Ein klassisches Tauschgeschäft: Der eine bekommt einen höheren Mindestlohn, der andere eine Verfestigung und Ausweitung der Minijobs. Trotz vieler Gegenargumente

Habemus Koalitionsvertrag. Das wird überall und voller Erwartung gemeldet und heute Nachmittag um 15 Uhr sollen wir dann erfahren, auf was sich die Ampel-Koalition für die kommenden vier Jahre verständigt hat.

Dabei sind schon einige sozialpolitisch relevante und wesentliche Vorfestlegungen im Sondierungspapier vom 15.10.2021 vor der förmlichen Aufnahme von Koalitionsverhandlungen verankert worden (vgl. dazu den Beitrag Sozialpolitische Vorhaben in dem Sondierungspapier einer möglichen Ampel-Koalition. Eine erste kritische Einordnung der Absichtserklärungen vom 17. Oktober 2021). An denen – deshalb auch Vorfestlegungen – wird man in dem mit Spannung erwarteten Koalitionsvertrag nicht vorbei kommen können – gleichsam rote Linien, die nicht (mehr) überschritten werden können/sollen.

Im Sondierungspapier findet man eine Verneigung vor einer der Wahlkampfforderungen der SPD (und der Grünen): die Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns auf 12 Euro pro Stunde. Auf alle Fälle wird die klare „Vorfestlegung“ auf eine einmalige Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns auf die genannte Höhe Folgewirkungen entfalten. Enorme Auswirkungen wird dieser Schritt auf die geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse haben, also auf die Minijobs. Das hat man bei den „450-Euro-Jobs“ – der Betrag markiert die (bisherige) maximale und in den vergangenen Jahren nicht-dynamisierte Verdienstgrenze in einem geringfügigen Beschäftigungsverhältnis – bereits in der Vergangenheit nach der Installierung eines gesetzlichen Mindestlohns und den bisher erfolgten Anhebungen der Lohnuntergrenze sehen können: Denn wenn die maximale Einkommensgrenze stabil gehalten, gleichzeitig aber der Mindestlohn angehoben wird (der auch für die geringfügig Beschäftigten als Stundenlohn gilt), dann können die Minijobber schlichtweg nur ihre Arbeitszeit reduzieren, sie stehen dem Arbeitgeber also weniger Stunden zur Verfügung. Diese Beschäftigungsform wird also teurer für die Arbeitgeber und ihr Flexibilitätspotenzial verringert sich entsprechend.

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Kein Auslaufmodell auf dem Arbeitsmarkt: Helfertätigkeiten. Eine Studie beleuchtet die regional unterschiedliche Beschäftigungsentwicklung in Deutschland

Wer kennt sie nicht, die Vorhersagen, dass die Un- und Angelernten auf dem Arbeitsmarkt in schwere See geraten, dass sie durch die Digitalisierung – von der die Hochqualifizierten profitieren (sollen) – überflüssig, wegautomatisiert und eingespart werden. Dabei werden ältere Semester darauf hinweisen, dass das nun wahrlich keine neue Perspektive darstellt, man denke nur an die zahlreichen Rationalisierungswellen, die wir seit den 1970er Jahren vor allem in der Industrie gesehen haben. So viele Jobs für Un- und Angelernte sind seitdem weggefallen, also hier bei uns in Deutschland, sie wurden tatsächlich Opfer des technischen Fortschritts oder aber die sogenannte Einfacharbeit wurde verlagert in andere, in Billiglohnländer. Und auch die Verlagerung dieser Jobs vor allem in den asiatischen Raum ist nun wahrlich kein neues Phänomen, es seit hier nur an die in den 1970er Jahren geführte sozialwissenschaftliche Forschung über eine „Neue internationale Arbeitsteilung“ erinnert, die sehr genau beobachtet hat, was mit den damals hunderttausenden Jobs in der deutschen Textil- und Bekleidungsindustrie passiert ist. Für die historisch Interessierten und für die, denen bewusst ist, dass viele Debatten schon einmal geführt wurden, vgl. beispielsweise Folker Fröbel, Jürgen Heinrichs und Otto Kreye (1978): Die neue internationale Arbeitsteilung: Ursachen, Erscheinungsformen, Auswirkungen. Darin beispielsweise dieser Satz – wohlgemerkt aus dem Jahr 1978: »Im Mittelpunkt stehen … gegenwärtig die Auswirkungen der
Einführung elektronischer Geräte und Verfahren in zahlreichen Sektoren von Wirtschaft und Verwaltung.« Das damalige Anliegen der Autoren aus dem Max-Planck-Instituts zur Erforschung der Lebensbedingungen der wissenschaftlich-technischen Welt in Starnberg war es, die Auswirkungen von Produktionsverlagerungen ins Ausland unter die Lupe zu nehmen und deren Wechselwirkungen mit der vor über 40 Jahren bereits geführten aufgeregten Debatte über massive Arbeitsplatzverluste durch die technische Entwicklung zu untersuchen. .

