Die schwierigste Tarifrunde seit vielen Jahren: Die IG Metall, die Corona-Krise und der Rücken zur Wand

Es sind sehr unterschiedliche Welten, mit denen es die IG Metall zu tun hat – das war bei der überaus heterogenen Metall- und Elektroindustrie immer schon so, aber in diesen Zeiten wird die Komplexität nochmal gesteigert: Da gibt es beispielsweise den Lkw-Bauer MAN. Der will 9.500 von 36.000 Arbeitsplätzen streichen, jede vierte Stelle. Selbst potenziell vom Stellenabbau Betroffene erkennen an: MAN steckt in einer großen Transformation wie die gesamte Autobranche: hin zur Digitalisierung, weg vom Verbrennungsmotor, berichten Alexander Hagelüken und Benedikt Peters in ihrem Artikel Die härteste Tarifrunde seit Langem. Eines schein sicher: „Die Sicherheit, die wir jahrelang hatten, ist verloren“, so eine der Beschäftigten im Lkw-Werk in München. Und jetzt auch noch Corona.

„Vielen Firmen geht es schlecht.“ Aber nicht allen Unternehmen und das macht die anstehende Tarifrunde noch schwieriger. Beispielsweise Siemens Healthineers, die produzieren Computertomographen. Seit März verdoppelten sich die Aufträge zeitweise. Hier Medizintechnik und andere florierende Bereiche, da kriselnde Auto- und Maschinenbauer: Diese Kluft stellt die IG Metall vor sehr große Herausforderungen. Sie muss den Spagat schaffen zwischen jenen, die mehr verdienen möchten, und jenen, die um den Job fürchten.

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Tarifabschluss im Öffentlichen Dienst: „Ein respektabler Abschluss“ und „Das Machbare haben wir erreicht“, sagen Gewerkschaftsvertreter. Ein „wirtschaftlich verkraftbarer, maßvoller Abschluss“ sagen die Arbeitgeber. Alles gut?

In den vergangenen Wochen hatte es Warnstreikaktionen im öffentlichen Dienst gegeben, natürlich nicht ohne Hintergedanken wurden dabei gerne Pflegekräfte auf die Straße geschickt. Denn seitens der Gewerkschaft ver.di wurden die Tarifverhandlungen unter der Überschrift „Corona-Helden“ geführt, für die man nun auch eine monetäre Abbildung ihrer heldenhaften Leistungen von den Arbeitgebern erstreiten wollte. Nun fallen einem hinsichtlich der angesprochenen Figur der „Corona-Helden“ zahlreiche Berufe und Tätigkeiten ein, die zum einen nichts mit dem öffentlichen Dienst zu tun haben, zum anderen aber gibt es wie in anderen Branchen auch im öffentlichen Dienst sicher Tätigkeitsfelder, wo man weit weg sein konnte von der tatsächlichen Corona-Front, im Homeoffice und dabei in einem sehr sicheren Arbeitsverhältnis, von dem andere nur träumen können. Man ahnt es schon, wenn man solche Zeilen liest – „Corona-Helden“ hat eine Menge spalterisches Potenzial und man könnte mit guten Argumenten damit für die einen mehr Geld, aber auch gleichzeitig für die anderen mehr Demut verlangen und würde sich heillos verlaufen in einem verminten Gelände der Abgrenzung (und der Ausschließeritis), wie wir das real bereits beim monatelangen Gekrampfe um eine „Corona-Prämie“ für das Pflegepersonal (nicht nur) in der Altenpflege erlebt haben (dazu der Beitrag Wenn eine am Anfang sicher gut gemeinte Anerkennungsprämie zu einem toxischen Spaltpilz mutiert. Bei der Corona-Prämie für Pflegekräfte sortiert und differenziert man sich ins Nirwana vom 3. September 2020).

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Ein scheinbares Durcheinander: Konjunktur und Arbeitsmarkt auf „Erholungskurs“ – und zugleich berechtigte Sorgen um „gute“ bisherige und neue, zukünftige Jobs

Es ist ein wenig wie auf einer Achterbahnfahrt: Am Anfang der Corona-Krise wurde das verheerende Ausmaß der Krise sowohl auf die Wirtschaft insgesamt wie auch auf den Arbeitsmarkt eher unterschätzt. Schauen wir kurz zurück: »Die Ausbreitung des neuen Corona-Virus wird die Konjunktur in Deutschland dämpfen. Die Unsicherheit über die damit verbundenen Folgen ist derzeit erheblich. Größere Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt sind gleichwohl unwahrscheinlich«, so Enzo Weber vom Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) der Bundesagentur für Arbeit am 9. März 2020 in einem Beitrag unter der Überschrift Corona-Virus: Konjunktur schwächer, Arbeitsmarkt voraussichtlich robust.  So »dürften stärkere Auswirkungen auf Beschäftigung und Arbeitslosigkeit in Deutschland nach aktuellem Stand eher unwahrscheinlich sein. Denn die Arbeitsmarktentwicklung erweist sich schon seit zehn Jahren als sehr robust gegenüber konjunkturellen Schwankungen … Auch die Ausbreitung eines Virus hätte einen solchen vorübergehenden Konjunktureffekt zur Folge, der somit kaum auf den Arbeitsmarkt durchschlagen würde.«

