Der Mindestlohn kommt – aber kommt auch seine Kontrolle und welche? Der Blick über den nationalen Tellerrand kann helfen

Der Mindestlohn kommt – aber auch seine Kontrolle? Daran kann man aus heutiger Sicht so einige große Fragezeichen machen. Die zuständige Behörde, also der Zoll, verweist auf erhebliche Personalprobleme. Bereits heute sind zahlreiche Planstellen gar nicht besetzt und zusätzliches Personal angesichts der erheblich umfangreicheren Aufgaben im Gefolge der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns im Januar 2015 soll in geringerem Umfang als von den Fachleuten gefordert und dann auch noch zeitlich gestreckt erfolgen (vgl. dazu den Beitrag „Zwei Beamte mehr, das ist ein schlechter Witz“). Gerade am Beginn der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns ist eine spürbare Kontrolldichte und die klare Botschaft, dass es riskant werden wird, sich dem Mindestlohn zu entziehen, von großer Bedeutung, um die zahlreichen Umgehungsstrategien der schwarzen Schafe unter den Arbeitgebern, die sich mit dem Unterlaufen des Mindestlohns einen Konkurrenzvorteil gegenüber den anständigen Unternehmen verschaffen wollen und könnten, wenn nicht zu verhindern, so doch wenigstens gehörig zu begrenzen.

Hinzu kommt: Je genauer man in bestimmte Tätigkeitsfelder hineinschaut, um so deutlicher erkennbar werden auch ganz handfest-praktische Kontrollprobleme, die man bekommen wird, auch wenn man kontrollieren will. Man denke an dieser Stelle nur an Branchen mit Umsatzbeteiligungsmodellen, die Taxi-Branche mag hier stellvertretend genannt sein.
In so einer Situation ist es immer wieder hilfreich, den Blick über den nationalen Tellerrand zu weiten und in andere Länder zu schauen, die schon lange einen gesetzlichen Mindestlohn haben. Wie organisieren die das mit der Kontrolle?

Genau diesen Ansatz hat das gewerkschaftsnahe Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Institut (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung gewählt. Herausgekommen ist diese Studie:

Thorsten Schulten, Nils Böhlke, Pete Burgess, Catherine Vincent und Ines Wagner: Umsetzung und Kontrolle von Mindestlöhnen Europäische Erfahrungen und was Deutschland von ihnen lernen kann. Studie im Auftrag der G.I.B. – Gesellschaft für innovative Beschäftigungsförderung (= G.I.B. Arbeitspapiere 49), Bottrop, November 2014

Mindestlohn: Für erfolgreiche Umsetzung noch einiges zu tun, so ist die Pressemitteilung dazu überschrieben. Darin wird über die wichtigste Aspekte der Studie berichtet:
Analysiert haben die Wissenschaftler die Mindestlohn-Praxis in Frankreich, Großbritannien und den Niederlanden. Außerdem haben sie sich mit der Durchsetzung von Lohnuntergrenzen in einzelnen deutschen Branchen befasst.

Nach Auffassung der Wissenschaftler gibt es Handlungsbedarf in den folgenden Bereichen: Transparente Vorschriften, korrekte Erfassung der Arbeitszeit, effektive Kontrollen, Aufklärung und Durchsetzung von Ansprüchen sowie gesellschaftliche Akzeptanz.

Hier die Erläuterungen des WSI zu den genannten Handlungsbedarfen, die der Pressemitteilung entnommen worden sind:

»Transparente Vorschriften: Um überprüfen zu können, ob die künftige Lohnuntergrenze eingehalten wird, wären klare Vorgaben dafür nötig, wie die tatsächliche Lohnhöhe zu berechnen ist. Das Problem: In der vom Bundestag beschlossenen Regelung fehlt nach Analyse der Forscher eine solche präzise Definition. Wenn es darum geht, welche Einkommensbestandteile in die Kalkulation einfließen dürfen, verweist die Bundesregierung auf die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts und des Europäischen Gerichtshofs. Demnach dürfen Arbeitgeber nur das berücksichtigen, was sie für die vertraglich vereinbarte „Normalleistung“ zahlen. Das heißt: Tätigkeiten, die über das Normalmaß hinausgehen, sind extra zu vergüten. Das betrifft beispielsweise Zuschläge für Sonn- und Feiertagsarbeit, Gefahrenzulagen oder Trinkgelder. Dagegen herrsche Uneinigkeit darüber, wie mit Weihnachts- und Urlaubsgeld oder Verpflegung und Unterkunft umzugehen ist, monieren die Autoren. Für Unternehmen und Beschäftigte sei damit teilweise nicht nachvollziehbar, wer durch den Mindestlohn Anspruch auf eine Lohnerhöhung hat. Hier wäre nach der WSI-Analyse eine Klarstellung durch den Gesetzgeber angebracht.«

