Endlich mal eine gute Nachricht: Die Zweiklassengesellschaft wird beendet. Also bei der Deutschen Post und ihren Paketzustellern

Im Jahr 2015 wurde hier ein Beitrag veröffentlicht, der sich mit dem damaligen Streik bei der Deutschen Post beschäftigt hat. Folgende Ausgangssituation wurde beschrieben: »Die Ausgründung von Billig-Tochtergesellschaften (DHL Delivery) und die zwischen 20 und 30 Prozent geringere Bezahlung der dort Beschäftigten wurde völlig zu Recht erkannt als eine Rutschbahn nach unten für die gesamten Beschäftigungsbedingungen im Konzern. Dagegen hat man sich zur Wehr setzen wollen – verständlich, denn warum sollen die Beschäftigten auch noch dabei zusehen, wie sie dafür herhalten müssen, die nach oben getriebenen Renditeversprechen des Konzernvorstands zu bedienen – wohlgemerkt in einem Unternehmen mit einem Gewinn in Höhe von fast 3 Milliarden Euro, also keinesfalls in erheblichen wirtschaftlichen Schwierigkeiten steckend, die ein Entgegenkommen der Mitarbeiter nachvollziehbar bzw. diskussionswürdig hätte erscheinen lassen?« Wegen der Ausgliederung der damals noch 49 regionalen Zustell-Tochtergesellschaften, die seither jeweils unter dem Namen „Delivery“ firmieren, war es im Sommer 2015 zu wochenlangen Streiks gekommen. Der Titel des damaligen Beitrags – Das Ende des Post-Streiks: Ein „umfassendes Sicherungspaket“ (für die, die drin sind) und ein verlorener Kampf gegen die Billig-Post – verhieß nichts Gutes hinsichtlich dessen, was der Arbeitskampf gebracht hat: »Und was ist nun raus gekommen nach vier Wochen Dauer-Streik? In der Gesamtschau von außen muss man zu dem Ergebnis kommen – nicht viel. Vor dem Hintergrund der Tatsache, dass die Gewerkschaft einen unbefristeten Streik, also gleichsam die letzte Stufe des Arbeitskampfes, gezündet hatte, drängt sich der Eindruck auf: Eine krachende Niederlage für die Gewerkschaft.«

»Es sei nicht gelungen, die Deutsche Post AG von einer Rücknahme der DHL Delivery GmbHs zu überzeugen.« So der damalige O-Ton der Gewerkschaft. Und das ist nur die eine Hälfte der Wahrheit. Man hatte zwar Bestandsschutz für die Insider bekommen – aber die andere Seite der Medaille: alle Neueinstellungen in der boomenden Paketzustellung sollen über die Billig-Töchter laufen. So war das 2015.

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Inklusion – „vorerst“ gescheitert?

Am 26. März 2009 trat die UN-Behindertenrechtskonvention für die Rechte von Menschen mit Behinderungen in Kraft. »Anfänglich war eine regelrechte „Inklusionseuphorie“ in den Bundesländern zu spüren: Alle sollten bald gemeinsam lernen, Förderschulen sollten aufgelöst werden. Doch mittlerweile hat sich der Wind gedreht«, so beispielsweise Claudia van Laak in ihrem Beitrag Deutschland und die Inklusion. Darin wird man sofort auf eine der typischen Verengungen der „Inklusionsdebatte“, die man in Deutschland zur Kenntnis nehmen muss, gestoßen: Wenn über „Inklusion“ gesprochen wird, dann war und ist die Debatte extrem „schullastig“. Es geht dann um die Frage einer Inklusion im Sinne einer Auflösung von „Sondereinrichtungen“ und der Eingliederung von Kindern und Jugendlichen in die „Regeleinrichtungen“ des Schulsystems. Das wurde in den vergangenen Jahren auch in diesem Blog immer wieder aufgerufen, vgl. beispielsweise den Beitrag Inklusion an Schulen: Von einer absoluten Armutserklärung für ein Land wie Deutschland bis zu nicht finanzierbaren Doppelbesetzungen vom 3. Mai 2017.

Nun wird der eine oder andere, der tatsächlich ein Blick in die UN-Konvention geworfen hat, irritiert anmerken, dass doch der Anspruch dieses Übereinkommens weit über den Schulbereich hinausreicht und Inklusion verstanden werden muss als eine umfassende und alle gesellschaftlichen Bereiche umfassende Gestaltung hin zu einer gelingenden Teilhabe von Menschen mit Behinderungen. Eine Engführung „nur“ auf den Bereich der Schulen kann man dem Dokument nicht entnehmen. Aber dennoch kreist genau um dieses Feld ein Großteil der bisherigen expliziten Inklusionsdebatten. 

