Von Österreich lernen? Die Förderung der Weiterbildung durch eine Bildungs(teil)zeit als eines der arbeitsmarktpolitischen Vorhaben der Ampel-Koalition

Seit vielen Jahren wurde und wird von Arbeitsmarktexperten darauf hingewiesen, dass wir deutlich mehr Weiterbildung brauchen, gerade für die „Risikogruppen“ des Arbeitsmarktes, gemessen an deren Risiko, erwerbsarbeitslos zu werden. Von denen rutschen dann zahlreiche Menschen in einen Langzeitbezug ab. Hinzu kommen die vielen, die mit Verweis auf ihre (angeblich) fehlende Qualifikation im Niedriglohnsektor einbetoniert sind. Und viele Jahre lang wurde mit Blick auf die Arbeitsmarktpolitik im engeren Sinne eine Fehlstellung der Qualifizierungspoilitik dergestalt beklagt, dass man zwar zahlreiche kurze (und billige) und nicht selten auch mehr als fragwürdige, kontraproduktive Maßnahmen gefördert hat, aber bei den Angeboten, die über einen längeren Zeitraum laufen und die zu einem anerkannten Berufsabschluss führen (können), permanent auf der Bremse stand.

Vor diesem Hintergrund muss anerkannt werden, dass es im Koalitionsvertrag zwischen SPD, Grünen und FDP gerade hinsichtlich einer besseren Förderung von Weiterbildung zahlreiche Vorhabensbekundungen gibt, die viele Kritikpunkte der vergangenen Jahre aufzugreifen versuchen.

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Von teilkranken Krankenhäusern und der Frage nach finanziellen und personellen Grenzüberschreitungen

Das sind beunruhigende Nachrichten: »Trotz umfangreicher staatlicher Hilfen zur Bewältigung der Corona-Pandemie geht es den Krankenhäusern in Deutschland wirtschaftlich so schlecht wie seit über 20 Jahren nicht.« Da berichtet Tim Szent-Ivanyi unter der Überschrift Umfrage: Krankenhäusern geht es so schlecht wie seit über 20 Jahren nicht. Er beruft sich dabei auf das „Krankenhaus Barometer“ 2021 des Deutschen Krankenhausinstituts (DKI). »Danach rechnen 60 Prozent der Krankenhäuser für das abgelaufene Jahr 2021 mit wirtschaftlichen Verlusten. Gegenüber dem Vorjahr dürfte sich damit der Anteil der Kliniken, die rote Zahlen schreiben, verdoppeln.« Eine so düstere Lage habe es seit der erstmaligen Erhebung des Krankenhaus-Barometers im Jahre 2000 noch nicht gegeben, wird Gerald Gaß, der Vorstandsvorsitzende der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), zitiert. Und die Krankenhausgesellschaft macht mit ihrer Mitteilung zur neuen Ausgabe des Krankenhaus-Barometers bereits in der Überschrift deutlich, was als Kernbotschaft transportiert werden soll: Krankenhäuser finanziell und personell am Limit. Vor diesem Hintergrund lohnt ein Blick in das Original:

➔ Deutsches Krankenhausinstitut (2021): Krankenhaus-Barometer. Umfrage 2021, Düsseldorf, Dezember 2021

Wenn man die dort präsentierten Daten zu den tatsächlichen finanziellen Jahresergebnissen der deutschen Krankenhäuser mit den aus dem Vorgängerjahr vergleicht, dann ergibt sich das folgende, den einen oder anderen vor dem Hintergrund der aktuellen Notstandsmeldungen sicher irritierendes Bild:

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Paketdienste: Die Weihnachtsschlacht ist geschlagen, ein weiter wachsender Berg voll Arbeit bleibt in einem „System der Ausbeutung“. Und wieder einmal: Amazon

Es wurde wieder angeliefert was das Zeug hält. Täglich waren es Millionen Pakete, die in den vergangenen vorweihnachtlichen Wochen an die Haustüren der Menschen geliefert wurden, die von Büchern bis hin zu den skurrilsten und kiloschweren Gütern des außeralltäglichen Lebens unzählige Waren im Internet bestellt haben und selbstverständlich davon ausgegangen sind, dass die ihnen an die Haustür gebracht werden.

