Am 1. Juli 2018 wurde hier dieser Beitrag veröffentlicht: Die einen wollen Tariflöhne in der Altenpflege, die anderen die Arbeitgeber genau davor bewahren. Der Weg wird kein einfacher sein. Darin und in Folgebeiträgen (beispielsweise am 19. Januar 2019: Ein flächendeckender Tarifvertrag für die stationäre und ambulante Altenpflege? Es ist und bleibt kompliziert) wurde beschrieben, wie schwierig die Umsetzung der lobenswerten Absicht sein wird, in der Altenpflege zu einem für alle Beschäftigten geltenden Tarifvertrag zu kommen. Das Feld der stationären und ambulanten Pflege ist tarifpolitisch besonders vermint, hier stehen sich im Grunde zwei Blöcke gegenüber, die gemeinnützigen Anbieter (mit einem besonderen Schwergewicht bei den katholischen und evangelischen Trägern) sowie die privatgewerblichen Anbieter (kommunale Träger sind nur noch in Spurenelementen) vorhanden. Fast die Hälfte der immer im Mittelpunkt der öffentlichen Diskussion stehenden Altenheime sind schon in privatgewerblicher Hand, bei den ambulanten Pflegediensten sind es zwei Drittel. Und mit Blick auf diese Seite des „Marktes“ müssen wir eine quasi tariffreie Zone konstatieren (die übrigens auf der Seite der Beschäftigten durch einen desaströs niedrigen gewerkschaftlichen Organisationsgrad komplettiert wird). Hinzu kommt, dass auf der Seite der gemeinnützigen Anbieter die beiden konfessionell gebundenen Schwergewichte, vertreten durch Caritas und Diakonie, in einer Sonderwelt leben dürfen, dem sogenannten „Dritten Weg“. Danach werden den Beschäftigten in konfessionell gebundenen Einrichtungen und Diensten elementare Arbeitnehmerrechte vorenthalten (beispielsweise das Streikrecht) und die Kirchen dürfen ihre Angelegenheiten weitgehend selbst und auch unter Ausschluss von Gewerkschaften regeln, selbst in den vielen Bereichen des Gesundheits- und Sozialwesens, die zu 100 Prozent aus Steuer- und Beitragsmitteln finanziert werden.
Gewerkschaften
Der Bundesarbeitsminister will Betriebsräte stärken, das Kanzleramt will das nicht bei den Mitbestimmungsrechten. Ein Update zum Entwurf eines Betriebsrätestärkungsgesetz
Kurz vor dem Ende des nunmehr vergangenen Jahres 2020 wurde hier dieser Beitrag veröffentlicht, der einen skeptischen Unterton schon in der Überschrift enthält: Schafft er das vor dem „Nichts geht mehr“? Der Bundesarbeitsminister will Betriebsräte mit einem Stärkungsgesetz unter die Arme greifen. Am 28. Dezember 2020 war das. In dem dort besprochenen Entwurf für ein „Betriebsrätestärkungsgesetz“ (Stand: 21.12.2020) ist nicht nur die Ausweitung des Kündigungsschutzes für Arbeitnehmer enthalten, die versuchen, etwas an sich Selbstverständliches zu machen, also einen Betriebsrat ins Leben zu rufen (im hier maßgeblichen § 1 Abs. 1 BetrVG heißt es unmissverständlich: „In Betrieben mit in der Regel mindestens fünf ständigen wahlberechtigten Arbeitnehmern, von denen drei wählbar sind, werden Betriebsräte gewählt.“). Das deckt sich übrigens mit dem, was Union und SPD in ihrem Koalitionsvertrag aus dem Jahr 2018 als eines der vielen gemeinsamen Vorhaben fixiert haben: „Wir wollen die Gründung und Wahl von Betriebsräten erleichtern“, so heißt es dort.
