Erfolgsgeschichte Kurzarbeit? Anmerkungen zur befristeten Verlängerung der Bezugsdauer des Kurzarbeitergeldes

Durch das vorzeitige Ende der Ampel-Koalition im November 2024 sind zahlreiche sozialpolitisch relevante Gesetzgebungsverfahren kurz vor der notwendigen parlamentarischen Finalisierung liegen geblieben (vgl. dazu ausführlicher den Beitrag Ein sozialpolitisches Trümmerfeld als Hinterlassenschaft. Zahlreiche Gesetzesvorhaben der Ampel-Koalition bleiben auf den letzten parlamentarischen Metern liegen vom 9. November 2024). Die öffentlichen Diskussionen fokussierten auf die Neuwahl des Deutschen Bundestages. Vor diesem Hintergrund fallen die wenigen Abweichungen vom Stillstand fast schon nicht mehr auf. Beispielsweise die „Dritte Verordnung über die Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld“. Deren Entwurf wurde am 18. Dezember 2024 vom Reste-Bundeskabinett beschlossen und sie ist zum 1. Januar 2025 in Kraft getreten.

Mit der Dritten Verordnung über die Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld wird die Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld auf bis zu 24 Monate verlängert (im Regelfall kann es für für maximal zwölf Monate bezogen werden). Die Verordnung und die Verlängerung der Bezugsdauer gelten bis 31. Dezember 2025.

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Ein Lehrstück medialer Skandalisierung: Von einem „Erwerbszuschuss“ zu einer „Anschubfinanzierung“ und runter zu einer „Arsch-hoch“-Prämie

Wir haben in den vergangenen Monaten an vielen Stellen im medialen (und parteipolitischen) Raum wuchtige Kampagnen gegen das „Bürgergeld“ erleben müssen. Unabhängig von der Tatsache, dass es nun wirklich gute Gründe für Kritik an der derzeitigen Ausgestaltung des Grundsicherungssystems gibt, muss man feststellen, dass ein Teil der Kampagnen das unterste Niveau erreicht hat. Zugleich sind die Kampagne aber aufgrund der reißerischen Aufmachung und der gezielten Adressierung von mehr oder weniger reflektierten Gerechtigkeitsvorstellungen bei vielen Menschen in der Lage, hochgradig emotionalisierte Abwehrreaktionen und Aggressionen auszulösen, bei denen mehrere Millionen Menschen, die in äußerst heterogenen Lebenslagen und für einige Zeit bis hin zu vielen Jahren auf Leistungen aus der Grundsicherung angewiesen sind, in Kollektivhaft genommen werden.

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(Monetäre) Anreize für berufliche Qualifizierung: Kaum eingeführt, schon ist er wieder weg. Der „Bürgergeldbonus“. Und Österreich macht es anders

Als das „Bürgergeld“ Anfang 2023 den ungeliebten Namens-Vorgänger Hartz IV wenigstens semantisch ersetzen sollte, ging es auch um inhaltliche Veränderung im System der Grundsicherung nach SGB II. Durch gesetzgeberische Korrekturen wollte man arbeitsmarktpolitisch neue Impulse setzen, neben „mehr Augenhöhe“ zwischen den „Kunden“ und den Jobcentern ging es auch um eine – seit langem im Fachdiskurs angemahnte – Stärkung des Qualifizierungsgedankens. So wurde immer wieder darauf hingewiesen, dass zahlreiche erwerbsfähige und als arbeitslos registrierte Leistungsbezieher – die übrigens die Minderheit derjenigen, die auf Leistungen aus der Grundsicherung angewiesen sind, darstellen – erhebliche „Vermittlungsprobleme“ haben, weil viele von ihnen beispielsweise keine berufliche Ausbildung haben und fehlende Qualifikationen eine Integration auf der Erwerbsarbeitsmarkt erschweren oder gar verunmöglichen. Mit dem Bürgergeld hat man den „Vermittlunsgvorrang“ (so schnell wie möglich in irgendeinen Job vermitteln) abgeschafft und die Teilnahme an der beruflichen Qualifizierung alternativ platziert. Vor diesem Hintergrund war die angestrebte Stärkung der beruflichen Weiterbildungsförderung ein wichtiger Ansatz. Und den wollte man u.a. auch durch monetäre Anreize, an einer beruflichen Weiterbildung teilzunehmen, fördern.

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