Immer mehr Väter tun es. Sie beziehen Elterngeld. Dennoch ist der Fortschritt eine Schnecke

Wenn man seit Jahren über bestimmte Themen berichtet, dann hat man oft den Eindruck, dass man Meldungen schon mal vor Jahren so gelesen hat. Nehmen wir als ein Beispiel die Beteiligung der Väter an der Inanspruchnahme des Elterngeldes. Dieser Wert wird gerne als ein Indikator für die Veränderungen auf der männlichen Seite der Geschlechterarrangements herangezogen und eine steigende Inanspruchnahme wird als Indikator dafür ins Feld geführt, dass nun auch endlich „die“ Väter moderner werden und der Fortschritt in Richtung auf „echte“ partnerschaftliche Rollenmodelle vorankommt.

Im Jahr 2013 wurde hier dieser Beitrag veröffentlicht, der auf die damaligen Jubelmeldungen über eine steigende Väterbeteiligung beim Elterngeld einen differenzierten Blick geworfen hat: Väter beziehen immer häufiger, aber auch immer kürzer Elterngeld. Und im Jahr 2017 wurde dann dieser Beitrag publiziert: Immer mehr bestimmte Väter mögen zeitweise das Elterngeld. Sozialpolitische Anmerkungen zu einer selektiven Geldleistung. Dort wurde nicht nur auf die zeitlich gesehen sehr begrenzte Inanspruchnahme des Elterngeldes durch die Väter hingewiesen, sondern auch auf den Tatbestand, dass deren Inanspruchnahme überaus ungleichgewichtig verteilt ist in Abhängigkeit vom Erwerbseinkommen.

mehr

Die Paketbranche boomt – und die Löhne der Paketzusteller sinken? Das darf doch gar nicht sein. Eigentlich

Erst vor kurzem konnten hier erfreuliche Nachrichten aus der Welt der Paketzusteller berichtet werden: Die Paketsparte der Deutschen Post beendet die umstrittene und seit vier Jahren andauernde Zweiklassengesellschaft in ihrem Haus, so der Beitrag Endlich mal eine gute Nachricht: Die Zweiklassengesellschaft wird beendet. Also bei der Deutschen Post und ihren Paketzustellern vom 28. März 2019. Und dort konnte man sogar den Vorstandschef der Deutschen Post, Frank Appel, mit den Worten zitieren, man wolle sich „bewusst von einem Niedriglohnwettbewerb in der Branche“ abgrenzen. 13.000 Mitarbeiter, die zuvor ausgelagert und nach den Tarifverträgen des Logistikgewerbes bezahlt wurden, kehren künftig unter den höheren Post-Haustarifvertrag zurück. Ein starkes Signal und längst überfällig.

Und nun erreichen uns solche Meldungen: Die Paketbranche boomt – die Löhne der Zusteller sinken, so haben Gregor Mayntz und Eva Quadbeck ihren Beitrag überschrieben. Bitte was? Mittlerweile müsste doch jeder mitbekommen haben, unter welchen Bedingungen viele Paketzusteller arbeiten müssen und dass in der Branche immer lauter über einen Mangel an Personal geklagt wird, mit dem man die wachsenden Paketberge abarbeiten kann. Laut Bundesnetzagentur wurden 2007 rund 1,6 Milliarden Standardpakete zugestellt, 2017 waren es eine Milliarde mehr. Zugleich wird allerorten Personal knapp. Bis zu 5000 zusätzliche Zusteller will in diesem Jahr allein die Deutsche Post anheuern.

mehr

Kein Schadensersatz für „erlittenes Leben“, urteilt der Bundesgerichtshof. Und trotzdem sind einige unzufrieden

Die Sozialpolitik und die Rechtsprechung beschäftigen sich zuweilen mit existenziellen Themen, bei denen es um Leben oder Tod geht. Und manchmal geht es um nicht weniger als den Preis des Lebens – eines ungewollten Lebens. Da werden nicht wenige gehörig schlucken müssen. Was muss man sich darunter vorstellen? »Der Sohn eines ehemaligen Patienten verklagt dessen Arzt, weil er seinen Vater zu lange am Leben erhalten habe«, kann man dem Artikel Der Preis des Lebens oder Leben um jeden Preis? von Maximilian Amos entnehmen. Der Bundesgerichtshof (BGH) musste die Frage verhandeln, »ob das Leben auch ein Schaden sein kann (BGH, VI ZR 13/18). Auf den ersten Blick mag das absurd wirken: das Leben als ersatzfähiger Posten und das sogar in negativer Hinsicht. Doch genau das fordert der Sohn eines 2011 verstorbenen Mannes, der, tödlich erkrankt und schwer dement, von seinem behandelnden Hausarzt am Leben erhalten wurde. Dieser soll nun Schadensersatz zahlen, weil sein Vater weiterleben musste, so das Begehren des Sohnes.«

Das stand am Anfang des Beitrags Schadensersatz für „erlittenes Leben“? Sollte das Weiterleben als ersatzfähiger „Schaden“ anerkannt werden, dann wird das Folgen haben, der hier am 14. März 2019 veröffentlicht wurde. Und zwischenzeitlich hat der Bundesgerichtshof seine Entscheidung in diesem Fall verkündet.

mehr