Wenn Ungleichheit und sogar Armut zum Top-Thema werden, weil Ökonomen sich der Sache annehmen. Bedenkenswerte Aspekte einer ökonomischen Kritik der Ungleichheit und ihre Grenzen

Was ist denn da los? Seit Jahren wird seitens der Mainstream-Ökonomen das Thema Ungleichheit und (mögliche) negative Folgen daraus für die Gesellschaft marginalisiert und reflexhaft alle Diskussionsstränge hinsichtlich der (möglichen) Konsequenzen aus einer zunehmenden Ungleichheit als „Umverteilungsideologie“ und damit irgendwie ewiggestrig gebrandmarkt. Und wenn dann auch noch das Thema „Armut“ aufgerufen wird, setzt ein breites mediales Gegenfeuer ein, voller Empörung dahingehend, diesen Begriff in Deutschland überhaupt zu verwenden. Bei uns ist doch keiner arm. Man denke an dieser Stelle nur an die aggressiven Abwehrreaktionen, die von den „Armutsberichten“ ausgelöst werden. Das konnte jüngst erst wieder studiert werden am Beispiel des neuen Armutsberichts des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes, der diesmal zusammen mit weiteren Organisationen aus dem Sozialbereich herausgegeben wurde (vgl. dazu den Beitrag Von der Armut, ihren Quoten, ihrer kritischen Diskussion – und von abstrusen Kommentaren vom 23. Februar 2016 oder speziell zu den Folgen der Individualisierung, Personalisierung und Moralisierung von Arbeitslosigkeit und Armut das Interview: „Es geht darum, den Begriff Armut zu töten“). Aber offensichtlich tut sich was. Eine Menge im Vergleich zu den vergangenen Jahren, in denen die Marginalisierung des Themenfeldes innerhalb der Volkswirtschaftslehre in Deutschland durchaus erfolgreich gewirkt hat. Das Außenseiter- oder „linke“ Thema erfährt in diesen Tagen eine enorme Resonanz in den Medien. Wenn die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) eine eigene Rubrik Arm und Reich einrichtet und zahlreiche Artikel abfeuert, dann muss etwas in Bewegung gekommen sein. Offensichtlich sind die (Mainstream-)Ökonomen-Reihen nicht mehr fest geschlossen. Dazu gehört auch die Tatsache, dass das Nachrichtenmagazin DER SPIEGEL eine Titelgeschichte bringt unter der Überschrift „Die geteilte Nation. Deutschland 2016: Reich wird reicher, arm bleibt arm“ und darüber auch Werbung macht für das neue Buch des Präsidenten des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW), Marcel Fratzscher, das unter dem in Ökonomen-Kreisen fast schon revolutionär daherkommenden Titel Verteilungskampf. Warum Deutschland immer ungleicher wird (was bislang immer vehement bestritten wurde) veröffentlicht worden ist.

Der DIW-Chef Marcel Fritzsche hat sich für seine Zunft hier in Deutschland weit aus dem Fenster gelehnt: „Die soziale Marktwirtschaft existiert nicht mehr“, so wird er vom SPIEGEL zitiert. Ein echter Verstoß gegen ein semantisches Heiligtum. Aber letztendlich – und das erklärt einen Teil des derzeitigen Hypes um das Thema – reihen sich nun auch einige der prominenten Vertreter der Volkswirtschaftslehre in Deutschland ein in einen Trend, eine Bewegung, die in den angelsächsischen Ländern schon seit längerem diskutiert wird. Bereits im vergangenen Jahr meldete sich der Wirtschaftsnobelpreisträger Joseph Stiglitz mit dem Buch „Reich und Arm. Die wachsende Ungleichheit in unserer Gesellschaft“ zu Wort. Und es braucht sicher nicht mehr ausführlich begründet werden, warum Thomas Piketty mit seinem 2014 veröffentlichten Werk Das Kapital des 21. Jahrhunderts hier angeführt werden muss, wenn es um eine explizit ökonomische Kritik an der Ungleichheit geht.

Ende vergangenen Jahres erschien der von Ulrich Schneider herausgegebene Sammelband Kampf um die Armut. Von echten Nöten und neoliberalen Mythen. In diesem Buch findet man auch einen Beitrag von mir, der das jetzt so in den Mittelpunkt gerückte Thema – eine ökonomische Kritik an der Ungleichheit – behandelt hat. Dabei geht es darum, aufzuzeigen, dass es gute ökonomische Gründe geben kann, zum einen die zunehmende Ungleichheit als fundamentales und damit auch im Wirtschaftssystem wirkendes Problem zu identifizieren, zum anderen aber ist der Beitrag auch ein Plädoyer, sich nicht „nur“ begrenzen zu lassen auf die Gruppe der nach der heutigen statistischen Konvention armen bzw. armutsgefährdeten Menschen, sondern die „unteren 40 Prozent“ einer Gesellschaft in den kritischen Blick zu nehmen:

Stefan Sell: Das ist keine Armut, sondern »nur« Ungleichheit? Plädoyer für eine »erweiterte Armutsforschung« durch eine explizit ökonomische Kritik der Ungleichheit, S. 87-110.

Daraus einige hier relevante Aspekte, wobei sich angesichts der Komplexität eine zugegeben anforderungsvolle Textlänge sowie entsprechende Fußnoten mit Quellenhinweisen nicht vermeiden lassen:

Armut ist ein Teilbereich von Ungleichheit. Und Ungleichheit kann sich zwischen Staaten bzw. Gesellschaften und innerhalb von Staaten bzw. Gesellschaften ausprägen.

Dass es einem deutschen Hartz IV-Empfänger materiell besser geht als den Näherinnen in Bangladesch ist unstrittig, reflektiert aber erst einmal nur die Wohlstandsunterschiede zwischen den beiden Ländern.

Ein anderes, nicht nur räumlich näherliegendes Beispiel: Die enormen Wohlstandsunterschiede zwischen den Armenhäusern der EU, also Bulgarien und Rumänien, zu Deutschland sind Quelle folgenreicher Entscheidungen. Mobile Arbeitskräfte, sowohl mit sehr hohen Qualifikationen (man denke hier nur an die Ärzte aus den beiden Ländern, die mittlerweile in deutschen Krankenhäusern den Betrieb aufrecht erhalten, vor allem in Ostdeutschland) wie auch mit niedrigeren Qualifikationen (die dann als Werkvertragsarbeiter in den deutschen Billig-Schlachthöfen tätig sind oder auf dem Bau, um nur zwei Beispiele zu nennen), führen alle auf ihre Art zu einer weiteren Wohlstandssteigerung in Deutschland (und spiegelbildlich zu enormen, in den profitierenden Ländern in aller Regel völlig ausgeblendeten gesellschaftlichen Verwüstungen in den Ländern, aus denen die Migranten kommen. Man verdeutliche sich das am Beispiel der geschätzt 150.000 – 200.000 osteuropäischen Frauen, die als Haushaltshilfen und Pflegekräfte in Familien in Deutschland dazu beitragen, dass unser Pflegesystem noch nicht zusammengebrochen ist. Viele dieser Frauen haben Familie und müssen monatelang ihre Kinder zurück lassen. Viele von ihnen müssen als Folge der Pendelmigration, die sich hier entwickelt hat, monatelang irgendwie allein über die Runden kommen, wenn sie nicht aufgefangen werden können durch daheim vorhandene Familienmitglieder).
Ein Teil des von den Migranten hier erwirtschafteten Geldes fließt über Transfers an die Familien wieder zurück in die Heimatländer. Aber mit Blick auf den Entzug an Arbeitskräften, vor allem wenn es sich um solche mit teuren Investitionen in deren Humankapital handelt wie bei den Ärzten, führt zu erheblichen Wohlstandsverlusten für die abgebenden Länder.  Und in vielen Fällen ist das Auslöser mittel- und langfristig oftmals zerstörerischer Prozesse bei den schwächeren Playern, die übrigens dazu führen, dass entsprechend des Matthäus-Prinzips die, die schon viel haben, immer mehr oder alles bekommen, während die anderen leer ausgehen. Wir sind hier bei dynamischer Betrachtung eben konfrontiert mit kumulativen Prozessen, oftmals in Form einer Scherenentwicklung.

Wenn wir den Blick weiten von der Unsinnigkeit eines anscheinend (wieder) in Richtung auf irgendeine „absolute“ Armutsdefinition zielenden Diskurses über die letztendlich „defensive“ Verteidigung gesetzter relativer Einkommensschwellenwerte zur Bestimmung von Armut und Armutsgefährdung hin zu einer kritischen Betrachtung der Ökonomie der Ungleichheit, dann zeigen viele neuere Studien, dass Ungleichheit auch und gerade nach den Kriterien und Bezugssystemen der „etablierten“ Wirtschaftswissenschaft zunehmend negativ gesehen wird. Und dies eben nicht nur hinsichtlich der individuellen Verwüstungen, die eine ausgeprägte und wachsende Ungleichheit innerhalb einer Gesellschaft anrichten, sondern gerade volkswirtschaftlich im Sinne einer negativen Ungleichheitsbilanz bei Parametern wie Wirtschaftswachstum, Innovationen usw.

