Problematik der hohen, teilweisen extremen Belastung von Selbstständigen mit geringen Einkünften durch den Mindestbeitrag als freiwillig Versicherte in der Gesetzlichen Krankenversicherung – zumeist im Zusammenhang mit den stark steigenden Beitragsschulden der Krankenkassen. Die steigen und steigen. So berichtet beispielsweise Florian Staeck unter der Überschrift Kassen laufen 8,2 Milliarden Euro hinterher: »Die vergangene GroKo hat das Problem wachsender Beitragsschulden ausgesessen. Das rächt sich: Der Schuldenberg ist allein im Vorjahr um über zwei Milliarden Euro gewachsen.« Und man kann dem Artikel auch das entnehmen: „Die größten Schulden liefen bei freiwillig Versicherten auf und innerhalb dieser Gruppe dürften vor allem die kleinen hauptberuflich Selbstständigen betroffen sein“, so wird Ann Marini, die Sprecherin des Spitzenverbandes der GKV, zitiert. Allgemeine Versicherungspflicht und Beitragsbestimmung passten bei dieser Gruppe oft nicht mit ihrer Lebens- und Einkommenssituation zusammen. „Hier brauchen Krankenkassen wie Versicherte eine rechtliche Anpassung“, so Marini. Anders werde man die Spirale aus hohen Grenzen der Beitragsbemessung, unsteten geringen Einnahmen und wachsenden Säumniszinsen nicht in den Griff bekommen. Klare Problembeschreibung, Hinweis auf das, was zu tun wäre – doch bislang wurde das seitens der Verantwortlichen ausgesessen. Aber nun scheint der Gesetzgeber ein Einsehen zu haben und will als eine der ersten Maßnahmen im Bereich der Gesundheitspolitik eine Veränderung der Mindestbemessung auf den Weg bringen. 

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