Don’t be evil, Google. Zur Gründung einer Gewerkschaft beim Google-Mutterkonzern Alphabet

Sergei Brin und Larry Page haben am 4. September 1998 Google als Unternehmen ins Leben gerufen. Die Geschäftsidee des Start-Ups, das in den ersten Wochen in einer Garage im Silicon Valley residierte, war clever: Neben den Suchtreffern gibt es kleine Werbeanzeigen, die thematisch zur Suche passen. Den Preis für die beste Anzeigenposition regelt ein automatisches Bieterverfahren. Damit ließ sich nicht nur schnell, sondern auch viel Geld verdienen. Doch die Google-Gründer wollten sich von der Konkurrenz aus IBM, Microsoft oder Apple unterscheiden. Man wollte die Welt verbessern. Das inoffizielle Firmenmotto: Nicht böse sein – „Don’t be evil“. Der Slogan richtete sich nicht nur an die Kunden, sondern vor allem an die eigenen Mitarbeiter – das haben die Gründer auch beim Börsengang betont. Sie seien bereit, auch auf Gewinne zu verzichten (vgl. dazu den Beitrag „Don’t be evil“ von Marcus Schuler). Was daraus geworden ist, wissen wir alle: Aus dem ehemaligen Start-Up ist ein milliardenschwerer Konzern geworden, der seit Jahren angesichts seiner krakenhaften Expansion mit einer damit einhergehenden enormen Konzentration globalen Marktmacht zunehmend kritisch beobachtet wird. Und wie auch Apple mal in den Anfangstagen mit dem Image des kreativen und irgendwelchen besseren Motiven verpflichteten Außenseiters gegen den damaligen Riesen IBM werbewirksam zu Felde gezogen ist (vgl. die berühmte Super Bowl-Werbung von Apple im Jahr 1984), hat sich auch Google zu einem „klassischen“ und mit allen harten Bandagen kämpfenden gewinnmaximierenden Konzern transformiert.

Das gilt auch für den Umgang mit den eigenen Leuten, wobei man gerade am Beispiel von Google die maximale Ambivalenz der neuen Giganten der Digitalökonomie als Arbeitgeber studieren kann: Auf der einen Seite gilt das Unternehmen als einer der beliebtesten Arbeitgeber, von einem der im Vergleich zu anderen Unternehmen und Branchen überschaubaren wenigen Jobs haben viele geträumt und tun es auch heute noch angesichts vieler Rahmenbedingungen für den einzelnen Mitarbeiter (allerdings gab es schon vor Jahren immer wieder kritische Berichte: »Lässig, kauzig, ein großer Abenteuerspielplatz: Internetgigant Google pflegt ein besonderes Image und lockt damit viele Bewerber. Doch Einsteiger sind verblüffend schnell wieder draußen. Fungiert die Firma bloß als Drehtür?« so die Fragestellung in dem Artikel Rein, raus, tschüs aus dem Jahre 2013). Auf der anderen Seite zeigt Google eben auch die Merkmale, die wir von anderen Vertretern wie Amazon & Co. kennen: Mitbestimmung über Betriebsräte oder gar Verhandlungen mit Gewerkschaften? Das ist bzw. wäre Teufelszeug. Das kommt nicht in die US-amerikanische Tüte.

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Schafft er das vor dem „Nichts geht mehr“? Der Bundesarbeitsminister will Betriebsräte mit einem Stärkungsgesetz unter die Arme greifen