Nun gab und gibt es schon immer auch eine sehr kritische Linie innerhalb der Wirtschaftswissenschaft, die schon lange auf die Problematik der Ungleichheitsfolgen hingewiesen und wirtschaftspolitische Konsequenzen eingefordert hat, was sie zugleich ihre Marginalisierung befördert, denn diese Konsequenzen können hinsichtlich eines Ziels, das da lautet Ungleichheit zu reduzieren, nur umverteilender Natur sein, was immer auch bedeutet, das man irgendwo und vor allem jemanden etwas weg nehmen muss. Stellvertretend für diese Linie muss die Arbeitsgruppe Alternative Wirtschaftspolitik genannt werden, die jedes Jahr ihr Memorandum, eine Art Gegengutachten zu dem Jahresgutachten der fünf Wirtschaftsweisen, veröffentlicht. Auch im Memorandum 2015 kann man in der Kurzfassung unter der Überschrift „Das Dilemma der ungleichen Verteilung“ lesen:

„Der Schlüssel für eine andere wirtschaftliche Entwicklung liegt (neben der Re-Regulierung der Finanzmärkte) in der Verteilung von Einkommen und Vermögen. Die Arbeitsgruppe Alternative Wirtschaftspolitik weist seit vielen Jahren auf den eigentlich trivialen Zusammenhang hin: Ohne eine Steigerung der Masseneinkommen (Löhne und Transferleistungen) gibt es keine Ausweitung der privaten Konsumausgaben. Ohne eine bessere Finanzausstattung des Staates werden die öffentlichen Investitionen nicht erhöht. Ohne eine stärkere Nachfrage werden auch die privaten Investitionen nicht gesteigert. Lange Zeit war die Arbeitsgruppe Alternative Wirtschaftspolitik damit die einsame und wenig beachtete Ruferin in der Wüste.“ 1)

Auch das in der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung angesiedelte Institut für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) unter Leitung von Gustav Horn hat sich immer wieder durch fundierte Beiträge in die ökonomische Diskussion über Ungleichheit und ihre Folgen eingebracht. So publizierte das IMK im September 2014 eine Veröffentlichung mit der Überschrift „Wirtschaftskrise unterbricht Anstieg der Ungleichheit“. 2)  Der krisenbedingte Einbruch der Unternehmens- und Vermögenseinkommen Ende der 2000er Jahre im Kontext der großen Finanz- und Wirtschaftskrise hat den Anstieg der Einkommensungleichheit kurzfristig durchbrochen. Aber: Mittelfristig scheint der Trend ansteigender Einkommensungleichheit jedoch anzuhalten, da die Unternehmens- und Vermögenseinkommen im Zuge der gesamtwirtschaftlichen Erholung seit 2012 wieder überproportional steigen.

Im Oktober 2014 veröffentlichte das IMK eine Studie mit dem Titel „Einkommens- und Vermögensverteilung in Deutschland: Eine makroökonomische Sicht“. 3)  Diese Untersuchung ist deshalb auch besonders relevant, weil sie Bezug nimmt auf die Debatte rund um Thomas Piketty und sein Buch „Das Kapital im 21. Jahrhundert“. Bereits vor Pikettys Bestseller hatten Ergebnisse der Verteilungsforschung in Deutschland vermehrt für Schlagzeilen gesorgt. Beispielsweise zeigten Studien der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung,  dass die Einkommensungleichheit in den letzten eineinhalb Jahrzehnten in kaum einem anderen OECD-Land stärker gestiegen ist als in Deutschland. „Ebenfalls für großes Aufsehen sorgten im vergangenen Jahr die Ergebnisse einer von der Europäischen Zentralbank (EZB) koordinierten Haushaltsbefragung (HFCN 2013), wonach die Vermögensungleichheit innerhalb der Europäischen Union in Deutschland nach Österreich am größten ist“, so das IMK in seinem Report.

Die IMK-Studie hat einerseits aufzeigen können, welche Datenlücken wir in Deutschland im oberen Einkommens- und Vermögensbereich derzeit (noch) haben, was insgesamt zu einer erheblichen Unterschätzung der Ungleichheitsstrukturen führt. Zugleich aber finden wir im Fazit eine gute Überleitung zu dem nächsten Begründungsstrang einer ökonomischen Kritik an der wachsenden Ungleichheit:

„Die Debatte zur Wiedereinführung der Vermögensteuer … und zur Anhebung des Einkommensteuersatzes für Spitzenverdiener sollte viel starker als bisher unter dem Aspekt geführt werden, dass eine Reduzierung der ökonomischen Ungleichheit auch die Gefahr zukünftiger Wirtschaftskrisen senkt. Nach den Erfahrungen der Großen Depression wurde der Zusammenhang zwischen Ungleichheit und makroökonomischer Instabilität schon einmal verstanden. In den USA etwa erhöhte der Wealth Tax Act als Teil des New Deal von Präsident Franklin D. Roosevelt und als Antwort auf die Weltwirtschaftskrise von 1929 den Spitzensteuersatz der Einkommensteuer auf 79 %.“

Bei allen Argumenten, die bislang zitiert wurden, kann und wird man natürlich aus dem Mainstream den Einwand hören, dass es sich um Minderheitenmeinungen handelt, um keynesianisch argumentierende Ökonomen. Deshalb macht es Sinn, in einem nächsten Schritt aufzuzeigen, dass eine explizit ökonomische Kritik an der Ungleichheit, vor allem an der weiter zunehmenden Ungleichheit, auch und immer öfter aus Institutionen kommt, denen man nun in keinerlei Hinsicht das Etikett „linke“ Ökonomen oder Abweichler von der herrschenden Meinung hinsichtlich ihrer volkswirtschaftlichen Analysen aufkleben kann: Gemeint sind hier die OECD, der Internationale Währungsfonds und die Weltbank.

Wegweisend sind die Studien der OECD zum Thema Ungleichheit, die nicht nur umfangreiche Analysen vorgelegt, sondern auch explizit wirtschafts- und sozialpolitische Schlussfolgerungen gezogen haben.

Bereits 2008 (Growing Unequal? Income Distribution and Poverty in OECD Countries) und 2011 (Divided We Stand. Why Inequality Keeps Rising) hatte die OECD zwei umfangreiche Studien über die zunehmende Ungleichheitsentwicklung in den OECD-Staaten veröffentlicht.  2015 folgte eine weitere und überaus hilfreiche Studie unter dem Titel „In It Together. Why Less Inequality Benefits All“, in der materialreich nachgewiesen wird, warum es aus einer explizit ökonomischen Perspektive sehr viel Sinn macht, sich in das Lager der Ungleichheitskritiker und derjenigen, die durch wirtschafts- und sozialpolitische Maßnahmen eine Umsteuerung anstreben, zu schlagen. 4)

Die beiden entscheidenden Punkte in dieser Studie aus dem Jahr 2015: Die OECD weist zum einen darauf hin, dass gesicherte empirische Evidenz dafür vorliegt, dass die mittlerweile gegebenen Ungleichheitsstrukturen erheblich negative Effekte auf das langfristige Wirtschaftswachstum haben. Und zum anderen kann die OECD zeigen, dass es sinnvoll ist, sich nicht wie bislang zu fokussieren auf die untersten 10 Prozent einer Gesellschaft, also auf die Ärmsten der Armen (und wie die Deutschen sagen würden: „Armutsgefährdeten“), sondern der festgestellte größte Einflussfaktor auf die negativen Effekte von Ungleichheit auf das Wachstum ist die zunehmende Lücke zwischen „lower income households“ und dem Rest der Bevölkerung – wobei mit „Niedrigeinkommenshaushalten“ die unteren 40 Prozent gemeint sind. Gerade für Deutschland wichtig ist dann diese Schlussfolgerung: „Countering the negative effect of inequality on growth is thus not just about tackling poverty but about addressing low incomes more broadly.“ 5)

Dies ist eine Aufgabe, die sich gerade in Deutschland stellt – denn viele Menschen in den unteren 40 Prozent haben in den vergangenen Jahren eine erhebliche Verschlechterung beispielsweise der Arbeitsbedingungen, zu denen auch die Löhne gehören, erleben müssen. Gleichzeitig sind sie Arbeitslosigkeit wie auch den Kostensteigerungen beispielsweise bei Mieten und Strom wesentlich härter ausgesetzt als die oberen 60 Prozent. In diese Gruppe der 40 Prozent fallen eben nicht nur die Hartz IV-Empfänger, sondern zugespitzt formuliert die „wahren“ Leistungsträger, die viele Unternehmen und Dienstleistungen am Laufen halten.

