Immer mehr Pakete auf der Suche nach Menschen, die sie transportieren und verteilen. Die Paketdienste und ein hausgemachtes Personalproblem

Mehr als sechs Milliarden Sendungen wurden 2016 von Hermes, DPD, UPS, DHL oder anderen Kurier-Express-Paketdiensten ausgeliefert. Rund 21 Milliarden Euro Umsatz erzielte die Branche. Wir alle sind als Kunden des Online-Handels Teil dieser boomenden Branche. Die wächst und wächst, was sich natürlich auch bei der Zahl der Beschäftigten niedergeschlagen hat. Dazu berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Linken im Deutschen Bundestag „Arbeitsbedingungen bei Kurier-, Express- und Postdiensten sowie der Deutschen Post AG“ (BT-Drs. 19/656):

»Nach Angaben der Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit waren im Juni 2017 in der Wirtschaftsabteilung Post-, Kurier- und Expressdienst (53, WZ 2008) bundesweit 182.000 geringfügige Beschäftigte, 131. 000 sozialversicherungspflichtige Teilzeit- und 152. 000 sozialversicherungspflichtige Vollzeitbeschäftigte tätig. Im Vergleich zum Juni 2008 ist die Zahl der geringfügigen Beschäftigten um 1,8 Prozent, die der sozialversicherungspflichtigen Teilzeitbeschäftigten um 30 Prozent und die der sozialversicherungspflichtigen Vollzeitbeschäftigten um 44 Prozent gestiegen.«

Was für Wachstumsraten. Wir haben also derzeit 283.000 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte bei den Paketdiensten und viele der offiziell 182.000 geringfügig Beschäftigten, die hinzugerechnet werden müssen, arbeiten in der wirklichen Wirklichkeit deutlich mehr als das, was sie offiziell als Minijobber dürften. 

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Pflegenotstand: (Wieder mal) Ausländer rein! Also in die Pflege. Die verzweifelte Hoffnung stirbt offensichtlich zuletzt

Im Jahr 1963 wurde ein Chefarzt im SPIEGEL mit diesen Worten zitiert: „Das Krankenhaus ist zu einem Taubenschlag geworden.“ Und in dem Artikel Der weiße Alptraum, veröffentlicht im SPIEGEL Heft 29/1963, wird daran anknüpfend berichtet: »Der Mangel an weißen Hauben-Tauben ist einer der gewichtigsten Gründe für die Misere vieler deutscher Krankenhäuser: Wegen Schwesternmangels mußten in letzter Zeit zahlreiche Stationen und Abteilungen geschlossen, konnte manche neue Klinik gar nicht eröffnet werden.« Damals wurde von 94.352 Krankenschwestern berichtet, die laut Statistik berufstätig waren – und zugleich von 40.000 fehlenden Pflegekräften in den Kliniken.

Wahrhaft putzige Zahlen, wenn man an die heutigen Größenordnungen denkt und die man in der aktuellen Diskussion über einen Pflegenotstand parat haben sollte: Nur bezogen auf die Krankenhäuser wird für 2016 von 325.100 Pflegefachkräften (in Vollzeit) berichtet ( übrigens 1.000 weniger als im Jahr 1991). Aber die Welt der Pflege ist noch weitaus größer: Allein in der stationären und ambulanten Altenpflege sind 1,1 Mio. Beschäftigte tätig und wenn man eine Hierarchie der Dringlichkeit des Pflegenotstands aufstellen müsste, dann steht die Altenpflege ganz oben auf der Liste.

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Abgespeist mit niedrigen Renten und dem Verweis auf die Grundsicherung: Mütter, Kindererziehungszeiten und ein Ping-Pong-Spiel auf höchstrichterlicher Ebene