»Korrekte Erfassung der Arbeitszeit: Da der Mindestlohn sich auf die Bezahlung pro Stunde bezieht, ist nicht nur die Lohnhöhe, sondern auch die Länge der Arbeitszeit maßgeblich. Auch hier sehen die Wissenschaftler weiteren Regelungsbedarf. Die Erfahrungen des europäischen Auslands und auf Branchenebene zeigten, dass die unkorrekte Erfassung der Arbeitszeit eine gängige Praxis zur Umgehung von Mindestlöhnen ist. Zum einen müssten Beschäftigte oft unbezahlte Mehrarbeit leisten – das passiert auch und gerade in Deutschland: Umfragen zufolge macht ein Fünftel der deutschen Beschäftigten regelmäßig Überstunden, die nicht vergütet werden. Zum anderen lüden Vergütungssysteme mit Stücklöhnen sowie Akkordarbeit zum Missbrauch ein, die gerade im Niedriglohnbereich weit verbreitet sei. Arbeitgeber könnten versucht sein, bei der Berechnung von Stundenlöhnen von unrealistisch hohen Arbeitsanforderungen auszugehen. Darüber hinaus lasse das Mindestlohngesetz offen, wie mit „besonderen Arbeitszeiten“ wie Bereitschaftsdienst oder Anfahrts- und Wartezeiten zu verfahren ist.«

»Effektive Kontrollen: Um Verstößen gegen das neue Gesetz vorzubeugen, ist der Studie zufolge eine angemessene Kontrolldichte unerlässlich. Erfahrungen zeigten zwar, dass sich die große Mehrheit der Unternehmen gesetzeskonform verhält. Insbesondere in arbeitsintensiven Branchen wie dem Einzelhandel oder dem Gastgewerbe sei allerdings durchaus mit Umgehungsversuchen zu rechnen. In Frankreich und den Niederlanden gibt es jeweils eine umfassende Arbeitsinspektion, die das verhindern soll. Deutschland dagegen verfüge über eine fragmentierte Struktur unterschiedlicher Kontrollbehörden, schreiben die Forscher. Am wichtigsten sei die beim Zoll angesiedelte Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS). Dazu kommen landeseigene Kontrollstellen im Rahmen der öffentlichen Auftragsvergabe und die Rentenversicherung, die regelmäßig Betriebsprüfungen durchführt. Gewerbeaufsichtsämter, Arbeitsagenturen und Sozialkassen seien zwar nicht explizit zuständig, aber durchaus in der Lage, Verstöße aufzudecken. Wichtig wäre, dass diese verschiedenen Institutionen effizient zusammenarbeiten. Problematisch sei außerdem, dass die geplante Aufstockung der FKS um 1.600 Stellen erst in fünf Jahren abgeschlossen werden soll, da gerade in der Einführungsphase des Mindestlohns von besonders vielen Verstößen ausgegangen werden müsse, so die Forscher. Die Bußgelder von bis zu 500.000 Euro und die Möglichkeit, gesetzeswidriges Verhalten mit dem Ausschluss von öffentlichen Aufträgen zu bestrafen, dürften aber Wirkung zeigen: „Der damit geschaffenen Sanktionsrahmen ist – sofern er in der Praxis auch tatsächlich ausgeschöpft wird – durchaus geeignet, eine präventive Regelung gegen Mindestlohnverstöße zu schaffen.“«

»Aufklärung und Durchsetzung von Ansprüchen: Neben wirksamen Sanktionen bedarf es laut der WSI-Studie gangbarer Verfahren, mit denen Arbeitnehmer ihre Mindestlohnansprüche geltend machen können. Eine wichtige Voraussetzung: Die Beschäftigten müssen sich über ihre Rechte im Klaren sein. Daher, so die Empfehlung, sollten Arbeitgeber verpflichtet werden, ihre Belegschaften über deren Ansprüche zu informieren. Außerdem müsse die Gehaltsabrechnung so gestaltet sein, dass die Einhaltung des Mindestlohns nachvollziehbar ist. Ähnlich wie in Großbritannien wäre zudem ein Mindestlohn-Rechner im Internet hilfreich.
Dass das Arbeitsministerium mittlerweile ein Bürgertelefon eingerichtet hat und eine Informationsstelle für den Mindestlohn bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin geplant ist, begrüßen die Forscher. Denn es habe sich gezeigt, dass niedrigschwellige Beratungsmöglichkeiten eine wichtige Rolle spielen. Dazu werde auch eine Hotline beitragen, die der Deutsche Gewerkschaftsbund ab Anfang Januar anbieten will. Abgesehen von möglichst umfassender Aufklärung wären mehr kollektive Klagemöglichkeiten wünschenswert, betonen die Forscher: Aus Angst vor Sanktionen oder Jobverlust hätten viele Beschäftigte erfahrungsgemäß Hemmungen, Verstöße vor Gericht zu bringen. Helfen könnte ein Verbandsklagerecht wie in Frankreich, wo Gewerkschaften stellvertretend für Arbeitnehmer klagen können.«