Bei den wirtschafts- und sozialpolitischen Schlussfolgerungen der OECD fällt auf, dass darauf hingewiesen wird, dass es eben nicht ausreicht so viel Erwerbsarbeit wie nur möglich zu schaffen, egal, wie die ausgestaltet ist. Die OECD-Ökonomen plädiere für eine Beschäftigungsförderung in Verbindung mit einer Ausrichtung auf Jobs guter Qualität. Die vielen Jobs schlechter Qualität, von denen wir gerade im angeblichen „Jobwunderland“ Deutschland ein Lied singen können, haben nach den vorliegenden Analysen in vielen Ländern, auch bei uns, dazu beigetragen, dass die Ungleichheit zugenommen hat und weiter ansteigen wird, wenn sich nichts ändert. Und auch hinsichtlich der Gestaltung des Steuer-Transfer-Systems für eine effiziente Umverteilung streuen die OECD-Ökonomen Salz auf die Wunden vieler Umverteilungsgegner: Die OECD fordert, dass die Progression im Steuersystem wieder ausgebaut wird, sie plädiert für eine Erhöhung der Einkommenshilfen für untere Einkommensgruppen und betont die antizyklische Ausgestaltung der Sozialausgaben, was eben bedeuten würde, sie in Krisen gerade nicht zu kürzen. Alles Teufelszeug für viele, die sich ansonsten immer auf „die“ Ökonomen berufen.

Abschließend wieder zurück zum DIW-Chef. Ungleichheit kostet Wachstum, so hat Markus Sievers seinen Artikel über das neue Buch von Marcel Fratzscher überschrieben. Darin findet man diese Zusammenfassung der Fratzscher’schen Argumentation:

»Fratzscher stützt seinen Befund auf drei Indikatoren. Erstens seien die Vermögen in keinem anderen Land der Eurozone ungleicher verteilt. Die ärmere Hälfte der Bevölkerung besitze praktisch gar kein Vermögen, wenn man die Schulden und andere Verpflichtungen berücksichtige. Aber auch an der Spitze sei Deutschland „extremer als seine Nachbarn“. Im kaum einem anderen Land auf dem Kontinent besäßen die reichsten zehn Prozent größere Vermögenswerte. Zweitens klaffe die Schwere auch bei den Einkommen zunehmend auseinander. Rund die Hälfte der Arbeitnehmer büße seit 15 Jahren an Kaufkraft an. Über deutliche Zuwächse dürften sich allein die mit den höchsten Löhnen freuen. Und drittens beklagt der DIW-Präsident die geringe Mobilität. Wer es einmal geschafft habe, müsse kaum befürchten, seine Position wieder zu verlieren. Am stärksten ausgeprägt ist der Stillstand laut Fratzscher bei den oberen und unteren zehn Prozent.

Vor allem auf den letzten Punkt, die Chancenungleichheit, stellt der Volkswirt ab. Sie sieht er auch als Hemmnis für die wirtschaftliche Entwicklung. Lange sahen Ökonomen große Unterschiede zwischen Oben und Unten als notwendiges Übel. Nötig, um den Einzelnen zu motivieren, sich anzustrengen. An dieser Überzeugung, jedenfalls in dieser Schlichtheit, rütteln seit einigen Jahren internationale Organisation wie der IWF oder die OECD mit Studien. Fraztscher schließt sich diesen Zweifeln an der orthodoxen Lehre an. „Von zu hoher Ungleichheit werden nicht nur die Einzelpersonen, sondern auch die Wirtschaft und Gesellschaft insgesamt geschwächt“, folgert Fratzscher. Genau dies sei in Deutschland der Fall. Und er verweist auf Berechnungen der OECD, denen zufolge der Anstieg der Einkommensungleichheit seit den 1990er Jahren sechs Prozent an Wirtschaftsleistung gekostet hat.«
Ganz schwach wird es aber bei den politischen Schlussfolgerungen, über die berichtet wird: »Von der Politik verlangt er vor allem mehr Anstrengungen in der Familien- und Bildungspolitik, etwa mehr Unterstützung durch Kitas und eine ordentliche Betreuung in den Schulen. Einen stärkeren Ausgleich durch Steuern lehnt Fratzscher ab. Deutschland verteile mit seinem Steuern- und Abgabensystem genug Geld um – allerdings viel zu oft innerhalb von Einkommensklassen und ohne großen Effekt auf den Zusammenhalt der Gesellschaft.«

Schwach nicht deshalb, weil er die Familien- und Bildungspolitik anspricht und in das Zentrum zu rücken versucht – sondern wenn man weiß, wie schwer kompensatorische Ansätze über die Bildungspolitik zu realisieren sind und was wir mittlerweile wissen über die Scherenentwicklung zwischen „guter“ und „schlechter“ Kindheit, dann muss man schon sehr optimistisch sein, um daran zu glauben, in Kitas und Schulen den Schlüssel für eine fundamentale Schubumkehr bei der Ungleichheitsentwicklung gefunden zu haben. Daran haben sich schon Generationen vorher relativ erfolglos abgearbeitet.

Es gibt noch eine zweite Kritiklinie an dem generellen Ansatz, der jetzt so popularisiert wird, also dem Hinweis, dass Ungleichheit schlecht sei für „harte“ ökonomische Parameter wie dem Wirtschaftswachstum. Geistige Verrenkungen eines besorgten Ökonomen: Eine Polemik zu „Verteilungskampf“, so hat Norbert Häring einen Blog-Beitrag überschrieben. Sein Ansatzpunkt für eine Kritik findet man in diesem Zitat: »Hier sorgt sich jemand – bitte festhalten – dass erhöhte Ungleichheit die Zunahme des für Verteilung blinden und als Wohlstandsmaß ungeeigneten Indikators Bruttoinlandsprodukt dämpfen könnte.«

 Er weist darauf hin, dass auch unter Mainstream-Ökonomen mittlerweile unstrittig sei oder sein sollte, dass das Wirtschaftswachstum gemessen als Veränderung des BIP nicht als Wohlstandsmaß taugt, aus vielen Gründen. Mit Blick auf das hier im Mittelpunkt stehende Thema Ungleichheit hebt er hervor:

»Das BIP ist völlig verteilungsblind. Ob eine Million alleinerziehende Mütter mit ihren zwei Millionen Kindern, die unter ärmlichen Bedingungen gerade so durchkommen, pro Familie 1000 Euro mehr im Jahr haben, und sich damit anständiges Essen und anständige Kleider kaufen können, oder ob ein Hedgefondsmanager zwei Milliarden Euro statt nur einer verdient, macht keinen Unterschied für das BIP. Niente, zero, nada, nichts. Es ist genau das gleiche. (Für den Staat macht es allerdings einen Unterschied, weil der Hedgefonds Manager im Gegensatz zu den Familien keine Steuern zahlt, aber das ist ein anderes Thema.)«

Wenn also Ökonomen feststellen, dass Ungleichheit Wachstum bremst, stellt sich doch die Frage: Welches Wachstum? Das Wachstum der Einkommen der armen Familien oder das Wachstum der Einkommen des oberen Prozent? Wir kennen die Antwort.

Gerade vor diesem Hintergrund erscheint dann die Abwehr einer stärkeren Umverteilung von oben nach unten bei den wirtschaftspolitischen Schlussfolgerungen von Fratzscher so schwach – vielleicht wollte er es sich auch einfach nur nicht zu stark verderben mit den anderen Mainstream-Ökonomen.

