Taschenspielertricks im Haifischbecken: Augen zu und auf Wiedervorlage legen. Die vergiftete Pflaster-Sozialpolitik der neuen Bundesregierung für die Kranken- und Pflegeversicherung in Form von „Darlehen“

Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) und die soziale Pflegeversicherung hängen bekanntlich finanziell schwer in den Seilen. Die Ausgaben steigen stärker als die Einnahmen und zugleich hat der Bund in den zurückliegenden Jahren die Sozialversicherungen ausgenommen wie eine Weihnachtsgans. 

Man denke hier an die Milliarden Euro-Beträge, die während der Corona-Pandemie aus der Kasse der beitragsfinanzierten sozialen Pflegeversicherung ausgegeben werden mussten für pandemiebedingte Ausgaben, die selbst von der Bundesregierung anerkannt gesamtgesellschaftliche Leistungen waren, so dass man eine – bis heute aber nicht vollzogene – Rückerstattung von fünf Milliarden Euro aus Steuermitteln versprochen hat. Oder an den ehemaligen Bundesgesundheitsminster Jens Spahn (CDU), der zur vorübergehenden Vermeidung von Anhebungen des Zusatzbeitrags der Krankenkassen sowie von möglichen Einschnitten auf der Leistungsseite seit 2018 die GKV gezwungen hat, ihre Rücklagen abzubauen, bis quasi nichts mehr im Topf war.1 In den vergangenen Jahren hat sich die Politik wiederholt an den Rücklagen bedient, um die strukturellen Defizite auszugleichen und das Finanzierungsproblem in die Zukunft zu verschieben. Nun fehlen diese Rücklagen und die Beitragszahler müssen höhere Zusatzbeiträge in Kauf nehmen.

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Rechtsanwälte vertragen wegen der anwaltlichen Unabhängigkeit keine Finanzinvestoren, so der EuGH. Und wie ist das dann mit Ärzten in medizinischen Versorgungszentren?

Das sogenannte Fremdkapitalverbot für deutsche Anwaltskanzleien, also das Verbot, dass sich Investoren an Anwaltsgesellschaften beteiligen dürfen, verstößt nicht gegen die Vorschriften des europäischen Rechts. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entschieden (EuGH, Urteil vom 19.12.2024, Az. C-295/23). Die Pressemitteilung des Gerichts vom 19. Dezember 2024 ist unmissverständlich: Das Verbot der Beteiligung reiner Finanzinvestoren an einer Rechtsanwaltsgesellschaft ist zulässig. Und in der Unter-Überschrift wird auch gleich der Begründungskern der Entscheidung offen gelegt: »Ein solches Verbot ist gerechtfertigt, um die anwaltliche Unabhängigkeit zu gewährleisten.«

»Ein Mitgliedstaat darf die Beteiligung reiner Finanzinvestoren am Kapital einer Rechtsanwaltsgesellschaft verbieten. Eine solche Beschränkung der Niederlassungsfreiheit und des freien Kapitalverkehrs ist durch das Ziel gerechtfertigt, zu gewährleisten, dass Rechtsanwälte ihren Beruf unabhängig und unter Beachtung ihrer Berufs- und Standespflichten ausüben können.«

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Es wird weiter umfangreich „geigelt“. Der Umsatz mit IGeL-Leistungen in Arztpraxen wird auf 2,4 Milliarden Euro geschätzt

Der Medizinische Dienst Bund hat 2012 den sogenannten IGeL Monitor initiiert und betreibt seitdem dieses Informationsportal für Patienten. Bei den „Individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL)“ handelt es sich um Selbstzahlerleistungen der Patienten in den Arztpraxen. Die Kosten für IGeL-Angebote werden meistens nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen. Gesetzlich Krankenversicherte müssen solche Leistungen also in der Regel aus der eigenen Tasche bezahlen. Da diese Leistungen nicht zentral erfasst werden, gibt es weder eine vollständige Auflistung aller IGeL noch eine Übersicht über das Umsatzvolumen. Also muss man sich dem schätzungsweise nähern.

Um verlässliche Informationen zu erhalten, welche IGeL besonders häufig angeboten und von gesetzlich Krankenversicherten in Anspruch genommen werden, führt der IGeL-Monitor regelmäßig Versichertenbefragungen durch und veröffentlicht die Ergebnisse in sogenannten IGeL-Reports. Nun wurden die Ergebnisse des IGeL-Reports 2024 veröffentlicht.

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Täglich grüßt seit Jahren immer öfter das Medikamenten-Engpass-Murmeltier. Und was das mit Abhängigkeiten, China und einer Regulierungsparalyse zu tun hat

Das sind Meldungen, an die man sich in den vergangenen Jahren fast schon gewöhnt hat: »Wichtige Antibiotika sind weiterhin massiv von Lieferengpässen betroffen. Teilweise sind Wirkstoffe wie Azithromycin oder Penicillin voraussichtlich bis Ende dieses Jahres nicht lieferbar, meldet das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM).« Und weiter kann man dem Artikel Antibiotika massiv von Engpässen betroffen entnehmen: »Besonders Wirkstoffe wie Azithromycin, Penicillin und Amoxicillin sind laut BfArM teilweise bis Ende dieses Jahres nicht lieferbar. Für Penicillin-haltige Medikamente sind für insgesamt elf Produkte Engpässe gemeldet, ebenso für Amoxicillin-haltige Präparate.« Und bereits Anfang des Jahres 2024 wurde mit Blick auf 2023 berichtet: Lieferengpässe bei Medikamenten erreichen neuen Höchstwert: »Für das Gesamtjahr 2022 wurden mehr Engpässe beim Bundesinstitut für Arzneimittel- und Medizinprodukte (BfArM) gemeldet als im Corona-Jahr 2020 … Die Lage hat sich nochmals deutlich verschlechtert. 2023 stieg die Anzahl der Lieferengpässe um fast 50 Prozent gegenüber dem Vorjahr.«

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Bekanntes aus der Ungleichheitswelt: Arme müssen früher sterben – und mehr. Gesundheitliche und soziale Ungleichheit

Schon seit Jahrzehnten wird in der Fachdiskussion immer wieder darauf hingewiesen und mit Daten belegt, dass es einen Zusammenhang zwischen sozialer Ungleichheit und gesundheitlicher Ungleichheit gibt. Die damit verbundenen Fragen stehen im Mittelpunkt von Public Health- und medizinsoziologischen Ansätzen.

Markus M. Grabka vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) hat eine zusammenfassende Kurzstudie verfasst, mit dem Ziel, eine Beschreibung der gesundheitlichen Ungleichheit über den gesamten Lebensverlauf zu präsentieren. Er kann zeigen, dass gesundheitliche Ungleichheiten über den gesamten Lebensverlauf vorliegen und in bedeutender sozial differentieller Mortalität münden. Es wird auch der Frage nachgegangen, ob gesundheitliche Ungleichheiten über die Zeit abgenommen haben oder es zu einer weiteren Polarisierung gekommen ist.

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