Mach mir die eine große Zahl. 300.000 Kita-Plätze fehlen – wirklich? Eine Wiederauflage des gleichen Spiels

Vor wenigen Tagen machte diese Meldung die Runde: »In Leipzig hat es am Morgen einen Ansturm auf eine künftige Kindertagesstätte gegeben. Wie die Polizei … mitteilte, versammelten sind rund 200 Eltern vor dem Gebäude in der Südvorstadt. Sie wurden aufgefordert, nicht auf der Straße, sondern auf dem Gehweg anzustehen. Augenzeugen berichteten von einer 150 Meter langen Schlange und rund 450 Menschen. Die Einrichtung „Tillj“ für 165 Kinder (45 Krippenkinder, 120 Kindergartenkinder) soll im August öffnen und wird von den Johannitern betrieben. Diese hatten für heute einen öffentlichen Termin angekündigt, bei dem Eltern ihren Nachwuchs in der Einrichtung anmelden können.« Was als besonders krasser Fall in dem Artikel Schlange stehen für Kita-Platz in Leipzig berichtet wird, passt durchaus in die Erfahrungswelt vieler Eltern, die trotz eines seit dem 1. August 2013 vorhandenen Rechtsanspruchs auf einen Kita-Platz ab dem vollendeten ersten Lebensjahr erhebliche Probleme haben, überhaupt einen Platz zu bekommen.

Vor diesem Hintergrund scheint dann auch die Mitteilung des arbeitgebernahen Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) zu passen, dass derzeit fast 300.000 Kita-Plätze in Deutschland fehlen (sollen). Genauer: »So fehlen in den alten Bundesländern 262.436 Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren, in Ostdeutschland müsste es 31.050 Plätze mehr geben«, kann man diesem Artikel entnehmen: Wo in Deutschland die meisten Kita-Plätze fehlen. Die Botschaft hat sich wie eine Riesenwelle durch die Medienlandschaft gefressen und alle berichten darüber.

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Wie weiter mit der Erwerbsminderungsrente? Die Bundesregierung will die verbessern, aber nur für die Zukunft und wieder nur in kleinen Schritten

Menschen, die aufgrund von Krankheit oder anderen Einschränkungen nur vermindert erwerbstätig sind, sollen in Zukunft besser abgesichert werden. Dies sieht ein Entwurf der Bundesregierung zur Verbesserung der Leistungen bei Renten wegen verminderter Erwerbstätigkeit vor. Gemäß der Gesetzesvorlage der Bundesregierung sollen Menschen, die vermindert erwerbstätig sind, in Zukunft besser abgesichert werden. Dazu soll die sogenannte Zurechnungszeit vom aktuell 62. Lebensjahr schrittweise auf das vollendete 65. Lebensjahr angehoben werden. Mit der Zurechnungszeit sollen geringe Renten vermieden werden, wenn Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aufgrund von Krankheit oder anderen Einschränkungen eine Erwerbsminderungsrente in Anspruch nehmen müssen. Aufgrund ihrer geringen Zeit als Beitragszahler ergebe sich nur ein niedriger Rentenanspruch, so die Bundesregierung. Mit der neuen Regelung sollen zukünftige Erwerbsgeminderte, also neue Erwerbsminderungsrentner ab 2018 schrittweise bessergestellt werden.

Die Fraktion Die Linke hat einen Antrag Die Erwerbsminderungsrente stärken und den Zugang erleichtern vorgelegt, in dem die Antragsteller Änderungen am Entwurf der Bundesregierung fordern. Der Gesetzentwurf verbessere nur die Situation derer, die erwerbsunfähig werden, aber nicht derjenigen, die bereits Erwerbsminderungsrente beziehen. Um die Betroffenen vor Armut zu schützen, sollen daher die Zurechnungszeiten zum 1. Januar 2018 in einem Schritt vom 62. auf das 65. Lebensjahr verlängert werden. Zudem sollen die erwerbsunfähigen Rentnerinnen und Rentner nicht wie bisher vor Eintritt in eine Erwerbsminderung drei Jahre Pflichtbeträge gezahlt haben müssen, sondern nur zwei Jahre. Ebenso sollen Rentenabschläge wegen Erwerbsminderung für gegenwärtige und zukünftige Empfängerinnen und Empfänger abgeschafft werden. 

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Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) als „kleiner“ Gesetzgeber im Gesundheitswesen. Sind seine Tage gezählt?

Der Gemein­same Bundes­aus­schuss (G-BA) ist das oberste Beschluss­g­re­mium der gemein­samen Selbst­ver­wal­tung der Ärzte, Zahn­ärzte, Psycho­the­ra­peuten, Kran­ken­häuser und Kran­ken­kassen in Deut­sch­land. Er bestimmt in Form von Richt­li­nien den Leis­tungs­ka­talog der gesetz­li­chen Kran­ken­ver­si­che­rung (GKV) für mehr als 70 Millionen Versi­cherte und legt damit fest, welche Leis­tungen der medi­zi­ni­schen Versor­gung von der GKV erstattet werden. Darüber hinaus besch­ließt der G-BA Maßnahmen der Quali­täts­si­che­rung für den ambu­lanten und statio­nären Bereich des Gesund­heits­we­sens. Diese Selbstbeschreibung des G-BA hört sich so an, wie man sie lesen muss – es handelt sich um ein wirklich einflussreiches Gremium. Das gibt es seit 2004, er ist ein Gremium der wichtigsten Akteure im Gesundheitswesen und eine Art Zulieferer für das Bundesgesundheitsministerium. Man könnte auch sagen, es ist die Spinne im Netz einer outgesourcten Gesundheitspolitik. Aus der Perspektive der Versorgung der Menschen kann man den Stellenwert dieses Gremiums gar nicht unterschätzen.

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