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Neues aus der Lieferbotengesellschaft: Die Gorillas Worker wollen einen Betriebsrat und bekommen Hilfestellung vom Arbeitsgericht. Und in eine Branche mit Fragezeichen fließen weiter Milliarden-Wettbeträge von Investoren

Eine herbe Niederlage kommt oftmals in staubtrockenen Worten daher: »Das Arbeitsgericht Berlin hat den Antrag der Arbeitgeberin auf Abbruch der Betriebsratswahl bei einem Fahrradlieferdienst … zurückgewiesen. Zur Begründung hat das Arbeitsgericht ausgeführt, ein Abbruch der Wahl durch Erlass einer einstweiligen Verfügung sei nur ausnahmsweise möglich, wenn ganz erhebliche Fehler feststellbar seien, die zur Nichtigkeit der Betriebsratswahl führen würden … Aufgrund der hier von Arbeitgeberseite vorgetragenen Fehler gebe es keine hinreichenden Anhaltspunkte für eine Nichtigkeit«, so das Arbeitsgericht Berlin in einer Mitteilung unter der Überschrift Kein Abbruch der Betriebsratswahl, die am 17.11.2021 veröffentlicht wurde.

Um welche Arbeitgeberin es sich hier handelt? Es geht um Gorillas, ein 2020 gegründetes Unternehmen mit Sitz in Berlin, das einen Lieferdienst für Lebensmittel und andere Supermarktwaren in Großstädten betreibt. Dazu gehören eine Online-Bestellplattform, kleine Auslieferungslager in zentralen Lagen und Fahrradkuriere. Die sollen in Berlin sicherstellen, dass der bestellte Einkauf in zehn Minuten an der Haustür des Kunden ist. Und es geht um die Fahrradkuriere, die „Rider“, sowie die „Picker“ in den Lagern, denn die haben in den vergangenen Monaten auf sich aufmerksam gemacht mit „wilden Streikaktionen“ und der Absicht, einen Betriebsrat zu gründen (vgl. dazu bereits den Beitrag Wenn dein starkes Rad es will, stehen viele Rider still. Die Wiederauferstehung „wilder Streiks“ und dann auch noch beim Lebensmittel-Lieferdienst „Gorillas“? vom 12. Juni 2021). Gorillas beschäftigt derzeit etwa 2.000 Mit­ar­bei­te­r allein in Berlin, 75 Prozent davon sind Fah­re­r oder Lagermitarbeiter. Über genaue Zahlen, auch über Berlin hinaus, schweigt das Unternehmen. Anfang Oktober hatte Gorillas laut Angaben der Gewerkschaft Verdi 350 Rider entlassen. Als Begründung wurden seitens des Unternehmens die „unangekündigten wilden Streiks“ genannt.

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Was braucht ein Fahrradkurier? Ein Rad und ein Smartphone. Das Bundesarbeitsgericht über Arbeitsmittel und die Pflichten eines Arbeitgebers

»Fahrradlieferanten (sogenannte „Rider“), die Speisen und Getränke ausliefern und ihre Aufträge über eine Smartphone-App erhalten, haben Anspruch darauf, dass der Arbeitgeber ihnen die für die Ausübung ihrer Tätigkeit essentiellen Arbeitsmittel zur Verfügung stellt. Dazu gehören ein verkehrstüchtiges Fahrrad und ein geeignetes internetfähiges Mobiltelefon.« So das Bundesarbeitsgericht in einer Pressemitteilung mit der Überschrift Arbeitgeber muss Fahrradlieferanten Fahrrad und Mobiltelefon als notwendige Arbeitsmittel zur Verfügung stellen. Grundlage der Berichterstattung ist Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 10. November 2021 – 5 AZR 334/21 und und 5 AZR 335/21. Nun gilt das grundsätzlich. Wie sieht es mit Ausnahmen aus? Auch dazu das Bundesarbeitsgericht in der notwendigen Klarheit: »Von diesem Grundsatz können vertraglich Abweichungen vereinbart werden. Geschieht dies in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Arbeitgebers, sind diese nur dann wirksam, wenn dem Arbeitnehmer für die Nutzung des eigenen Fahrrads und Mobiltelefons eine angemessene finanzielle Kompensationsleistung zusagt wird.«

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Mit „exorbitanten Gehaltssteigerungen“ und flexiblen Arbeitsmodellen gegen den Personalmangel im Gastgewerbe?

Es sollte angekommen sein, dass sich die Kräfteverhältnisse auf vielen Arbeitsmärkten zu verschieben beginnen. Anders ausgedrückt: Nun sind die Arbeitnehmer dran, weil sie weniger werden, vor allem bei den Fachkräften, sie könnten nun ganz andere Bedingungen erstreiten, wobei der Konjunktiv hier besonders unterstrichen werden muss, denn das ist kein Selbstläufer. Das betrifft nicht nur Bereiche wie die Pflege, sondern auch Handwerker und Facharbeiter werden zur Mangelware. Selbst un- und angelernte Arbeitskräfte werden zunehmend knapp. Corona hat in manchen Branchen wie ein Brandbeschleuniger gewirkt, da es Abwanderungsbewegungen in größerem Umfang gegeben hat. Der Hotel- und Gaststättenbereich – im vergangenen Jahr ziemlich gebeutelt von den Betriebsschließungen und selbst nach der Öffnung begrenzt durch die Auflagen – ist hier ein besonders betroffenes Beschäftigungssegment, nicht wenige haben die Betriebe verlassen und sich in andere Branchen umorientiert. Bessere Bezahlung, bessere Arbeitszeitbedingungen – warum soll man dann wieder zurückkommen?

Natürlich könnte der eine oder die andere an dieser Stelle den erwartbaren Einwand vortragen, dass dann eben die „andere“ Seite die Löhne erhöhen und de Bedingungen verbessern muss, damit wieder (mehr) Arbeitskräfte kommen. Nun ist das offensichtlich einfacher geschrieben, als getan. Aber nun erreichen uns aus dem Gastgewerbe interessante Meldungen.

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