Bevor jetzt jemand auf die Idee kommt, der Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) will nach den teilweise mehr als zähen und innerhalb der derzeitigen schwarz-roten Koalition überaus strittigen Gesetzgebungsverfahren beispielsweise zur „Grundrente“ oder zuletzt das „Arbeitsschutzkontrollgesetz“ mit dem Verbot von Werkverträgen und Leiharbeit in den Kernbereichen der Fleischindustrie nun mit einem weiteren Vorstoß Teile der Union gegen sich aufbringen (und man deshalb davon ausgehen kann, dass der nun bekannt gewordene Entwurf aus seinem Haus am Widerstand des Koalitionspartners scheitern müsse, da man dem Arbeitsminister keinen weiteren – scheinbaren – Erfolg gönnen dürfe), der möge vorher in das Vertragswerk schauen, auf dem die Zusammenarbeit von SPD und CDU/CSU seit 2018 basiert: dem Koalitionsvertrag. Dort findet man diese beiden Zielsetzungen, was die Betriebsräte angeht (S. 51 f.):

»Wir werden das allgemeine Initiativrecht der Betriebsräte für Weiterbildung stärken. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber und Betriebsrat haben über Maßnahmen der Berufsbildung zu beraten. Können sich beide nicht verständigen, kann jede Seite einen Moderator anrufen mit dem Ziel, eine Einigung zu erreichen. Ein Einigungszwang besteht nicht.«

»Wir wollen die Gründung und Wahl von Betriebsräten erleichtern. Dazu werden wir das vereinfachte Wahlverfahren für alle Betriebe mit 5 bis 100 wahlberechtigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern verpflichtend machen. Für Betriebe mit 101 bis 200 wahlberechtigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ermöglichen wir die Wahl zwischen dem vereinfachten und allgemeinen Wahlverfahren.
Wir setzen uns dafür ein, dass auch bei grenzüberschreitenden Sitzverlagerungen von Gesellschaften die nationalen Vorschriften über die Mitbestimmung gesichert werden.«

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Die schwierigste Tarifrunde seit vielen Jahren: Die IG Metall, die Corona-Krise und der Rücken zur Wand

Es sind sehr unterschiedliche Welten, mit denen es die IG Metall zu tun hat – das war bei der überaus heterogenen Metall- und Elektroindustrie immer schon so, aber in diesen Zeiten wird die Komplexität nochmal gesteigert: Da gibt es beispielsweise den Lkw-Bauer MAN. Der will 9.500 von 36.000 Arbeitsplätzen streichen, jede vierte Stelle. Selbst potenziell vom Stellenabbau Betroffene erkennen an: MAN steckt in einer großen Transformation wie die gesamte Autobranche: hin zur Digitalisierung, weg vom Verbrennungsmotor, berichten Alexander Hagelüken und Benedikt Peters in ihrem Artikel Die härteste Tarifrunde seit Langem. Eines schein sicher: „Die Sicherheit, die wir jahrelang hatten, ist verloren“, so eine der Beschäftigten im Lkw-Werk in München. Und jetzt auch noch Corona.

„Vielen Firmen geht es schlecht.“ Aber nicht allen Unternehmen und das macht die anstehende Tarifrunde noch schwieriger. Beispielsweise Siemens Healthineers, die produzieren Computertomographen. Seit März verdoppelten sich die Aufträge zeitweise. Hier Medizintechnik und andere florierende Bereiche, da kriselnde Auto- und Maschinenbauer: Diese Kluft stellt die IG Metall vor sehr große Herausforderungen. Sie muss den Spagat schaffen zwischen jenen, die mehr verdienen möchten, und jenen, die um den Job fürchten.

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Tarifabschluss im Öffentlichen Dienst: „Ein respektabler Abschluss“ und „Das Machbare haben wir erreicht“, sagen Gewerkschaftsvertreter. Ein „wirtschaftlich verkraftbarer, maßvoller Abschluss“ sagen die Arbeitgeber. Alles gut?

