Umfassende Rechtsberatung als Kernbereich der Sozialpolitik. Der Bundesgerichtshof stellt das unmissverständlich klar

Für die einen ist der Sozialstaat in Deutschland zu teuer und großzügig, für die anderen klaffen enorme Lücken in der sozialen Absicherung und die Leistungen sind oftmals zu knapp bemessen. Zu welcher Seite man auch immer neigt, eines wird kein ernsthafter Teilnehmer der sozialpolitischen Diskussion in Abrede stellen können: Die Sozialleistungen in Deutschland zeichnen sich nur in Spurenelementen durch Klarheit und Einfachheit aus. Der Regelfall ist, dass es erhebliche Mühen macht, die auf dem Papier stehenden Ansprüche auch einzulösen. Es reicht eben nicht aus, darauf hinzuweisen, dass man doch einen Rechtsanspruch habe auf diese oder jene Leistung, die Betroffenen müssen auch den Zugang finden können. Und das ist nicht selbstverständlich für viele Menschen, um die es geht oder gehen sollte.

Das wird auch auf höchster richterlicher Ebene so gesehen – als Problem und zugleich als besondere Bindung der vom Staat beauftragten Akteure: »Im Sozialrecht bestehen für die Sozialleistungsträger besondere Beratungs- und Betreuungspflichten. Eine umfassende Beratung des Versicherten ist die Grundlage für das Funktionieren des immer komplizierter werdenden sozialen Leistungssystems. Im Vordergrund steht dabei nicht mehr nur die Beantwortung von Fragen oder Bitten um Beratung, sondern die verständnisvolle Förderung des Versicherten, das heißt die aufmerksame Prüfung durch den Sachbearbeiter, ob Anlass besteht, den Versicherten auch von Amts wegen auf Gestaltungsmöglichkeiten oder Nachteile hinzuweisen, die sich mit seinem Anliegen verbinden; denn schon gezielte Fragen setzen Sachkunde voraus, über die der Versicherte oft nicht verfügt. Die Kompliziertheit des Sozialrechts liegt gerade in der Verzahnung seiner Sicherungsformen bei den verschiedenen versicherten Risiken, aber auch in der Verknüpfung mit anderen Sicherungssystemen. Die Beratungspflicht ist deshalb nicht auf die Normen beschränkt, die der betreffende Sozialleistungsträger anzuwenden hat.«

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Alleinerziehende im Spiegel der Statistik

Das Statistische Bundesamt hatte zu einer Pressekonferenz geladen – unter der Überschrift „Alleinerziehende in Deutschland“. Dem Auftrag der Institution entsprechend ging es dabei vor allem um viele Zahlen. Hinter denen natürlich viele Einzelschicksale stehen. Das Statistische Bundesamt schreibt im Vorwort zu der Veröffentlichung Alleinerziehende in Deutschland 2017: »Alleinerziehende Mütter und Väter stehen täglich vor besonderen Herausforderungen, da sie Erziehungsaufgaben und die Verantwortung für den Erwerb des Familieneinkommens nicht mit einem Partner oder einer Partnerin im gemeinsamen Haushalt teilen können. Umso schwieriger ist es für sie, Beruf und Familie zu vereinbaren. Dies schlägt sich unter anderem darin nieder, dass sie besonders häufig von materieller Armut bedroht sind. Die Problematik ist auch vor dem Hintergrund zu sehen, dass es sich bei den Alleinerziehenden um eine beständig wachsende Bevölkerungsgruppe handelt.«

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Lohnentwicklung: Erfreuliche Nachrichten von der Tariffront. Wenn man nicht im tarifpolitischen Niemandsland arbeiten muss

Das hört sich doch erst einmal gut an: Tariflöhne steigen 2018 durchschnittlich um 3,1 Prozent, so hat das WSI-Tarifarchiv seine Zwischenbilanz für das laufende Jahr überschrieben. »Unter Berücksichtigung der im 1. Halbjahr 2018 abgeschlossenen Tarifverträge und der in den Vorjahren für 2018 bereits vereinbarten Tariferhöhungen steigen die Tariflöhne in diesem Jahr um durchschnittlich 3,1 Prozent. Die Tariferhöhungen fallen damit deutlich stärker aus als in den beiden Vorjahren, in denen sie um jeweils 2,4 Prozent zugenommen haben … Bei einem durchschnittlichen Anstieg der Verbraucherpreise von 1,7 Prozent im ersten Halbjahr 2018 ergibt sich demnach ein Reallohnzuwachs von 1,4 Prozent.«

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