Wieder eine der so trocken daherkommenden Mitteilungen des Statistischen Bundesamtes, hinter der sich hunderttausende Einzelschicksale verbergen: 1.059.000 Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung im Dezember 2017. Das waren 3,2 Prozent mehr Leistungsberechtigte als im Dezember 2016. Während rund 515.000 Menschen Grundsicherung wegen einer Erwerbsminderung und unterhalb der Bedarfsschwelle liegenden Einkünften auf diese Sozialhilfeleistung angewiesen waren, wurden gleichzeitig 544.000 Empfänger/innen von Grundsicherung im Rentenalter registriert. Die Entwicklung der Zahlen bezogen auf diese Teilgruppe der Grundsicherungsempfänger nach dem SGB XII seit ihrer Einführung im Jahr 2003 ist in der Abbildung dargestellt. Wobei gleich an dieser Stelle darauf hingewiesen werden muss, dass es sich um eine ausgeprägte Unterschätzung der Sozialhilfebedürftigkeit unter den Senioren handelt, denn immer noch geht man von einer ausgeprägten Nicht-Inanspruchnahme eigentlich zustehender Sozialhilfeleistungen bei den älteren Menschen aus. Dafür gibt es ganz unterschiedliche Gründe wie Schamgefühle, zum „Amt“ gehen zu müssen, Ängste vor der Bedürftigkeitsprüfung im Sozialamt, aber immer wieder wird auch die Angst vorgetragen, die Wohnungen verlassen zu müssen, in denen die Betroffenen teilweise seit Jahrzehnten leben, denn bei der Grundsicherung gelten die gleichen Regeln wie bei den Unterkunftskosten der Hartz IV-Empfänger – die Kosten und damit die Wohnungen müssen „angemessen“ sein, neben der Miete bezieht sich das auch auf die Größe der Wohnungen und bei Überschreiten der Richtwerte werden die Betroffenen aufgefordert, sich eine „billigere“ Wohnung zu suchen (die sie in vielen Gegenden angesichts der Nachfrageverhältnisse in diesem Bereich kaum bis gar nicht finden können). Bei älteren Menschen kommt hinzu, dass die Wohnungsfrage und damit verbundenen die Einbettung in einen ganz bestimmten Raum von besonderer existenzieller Bedeutung ist. 

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Ins Uferlose oder nur eine Anerkennung der Realitäten? Nicht nur die FDP will eine „Flexibilisierung“ des Arbeitszeitgesetzes

Viele werden sich erinnern an die aufgeheizte Debatte vor und direkt nach der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns von damals 8,50 Euro pro Stunden zum 1. Januar 2015. Im Vorfeld hatten zahlreiche Ökonomen, gefangen in ihrem primär betriebswirtschaftlichen Lohndenken, massive Arbeitsplatzverluste an die öffentliche Wand gemalt und damit zu einer erheblichen Verunsicherung beigetragen. Nun wissen wir, dass es anders gekommen ist, die „Jobkatastrophe“ auf dem deutschen Arbeitsmarkt ist ausgeblieben. Dafür gibt es mehrere Gründe. Ein wenig echtes volkswirtschaftliches Denken hätte schon damals geholfen, die Visionen eines kostensteigerungsinduzierten Beschäftigungsabbaus zu relativieren.

Aber das soll hier nicht erneut zum Thema gemacht werden (vgl. dazu beispielsweise den Beitrag „Manche sind einfach schlechte Verlierer“. Keine Beschäftigungsverluste durch den Mindestlohn? Dann ist er eben für keine möglicherweise entstandenen Jobs verantwortlich vom 16. Dezember 2016). Hier soll an einen Beitrag erinnert werden, die anschlussfähig ist an eine andere Debatte, die auf den ersten Blick nichts mit dem gesetzlichen Mindestlohn zu tun hat – die von mehreren Seiten, vor allem aus dem Arbeitgeberlager immer wieder geforderte „Flexibilisierung“ des Arbeitszeitgesetzes, was nun durch einen Vorstoß der oppositionellen FDP im Deutschen Bundestag ein Update erfahren hat.

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Wenn „unser“ Kindergeld ins Ausland fließt – dann kann es sich nur um „EU-Irrsinn“ handeln. Oder ist es wieder einmal komplizierter?

Das war eine dieser Meldungen, die sogleich aufgegriffen werden – von interessierter Seite, mit sicherem Instinkt ahnend, dass das den Blutdruck des Publikums ansteigen lassen wird: Kindergeldzahlungen an ausländische Konten seit 2010 fast verzehnfacht, so ist der Artikel von Jörg Kallmeyer vom Redaktionsnetzwerk Deutschland überschrieben. »Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat im Jahr 2017 rund 343 Millionen Euro Kindergeld an Konten im Ausland gezahlt. Damit haben sich die Kindergeldzahlungen ins Ausland seit 2010 (35,8 Millionen Euro) fast verzehnfacht.« Da läuft doch was auf dem Ruder, wird der eine oder andere denken – und so etwas greift die BILD-Zeitung gerne auf, die am 22.03.2018 auf der Titelseite dem einen oder anderen das Denken und die Urteilsfindung abgenommen hat: „EU-Irrsinn mit unserem Kindergeld“. Allein darin stecken bereits alle erforderlichen Ingredienzien aus der Küche des populistischen Geschmacks. Na klar, die EU mal wieder und dann auch noch „unser“ Kindergeld. Da muss man dann doch wieder mal genauer hinschauen. 

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