Am 16. Juli 2025 wurde hier wieder einmal aus der Welt des kirchlichen Sonderrechts berichtet, konkret um ein beim EuGH anhängiges Verfahren (aus Deutschland), in dem der Generalanwalt seine Abschlussanträge vorgelegt hat: Nichtkatholikinnen dürfen bleiben, Nicht-mehr-Katholikinnen werden rausgeworfen … Die eigentümlichen Untiefen des kirchlichen Arbeitsrechts beschäftigen (mal wieder) den Europäischen Gerichtshof – und das Bundesverfassungsgericht, so ist der Beitrag überschrieben. Konkret geht es um die Klage einer Caritas-Mitarbeiterin aus der Schwangerenberatung – ihr wurde wegen des Austritts aus der katholischen Kirche gekündigt. Der Fall wurde vom Bundesarbeitsgericht dem EuGH vorgelegt. Die Caritas darf einer Frau nicht kündigen, nur weil sie aus der Kirche ausgetreten ist – so sieht es zumindest die Generalanwältin am Europäischen Gerichtshof (EuGH) Laila Medina. Aus ihrer Sicht liegt eine nicht gerechtfertigte Diskriminierung vor, weil so eine Kündigung nur Mitarbeiter:innen treffe, die zuvor katholische Kirchenmitglieder gewesen sind (Anträge v. 10.07.2025, Az. C-258/24).
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) könnte dem Versuch einer restriktiven Ausgestaltung der Flüchtlingspolitik in Deutschland einige größere Steine in den Weg legen
In der Bundesregierung steht Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) für eine restriktive Flüchtlingspolitik, bei vielen der von ihm vorangetriebenen Maßnahmen – seien sie eher auf der symbolischen Ebene oder mit handfesten Konsequenzen verbunden – geht es vor allem um eine doppelte Signalwirkung. Doppelt im Sinne einer angestrebten abschreckenden Wirkung gegenüber potenziellen Flüchtlingen, die gar nicht (mehr) versuchen sollen, nach Deutschland zu kommen, aber auch hinsichtlich einer Botschaft nach innen, dass man jetzt endlich was gegen diese ungewollte Zuwanderung macht. In diesem Kontext sind abschreckende Maßnahmen von großer Bedeutung, damit nicht nur die eher symbolische Ebene bleibt, die natürlich schnell als das erkannt wird, was sie ist und sein muss: keine wirkliche Hürde für den Versuch, nach Deutschland zu kommen.
Der geplante Ausschluss (neuer) ukrainischer Flüchtlinge aus dem (Noch-)Bürgergeld vor dem Hintergrund neuer Erkenntnisse zum „Job-Turbo“ und seiner Wirksamkeit
In dieser schnelllebigen Zeit ist es immer wieder angeraten, nicht nur im Hier und Jetzt zu verharren, sondern regelmäßig zurückzublicken und sich zu versichern, dass man nicht die Orientierung verloren hat. Und nachzufragen, was eigentlich aus Maßnahmen geworden ist, die man vor einiger Zeit auf den Weg gebracht und deren Wirkungen sich in der Regel erst mit einem gewissen Zeitverzug einstellen (können und werden).