Aktive Sterbehilfe in den Niederlanden im Nachfrage- (oder Angebots-?)Boom. Zwischen Hilfe zur Selbstbestimmung und Ausdifferenzierung einer Tötungsmaschinerie?

Der Eintritt in eine Welt, in der alle Lebens- und im wahrsten Sinne des Wortes auch Sterbensbereiche des Menschen der Ökonomisierung unterworfen werden, erfolgt nicht von hier auf heute, nicht durch ein großes Tor, das drinnen und draußen trennt, sondern das geht schleichend, man rutscht über viele kleine Etappen da rein. Deshalb ist es ja auch oftmals so schwer, am Anfang der Wegstrecke die Punkte zu erkennen, an denen man hätte stehen bleiben, umkehren, sich des Weges verweigern sollen. In mehreren Beiträgen wurde hier die Ambivalenz oftmals gut gemeinter Ansätze, die in eine völlig andere Richtung abdriften können, am Beispiel der Sterbehilfe diskutiert. So begann der vorerst letzte Beitrag zum Themenfeld Sterbehilfe – Der Algorithmus als Sensenmann? Umrisse der Gefahr einer totalen Ökonomisierung am Ende des Lebens -, der am 9. Januar 2017 veröffentlicht wurde. Und der Blick in das benachbarte Ausland scheint die Grundthese zu bestätigen, dass man – einmal auf die Schiene gesetzt – Fahrt aufnimmt in eine Welt, die wir derzeit erst in Umrissen erkennen bzw. erahnen können. 

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Diesseits und jenseits des Papierkorbs: Sozialwahl – die Wahl, die viele nicht kennen. Einige Anmerkungen zur „Selbstverwaltung“ in der Sozialversicherung

Wahlen sind oftmals ein Aufregerthema. Vor und nach den Wahlen gibt es aufgeheizte Debatten und manches Ergebnis hat ein folgenschwere Bedeutung. Das kann man derzeit besichtigen im Umfeld des Referendums in (und außerhalb) der Türkei über die Einführung eines „Präsidialsystems“. Oder am kommenden Sonntag bei der ersten Runde der Präsidentschaftswahlen in Frankreich. Oder in ein paar Wochen angesichts der überraschend angesetzten Neuwahlen in Großbritannien.

Und dann gibt es Wahlen, von denen viele kaum was mitbekommen, auch viele Wahlberechtigte nicht. Das kann dann zu solchen Überschriften führen: Die Wahl, die keiner kennt: »Über 51 Millionen gesetzlich Versicherte können bis zum 31. Mai ihre VertreterInnen bei den Sozialkassen wählen. Bei der Sozialwahl wird darüber entschieden, wer bei der Deutschen Rentenversicherung im Bund, im Saarland und bei den Ersatzkassen der gesetzlichen Krankenversicherung in den Vertretersammlungen sitzt und dort die Entscheidungen trifft.« Es geht offensichtlich um die Sozialwahl 2017. Bis zum 11. Mai werden die Wahlunterlagen noch per Post verschickt – es handelt sich um eine reine Briefwahl. Und erneut ist zu erwarten, dass viele der Umschläge mit den Wahlunterlagen in den Papierkörben der Nation landen und im günstigsten Fall dem Recycling zugeführt werden. Die letzte Sozialwahl hat 2011 stattgefunden und hinsichtlich der damaligen Beteiligung wurde uns mitgeteilt: Wahlbeteiligung sinkt leicht auf 30 Prozent. Sechs Jahre vorher lag die Wahlbeteiligung noch bei 30,8 Prozent. Das ist eine überschaubare Beteiligung – mit Galgenhumor könnte man sich in die Relativierung retten, dass das immer noch ein höherer Wert sei als bei manchen Kommunalwahlen. 

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Wenn die Leiharbeiter in der Leiharbeit per Tarifvertrag eingemauert werden und ein schlechtes Gesetz mit gewerkschaftlicher Hilfe noch schlechter wird

Hat die Gewerkschaft ihre Koordinaten verloren und taumelt sie jetzt orientierungslos durch die prekäre Zone der Arbeitswelt, die sie jahrelang mit Kampagnen und wortgewaltigen Verurteilungen gebrandmarkt hat? Diese Frage mag sich dem einen oder anderen nach der Konfrontation mit dieser Nachricht durchaus stellen: IG Metall stimmt Zeitarbeit bis zu vier Jahren zu: »In der Metall- und Elektroindustrie können Leiharbeiter künftig bis zu 48 Monate in einem Betrieb beschäftigt werden – statt 18 Monaten, wie es das seit 1. April in Kraft getretene Gesetz vorsieht.« Im vergangenen Jahr hatte die Große Koalition das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) mit Wirkung zum 1. April 2017 geändert, u.a. wurde festgelegt, dass ein Leiharbeiter maximal 18 Monate lang an denselben Betrieb ausgeliehen werden darf. »Es sind jedoch Ausnahmen möglich, wenn Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften abweichende Vereinbarungen treffen. Im Fall der Metall- und Elektroindustrie haben sich der Arbeitgeberverband Gesamtmetall und die IG Metall auf die Änderungen verständigt.« 

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