Aber der vorliegende Referentenentwurf geht weiter: Mit dem Betriebsrätestärkungsgesetz »soll Betriebsräten zudem mehr Mitspracherechte in Sachen Digitalisierung zu verschaffen – zum Beispiel auch zur Frage, unter welchen Bedingungen das sogenannte mobile Arbeiten („Homeoffice“) stattfinden darf. Ebenso sollen die Betriebsräte systematisch mitreden dürfen, wie neue Systeme mit Künstlicher Intelligenz beschaffen sein müssen, wenn der Betrieb sie einführen will. Und sie sollen dabei auch eigene Sachverständige einschalten dürfen, deren Vergütung der Arbeitgeber übernehmen muss,« so dieser Artikel: Heil baut Kündigungsschutz für Betriebsräte aus. Das nun geht weit über den Ansatz hinaus, die Gründung eines Betriebsrates zu fördern. Offensichtlich will man auch eine Zuständigkeitserweiterung im Kernbereich der betrieblichen Mitbestimmung realisieren.
Don’t be evil, Google. Zur Gründung einer Gewerkschaft beim Google-Mutterkonzern Alphabet
Sergei Brin und Larry Page haben am 4. September 1998 Google als Unternehmen ins Leben gerufen. Die Geschäftsidee des Start-Ups, das in den ersten Wochen in einer Garage im Silicon Valley residierte, war clever: Neben den Suchtreffern gibt es kleine Werbeanzeigen, die thematisch zur Suche passen. Den Preis für die beste Anzeigenposition regelt ein automatisches Bieterverfahren. Damit ließ sich nicht nur schnell, sondern auch viel Geld verdienen. Doch die Google-Gründer wollten sich von der Konkurrenz aus IBM, Microsoft oder Apple unterscheiden. Man wollte die Welt verbessern. Das inoffizielle Firmenmotto: Nicht böse sein – „Don’t be evil“. Der Slogan richtete sich nicht nur an die Kunden, sondern vor allem an die eigenen Mitarbeiter – das haben die Gründer auch beim Börsengang betont. Sie seien bereit, auch auf Gewinne zu verzichten (vgl. dazu den Beitrag „Don’t be evil“ von Marcus Schuler). Was daraus geworden ist, wissen wir alle: Aus dem ehemaligen Start-Up ist ein milliardenschwerer Konzern geworden, der seit Jahren angesichts seiner krakenhaften Expansion mit einer damit einhergehenden enormen Konzentration globalen Marktmacht zunehmend kritisch beobachtet wird. Und wie auch Apple mal in den Anfangstagen mit dem Image des kreativen und irgendwelchen besseren Motiven verpflichteten Außenseiters gegen den damaligen Riesen IBM werbewirksam zu Felde gezogen ist (vgl. die berühmte Super Bowl-Werbung von Apple im Jahr 1984), hat sich auch Google zu einem „klassischen“ und mit allen harten Bandagen kämpfenden gewinnmaximierenden Konzern transformiert.
Das gilt auch für den Umgang mit den eigenen Leuten, wobei man gerade am Beispiel von Google die maximale Ambivalenz der neuen Giganten der Digitalökonomie als Arbeitgeber studieren kann: Auf der einen Seite gilt das Unternehmen als einer der beliebtesten Arbeitgeber, von einem der im Vergleich zu anderen Unternehmen und Branchen überschaubaren wenigen Jobs haben viele geträumt und tun es auch heute noch angesichts vieler Rahmenbedingungen für den einzelnen Mitarbeiter (allerdings gab es schon vor Jahren immer wieder kritische Berichte: »Lässig, kauzig, ein großer Abenteuerspielplatz: Internetgigant Google pflegt ein besonderes Image und lockt damit viele Bewerber. Doch Einsteiger sind verblüffend schnell wieder draußen. Fungiert die Firma bloß als Drehtür?« so die Fragestellung in dem Artikel Rein, raus, tschüs aus dem Jahre 2013). Auf der anderen Seite zeigt Google eben auch die Merkmale, die wir von anderen Vertretern wie Amazon & Co. kennen: Mitbestimmung über Betriebsräte oder gar Verhandlungen mit Gewerkschaften? Das ist bzw. wäre Teufelszeug. Das kommt nicht in die US-amerikanische Tüte.