Ausbildungsmarktbilanz 2017/18: Die Gleichzeitigkeit der Gegensätze: Immer mehr Ausbildungsstellen bleiben unbesetzt, aber auch mehr unversorgte Bewerber

„Erstmals nach 1994 war die Zahl der gemeldeten Ausbildungsstellen höher als die Zahl der gemeldeten Bewerber. Allerdings haben regionale, berufliche und qualifikatorische Ungleichgewichte weiter zugenommen. In der Folge blieben erneut deutlich mehr Ausbildungsstellen unbesetzt als im letzten Jahr. Gleichzeitig hat sich auch die Zahl der unversorgten Bewerber leicht erhöht.“ Mit diesen Worten wird der Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit (BA), Detlef Scheele, anlässlich der Vorstellung der Bilanz des Berufsberatungsjahres 2017/2018 in der Pressemitteilung Ausbildungsmarktbilanz 2017/2018 zitiert. Und die hat noch eine Unter-Überschrift, damit das nicht ganz so trocken stehen bleibt und die uns zugleich hoffnungsfroh stimmen soll: „Bessere Chancen für Ausbildungssuchende als im Vorjahr“.

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Mangelland: 22.000 Berufsschullehrer fehlen bis 2025. Bietet jemand mehr? 60.000 fehlen bis 2030. Auf alle Fälle: Berufsschullehrer dringend gesucht

»Der Lehrermangel in Deutschland trifft die Berufsschulen besonders hart, zeigt eine Studie. Experten werfen der Politik gravierende Versäumnisse vor«, so Silke Fokken unter der Überschrift Bis 2030 werden 60.000 neue Lehrer gebraucht. Eine Studie, die von der Bertelsmann-Stiftung in Auftrag gegeben wurde, verdeutlicht das Ausmaß des Lehrermangels an Berufsschulen: Bis zum Jahr 2030 geht demnach fast die Hälfte der rund 125.000 Berufsschullehrer in den Ruhestand. Allein bis zum Jahr 2020 werden jährlich 4000 neue Berufsschullehrer durchschnittlich benötigt. Aber: Der Nachwuchs fehlt.

Die Zahlen stammen aus dieser Studie des Bildungsforschers Klaus Klemm:

➔ Klaus Klemm (2018): Dringend gesucht: Berufsschullehrer. Die Entwicklung des Einstellungsbedarfs in den beruflichen Schulen in Deutschland zwischen 2016 und 2035, Gütersloh: Bertelsmann-Stiftung, 2018 

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Das Kreuz mit dem richtigen Kreuz bei Nicht-Einstellungen durch kirchlich gebundene Arbeitgeber

Ach, die kirchlichen Arbeitgeber in Deutschland und ihre Extra-Würste, die man ihnen in einem zentralen Bereich des gesellschaftlichen Zusammenlebens zugesteht – im Arbeitsrecht. Das regelt bekanntlich wesentliche Aspekte des Zusammenspiels und des Konflikts zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Und die arbeitsrechtlichen Vorschriften gelten für alle. Also eigentlich, denn die konfessionell gebundenen Arbeitgebern dürfen in einem nur ihnen zugestandenen Sondersystem operieren, in dem wichtige Regeln des „normalen“ Arbeitsrechts so nicht gelten. Das produziert dann immer wieder mal Schlagzeilen, wenn für die interessierten Beobachter der Szenerie mehr als merkwürdig daherkommende Entscheidungen in den Fokus der öffentlichen Berichterstattung geraten, beispielsweise die Entlassung einer Erzieherin, die in einem katholischen Kindergarten gearbeitet hat, weil sie geschieden ist und nun das eigentlich völlig „unmoralische“ Zusammenleben mit einem neuen Partner durch eine neue Eheschließung gleichsam aufwerten will, was dann zu einem „öffentlichen Ärgernis“ in der kirchlichen Selbstwahrnehmungswelt wird und den Rausschmiss auslöst. Die Falltür mit der Wiederheirat kann auch für einen Chefarzt eines katholischen Krankenhauses zum jobmäßigen Genickbruch führen – während in vielen anderen katholischen Kliniken die heftigsten Lebensformen ohne Probleme praktizierbar sind (weil die kirchlichen Arbeitgebern ansonsten keine lebenden Ersatz mehr finden würden). Vgl. dazu beispielsweise diesen Beitrag vom 29. Juli 2016: Zweifel an der – willkürlichen – Trennung zwischen unter dem Kreuz arbeitenden und normalen Menschen führen zu einem Ping-Pong-Spiel zwischen ganz oben und noch höher. Man erkennt bereits an diesen wenigen Hinweisen, dass wir uns auf höchst schwankendem Grund bewegen (müssen).

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