Besonders kompakt und den ganzen Ansatz ablehnend kommt das Fazit von Norbert Häring daher: »Wenn es uns nicht aufregt, dass die Armen ärmer werden, während die Mittelschicht bestenfalls stagniert  und die schon unanständig Reichen grotesk reich werden, dann sollen wir nun anfangen uns zu sorgen, weil dadurch das BIP nicht richtig steigt. Nein danke. Diejenigen, die es stört, die wissen schon, was falsch läuft. Sie sollten nicht der Versuchung erliegen, Ökonomen für Experten auf diesem Gebiet zu halten und um Rat zu fragen. Ökonomen sind seit langem Experten darin, mit ihren Messlatten und Theorien Verteilungskonflikte unsichtbar zu machen. Je weniger Ökonom man ist, desto leichter sieht man sie.«
________________________________________

1) Arbeitsgruppe Alternative Wirtschaftspolitik: Memorandum 2015. Kurzfassung, Bremen 2015, S. 7. 
2) Horn, G. A., Gechert. S., Rehm, M. und Schmid, K. D.: Wirtschaftskrise unterbricht Anstieg der Ungleichheit. IMK Report, Nr. 97,  Düsseldorf 2014.
3) Behringer, J., Theobald, T. und Till van Treeck: Einkommens- und Vermögensverteilung in Deutschland: Eine makroökonomische Sicht. IMK Report, Nr. 99, Düsseldorf 2014.
4) OECD: In It Together. Why Less Inequality Benefits All, Paris 2015.
5) OECD (2015: 26). Gestützt wird die OECD-Argumentation auch aus den Reihen des Internationalen Währungsfonds (IWF). Bereits im vergangenen Jahr wurde dort eine wichtige und überaus deutliche Studie veröffentlicht: Ostry, J. D., Andrew Berg, A. and Tsangarides, C. G.: Redistribution, Inequality, and Growth, Washington, February 2014. 

Netto, immer wieder Netto. Die ganz harte Nuss unter den Billig-Discountern hinsichtlich schlechter Arbeitsbedingungen. Und die scheitern an einem Bonbon, der einer Verkäuferin zum Verhängnis werden sollte

Dass die Arbeitsbedingungen im Einzelhandel, vor allem bei den Discountern, seit Jahren immer wieder Thema der kritischen Berichterstattung sind, ist nicht neu und verwundert auch nicht, wenn man sich den brutalen Preis- und daraus resultierend Kostendruck anschaut. Die Margen sind ausgereizt, die Zulieferer ausgequetscht, da bleiben nur die eigenen Mitarbeiter, wenn es um Kostensenkung geht. Und seit die damalige rot-grüne Bundesregierung im Jahr 2000 die Allgemeinverbindlichkeit des tariflichen Regelwerks aufgehoben hat, schwillt die Akte mit Berichten über Lohndumping(versuche) in der Branche von Jahr zu Jahr an. Ein Unternehmen taucht dabei auch in der Berichterstattung als eine ganz harte Nuss immer wieder auf: Netto Marken-Discount*. Eine harte Nuss deshalb, weil die sich überhaupt nicht beeinflusst zeigen von den vielen kritischen Berichten, die schon geschrieben oder ausgestrahlt wurden (vgl. dazu nur zwei Beispiele von ganz vielen: Bereits im Jahr 2011 gab es bei Frontal 21 einen kritischen Beitrag über die Arbeitsbedingungen bei Netto, das Video kann man hier anschauen: Schikane: Netto-Mitarbeiter packen aus – Ausnutzung und brutales Klima vom 14.06.2011. Und 2015 wurde eine längere Dokumentation ausgestrahlt: Das System Netto. Überstunden und Geld vom Staat. Und auch in diesem Blog wurde immer wieder über die Arbeitsbedingungen und die Hintergründe der vielen notwendigen Skandalisierungen berichtet, dazu eine Auswahl an Beiträgen). Um so mehr darf man sich freuen, wenn die mal eins auf die Ohren bekommen. Das ist jetzt geschehen. Durch das Arbeitsgericht Paderborn in Nordrhein-Westfalen: Arbeitsgericht Paderborn: Kündigung wegen Bonbonlutschens war unwirksam, so ist dazu eine Meldung der Gewerkschaft ver.di überschrieben.


Jetzt müssen wir erst einmal den Sachverhalt zur Kenntnis nehmen, auch wenn es schwer fällt, zu glauben, dass das in der Wirklichkeit abgelaufen ist – in einem Roman hätte man gedacht, dem Autor geht die Phantasie durch:

»Eine Netto-Kassiererin bekam die fristlose Kündigung, weil sie angeblich während der Arbeit einen Bonbon gelutscht habe, der ihr auch noch aus dem Mund gefallen sei. Der Arbeitgeber behauptet, ein Kunde habe sich per E-Mail beschwert.«

Bereits an dieser Stelle wird man schlucken und versucht sein, sich vorzustellen, was es an Willkürherrschaft bedeuten würde, wenn Arbeitgeber über so eine Schiene freies Schussfeld auf Mitarbeiter bekommen.

Die Betroffene sieht das natürlich ganz anders: „Diesen Vorfall gab es nicht“, sagt die Kassiererin. Das sei nur vorgeschoben, um sie loszuwerden.

Das ist keineswegs unplausibel, man muss dazu wissen, dass diese Frau vor einiger Zeit in einem Frontal 21-Bericht aufgetaucht ist. Angela Webster vermutet, man wollte sie loswerden, weil sie aufgedeckt habe, dass bei Netto Fehlstunden trotz Krankmeldung als Minusstunden verbucht werden. Darüber wurde damals berichtet.

Jeder, der Netto nur etwas kennt, kann sich gut vorstellen, dass das Unternehmen so etwas nicht vergisst.

Insofern ist es naheliegend, dass man hier etwas konstruiert hat, um sich der missliebigen Kassiererin zu entledigen. Die Entlassungsgründe bezogen sich dann auch nicht nur auf den Bonbon, sondern ergänzend wurde ausgeführt, sie habe „schlecht“ über ihren Arbeitgeber geredet. Hat sie nicht, sie hat nur aufgedeckt, dass das Unternehmen klar gesetzeswidrig gehandelt hat. Auch dieser Fall ging vor das Arbeitsgericht. Das Gericht forderte den Arbeitgeber auf, er solle die Minusstunden erklären. Netto begründete mit einem technischen Versehen und löschte kurzerhand das Minus vom Stundenkonto, gab aber ansonsten keine Erklärung. Nun also der nächste Vorstoß.

»Da die 43jährige Kassiererin, Angela Webster, ver.di-Mitglied ist, wird sie vom DGB-Rechtsschutz vertreten. Die 24-Stunden-Kraft der Paderborner Netto-Filiale klagt auf Wiedereinstellung und gewinnt vor dem Arbeitsgericht. Einer der Gründe ist, dass sich die stellvertretende Filialleiterin, die den Vorfall bezeugt hat, an dem fraglichen Tag im Urlaub befand. Auch die Herkunft der angeblichen Beschwerde-E-Mail ist bis heute ungeklärt.«

Auch das ZDF-Politikmagazin hat in dieser Woche in seiner Rubrik „Nachgehakt“ über den Fall der Angela Webster berichtet. Das kann man in diesem Video anschauen.

Nun also die positive Entscheidung des Arbeitsgerichts. Allerdings ist die Partie noch nicht beendet, der Arbeitgeber will das Urteil erst einmal „prüfen“.

Und die werden richtig sauer sein bei Netto, denn sie wollten die Frau – offensichtlich als problematischer Unruheherd identifiziert – unbedingt loswerden. Vor dem Prozess haben sie ihr sogar eine Abfindung angeboten, wenn sie sich vom Acker macht. Das hat sie abgelehnt:

„Die Wahrheit ist nicht käuflich“, sagt sie. Zum Gehen sei sie nicht bereit. Sie sei auf ihre Arbeit angewiesen.

Und das hier wird die Master of Billigdiscount in Rage bringen:

In zwei Jahren will sie selbst für den Betriebsrat kandidieren.

Genau solche Leute wollte und will man unbedingt „entsorgen“. Man kann ihr nur viel Kraft (und viel Solidarität der anderen Beschäftigten) wünschen auf diesem Weg.

*) Es wird in der Berichterstattung und auch in diesem Blg-Beitrag immer verkürzt von „Netto“ gesprochen, anzumerken bleibt, dass es sich hier um das Unternehmen „Netto Marken-Discount“ handelt. Der Hinweis ist wichtig, denn es gibt ein weiteres Unternehmen, das auch als Discounter ebenfalls unter dem Label „Netto“ agiert: NETTO Deutschland. Das Unternehmen betreibt inzwischen über 340 Märkte, die sich auf die Regionen Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Hamburg, Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Sachsen und Sachsen-Anhalt verteilen. Dieses Unternehmen gehört seit dem 1.1.2013 zu 100 % der Dansk Supermarked A/S

Der föderale Flickenteppich und die Flüchtlinge: Die einen kriegen eine Chipkarte, die anderen müssen zum Amt. Am Gelde hängt’s

Bei welchem Asylpaket sind wir eigentlich mittlerweile angekommen? Auf alle Fälle gab es das Paket I, dessen asylrechtlichen Änderungen seit dem 23.10.2015 in Kraft sind.  Mit dem Asylpaket I wurde Ende 2015 die Möglichkeit eröffnet, für Asylsuchende eine Gesundheitskarte mit eingeschränktem Leistungsanspruch einzuführen.  Die Verantwortung für die Umsetzung wurde in die Hände der Bundesländer gelegt – man ahnt schon, was jetzt kommen muss. Flickenteppich bei Gesundheitsversorgung von Asylsuchenden – so hat die Bertelsmann-Stiftung eine Bestandsaufnahme der Umsetzung des Ansatzes überschrieben. Bis Ende Februar 2016 wurde die Gesundheitskarte für Asylsuchende in Berlin, Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen eingeführt (in NRW allerdings nicht flächendeckend im Land, bislang haben lediglich 20 Kommunen ihre Beteiligung zugesagt). Brandenburg plant die landesweite Implementierung zum 1. April 2016. In den beiden Stadtstaaten Bremen und Hamburg gibt es die Gesundheitskarte schon seit einigen Jahren.