In den vergangenen Wochen hatte es Warnstreikaktionen im öffentlichen Dienst gegeben, natürlich nicht ohne Hintergedanken wurden dabei gerne Pflegekräfte auf die Straße geschickt. Denn seitens der Gewerkschaft ver.di wurden die Tarifverhandlungen unter der Überschrift „Corona-Helden“ geführt, für die man nun auch eine monetäre Abbildung ihrer heldenhaften Leistungen von den Arbeitgebern erstreiten wollte. Nun fallen einem hinsichtlich der angesprochenen Figur der „Corona-Helden“ zahlreiche Berufe und Tätigkeiten ein, die zum einen nichts mit dem öffentlichen Dienst zu tun haben, zum anderen aber gibt es wie in anderen Branchen auch im öffentlichen Dienst sicher Tätigkeitsfelder, wo man weit weg sein konnte von der tatsächlichen Corona-Front, im Homeoffice und dabei in einem sehr sicheren Arbeitsverhältnis, von dem andere nur träumen können. Man ahnt es schon, wenn man solche Zeilen liest – „Corona-Helden“ hat eine Menge spalterisches Potenzial und man könnte mit guten Argumenten damit für die einen mehr Geld, aber auch gleichzeitig für die anderen mehr Demut verlangen und würde sich heillos verlaufen in einem verminten Gelände der Abgrenzung (und der Ausschließeritis), wie wir das real bereits beim monatelangen Gekrampfe um eine „Corona-Prämie“ für das Pflegepersonal (nicht nur) in der Altenpflege erlebt haben (dazu der Beitrag Wenn eine am Anfang sicher gut gemeinte Anerkennungsprämie zu einem toxischen Spaltpilz mutiert. Bei der Corona-Prämie für Pflegekräfte sortiert und differenziert man sich ins Nirwana vom 3. September 2020).

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Ein scheinbares Durcheinander: Konjunktur und Arbeitsmarkt auf „Erholungskurs“ – und zugleich berechtigte Sorgen um „gute“ bisherige und neue, zukünftige Jobs

Es ist ein wenig wie auf einer Achterbahnfahrt: Am Anfang der Corona-Krise wurde das verheerende Ausmaß der Krise sowohl auf die Wirtschaft insgesamt wie auch auf den Arbeitsmarkt eher unterschätzt. Schauen wir kurz zurück: »Die Ausbreitung des neuen Corona-Virus wird die Konjunktur in Deutschland dämpfen. Die Unsicherheit über die damit verbundenen Folgen ist derzeit erheblich. Größere Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt sind gleichwohl unwahrscheinlich«, so Enzo Weber vom Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) der Bundesagentur für Arbeit am 9. März 2020 in einem Beitrag unter der Überschrift Corona-Virus: Konjunktur schwächer, Arbeitsmarkt voraussichtlich robust.  So »dürften stärkere Auswirkungen auf Beschäftigung und Arbeitslosigkeit in Deutschland nach aktuellem Stand eher unwahrscheinlich sein. Denn die Arbeitsmarktentwicklung erweist sich schon seit zehn Jahren als sehr robust gegenüber konjunkturellen Schwankungen … Auch die Ausbreitung eines Virus hätte einen solchen vorübergehenden Konjunktureffekt zur Folge, der somit kaum auf den Arbeitsmarkt durchschlagen würde.«

Nur wenige Tage nach der Veröffentlichung dieser Einschätzung der möglichen (Nicht-)-Folgen werden wir dann mit dieser Botschaft aus dem gleichen Haus konfrontiert: IAB: Der Arbeitsmarkt gerät massiv unter Druck. Offensichtlich hat sich die Sichtweise auf die volkswirtschaftlichen Folgen innerhalb kürzester Zeit gedreht: »Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) erwartet im Jahr 2020 einen drastischen Rückgang des realen Bruttoinlandsprodukts (BIP) von zwei Prozent. Vorübergehend schrumpft das BIP sogar um mehr als sechs Prozent.«

Aber auch diese an sich schon pessimistische Einschätzung wurde in den nachfolgenden Wochen als deutlich zu positiv über Bord geworfen und die prognostizierten Werte das BIP betreffend wurden nach unten gedrückt. In den vergangenen Wochen hingegen ging es wieder aufwärts mit den an die Wand geworfenen Vorhersagen.

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