„Raise the Wage Act of 2021“: Und am Ende gibt es 15 Dollar Mindestlohn für alle in den USA. Wenn das Gesetz endlich verabschiedet wird

Möglicherweise kann demnächst eine im wahrsten Sinne des Wortes Bewegung von unten in den USA einen großen Erfolg feiern – die von ihr geforderte Zahl, die sie in ihrem Namen trägt, soll per Gesetz Wirklichkeit werden, nicht nur für einige und an einigen Orten, sondern für alle Arbeitnehmer im US-amerikanischen Niedriglohnsektor: Einen Mindestlohn von 15 US-Dollar pro Stunde soll es nach einer mehrstufigen Anhebung ab dem Jahr 2025 für jeden Arbeitnehmer mindestens geben. Davon wären Millionen Beschäftigte betroffen. Aber der Reihe nach:

»Als im November 2012 rund hundert Beschäftigte von McDonald’s, KFC und Burger King in New York eine Schicht lang streikten, stieß ihre Forderung auf ungläubiges Staunen: ein Mindestlohn von 15 Dollar pro Stunde? Keine Chance, erklärten selbst wohlmeinende Beobachter. Schließlich war der gesetzliche Niedrigstlohn in der Stadt, die nie schläft, damals mit 7,25 Dollar nicht einmal halb so hoch«, so Ines Zöttl in ihrem am 5. Januar 2019 erschienenen Artikel Warum McDonald’s und Amazon plötzlich 15 Dollar pro Stunde zahlen. Sechs Jahre nach dem Streik der Burger-Brater »hat die Bewegung „Fight for $15“ ihr Ziel erreicht: Seit 1. Januar müssen die Fast-Food-Ketten der Stadt ihren Mitarbeitern mindestens 15 Dollar pro Stunde zahlen, und auch die rund 25.000 Flughafenarbeiter profitieren von der Regelung.« Und New York blieb keine Insel – in 19 Bundesstaaten und 21 Städten wurden zum Jahresanfang 2019 die Mindestverdienstgrenzen erhöht.

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Und der „Gewinner“ ist … Eine neue Qualifikations- und Berufsprojektion zeigt: 2040 soll das Gesundheits- und Sozialwesen der größte Wirtschaftsbereich sein

Auch wenn derzeit verständlicherweise alles von den beobachtbaren Auswirkungen und den (möglichen) Folgen der Corona-Krise beherrscht wird – die großen Entwicklungslinien, die wir vor Corona diskutiert haben, sind ja nicht verschwunden und sie werden wieder auf die Tagesordnung gesetzt werden. Beispielsweise die demografische Entwicklung, die auch erhebliche Auswirkungen haben wird auf den Arbeitsmarkt.

Mittlerweile liegt der Altersschwerpunkt der Belegschaften in den meisten Unternehmen zwischen 50 und 60 Jahren, auch die Zahl der 60 bis 65 Jahren alten Beschäftigten hat erheblich zugenommen. Die „Babyboomer“ dominieren den Arbeitsmarkt der Gegenwart. Viele dieser Arbeitnehmer werden zum einen aufgrund der rentenrechtlichen Änderungen der zurückliegenden Jahre und Jahrzehnte so lange wir möglich arbeiten müssen (was wiederum neue Herausforderungen für viele Unternehmen bedeutet, die in der Vergangenheit eine eher jugendzentrierte Strategie haben fahren können), zugleich werden aber Jahr für Jahr viele Arbeitnehmer altersbedingt den Arbeitsmarkt verlassen und in den Ruhestand wechseln (oder wechseln müssen). Und zugleich werden „unten“ deutlich weniger Arbeitskräfte „nachwachsen“ aufgrund der demografischen Entwicklung, denn die Geburtenrate seit Anfang der 1970er Jahre lag kontinuierlich in einem Bereich, in dem es zu Schrumpfungsprozessen kommen muss, auf alle Fälle sind die jüngeren Jahrgänge, aus denen heraus die altersbedingten Abgänge kompensiert sowie ggfs. wachstumsbedingte Zusatzbedarfe gedeckt werden müssten, deutlich kleiner bestückt als die geburtenstarken Jahrgänge. Das kann nicht ohne Folgen bleiben für das Arbeitsangebot auf dem Arbeitsmarkt. Vgl. dazu ausführlicher den Beitrag Eine scheinbar widersprüchliche Angelegenheit: Einerseits Fachkräfte- und Arbeitskräftemangel, anderseits eine konjunkturell und strukturell steigende Arbeitslosigkeit vom 10. August 2019, dort auch diese Abbildung:

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Die Löhne steigen in Zeiten von Corona. Oder sinken sie? Auch hier gilt: „Die“ Löhne gibt es so wenig wie „die“ Rentner oder „die“ Jugendlichen

Endlich mal eine gute Nachricht, wird der eine oder andere gedacht haben: »Die Tarifverdienste werden nach vorläufigen Berechnungen des Statistischen Bundesamtes (Destatis) im Jahresdurchschnitt 2020 voraussichtlich um 2,1 % höher liegen als 2019.« Da haben die Bundesstatistiker unter der Überschrift Tarifverdienste 2020 voraussichtlich 2,1 % höher als 2019 am 21. Dezember gemeldet. Damit man nicht euphorisch wird, schieben sie sogleich hinterher: »Dies wäre der geringste Anstieg der Tarifverdienste seit dem Jahr 2016 (ebenfalls 2,1 % gegenüber 2015). 2019 waren die Tarifverdienste um durchschnittlich 3,2 % gegenüber 2018 gestiegen.«