Entstanden ist eine unübersichtliche Landschaft hinsichtlich der Art und Weise, wie die gesundheitliche Versorgung der Asylsuchenden organisiert wird.

Die Erfahrungen in Bremen und Hamburg mit der Gesundheitskarte für Asylbewerber sind nach offiziellen Verlautbarungen positiv. Verwaltungskosten wurden eingespart. Sozial- und Gesundheitsämter seien entlastet worden. Das hat sicher auch die Empfehlung aus Fachkreisen beeinflusst, diesen Ansatz bundesweit einzuführen, so auch die Forderung einer Expertenkommission der Robert Bosch Stiftung (vgl. Themendossier Zugang zu Gesundheitsleistungen und Gesundheitsversorgung für Flüchtlinge und Asylbewerber). Allerdings handelt es sich bei den beiden Erfolgsmodellen nicht ohne Grund um zwei Stadtstaaten und nicht um Flächenländer, denn in den Stadtstaaten fällt die kommunale und die Landesebene zusammen. Das ist bei den Flächenländern nicht der Fall und hier schlägt jetzt wieder das föderale Finanzierungsdurcheinander zu, das wir auch aus so vielen anderen Bereichen kennen.

Es geht mal wieder um das liebe Geld. Zur Einordnung: Die Kommunen tragen die Kosten für die Gesundheitsversorgung von Flüchtlingen in den ersten 15 Monaten bzw. bis zu deren Anerkennung. Allerdings dürfen wir uns das nicht so vorstellen, dass das mit dem vergleichbar ist, was „normale“Versicherte der Gesetzlichen Krankenversicherung bekommen. Asylbewerber sind über die Sozialhilfeverwaltung krankenversichert. Vor einem Arztbesuch müssen sie sich vielerorts beim Sozialamt einen Krankenschein abholen. Die Kosten werden nur bei eindeutigen Notversorgungen geleistet.

»Der Krankenschein wird durch das Sozialamt mit Anmerkungen für die ÄrztInnen versehen, dabei werden mitunter äußerst restriktive Auslegungen von § 4 AsylblG abgedruckt. Viele ÄrztInnen zeigen sich in der Praxis angesichts der Gesetzeslage überfordert und verweigern manchmal selbst die Notversorgung oder entscheiden sich bei Zahnschmerzen zur Ziehung des Zahns statt zu einer kostenintensiveren Wurzelbehandlung«, so eine kritische Darstellung von ProAsyl.

Die Begrenzung auf eine Notversorgung ist gesundheitspolitisch problematisch, denn sie führt unter anderem dazu, dass präventive Impfungen wie gegen Tuberkulose oft erst nach Monaten durchgeführt würden – in Gemeinschaftsunterkünften steige so die Ansteckungsgefahr.

Auch die Gesundheitskarte beinhaltet einen eingeschränktem Leistungsanspruch. Flüchtlinge haben bis zu ihrer Anerkennung nur ein Anrecht auf Versorgung im Notfall. Vorsorgeuntersuchungen können nur Schwangere erhalten.

Ursache für die schleppende Einführung ist vor allem der Streit um die Finanzierung. Für die Kosten der Gesundheitsversorgung von Asylbewerbern müssen die Kommunen aufkommen. Wie bereits erwähnt, eröffnete das Asylpaket I zwar die Möglichkeit, die Gesundheitskarte einzuführen, die Umsetzung wurde aber den Bundesländern übertragen – und der Bund übernahm auch keine Finanzverantwortung. »Der Bund hat es abgelehnt, die Gesundheitskosten für Flüchtlinge komplett zu übernehmen, und auch die Länder belassen die Kosten in der Regel bei den Kommunen«, kann man dem Artikel Gesundheitskarte für Flüchtlinge kommt kaum voran entnehmen.

»Die meisten Länder arbeiten noch an der Umsetzung. Dazu stehen die Länder in Verhandlungen mit den gesetzlichen Krankenkassen, um die Kostenaufteilung und den Leistungsrahmen der medizinischen Versorgung der Asylsuchenden zu definieren. Die im Gesetz auf Bundesebene vorgesehene Rahmenvereinbarung zwischen dem Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und den kommunalen Spitzenverbänden wird ebenfalls noch verhandelt«, so die Bertelsmann-Stiftung.

Da der Bund sich einer Finanzierung verweigert, bleibt die Zuständigkeit bei den Kommunen und die Bundesländer haben sicher kein Interesse, durch eine Übernahme der Kosten die Kommunen zu entlasten. Die Kommunen hingegen stehen vor der Situation, dass ihnen einerseits Kostenersparnisse in ihren Verwaltungen in Aussicht gestellt werden, weil die Betroffenen nicht mehr wegen jeder Einzelleistung im Amt vorstellig werden müssen. Aber das kostet natürlich, denn die Krankenkassen lassen sich das natürlich vergüten, wenn sie das für die Kommunen abwickeln. Eine Richtgröße in diesem Kontext sind (mindestens) zehn Euro Verwaltungsgebühr oder deren Ausgestaltung als prozentualer Abzug, z.B. 8 Prozent.

Im Saarland will die Regierung die Karte ermöglichen, „aber sämtliche Landkreise weigern sich, sie einzuführen“, heißt es. Und in Rheinland-Pfalz ist man schon weiter (das Gesundheitsministerium des Landes hatte Mitte Januar mit den gesetzlichen Krankenkassen eine Rahmenvereinbarung zur Einführung einer Gesundheitskarte abgeschlossen), aber auch hier verweigert sich die kommunale Ebene: »Der Plan der rot-grünen Landesregierung für eine Gesundheitskarte für Flüchtlinge ist offenbar gescheitert. Nach SWR-Recherchen hat bis jetzt keine einzige Kommune die Karte eingeführt. Der Grund sind die hohen Verwaltungskosten«, heißt es in dem Artikel Wohl keine Gesundheitskarte für Flüchtlinge des SWR.

Dabei geht es ja nicht nur um die Gesundheitskarte (und damit verbunden die Abwicklung über die Krankenkassen), sondern es sollte auch darum gehen, was da drin steckt. Die Kommission der Robert Bosch Stiftung hat für eine bundeseinheitliche Grundversorgung der Flüchtlinge plädiert. Das würde dann aber auch ein Bundesfinanzierung konsequenterweise zur Folge haben, was eine erhebliche Entlastung der Kommunen zur Folge hätte.

Darüber hinaus haben Sozialverbände zudem wiederholt gefordert, auch Asylsuchenden das Leistungsspektrum regulär Krankenversicherter zu eröffnen. Das wurde von der Politik bislang mehrheitlich abgelehnt, wobei schnell klar wird, dass es hier nicht nur um die Abwehr höherer Ausgaben geht, die mit einem solchen Vorschlag verbunden wären, sondern wie bei so vielen anderen Fragen hat das eine normative Dimension:

»So erklärten Bayern und Sachsen, keine Gesundheitskarte einzuführen, auch weil sie darin einen Anreiz für die Flucht nach Deutschland sehen.«

Hier geht es also wieder um die abschreckende Wirkung einer möglichst restriktiven Ausgestaltung der Leistungen, ein Gedanke, der für das deutsche Asylrecht seit langem prägend war. Aber ob Menschen über das Mittelmeer kommen, weil es in Deutschland die Gesundheitskarte gibt, nun ja.

Richter als Sozialpolitiker. Von der Menschenwürdigkeit eines geschrumpften Existenzminimums und dem Elternunterhalt in der Sozialhilfe

Es sollte unstrittig sein, dass Sozialpolitik in Deutschland in einem nicht geringen Umfang hinsichtlich der konkreten Ausgestaltung Richterrecht ist. Denn die Sozial- und Verwaltungsgerichte fällen eine Vielzahl an Urteilen, die für die Betroffenen wie auch für die Institutionen des Sozialstaats von großer Bedeutung und oftmals mit dem Bild des Daumen rauf oder eben runter gut zu beschreiben sind.