»Gesellschaftliche Akzeptanz: Eine zentrale Herausforderung bestehe darin, den Mindestlohn zu einer allgemein akzeptierten Institution zu machen, schreiben die Wissenschaftler. Wenn das gelinge, so die Erfahrung anderer Länder, werde sich die Lohnuntergrenze weitgehend von alleine durchsetzen. Das Problem: Zwar befürworte die überwiegende Mehrheit der deutschen Bevölkerung die neue Regelung, große Teile der Wirtschaft seien aber nach wie vor skeptisch. Die Autoren empfehlen Großbritannien als Vorbild: Dort habe eine umfassende Informationskampagne die Mindestlohneinführung begleitet. Zudem organisiere die Low Pay Commission einen breiten gesellschaftlichen Dialog und gebe regelmäßig wissenschaftliche Untersuchungen in Auftrag. Auch in Deutschland gelte es, Wirtschaftsverbände, Unternehmen, Gewerkschaften und Betriebsräte miteinander ins Gespräch zu bringen, um gemeinsam Probleme zu identifizieren und kreative Lösungen zu entwickeln. Vorbild könnten die bereits bestehenden Branchenbündnisse gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung sein, in denen Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Zoll zusammenarbeiten.«

Die Befunde und Vorschläge zeigen: Es ist noch eine Menge zu tun in Deutschland.

Foto: © Stefan Sell

Beatmungspatienten in einem Bürogebäude und der Frust der Behörden mit einem renitent schlechten Pflegeheim. Aus den Niederungen realer Pflegemissstände

Man ist einiges gewohnt, wenn es um die Berichterstattung über Pflegemissstände geht. Aber bei dieser Meldung müssen selbst die Zyniker unter der Beobachtern mehr als schlucken: Feuerwehr räumt illegale Pflege-WG an der Hansastraße, so Bettina Ansorge in einem Bericht aus der Stadt Dortmund: »Geräumt werden Räume im dritten Stock. In ihnen leben nach Angaben der Feuerwehr vier Menschen. Drei von ihnen müssen mit Maschinen beatmet werden. Zwei von ihnen haben Infektionskrankheiten – deswegen tragen die Rettungsdienst-Mitarbeiter Schutzanzüge.« Man muss zur Einordnung wissen, es geht hier um ein Bürogebäude. In der „Wohnung“ hätten niemals intensiv pflegebedürftige Menschen untergebracht werden dürfen. »Eigentlich als Büroräume vermietet, hatte der Mieter die Räume an eine Firma untervermietet, die dort die vier Patienten untergebracht hatte. Sie wurden nach Angaben der Feuerwehr von einem Pfleger versorgt.« Bei einem Brand hätten die Patienten nicht gerettet werden können – daher wurde wegen Gefahr in Verzug geräumt. Nun stellt sich hier die berechtigte Frage: Was machen Beatmungspatienten in einem Bürogebäude? Wie konnte es überhaupt zu so einem abgründigen Geschäftsmodell kommen?  

mehr

Billig, billiger, Deutschland. Wie sich die Umsätze in der deutschen Fleischindustrie verdoppeln konnten und warum der Mindestlohn ein fragiler Fortschritt ist

Bis in das Jahr 2000 spielte die deutsche Fleischindustrie im Prinzip keine Rolle auf dem europäischen Markt. Seit dem Jahr 2000 ist die Branche dann umsatzmäßig explodiert. Es geht um eine  Verdoppelung des Umsatzes von knapp 20 auf 40 Milliarden Euro innerhalb der letzten 10 bis 15 Jahre. Wie konnte das passieren? Was hatte sich verändert? Ganz einfach: man verwandelte die Branche in eine – betriebswirtschaftlich und im Vergleich zu anderen europäischen Ländern gesprochen – „Effizienzmaschine“, vor allem dadurch, dass man Arbeitskräfte aus Osteuropa nach Deutschland geholt hat, die dann im Rahmen von Werkverträgen zu billigsten Löhnen ausgebeutet werden konnten. Mittlerweile wird bis zu 90% der Arbeit in den Schlachtbetrieben nach Angaben der Gewerkschaft NGG über Werkverträge organisiert. In der Vergangenheit wurde von Dumpinglöhnen zwischen drei bis sieben Euro berichtet, aber seit dem August dieses Jahres gibt es einen branchenweiten Mindestlohn von 7,75 Euro, der auch grundsätzlich für die Werkvertragsarbeitnehmer gilt. Also wird jetzt am Ende alles gut?