Und während der „klassische“ stationäre Einzelhandel nunmehr die zweite, durch die Einschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie enttäuschende Weihnachtssaison abschreiben musste, boomt der Internet- und Versandhandel – der allerdings schon lange vor Corona abgehoben hat gemessen an der Umsatzentwicklung, während der Einzelhandel in Verkaufsräumen vor sich hinstagniert.

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Weiterhin gibt es einen konstant hohen Anteil von Niedriglöhnern. Und Millionen von ihnen würden von einem Mindestlohn von 12 Euro in der Stunde profitieren

Im April 2021 lag der Medianverdienst in der Gesamtwirtschaft (ohne Auszubildende) bei 18,41 Euro brutto je Stunde. Der Median ist der mittlere Wert einer aufsteigend geordneten Datenreihe. Ober- beziehungsweise unterhalb des Medians des Bruttostundenverdienstes liegt jeweils die Hälfte der Beschäftigungsverhältnisse. Die eine Hälfte hat also mehr, die andere weniger als die genannten 18,41 Euro brutto in der Stunde. Der Median ist weniger durch (mögliche) Ausreißereffekte verzerrt als das arithmetische Mittel, was viele normalerweise verwenden, um einen Durchschnitt auszurechnen.

Wenn man also die 18,41 Euro brutto in der Stunde verdient, dann gehört man zum Durchschnitt. Aber wann ist man soweit darunter, dass man zu den immer wieder ins Feld geführten Nedriglöhnern in diesem Land gezählt wird? Auch darauf haben die offiziellen Statistiker eine Antwort, die sie sich nicht ausgedacht haben, sondern die international Anwendung findet – so verwendet die OECD wie auch die Internationale Arbeitsorganisation (ILO) den folgenden Maßstab: »Zum Niedriglohnbereich zählen alle Beschäftigungsverhältnisse, die mit weniger als zwei Drittel des mittleren Verdienstes (also 12,27 Euro brutto je Stunde im April 2021) entlohnt werden. Auszubildende sind bei dieser Analyse nicht berücksichtigt.«

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Jede Art der Hilfe zur Selbsttötung zu verbieten sei verfassungswidrig, so ein Urteil aus dem Jahr 2020. Nun wurde in Österreich ein „Sterbeverfügungsgesetz“ ins Leben gerufen

Deutschland und Österreich sind in Teilen sehr unterschiedliche Länder, aber es gibt auch interessante Parallelen. So bei dem höchst umstrittenen Thema Sterbehilfe und konkret der Suizidassistenz. Im Februar 2020 hat das deutsche Bundesverfassungsgericht eine dieser wegweisenden Entscheidungen gefällt, die wie ein Fallbeil wirken. Unter der unmissverständlichen Überschrift Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung verfassungswidrig wird über BVerfG, Urteil vom 26. Februar 2020 – 2 BvR 2347/15 berichtet: »Das allgemeine Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG) umfasst ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben. Dieses Recht schließt die Freiheit ein, sich das Leben zu nehmen und hierbei auf die freiwillige Hilfe Dritter zurückzugreifen. Die in Wahrnehmung dieses Rechts getroffene Entscheidung des Einzelnen, seinem Leben entsprechend seinem Verständnis von Lebensqualität und Sinnhaftigkeit der eigenen Existenz ein Ende zu setzen, ist im Ausgangspunkt als Akt autonomer Selbstbestimmung von Staat und Gesellschaft zu respektieren.«

Der Bundestag muss nun für eine gesetzliche Neuregelung der Suizidassistenz sorgen, allerdings tun sich die Abgeordneten erkennbar schwer. In einigen Wochen werden zwei Jahre seit dem BVerfG-Urteil vergangen sein, ohne dass eine gesetzgeberische Lösung auf der Zielgeraden zu finden wäre.

Anders die Situation in Österreich.

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