Zwei neue Entscheidungen höchster Gerichte in unserem Land mögen das verdeutlichen. Zum einen geht es um die im wahrsten Sinne existenzielle Frage, ob das Schrumpfen des Existenzminimums und damit ein Teil-Existenzminimum (noch) zulässig ist – eine Frage, die ja auch bei einem der großen Konflikte innerhalb der Grundsicherung eine zentrale Rolle spielt und in der vor uns liegenden Zeit auch vom Bundesverfassungsgericht zu entscheiden sein wird, also bei den Sanktionen im SGB II-System. Und die andere neue Entscheidung betrifft die angesichts der rein quantitativen Entwicklung absehbar an Bedeutung gewinnenden Frage nach dem Elternunterhalt im Rahmen der Hilfe zur Pflege, die nach SGB XII und damit aus Mitteln der kommunal zu finanzierenden Sozialhilfe gewährt werden kann bzw. muss. Beiden Fällen gemein ist, dass man konkreten Menschen etwas weg nehmen will, wogegen die sich zur Wehr gesetzt haben. Mit unterschiedlichem Ausgang. Zugleich ist das alles ein kleines Lehrstück, mit welchen konkreten Lebenslagen sich Sozialpolitik beschäftigen muss und wie stark – wenn auch gerne unter den Teppich gekehrt – die normative Dimension höchstrichterlicher Entscheidungen daherkommt.

Die erste hier zu besprechende Entscheidung erreicht uns aus dem Bundessozialgericht (BSG). Das hat die Pressemitteilung zu der Entscheidung (Az.: B 14 AS 20/15 R) überschrieben mit Aufrechnung in Höhe von 30% mit der Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums vereinbar! Mit einem Ausrufezeichen ist die Überschrift versehen, was in einer Gerichtsmitteilung einem wahren Gefühlsausbruch nahekommt. Es geht hier offensichtlich um ein wichtiges Thema, folgt man solchen Überschriften: Jobcenter dürften Hartz IV jahrelang kürzen.

Hartz IV? Ist das nicht das von Amts wegen gewährte Existenzminimum? Wie und warum kann man das jahrelang kürzen? Einen ersten Hinweis bringt zumindest der Hinweis unter dieser Überschrift: 400 Euro Hartz IV, 120 Euro Abzug – das ist rechtens: »Wer bei Hartz IV betrügt, muss mit hohen Strafen leben. Einem Mann wurde drei Jahre lang das Geld vom Staat um 30 Prozent gekürzt. Das Bundessozialgericht entschied nun: Das ist rechtens.« In diesem Artikel finden wir auch eine verständliche Zusammenfassung des Sachverhalts. der zu dem Verfahren vor dem BSG geführt hat:

»Geklagt hatte ein Hartz-IV-Bezieher aus Osnabrück. Der 1961 geborene Mann steht seit 2005 im Arbeitslosengeld-II-Bezug. Im Jahr 2007 hatte er allerdings Einkünfte verschwiegen, so dass er eigentlich kein Hartz IV hätte beanspruchen dürfen. Das Amtsgericht Osnabrück verurteilte den Mann deshalb rechtskräftig wegen Betruges. Das Jobcenter forderte die überzahlte Hartz-IV-Leistung zurück, insgesamt 8.352 Euro. Da der Arbeitslose über keine Mittel verfügte, sollte er drei Jahre lang den Betrag abstottern. Jeden Monat wurde ihm sein Arbeitslosengeld II um 30 Prozent gekürzt. Von monatlich 404 Euro Hartz IV sollte er 121,20 Euro abzahlen.«

Hier taucht sie auf, die zum einen konkrete Frage des vorliegenden Falls, zum anderen aber weit darüber hinausreichend, denn das Begehren des Klägers, also des Arbeitslosen, ist durchaus relevant für andere Fallkonstellationen im Grundsicherungssystem, vor allem bei den Sanktionen.
»Der Arbeitslose hielt das für rechtswidrig. Er habe zwar in der Vergangenheit betrogen, trotzdem stehe ihm ein menschenwürdiges Existenzminimum zu.«

Und was sagt das BSG dazu?

»Die gesetzliche Ermächtigung zur Aufrechnung in Höhe von 30% des Regelbedarfs über bis zu drei Jahre ist mit der Verfassung vereinbar. Das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums (Artikel 1 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 20 Absatz 1 Grundgesetz) ist als Gewährleistungsrecht auf die Ausgestaltung durch den Gesetzgeber angelegt. Gegenstand dieser Ausgestaltung sind nicht nur die Höhe der Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts und das Verfahren ihrer Bemessung, sondern können auch Leistungsminderungen und Leistungsmodalitäten sein. Die Aufrechnung nach § 43 SGB II, die die Höhe der Leistungsbewilligung unberührt lässt, aber die bewilligten Geldleistungen nicht ungekürzt dem Leistungsberechtigten zur eigenverantwortlichen Verwendung zur Verfügung stellt, ist eine verfassungsrechtlich zulässige Ausgestaltung des Gewährleistungsrechts. Dies gilt zumal für die Aufrechnung in Höhe von 30% des maßgebenden Regelbedarfs. Denn diese knüpft an eine vorwerfbare Veranlassung des Erstattungsanspruchs durch den Leistungsberechtigten und damit an seine Eigenverantwortung als Person an, die Teil der Artikel 1 Absatz 1 Grundgesetz zugrunde liegenden Vorstellung vom Menschen ist.«

Man kann es auch so zusammenfassen:

»Das Bundessozialgericht indes hält die gesetzlichen Bestimmungen, wonach das Jobcenter im Falle eines Erstattungsanspruchs das Arbeitslosengeld II um 30 Prozent kürzen darf, mit dem Grundgesetz für vereinbar. Die Behörde habe einen Erstattungsanspruch, und es liege in der Eigenverantwortung des Hartz-IV-Beziehers, die Kürzung zu vermeiden.«

An dieser Stelle sind wir an dem entscheidenden Punkt angelangt: Wenn der normale Hartz IV-Satz der Sicherstellung des sozio-kulturellen Existenzminimums dient, wie kann man dann eine über Jahre vollzogene Kürzung ebendieses Existenzminimums rechtfertigen? Dazu das BSG:

»Zudem enthalten die gesetzlichen Regelungen … mit der möglichen Bewilligung ergänzender Leistungen während der Aufrechnung bei besonderen Bedarfslagen hinreichende Kompensationsmöglichkeiten, um verfassungsrechtlich nicht hinnehmbaren Härten im Einzelfall zu begegnen.«

Anders ausgedrückt: Der Arbeitslose könne in besonderen Bedarfslagen beim Jobcenter einen Zuschuss beantragen., also ein Darlehen, das er oder sie natürlich zurückzahlen muss.

Es geht hier nicht um eine Akzeptanz oder gar Rechtfertigung des in diesem konkreten Fall vorliegenden Betrugs seitens des Leistungsempfängers. Sondern um die Folgen hinsichtlich des Existenzminimums in Form einer über lange Zeit laufenden Absenkung auf ein Sub-Existenzminimums, denn auch der Verweis des Gerichts auf die Darlehens-Inanspruchnahme führt ja im Ergebnis dazu, dass man diese Beträge auch zurückzahlen muss, was dann den Abzug auf Dauer stellen würde.

Der über den Einzelfall hinausreichende Aspekt ist darin zu sehen, dass diese Entscheidung auch ausstrahlen wird auf das generelle Thema, inwieweit Sanktionen und die daraus abgeleitete Kürzung des Hartz IV-Satzes rechtmäßig sind. Damit beschäftigt sich das Bundesverfassungsgericht und das wird in den nächsten Monaten dazu aufgrund der Vorlage durch ein Sozialgericht eine Grundsatzentscheidung treffen müssen (vgl. dazu den Beitrag Hartz IV: Sind 40% von 100% trotzdem noch eigentlich 100% eines „menschenwürdigen Existenzminimums“? Ob die Sanktionen im SGB II gegen die Verfassung verstoßen, muss nun ganz oben entschieden werden vom 27. Mai 2015)

Im Hartz IV-System geht es um existenzielle Beträge. Um Geld für so etwas geht es auch im zweiten Fallbeispiel, das aus der Welt der Pflege und hierbei vor allem aus den Kelleretagen der Pflegefinanzierung stammt. Rabatt nur im Ausnahmefall, so hat Christian Rath seinen Artikel dazu überschrieben. Und er liefert uns gleich eine Beschreibung des Sachverhalts, der dem Verfahren zugrunde lag:

»Das Verfahren hatte ein heute 74-jähriger Mann aus Berlin ausgelöst, der seit 2010 in seiner Wohnung von einem Pflegedienst betreut wird. Rente und Pflegeversicherung reichten nich, um die erhaltene Pflege zu finanzieren. Die restlichen Kosten übernahm das Sozialamt, das versuchte, sich das Geld vom Sohn des alten Mannes zurückzuholen. Dieser zahlte aber nicht, weil er sich nicht leistungsfähig genug fühlte. Der Sohn, ein 44-jähriger Softwareentwickler, lebt inzwischen in Bayern. Mit seiner Freundin, einer Physiotherapeutin, hat er eine siebenjährige nichteheliche Tochter. Der Programmierer verdient rund 3.300 Euro monatlich. Nach Abzug von Selbstbehalt, beruflichen Aufwendungen, Altersvorsorge und Unterhalt für die Tochter verurteilte ihn das Oberlandesgericht Nürnberg zur Zahlung von 270 Euro monatlich an die Berliner Sozialbehörde.«

Dagegen ist der Betroffene zu Felde gezogen. Er beklagt eine Ungleichbehandlung von Ehegatten und nichtehelichen Paaren.

