Der Stellenwert eines funktionierenden öffentlichen Gesundheitsdienstes mit den Gesundheitsämtern vor Ort wird in den vergangenen Monaten nun wirklich jedem, der mit halbwegs wachen Augen durch die Landschaft läuft, deutlich geworden sein. Gerade in der gegenwärtigen Corona-Krise zeigte sich die zentrale Funktion der Gesundheitsämter für die öffentliche Gesundheitsvorsorge. Denn die müssen unter anderem Infektionsketten zurückverfolgen sowie Quarantänemaßnahmen anordnen und umsetzen. Dazu kommen noch weitere bedeutsame Aufgaben.
Und das wird in der Politik durchaus anerkannt. Schaut man beispielsweise in die Vereinbarung der Koalitionsparteien für ein Konjunktur- und Krisenbewältigungspaket vom 3. Juni 2020, die unter der Überschrift Corona-Folgen bekämpfen, Wohlstand sichern, Zukunftsfähigkeit stärken steht, dann findet man dort unter den insgesamt 57 Maßnahmen einen mit immerhin 4 Mrd. Euro ausgestatteten „Pakt für den öffentlichen Gesundheitsdienst“, den der Bund mit den Bundesländern und Kommunen auf den Weg bringen will. Zur Begründung wird ausgeführt: »Die aktuelle Corona-Pandemie zeigt die besondere Bedeutung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD) auf einem seiner klassischen Arbeitsfelder, dem Infektionsschutz. Zugleich macht das laufende Ausbruchsgeschehen deutlich, dass eine Verstärkung dieser unverzichtbaren Säule des Gesundheitswesens dringend notwendig ist.« Was genau ist geplant?