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Schlagzeilen-Politik und die Notwendigkeit, genauer hinzuschauen: Rumänen und Bulgaren in Hartz IV – und auf dem deutschen Arbeitsmarkt

Es ist ja eine Binsenweisheit: Mit Schlagzeilen macht man Politik – vor allem, wenn man berücksichtigt, dass viele Leser oftmals über die Headline nicht hinauskommen bzw. diese bewusst-unbewusst als zentrale Botschaft mitnehmen auf ihrem weiteren Lebensweg. Die BILD-Zeitung beherrscht dieses Metier – gleichsam potenziert mit einer entsprechenden Schriftgröße – wie kaum eine andere Zeitung, aber die gerne seriöser daherkommenden Ableger des Springer-Konzerns können das auch. Ein Beispiel: Zahl der Hartz-IV-Bezieher aus Bulgarien und Rumänien hat sich verdreifacht, so ist ein Artikel der WELT überschrieben. Schafft man es dann noch unter die Überschrift, dann wird man mit dieser Botschaft versorgt: »Von einer gezielten Einwanderung ins Sozialsystem will ein Migrationsforscher nicht sprechen. Dennoch beziehen heute deutlich mehr Bulgaren und Rumänen in Deutschland Hartz IV als noch vor fünf Jahren.« Und so mancher Leser wird sich bestätigt fühlen.

Denn seien wir ehrlich: Wenn man die Bürger befragen würde, was sie mit Rumänen und Bulgaren assoziieren, dann werden viele antworten: „Problemhäuser“ im Ruhrgebiet und einigen anderen Städten, „Armutszuwanderung“, „Kindergeld-Missbrauch“, um nur einige zu nennen. Nur sehr wenigen wird möglicherweise einfallen, dass tausende Ärzte und Ärztinnen aus diesen beiden Armenhäusern der EU in deutschen Krankenhäusern den Laden mit am Laufen halten. Und dass viele Produkte des primären Sektors wie Spargel und andere Leckereien niemals ohne die Saisonarbeiter aus diesen Ländern den deutschen Boden verlassen würden.

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Links blinken und rechts abbiegen? Der Billigflieger Ryanair beschäftigte illegal Flugbegleiter. In Deutschland haben die Behörden jetzt geholfen, das Modell zu legalisieren

Seit vielen Jahren wird auch in diesem Blog immer wieder über die Praktiken beim Billigflieger Ryanair berichtet. Es ist sicher keine Übertreibung, wenn man zu dem Befund kommt, dass dieses Unternehmen gleichsam stellvertretend für Lohndumping auf dem Rücken der Beschäftigten steht. Am 25. März 2017 wurde in einem längeren Beitrag unter der Überschrift Das moderne Prekariat sitzt nicht (nur) in sozialen Brennpunkten. Sondern auch im Cockpit und fliegt über den Wolken ausführlich darüber berichtet, wie das irische Unternehmen einen Teil seiner Piloten als angeblich Selbstständige fliegen lässt, um erhebliche Kosten zu sparen: »Das ausgeklügelte System aus britischen Personaldienstleistern, Hunderten von „irischen“ Pilotenfirmen und europäischen „Betriebsstätten“ ist auch für die Behörden nur schwer zu durchschauen.« Diese seit Jahren diskutierte und beispielsweise von der Staatsanwaltschaft Koblenz auch verfolgte undurchsichtige Praxis richtete sich nicht nur gegen Piloten, sondern auch gegen die Flugbegleiter.

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Pflege-TÜV 2.0: Noten werden abgeschafft. Also nicht in den Schulen, aber in der Pflege und dort soll schrittweise ein neues „Pflegetransparenzsystem“ eingeführt werden

Wer erinnert sich nicht an die vielen kritischen Berichte über die „Pflegenoten“ für Pflegeheime. Denn die haben den Eindruck erweckt, dass Deutschland flächendeckend ein Land der Einser-Einrichtungen sei. Dass selbst Heime, die wegen gravierender Pflegemängel in den Fokus der Berichterstattung und der Aufsichtsbehörden genommen wurden, auf dem Papier mit Bestnoten geglänzt haben. Bisher liegt die Durchschnittsnote für Deutschlands Heime bei 1,2. Und die massive Kritik an dem dahinter stehenden Bewertungssystem wurde über Jahre vorgetragen.

So beginnt der Beitrag Neuer Anlauf beim „Pflege-TÜV“: Jetzt wird aber wirklich alles besser. Oder doch nicht? vom 22. November 2018. Die Absichten bei der Einführung des Systems waren die besten. Mit einem Benotungssystem für Pflegeheime sollten „schwarze Schafe“ kenntlich gemacht, der Wettbewerb gefördert und den „Kunden“ ein verlässlicher Qualitätsüberblick geboten werden. Angesichts der Tatsache, dass mehr als 300.000 Pflegebedürftige und ihre Angehörigen suchen jedes Jahr einen Heimplatz suchen, eine ehrenwerte und wichtige Sache. Mit dem Pflege-Weiterentwicklungsgesetz (§ 115 Abs. 1a SGB XI) wurde seit Juli 2008 erstmals die Möglichkeit für Versicherte geschaffen, relevante Prüfergebnisse des MDK und des PKV-Prüfdienstes in der stationären Pflege laienverständlich zugänglich zu machen. Doch einige Jahre nach seiner Einführung gaben Experten dem sogenannten Pflege-TÜV selber mieseste Noten. Irgendwann hat man auch in der Politik ein Einsehen gehabt, dass es so nicht weitergeht. Der Gesetzgeber hat daraufhin im Jahr 2015 die Betreiber von Pflegeeinrichtungen und -diensten sowie die Krankenkassen verpflichtet, bis zum Frühjahr 2017 ein neues Bewertungsverfahren zu entwickeln – aber die kamen wie so oft nicht termingerecht in die Puschen.

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