Das Thema „Mindestlohn“ polarisiert – nicht nur die politische Debatte zwischen den Parteien, sondern auch die Rechtsprechung muss sich mit den Tiefen respektive Untiefen der Lohnuntergrenzen einzelfallbezogen auseinandersetzen: Den einen wird der Mindestlohn verweigert, bei den anderen wird für eine Verweigerung plädiert. Aber der Reihe nach.
Da ist zum einen der Fall einer Toilettenfrau, die vor dem Hamburger Arbeitsgericht geklagt hatte, den Mindestlohn für Putzfrauen zu bekommen, der ihr bislang vorenthalten wurde. Die Entscheidung des Arbeitsgerichts: „Nur eine Toilettenfrau, die tatsächlich auch den Großteil ihrer Arbeitszeit mit Reinigungsarbeiten zubringt, hat Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn als Putzfrau.