»Da er nicht verheiratet ist, war bei ihm ein Selbstbehalt von heute nur 1.800 Euro pro Monat berücksichtigt worden. Zusammen mit einer Ehefrau hätte er jedoch einen Familienselbstbehalt von 3.240 Euro geltend machen können – und hätte dem Sozialamt nichts zahlen müssen. Sein Anwalt Thomas Plehwe berief sich auf den Schutz der Familie im Grundgesetz, der auch für nichteheliche Familien gelte.«

Man könnte an dieser Stelle vermuten, dass der Bundesgerichtshof (BGH) der Trennung zwischen ehelich und eben nicht-ehelich folgt und dementsprechend urteilt, dass der nicht-ehelich gebundene Mensch halt Pech hat, denn er hätte sich ja ehelich binden können. In der Pressemitteilung des BGH scheint das auch so zu sein:

»Zwar kann sich der Unterhaltspflichtige, auch wenn er mit seiner Lebensgefährtin und dem gemeinsamen Kind in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft lebt und für den gemeinsamen Unterhalt aufkommt, nicht auf einen Familienselbstbehalt berufen.«

Also grundsätzlich gilt: Den Familienselbstbehalt gebe es nur für Ehegatten, weil auch nur diese rechtlich füreinander einstehen müssen, so der Vorsitzende Richter Hans-Joachim Dose. Wenn aber ein „zwar“ auftaucht, dann muss es auch noch etwas anderes geben. So auch in diesem Fall, denn im nächsten Satz erfahren wir:

»Eine eventuelle Unterhaltspflicht ist allerdings als sonstige Verpflichtung im Sinne von § 1603 Abs. 1 BGB vorrangig zu berücksichtigen.«

Anders formuliert: »Im konkreten Fall könne der Softwareentwickler aber immerhin einen Unterhaltsanspruch seiner Partnerin geltend machen, so der BGH. Die Mutter verzichte ja teilweise auf eigene Berufstätigkeit, um das gemeinsame Kind zu betreuen, wenn es aus der Schule kommt«, so Christian Rath in seinem Artikel.

Nun wird der eine oder andere Eingeweihte einwerfen, dass der Anspruch auf Betreuungsunterhalt normalerweise nur bis zum dritten Lebensjahr eines Kindes gilt.
Normalerweise. Hier die Argumentation des BGH:

»Ist das gemeinsame Kind, wie hier, älter als drei Jahre, steht dem betreuenden Elternteil nach § 1615 l Abs. 2 Satz 4 BGB dann weiterhin ein Anspruch auf Betreuungsunterhalt zu, wenn dies der Billigkeit entspricht. Dabei sind kind- und elternbezogene Gründe zu berücksichtigen. Da hier keine kindbezogenen Verlängerungsgründe festgestellt sind, kamen lediglich elternbezogene Gründe in Betracht. Solche können bei zusammenlebenden Eltern auch darin liegen, dass ein Elternteil das gemeinsame Kind im Einvernehmen mit dem anderen Elternteil persönlich betreut und deshalb voll oder teilweise an einer Erwerbstätigkeit gehindert ist.«

Diese Gestaltung des familiären Zusammenlebens kann, so der BGH, auch dem Sozialamt als Leistungsminderung entgegengehalten werden. Die vom BGH aufgezeigte und von den Vorinstanzen übersehene Lösung dürfte zwar seine Zahlungspflicht gegenüber dem Sozialamt nicht beseitigen, aber doch reduzieren, so die zutreffende Zusammenfassung von Christian Rath.

Man könnte jetzt natürlich die Folge-Frage aufwerfen, was das eigentlich bedeutet im Kontext der unterschiedlichen Pflichten und Rechte, die mit dem Status „ehelich“ oder eben „nicht-ehelich“ verbunden sind. Das ist ja auch ein grundsätzliches Thema beispielsweise im Familienrecht.

Ganz offensichtlich wird mit diesem Urteil seitens des BGH eine bisherige Trennlinie niedergerissen und eine faktische Gleichstellung statuiert. An diesem Beispiel kann man die mittel- und langfristig durchaus wirksame Gestaltungskraft richterlicher Entscheidungen erkennen, die zum einen der wahrgenommenen Lebenswirklichkeit in Verbindung mit dem Schutz von Wahlfreiheit entspricht, zum anderen aber auch systematische Fragen an die Sinnhaftigkeit der asymmetrisch ausgestalteten Rechte und Pflichten zwischen Ehe und nicht-ehelicher Lebensgemeinschaft aufwirft und zuspitzen wird.

Die einen wachsen (scheinbar), die anderen tun sich schwer: Die Leiharbeit auf der einen und der Bundesfreiwilligendienst in der Flüchtlingshilfe auf der andern Seite

Immer diese Zahlen. Man muss einerseits genau hinschauen, andererseits kann man ihnen auch viel entnehmen. Verdeutlichen kann man das an zwei aktuellen Beispielen aus der Arbeitsmarktstatistik.
Beginnen wir mit der Leiharbeit, ein bekanntlich sehr umstrittenes Beschäftigungssegment. »Leiharbeit ist in Deutschland auf dem Vormarsch. Wie aus der Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der Grünen-Fraktion hervorgeht, nahm die Zahl sogenannter Verleihbetriebe in den vergangenen drei Jahren zu. Demnach zählte die Bundesagentur für Arbeit 2015 insgesamt 50.293 Betriebe, die Arbeitnehmer anderen Betrieben überlassen. Im Jahr 2013 waren es noch 46.755 solcher Firmen. Entsprechend hat sich auch die Zahl der Leiharbeiter in Deutschland erhöht: Von 867.535 vor zwei Jahren auf 961.162 Beschäftigte im vergangenen Jahr«, kann man dem Artikel Leiharbeit soll häufiger unangekündigt kontrolliert werden entnehmen. Dort bezieht man sich auf die Antwort der Bundesregierung auf die kleine Anfrage der Grünen Leiharbeit – Fakten und Kontrollen vom 24.02.2016. Der eine oder andere wird stutzig geworden sein bei der Zahl von 50.000 Verleihbetrieben. So auch Markus Krüsemann, der das in seinem Beitrag Warum es statt 18.000 plötzlich 50.000 Verleihbetriebe gibt thematisiert hat.

»In der Arbeitnehmerüberlassungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit (BA) wurde die Zahl der Verleihbetriebe jahrelang mit deutlich unter 20.000 angegeben. In aktuellen Presseberichten ist hingegen von mehr als 50.000 Betrieben die Rede, die Beschäftigte an andere Unternehmen ausleihen würden.« Das ist natürlich ein richtig heftiger Unterschied. Sollten innerhalb kürzester Zeit aus 18.000 gut 50.000 Verleihbetriebe geworden sein? Hat es einen derart großen Gründungsboom in der Arbeitnehmerüberlassung gegeben?

Ein Blick auf die Zahl der Leiharbeitnehmer in Deutschland zeigt zwar am aktuellen Rand einen Anstieg der so Beschäftigten um mehr als 100.000 innerhalb eines Jahres, aber das reicht offensichtlich für eine Ausdehnung der Leiharbeitsbranche in dem genannten Umfang nicht wirklich aus. Krüsemann geht in seinem Beitrag dieser Frage nach und klärt uns etwas auf: »Wo kommen plötzlich all die Betriebe her? … Die Antwort liegt in einer Umstellung der Statistik.« Er führt weiter aus:

»Während die Daten der Arbeitnehmerüberlassungsstatistik bis 2015 noch aus den halbjährlich versandten Meldungen der Verleihbetriebe stammten, hat die BA die Statistik zur Arbeitnehmerüberlassung auf das Meldeverfahren zur Sozialversicherung und damit auf eine andere Datenquelle umgestellt. Die Datenbasis für die neue Statistik bilden seitdem die laufenden Meldungen der Arbeitgeber im Rahmen des Meldeverfahrens zur Sozialversicherung. Die Umstellung erlaubt eine sehr viel genauere Erfassung der Beschäftigten und der Betriebe … ein Großteil der Arbeitgeber mit Verleiherlaubnis hat nicht für jeden seiner Betriebe einen gesonderten Meldebeleg abgegeben, sondern meist nur für das gesamte Unternehmen. Die genaue Anzahl der Betriebe mit mindestens einem Leiharbeitnehmer konnte so nicht erfasst werden. Klar war nur, dass sie deutlich höher liegen würde.«

Krüsemann bezieht sich auf den Methodenbericht Statistik zur Arbeitnehmerüberlassung auf Basis des Meldeverfahrens zur Sozialversicherung der Bundesagentur für Arbeit aus dem Dezember 2015.