Nur wenige Tage nach der Veröffentlichung dieser Einschätzung der möglichen (Nicht-)-Folgen werden wir dann mit dieser Botschaft aus dem gleichen Haus konfrontiert: IAB: Der Arbeitsmarkt gerät massiv unter Druck. Offensichtlich hat sich die Sichtweise auf die volkswirtschaftlichen Folgen innerhalb kürzester Zeit gedreht: »Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) erwartet im Jahr 2020 einen drastischen Rückgang des realen Bruttoinlandsprodukts (BIP) von zwei Prozent. Vorübergehend schrumpft das BIP sogar um mehr als sechs Prozent.«

Aber auch diese an sich schon pessimistische Einschätzung wurde in den nachfolgenden Wochen als deutlich zu positiv über Bord geworfen und die prognostizierten Werte das BIP betreffend wurden nach unten gedrückt. In den vergangenen Wochen hingegen ging es wieder aufwärts mit den an die Wand geworfenen Vorhersagen.

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Tarifpolitik (nicht nur) im Corona-Spagat

Neben der oftmals (und interessanterweise gerade von Ökonomen, die es besser wissen sollten und könnten) ausgeblendeten Tatsache, dass es „den“ Arbeitsmarkt nicht gibt, sondern eine Vielzahl ganz unterschiedlich konfigurierter und in der Regel dann auch noch lokal/regional begrenzter Teilarbeitsmärkte, muss man darauf hinweisen, dass sich die arbeitsmarktlichen Angebots-Nachfrage-Verhältnisse strukturell, aber eben auch situationsbedingt umkehren können. Was natürlich Auswirkungen hat auf die Machtverhältnisse, besser die Asymmetrie der Machtverhältnisse, die sich dann abbilden in den Tarifauseinandersetzungen zwischen Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden, wenn solche überhaupt relevant sind (man denke hier an das Phänomen quasi tariffreier Zonen bzw. Regionen unseres Landes).

Wie schnell und umfassend sich die Vorzeichen in einem spezifischen Arbeitsmarktsegment ändern können, lässt sich am Beispiel der Fluggesellschaften und ihres Personals studieren. Noch im vergangenen Jahr war auch aufgrund der bis dahin stetig steigenden Nachfrage nach Flügen die Arbeitsmarktlage der meisten Piloten so gut, dass selbst ein arbeitnehmerfeindlicher Intensivtäter wie Ryanair gezwungen war, den Piloten (und ein echter „Höllenritt“ für dieses Unternehmen: den Gewerkschaften) bei den Arbeitsbedingungen entgegenzukommen, weil es einen zunehmenden Personalmangel gab. Und dann kam die Corona-Krise über uns und von einem Moment auf den anderen hat sich alles verändert aufgrund der massiven Einbrüche im Luftverkehr. Die waren und sind so außergewöhnlich, dass selbst gestandene und stolze Piloten beispielsweise der Lufthansa zu bislang unvorstellbaren Gehaltseinbußen bereit waren bzw. sein mussten. In kürzester Zeit hat sich die Machtasymmetrie aufgrund völlig verkehrter Angebots-Nachfrage-Relationen zuungunsten der Beschäftigten gedreht und dass in so einer Branche wenn überhaupt, dann über die Sicherung eines Teils der noch vorhandenen Belegschaften, aber sicher nicht über Lohnerhöhungen verhandelt wird, erschließt sich von selbst.

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Ein „Doppelpack“ vom Bundesverfassungsgericht zugunsten des Streikrechts der Gewerkschaften

Das mit dem Streikrecht ist in Deutschland so eine Sache. Immer wieder wird auf unsere Verfassung verwiesen, konkret auf Artikel 9 Grundgesetz, der diesen Absatz 3 enthält: »Das Recht, zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen Vereinigungen zu bilden, ist für jedermann und für alle Berufe gewährleistet. Abreden, die dieses Recht einschränken oder zu behindern suchen, sind nichtig, hierauf gerichtete Maßnahmen sind rechtswidrig. Maßnahmen nach den Artikeln 12a, 35 Abs. 2 und 3, Artikel 87a Abs. 4 und Artikel 91 dürfen sich nicht gegen Arbeitskämpfe richten, die zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen von Vereinigungen im Sinne des Satzes 1 geführt werden.« Das war’s dann auch schon mit dem, was die Verfassung zu einem Streikrecht ausführt. In Deutschland gibt es kein Streikgesetz und auch kein ausdrücklich so genanntes „Recht auf Streik“, doch in langjähriger Rechtsprechungspraxis hat sich das faktische Streikrecht durch die Entscheidungen der Gerichte – vor allem des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesarbeitsgerichts – etabliert und konkretisiert. Wir haben es in diesem Bereich vor allem mit Richterrecht zu tun. Wichtig dabei: Ein Streik muss von einer Gewerkschaft ausgerufen werden und zudem bestimmte Kriterien erfüllen, um nicht rechtswidrig zu sein.

Vor diesem Hintergrund sind zwei aktuelle Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zu lesen, mit denen ausdrücklich das Streikrecht auf Seiten der Arbeitnehmer gestärkt wird.

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