mehr

Ob der Chef der Drückerkolonne gedrückt hat? Oder: Von der Kraft der Beziehungen und Netzwerke und was das mit der „Riester-Rente“ zu tun haben könnte

Jeder weiß, wie umstritten die „Riester-Rente“ ist. Immerhin gibt es derzeit fast 16 Millionen „Riester-Veträge“ und erhebliche Steuermittel fließen in die Förderung dieser Produkte (und der dahinter stehenden Finanzinstitutionen). Es gibt zahlreiche Gründe für einen mehr als kritischen Blick auf diese Form der staatlich geförderten Altersvorsorge. Und umstritten war das schon vor und während der Einführung unter dem damaligen Bundeskanzler Gerhard Schröder. Natürlich haben zu dieser Zeit diejenigen, die den großen Reibach ante portas gesehen haben, alle zur Verfügung stehenden Hebel in Bewegung gesetzt, um das Vorhaben Wirklichkeit werden zu lassen. Alles andere wäre ja auch überraschend. Und es ist fast schon banal, darauf hinzuweisen, dass eines der wirksamsten Schmiermittel in der Politik persönliche Beziehungen und Netzwerke sein können, nein: sind. Das merken die, die nicht über diese Ressource verfügen, am besten und oft auch schmerzhaft.

Die Zeitschrift „Stern“ hat in einem Artikel einen Ausschnitt aus dieser wichtigen Phase der deutschen Sozialgeschichte genau mit Blick auf diesen Beziehungs- und Netzwerkaspekt hin untersucht. Konkret: Die Beziehung zwischen der schillernden Figur des Carsten Maschmeyer, zur damaligen Zeit Chef der euphemistisch als „Finanzdienstleister“ bezeichneten Drückerkolonne AWD, und dem Politiker Gerhard Schröder. Die Journalisten haben herausgefunden, dass Carsten Maschmeyer dem Ex-Bundeskanzler Gerhard Schröder zwei Millionen Euro für die Rechte an dessen Autobiografie gezahlt haben soll. Hier interessiert aus sozialpolitischer Sicht besonders die Frage: Gab es einen Zusammenhang zur Reform der Riester-Rente während Schröders Amtszeit?

Diese Frage wird auch in dem Artikel Eine innige Beziehung von Robert Birnbaum, Antje Sirleschtov und Stephan Haselberger aufgeworfen. Neben dem Umstand, dass sich die bislang bekannten angeblich „nur“ eine Million Euro für die Memoiren des Herrn Schröder nunmehr wohl verdoppelt haben – besonders pikant ist das folgende Detail: Der Deal zwischen den beiden wurde schon vor dem Wahltag, der den SPD-Kanzler Gerhard Schröder das Amt kostete, vereinbart. Die Autoren des Artikels stellen sie, die wichtige Frage: »Steht hinter der Abmachung mehr als nur ein Buchgeschäft, das sich kaum rechnen konnte? Womöglich sogar eine Neuauflage jener „politischen Landschaftspflege“, die seit der Flick-Affäre in den 80er Jahren für Gefälligkeiten steht, mit denen sich Firmen Politiker gewogen machen?«

Hier interessieren vor allem Aspekte der Geschichte , die einen Bezug zur Sozialpolitik haben. Man wird in dem Artikel fündig:

»Die Grundlage legte Maschmeyer im Februar 1998 mit Zeitungsanzeigen im niedersächsischen Landtagswahlkampf, in denen anonym zur erneuten Wahl Schröders zum Ministerpräsidenten aufgerufen wurde. Kosten: 650 000 Mark. Mit dem Wahlsieg sicherte sich Schröder im Konkurrenzkampf mit dem damaligen SPD-Chef Oskar Lafontaine die SPD-Kanzlerkandidatur. Für Maschmeyer war die Anzeigen-Kampagne auch deshalb ein lohnendes Investment, weil sich Schröder schon damals für die staatliche Förderung der privaten Altersvorsorge ausgesprochen hatte.«

