Sterbehilfe: Eine normativ höchst anspruchsvolle Debatte über die (Un-)Möglichkeit des „freien Sterbens“ – oder doch nur auf der Rutschbahn in ein Geschäftsmodell mit outgesourcten „Suizidhelfern“?

»Das allgemeine Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG) umfasst ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben. Dieses Recht schließt die Freiheit ein, sich das Leben zu nehmen und hierbei auf die freiwillige Hilfe Dritter zurückzugreifen. Die in Wahrnehmung dieses Rechts getroffene Entscheidung des Einzelnen, seinem Leben entsprechend seinem Verständnis von Lebensqualität und Sinnhaftigkeit der eigenen Existenz ein Ende zu setzen, ist im Ausgangspunkt als Akt autonomer Selbstbestimmung von Staat und Gesellschaft zu respektieren.«

Mit diesen Worten hat das Bundesverfassungsgericht im Februar 2020 eine dieser wegweisenden Entscheidungen gefällt, die wie ein Fallbeil wirken. Es handelt sich um den Anfang der Mitteilung des hohen Gerichts, die unter der unmissverständlichen Überschrift Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung verfassungswidrig gesetzt wurde. Wer die Entscheidung des Gerichts im Original und damit in aller Ausführlichkeit nachlesen will, der kann das hier machen: BVerfG, Urteil vom 26. Februar 2020 – 2 BvR 2347/15

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Neben den Gleisen. Seit 1894. Bahnhofsmissionen als letzter Halt in einer mobilen Welt

Die einen lieben es, auf Bahnhöfen zu sein, den Strom der vielen Menschen zu beobachten und die Atmosphäre des Ankommens und Wegfahrens zu genießen. Viele andere haben eine rein funktionale Beziehung zu Bahnhöfen, sie wollen irgendwo hin und Gefühle entwickeln sich bei ihnen meistens nur dann, wenn etwas nicht funktioniert. Verspätungen, Zugausfälle, fehlende Sitzplatzreservierungen. Was ziemlich häufig der Fall ist.

Zugleich gibt es gerade an diesen Orten unserer Bewegungsgesellschaft eine eigene Welt des scheinbaren Stillstandes, des völligen Gegensatzes zu den mobilen Menschen, die im wahrsten Sinne des Wortes auf der Durchreise sind. Gemeint sind die Menschen, die den öffentlichen Raum Bahnhof als Ort des Daseins, des Bleibens benutzen, obdachlose Menschen, Suchtkranke und die vielen anderen Einzelschicksale aus der großen Gruppen derjenigen, die man ansonsten kaum oder gar nicht zu Gesicht bekommt.

Und für viele von Ihnen gibt es in zahlreichen Bahnhöfen (noch) ein letztes Auffangnetz, das die meisten von uns kennen: Bahnhofsmissionen. Und die haben eine lange, eine sehr lange Geschichte. Genauer: Sie blicken zurück auf 125 Jahre. Denn 1894 wurde die erste Bahnhofsmission am Schlesischen Bahnhof, dem heutigen Berliner Ostbahnhof, ins Leben gerufen.

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BAG-BVerfG-EuGH-Blues: Katholisch-weltliches Ping-Pong eines wiederverheirateten Chefarztes im Orbit der höchsten Gerichte über mehr als zehn lange Jahre

Die katholische Kirche hat wieder einmal die medialen Aufmerksamkeit. Diesmal ist zwar kein weißer Rauch aus dem Vatikan aufgestiegen, so dass man das machen kann, was viele Medien so gerne tun: personalisierte Berichterstattung. Wer ist der neuen Papst? Was hat er an, wenn er auf den Balkon tritt? Welchen Namen hat er sich selbst gegeben? Nein, der derzeitige Papst ist noch da, aber er hatte in den Vatikan geladen und nicht wenige Gläubige hatten inständig gehofft, dass auch diesmal irgendwie weißer Rauch emporsteigen würde, um eines der weiteren dunklen Kapitel in der Geschichte dieser so langlebigen Organisation endlich auszuleuchten. Es geht um den „Anti-Missbrauchsgipfel“. Vier Tage lang wurde im Vatikan über das Thema Missbrauch diskutiert. Was sagen die deutschen Bischöfe und Theologen dazu? Die einen finden die Ergebnisse „sehr klar“, die anderen fürchten, dass die Kirche „mit Karacho an die Wand fährt“, so der Bericht Anti-Missbrauchsgipfel: Das sagen Deutschlands Bischöfe und Theologen. Und der eine oder andere wird sich daran erinnern, dass die Deutsche Bischofskonferenz sogar einen eigenen „Missbrauchsbeauftragten“ hat, in Gestalt des Trierer Bischofs Stephan Ackermann.

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