Bei der Interpretation der alten und neuen Zahlen zu den Verleihbetrieben sollte man allerdings diesen Hinweis aus dem Methodenbericht der BA (S. 21) zur Kenntnis nehmen:
»Bei der Interpretation der statistischen Ergebnisse ist es wichtig zu beachten, dass in der Beschäftigungsstatistik Betriebe mit Leiharbeitnehmern gezählt werden. Diese Zahl ist nicht zu verwechseln mit der Anzahl der Arbeitgeber, welche eine Verleiherlaubnis besitzen. Ein solcher Arbeitgeber kann durchaus sehr viele Betriebe in verschiedenen Regionen besitzen, in der Leiharbeitnehmer beschäftigt sind. Über die Anzahl der Arbeitgeber, welche eine Verleiherlaubnis besitzen, kann die Beschäftigungsstatistik keine Aussagen machen, da eine Zuordnung von Betrieben zu Unternehmen, welche letztendlich Erlaubnisinhaber sind, nicht möglich ist.«
Wenn man allerdings de Zahl der Betriebe aus der alten und der neuen Statistik-Welt vergleicht, deren Schwerpunkt überwiegend oder ausschließlich die Arbeitnehmerüberlassung ist, dann zeigen sich keine erkennbaren Abweichungen.

Fazit: Die Erfassung der Betriebe ist genauer geworden, aber keineswegs kann man davon sprechen, dass sich die „Verleihunternehmen“ mehr als verdoppelt haben.

Es bleibt aber zum einen der Befund, dass die Zahl der Leiharbeiter zugenommen hat (und das trotz des insgesamt günstigen arbeitsmerklichen Umfelds, das dazu führt, dass der eine oder andere, der früher einen Leiharbeitsjob annehmen musste, weil es nichts anderes gab, heute bessere Auswahlmöglichkeiten hat). Das liegt auch daran, dass in immer mehr Bereichen auf das Instrument der Leiharbeit zurückgegriffen wird, was auch Auswirkungen hat auch die Zahl der Verleihbetriebe. Dazu nur ein Beispiel aus der bayerischen Provinz: In dem Artikel Leiharbeiter vom Maschinenring? wird über die Jahreshauptversammlung des Maschinen- und Betriebshilfsring Erding berichtet:

»Der Maschinen- und Betriebshilfsring Erding erschießt sich neue Arbeitsfelder, vor allem im Bereich der Betriebshilfe. Nach einer Strategiekonferenz gibt es Überlegungen, externe Kräfte auf Höfen einzusetzen, die dafür Bedarf anmelden. Mit einem solchen Service im Wege der Arbeitnehmerüberlassung würde der Ring dem Beispiel anderer Organisationen folgen: also Leiharbeit anbieten. Dazu müsse eine „Maschinenring Personaldienstleister GmbH“ gebildet werden.«

Solche Beispiele könnte man ohne Probleme  beliebig erweitern. Die Leiharbeit ist und bleibt offensichtlich ein Wachstumsfeld.

Abschließend ein Blick auf einen ganz anderen Bereich, den Bundesfreiwilligendienst. Aus dieser Welt kommt so eine Meldung zu uns: »10.000 neue Jobs im Bundesfreiwilligendienst sollten ehrenamtliche Flüchtlingshelfer entlasten. Bisher ist aber nur ein Bruchteil der Stellen vergeben«, berichtet Nils Wischmeyer in seinem Artikel Neue Freiwilligendienst-Stellen kaum besetzt.  Auch hier geht es vordergründig um nackte Zahlen, hinter denen allerdings höchst komplexe und angesichts des Themenfeldes Flüchtlingshilfe auch überaus relevante Tatbestände stehen. Die Bestandsaufnahme kommt ernüchternd daher:

»Das Ziel der Bundesregierung war klar: die erschöpften, ehrenamtlichen Helfer in der Flüchtlingshilfe entlasten. Dafür wollte das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (Bafza) ab dem 1. Dezember jährlich 10.000 neue Stellen im Bundesfreiwilligendienst schaffen. 50 Millionen Euro will das Bafza bis 2018 jährlich investieren. Doch mehr als drei Monate nach Beginn des Programms ist die Bilanz ernüchternd. Von den 10.000 zusätzlichen Stellen sind Anfang März gerade einmal knapp 1.800 besetzt, davon knapp 330 von Flüchtlingen.«

Dabei hieß es noch Anfang Dezember 2015: „Es gibt einen regelrechten Ansturm auf die Stellen“, so wird der Sprecher des BAFzA, Peter Schloßmacher, zitiert. Die Stellen dürfen nur von Flüchtlingen selbst oder Menschen, die Angebote für Flüchtlinge organisieren, besetzt werden.
Verteilt werden die 10.000 Stellen nach dem sogenannten Königsteiner Schlüssel. Dieser regelt in Deutschland auch die Verteilung der Flüchtlinge auf die Bundesländer. Nach diesem Schlüssel stehen Thüringen knapp 270 neue Stellen zu, Bayern etwa 1.500. Die Streuung zwischen den Bundesländern bei der Umsetzung ist erheblich:

»So waren Mitte Februar bereits 100 der 270 Stellen in Thüringen besetzt. Das entspricht knapp 40 Prozent. In den westlichen Bundesländern ist der Anteil an vergebenen Jobs wesentlich geringer: Das Bundesland Bayern hatte Mitte Februar gerad einmal 80 der angedachten 1.500 Stellen und damit 5,3 Prozent vergeben.«

Vor dem Hintergrund der besonderen Konzeption, bei diesen Stellen vor allem Flüchtlinge selbst zu beschäftigen, sind diese Befunde mehr als ernüchternd:

»Nur drei Prozent der Stellen – knapp 330 – wurden von Flüchtlingen besetzt.«

Wie kann das sein? Es gibt doch genügend Flüchtlinge, sollte man meinen. Warum dann nur so ein überschaubares Ergebnis?

»Der Grund dafür sei ein einfacher: bürokratische Hürden. Als schwerwiegendstes Problem sehen die Johanniter die Notwendigkeit eines gesicherten Aufenthaltstitels. Denn wollen Flüchtlinge einen Bundesfreiwilligendienst antreten, müssen sie bereits als Flüchtlinge anerkannt sein. Migranten, die bisher nur geduldet oder noch im Asylverfahren sind, werden von den Stellen ausgeschlossen. Doch viele Geduldete würden über Jahre in Deutschland bleiben und sich gerne engagieren, sagt ein Sprecher der AWO.«

Hinzu kommen weitere bürokratische Hemmnisse: »Eine Schulleiterin aus Berlin, die ihren Namen nicht in der Zeitung lesen will, berichtet, dass sie gerne einen Flüchtling engagieren würden. Doch der bräuchte dafür ein erweitertes Führungszeugnis. Bis er das hat, würden aber noch Monate vergehen. Bis dahin müsse man nun warten.«

Und natürlich – wieder einmal das Geld, denn für den Bundesfreilligendienst wird zurzeit ein sogenanntes Taschengeld von maximal 372 Euro gezahlt, das bei den Flüchtlingen aber mit den sonstigen Sozialhilfen verrechnet wird.

Man könnte aber neben aller berechtigten Kritik an den Regelungsvorgaben für diejenigen, die solche Programme (neben vielen anderen) umsetzen müssen, auch darauf hinweisen, dass das schlichtweg Zeit braucht, damit das ins Rollen kommt.

Wenn man die nicht hat, dann sollte man die Finger lassen von den vielgestaltigen Sonderprogrammen, Modellvorhaben und Einzelprojekten, sondern denen, die an der sozialpolitischen Front arbeiten, ein sehr flaches Regelwerk sowie ein an möglichst wenig Auflagen gebundenes Budget zur Verfügung stellen. Man könnte sich vorstellen, dass die in 95 Prozent der Fälle sehr gut und genau mit den Freiheitsgraden arbeiten können.