Und hier ein Auszug aus dem Artikel, der im „Tagesspiegel“ veröffentlicht wurde, bei dem es um die „Riester“-, aber auch um die Rürup-Rente geht. Wirklich gut auf den Punkt gebracht:

»Für einen Vertriebs-Unternehmer wie Maschmeyer musste die 2002 eingeführte Riester-Rente als Form der privaten Altersvorsorge ein Geschenk sein. Schließlich hatten Versicherer und Banken ein Interesse daran, ihre Riester-Produkte zu verkaufen. Das Riester-Geschäft jedoch hatte zunächste einige Haken: Die Förderbedingungen waren undurchsichtig, die Produkte unattraktiv und nicht zuletzt durfte die Provision an Vermittler wie den AWD nur im Zeitraum von zehn Jahren ausgezahlt werden. Damit konnte das Massengeschäft aus Sicht der Verkäufer nicht richtig rund laufen.

Die Chance, diesen Umstand zu ändern, durften Branchenkenner wie Maschmeyer aber erkennen, als das Bundesverfassungsgericht die rot-grüne Bundesregierung unter Gerhard Schröder verpflichtete, bis 2005 die Rentenbesteuerung grundsätzlich zu regeln. In diesem Moment kam der Ökonom und „Wirtschaftsweise“, Bert Rürup ins Spiel. Rürup, SPD-Mitglied, galt als Renten- und Sozialversicherungsexperte. Unter seiner Führung wurde ein Konzept zur Neuorientierung der Altervorsorge erarbeitet, das Rot-Grün Ende 2004 als Blaupause für das Alterseinkünftegesetz diente. Zum Vorteil für Unternehmer wie Maschmeyer. Denn mit dem Gesetz wurde nicht nur der Katalog der Förderbedingungen für die Riester-Rente radikal entschlackt, was den Vertrieb der Produkte allein schon anheizte. Auch die Provision wurde rascher fällig – zum Vorteil auch von AWD-Vermittlern.

Zur Gelddruckmaschine allerdings taugte die zeitgleich und nach ihrem Erfinder benannte „Rürup-Rente“, ein Sparmodell für Besserverdiener, bei dem die Einzahlungen direkt steuermindern geltend gemacht werden können – ein Gottesgeschenk für Versicherungs- und Fondsanteil-Verkäufer in Kundengesprächen. Was der Politiker Gerhard Schröder als Zukunftsmodell für die alternde Gesellschaft stolz verkünden konnte, war für den Unternehmer Maschmeyer eine Geschäftsgarantie. Im Februar 2005 zahlte Maschmeyer Bert Rürup für einen 45-minütigen Vortrag beim AWD 12 000 Euro. Wenige Jahre später wechselte der Wissenschaftler schließlich ganz zum AWD und gründete mit Maschmeyer eine Beratungsgesellschaft für Versicherungsunternehmen.«

Und: Die dem „stern“ vorliegenden Dokumente belegen: Der Finanz-Unternehmer wandte sich bei dem Thema direkt an den Kanzler oder an dessen damalige Sekretärin im Kanzleramt, Sigrid Krampitz, berichten die Autoren des Artikels.

Das Fazit der Autoren: »Justiziabel sind solche Beziehungsgeflechte in der Regel nicht … Ob ein Netzwerk-Flechten nach der Methode Maschmeyer noch mit demokratischen Normen vereinbar ist, steht auf einem anderen Blatt.«

Dazu kann man eine klare Antwort geben: Nein, sind sie nicht. Und das gehört ans Tageslicht gezogen. Und ihre Akteure sollten wenigstens mit Verachtung gestraft werden, vor allem die, die einen Eid auf das Gemeinwohl geleistet haben. Wieder einmal scheint sich zu bewahrheiten: Alles hat seinen Preis.

Aber trotzig muss man an dieser Stelle einwenden: Nicht alle haben einen Preis. Und das ist gut so.

Da war doch was im „Jobwunderland“ Deutschland … Langzeitarbeitslose beispielsweise. Und um die ging es im Deutschen Bundestag

Deutscher Bundestag: Debatte zu Langzeitarbeitslosigkeit am 13.11.2014

Debatte im Bundestag zu Langzeitarbeitslosigkeit mit Reden von Sabine Zimmermann (Die Linke), Matthias Zimmer (CDU), Brigitte Pothmer (B90/Grüne), Daniela Kolbe (SPD), Matthäus Strebl (CSU), Matthias W. Birkwald (Die Linke), Katja Mast (SPD), Wolfgang Strengmann-Kuhn (B90/Grüne), Christel Voßbeck-Kayser (CDU), Matthias Bartke (SPD) und Jutta Eckenbach (CDU):