»Berücksichtigt wurden monatliche tarifliche Grundvergütungen und tariflich festgelegte Sonderzahlungen wie Einmalzahlungen, Jahressonderzahlungen oder tarifliche Nachzahlungen. Ohne Sonderzahlungen werden die tariflichen Monatsverdienste voraussichtlich um 2,4 % über dem Jahresdurchschnitt 2019 liegen.« 2,1 bzw. 2,4 Prozent mehr – das ist doch ordentlich, wenn man bedenkt, in welchen Zeiten wir gerade leben. Nun sind das nominale Werte, um zu erfahren, was die Leute real mehr in der Tasche haben, muss man die Inflationsrate berücksichtigen, die für 2020 auf nur 0,6 Prozent geschätzt wird, so dass die Verdienstentwicklung der Tarifbeschäftigten im Jahr 2020 deutlich über der Inflationsrate liegen wird. Alles gut also angesichts der Corona-Krise?

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(Nicht nur) „Corona-Helden“ sollen auch in Zukunft weiter abgehängt bleiben. Eine Studie warnt vor zunehmender Lohnungleichheit. Aber wegen der Arbeitsproduktivität? Kritische Anmerkungen zu einem fragwürdigen Konzept

Auf der einen Seite ist es in diesen Tagen, Wochen und Corona-Monaten verständlich, wenn man zum Narrativ der „Corona-Helden“ greift und immer wieder gerne das Applaus-Bild von einigen Balkonen und aus dem Plenum des Bundestag, das im Frühjahr des sich nun dem Ende zuneigenden Jahres 2020 gezeichnet wurde, wiederbelebt, wenn es um bestimmte Berufsgruppen und deren reale Situation geht, sei es in der ehrenvollen Absicht, auf die große Diskrepanz zwischen den Lobhudeleien über deren besondere Bedeutung für unser Gemeinwesen in der Krise zu dem, was sich eben nicht verbessert hat bei ihren Arbeitsbedingungen, hinzuweisen – oder aber schlichtweg, weil man glaubt, mit dem Gefühl des schlechten Gewissens Aufmerksamkeit für die eigene Botschaft zu bekommen.

Wie dem auch sei – man konnte davon ausgehen, dass so eine skandalisierende Botschaft in diesen Zeiten ankommt und erst einmal das generiert, was gewünscht ist: Aufmerksamkeit in medialen Zeiten, in denen die eine überaus knappe Ressource darstellt: Corona-Helden gehen leer aus: »Pfleger und Verkäuferinnen, für die im Frühjahr geklatscht wurde, fallen beim Gehalt zurück. Gerade alleinerziehende Mütter sind betroffen. Eine Studie warnt vor gesellschaftlichen Ungleichheiten«, so Alexander Hagelüken in seinem Artikel. Darin berichtet er über eine Studie, die von der Bertelsmann-Stiftung veröffentlicht wurde. Und Hagelüken hat der entnommen, dass viele der Berufsgruppen, die als „Corona-Helden“ etikettiert werden, »auch in fünf Jahren weit unter dem Durchschnittslohn (liegen werden), sagt eine neue Studie voraus. Der Bertelsmann-Stiftung zufolge bleiben auch Alleinerziehende und generell viele Frauen beim Einkommen abgehängt.«

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Eine „beschäftigungssichernde Brücke in das Jahr 2022“: Die Sonderregelungen zur Kurzarbeit werden verlängert, mindestens ein Grundproblem dieses Instruments bleibt

Bereits in der letzten schweren Rezession im Gefolge der Finanz- und Wirtschaftskrise wurde vor allem Jahr 2009 die Kurzarbeit als arbeitsmarktpolitisches Brückeninstrument intensiv eingesetzt – in der Spitze gab es im Frühjahr 2009 mehr als 1,4 Millionen Kurzarbeiter in Deutschland, im Jahresdurchschnitt 2009 waren es 1,1 Millionen. Damals wurde die Kurzarbeit vor allem in der Industrie genutzt, darunter vor allem in der Metallbranche, dem Maschinenbau und der Automobilbranche. Das ist aber kein Vergleich zum Einsatz dieses Instruments in der gegenwärtigen Corona-Krise. Für den April 2020, auf dem Höhepunkt der ersten Corona-Welle, werden von der Bundesagentur für Arbeit (BA) fast 6 Millionen Kurzarbeiter genannt, der durchschnittliche Arbeitszeitausfall lag bei 48 Prozent. Mittlerweile ist die Zahl der Kurzarbeiter nach Hochrechnungen der BA* wieder deutlich zurückgegangen.

*) Kurzarbeit gem. § 96 SGB III auf Basis der Betriebe-Abrechnungslisten. Kurzarbeiter (realisierte Kurzarbeit) für die letzten vier Monate vorläufige hochgerechnete Werte mit zwei Monaten Wartezeit.

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