Obadachlose in Berlin und ihre (Nicht-)Gesundheit: Eine Studie der Charité zeigt dringenden Handlungsbedarf bei der medizinischen Versorgung von Menschen ohne Wohnraum

In den zurückliegenden Jahren wurde zumindest in den kalten Wintermonaten immer wieder mal berichtet über die Situation obdachloser Menschen. Der Eindruck aus der gerade vergangenen kalten Jahreszeit geht eher in die Richtung, dass die mediale Aufmerksamkeit tendenziell abgenommen hat – zu viele andere krisenhaften Themen der Mehrheitsgesellschaft beschäftigten Medien und Politik. Dabei ist die Lage der obdachlosen Menschen (und darüber hinaus der weitaus größeren Gruppe der wohnungslosen Menschen, von denen aber viele nicht auf der Straße leben, sondern in Notunterkünften oder in ihren persönlichen Netzwerken mehr oder weniger behelfsmäßig aufgefangen werden)* weiterhin mehr als prekär.

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Innovationen in der häuslichen Pflege? Über „Good Practices“, (wieder einmal) ein bundesweites Online-Portal und die Stärkung der Kommunen

Es wird viel berichtet über die Situation der stationären Langzeitpflege. Meldungen über Insolvenzen von Pflegeheimbetreibern, über horrend hohe „Zuzahlungen“ der Pflegeheimbewohner oder auch über skandalöse Zustände in den Einrichtungen. Weitaus seltener schon sind Berichte über die ambulante Langzeitpflege. Vor allem lokal und regional wird auch hier darüber berichtet, dass Pflegediensten die betriebswirtschaftliche Puste ausgegangen ist oder dass Pflegebedürftige und ihre Angehörige zunehmend Schwierigkeiten haben, überhaupt irgendeinen Pflegedienst zu bekommen.

Man muss an dieser Stelle darauf hinweisen, dass bei aller Bedeutung der stationären Pflege vier von fünf Pflegebedürftigen zu Hause versorgt werden, entweder von pflegenden Angehörigen allein oder unter partieller Hilfestellung durch ambulante Pflegedienste. Die Versorgung der weit über fünf Millionen Pflegebedürftigen würde innerhalb von Minuten zusammenbrechen, wenn auch nur ein Teil der pflegenden Angehörige nicht mehr machen würde, was sie jeden Tag tun.

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Sozialversicherung: Was man könnte, wenn man machen würde, was man müsste. Der Sozialverband VdK ruft die „versicherungsfremden Leistungen“ mit einem Preisschild in Erinnerung

Die Menschen in unserem Land wurden in den vergangenen Monaten mit zahlreichen Einzelmeldungen über finanzielle Schieflagen in den unterschiedlichen Zweigen der Sozialversicherung überhäuft – ob nun die Pflege- oder Krankenversicherung betreffend, der Rentenversicherung wird berichterstattungsmäßig sowieso schon eine strukturelle Pleite untergeschoben und die Hiobsmeldungen mit Blick auf die Einnahmen-Ausgabenentwicklung in der Arbeitslosenversicherung werden in den kommenden Wochen mit großer Sicherheit auch noch aufschlagen, wenn man sich deren weggeschmolzenen Reserven und die steigenden Ausgaben für Arbeitslosengeld anschaut.

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Bei den Burgerbratern und anderen Größen der Systemgastronomie gibt es nach langen Geburtswehen einen neuen Tarifvertrag. Und im Hintergrund: der Mindestlohn auf der Überholspur

Mehr als 120.000 Beschäftigte arbeiten und schwitzen bei den Großen der Systemgastronomie, die vor allem mit Namen wie McDonald’s oder (vom Umsatz her mit Abstand) Burger King verbunden wird. Wir sprechen hier über eine Branche, deren Gesamtumsatz im Jahr 2023 mit 31 Milliarden Euro angegeben wird (+14 Prozent zu 2022). Der umsatzstärkste Anbieter in der deutschen Systemgastronomie ist McDonald’s, für 2023 wird ein Umsatz allein dieses Unternehmens in Höhe von 4,8 Mrd. Euro in 1.430 Schnellrestaurants, von denen der Großteil von Franchisepartnern geführt wird. Lediglich etwa 6 Prozent der Filialen werden direkt von McDonald’s selbst betrieben.

Immer wieder werden systemgastronomische Unternehmen in der Berichterstattung mit Blick auf die Arbeitsbedingungen kritisch behandelt, vor allem, was die Vergütung der dort Beschäftigten angeht. Immerhin sind viele der systemgastronomischen Unternehmen im Bundesverband der Systemgastronomie (BdS) organisiert – laut eigenen Angaben vertritt der Verband über 830 Mitgliedsunternehmen – und der ist seit 2007 Tarifpartner für die hier zuständige Gewerkschaft Nahrung – Genuss – Gaststätten (NGG), mit der man einen bundesweit geltenden Entgelt- und einen Manteltarifvertrag abgeschlossen hat.

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Die Zahl der Empfänger von Grundsicherung im Alter nimmt (mal wieder) deutlich zu. Und was das (auch) mit der Ukraine zu tun hat

Wenn über „die“ Grundsicherung berichtet und debattiert wird, dann geht es fast ausschließlich um eines der Grundsicherungssysteme, das SGB II (Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende). Es gibt aber auch noch die Grundsicherung bei Erwerbsminderung und im Alter nach dem SGB XII, also dem Sozialhilferecht – es handelt sich um eine bedarfsorientierte und bedürftigkeitsgeprüfte Fürsorgeleistung.

Die Grundsicherung im Alter ist gleichsam das „Hartz IV“ bzw. das „Bürgergeld“ für die älteren Menschen, die nach dem Überschreitung der gesetzlichen Altersgrenze nicht mehr dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen müssen. Oftmals wird in den Medien und in der Politik (auch in Teilen der Wissenschaft) der Bezug von Grundsicherung im Alter mit „Altersarmut“ gleichgesetzt (und in der Regel mit dem Hinweis verbunden, das diese doch bei uns sehr gering sei, weil sich nur ein überschaubarer Anteil an älteren Menschen im Grundsicherungsbezug befindet), was aber eine fehlerhafte Verengung darstellt, denn das wahre Ausmaß an Altersarmut ist um ein Vielfaches größer als es die Grundsicherungsquote (im Dezember 2023 lag diese Quote bundesweit bei 3,9 %), denn zum einen haben wir (immer noch) eine erhebliche Nicht-Inanspruchnahme von ans sich zustehenden Leistungen, außerdem wird die Altersarmut bzw. das Altersarmutsrisiko richtigerweise gemessen an einem relativen Einkommensarmutsbegriff, so dass wir von einer „Armutsgefährdungsquote“ (so nennen das die Statistiker ganz korrekt) der älteren Menschen von mehr als 18 Prozent ausgehen müssen.

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