Erwerbstätigkeit und Löhne von Flüchtlingen steigen deutlich, so eine neue Studie. Aber …

Erst vor kurzem wurde hier ein Blick geworfen auf die vielen Menschen, die seit 2015 als schutzsuchende Flüchtlinge nach Deutschland gekommen sind – dabei ging es um die Menschen aus den Ländern Afghanistan, Eritrea, Iran, Irak, Nigeria, Pakistan, Somalia und Syrien, die als „Asylherkunftsländer“ bezeichnet werden und damit die Länder umfassen, aus denen die meisten Asylbewerber stammen. Die über eine Million Menschen, die als Kriegsflüchtlinge seit dem Frühjahr 2022 aus der Ukraine zu uns gekommen sind, wurden dabei ausgeklammert: Es geht voran mit der Integration der Geflüchteten aus den „Asylherkunftsländern“ in den Arbeitsmarkt. Wie immer lohnt ein etwas genauerer Blick auf die Zahlen, so ist der Beitrag überschrieben, der hier am 10. Juli 2023 veröffentlicht wurde. Zu dem, was wir über die Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine (nicht) wissen, vgl. diesen Beitrag vom 16. Juli 2023: Gekommen, um (nicht) zu bleiben. Was wir über die Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine (nicht) wissen.

In dem Beitrag über die Integration der Geflüchteten aus den „Asylherkunftsländern“ in den Arbeitsmarkt wurde u.a. mit Bezug auf aktuelle Daten des IAB ausgeführt, »dass noch eine Menge zu tun ist hinsichtlich einer (erfolgreichen) Integration in den Arbeitsmarkt: Die Beschäftigungsquote der Menschen aus den Asylherkunftsländern liegt bei 41,4 Prozent … Die „SGB II-Hilfequote“ wird mit 45,5 Prozent ausgewiesen und liegt damit erheblich höher als bei den Ausländern insgesamt (21,3 Prozent) oder gar den Deutschen (mit 8,6 Prozent).«

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Zwischen der Theorie einer „Lohn-Preis-Spirale“ und der Realität von Reallöhnen auf dem Sinkflug

Kaum gehen (einige) Arbeitnehmer in Deutschland (etwas) vermehrt auf die Straße, um höhere Löhne einzufordern, warnen Arbeitgeberverbände vor einer drohenden Lohn-Preis-Spirale. Und nicht wenige Ökonomen zeigen beim Signalwort „Lohn-Preis-Spirale“ heftigste Reiz-Reaktions-Muster in dem Sinne, dass man genau vor einer solchen Spirale unbedingt warnen muss und dass die Gewerkschaften nun Maß halten und nicht mit „überschießenden“ Lohnforderungen die Preissteigerung befeuern sollten.

Gefüttert werden solche an die Wand geworfenen Menetekel mit aktuellen Warnstreikaktionen im Umfeld der Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst bei Bund und Kommunen und der Eisenbahnergewerkschaft EVG. Und scheinbar stützen die seitens der Gewerkschaften vorgetragenen Forderungen den Eindruck, dass jetzt ein ganz großer Schluck aus der Pulle genommen werden soll.

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Ein Entgeltgleichheitsgesetz als bislang zahnloser Tiger, aber das Bundesarbeitsgericht hat nun einen Meilenstein in Richtung echte Entgeltgleichheit gesetzt

Das Mitte 2017 in Kraft getretene Entgelttransparenzgesetz (EntgTranspG) erfasst Betriebe mit regelmäßig mehr als 200 Beschäftigten und bringt Mitarbeitern einen Anspruch auf Überprüfung der Einhaltung des Entgeltgleichheitsgebots (vgl. § 10 EntgTranspG). Das Gesetz soll die Entgeltgleichheit zwischen den Geschlechtern im Sinne von „gleicher Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit“ durchsetzen. Das EntgTranspG hat seine Wurzeln im europäischen Recht und soll die europäische Richtlinie 2006/54/EG umsetzen. Anfang des Jahres 2017, der Gesetzentwurf war gerade vom Bundeskabinett verabschiedet, klang es sehr selbstbewusst, was aus dem Bundesfamilienministerium den Menschen mitgeteilt wurde: »Das Gesetz will den seit über 50 Jahren geltenden Anspruch von Frauen auf gleiches Entgelt bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit durchsetzen. Es schafft neue Instrumente, um die Gleichstellung von Frauen und Männern im Erwerbsleben auch beim Lohn voranzutreiben.« Und die damalige Ministerin Schwesig (SPD) lies sich mit diesen Worten zitieren: »Nun ist der Weg frei für ein Gesetz, das ein wichtiges Tabu brechen wird: nämlich, über sein Gehalt zu sprechen. Der Gesetzesentwurf schafft mehr Lohngerechtigkeit zwischen Frauen und Männern – und zwar über Transparenz von Gehalts- und Entgeltsystemen. Mit dem individuellen Auskunftsanspruch, der Berichtspflicht und den Prüfverfahren wird die Unternehmenskultur verändert.« Dazu der Beitrag Gerechtigkeit beim Lohn per Gesetz? Das „Gesetz zur Förderung der Transparenz von Entgeltstrukturen“ zwischen Hoffnung und Enttäuschung vom 11. Januar 2017. Der Beitrag damals wurde übrigens mit diesen Worten beendet: „Man muss kein Prophet sein um vorhersagen zu können, dass die tatsächlichen Auswirkungen in der betrieblichen Praxis mehr als überschaubar bleiben werden.“

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